drboe schrieb:Wenn man diese Daten von dritter Seite erhält und/oder sich die AGB nicht durchliest, so ist das sicher kein Versäumnis der Avanio.
Auch das halte ich für eine falsche Argumentation: AGB sind nach meinem Verständnis (bin aber Laie, gebe dir hier somit keine Rechtsberatung ) nur dann wirksam in einen Vertrag eingebunden, wenn der Vertragspartner darauf hingewiesen wurde und er ihren Inhalt in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen kann. Letzteres ist hier vielleicht noch erfüllt (wobei ich ja den Tarif genutzt habe, ohne von der Webseite je Kenntnis genommen zu haben), ersteres aber ganz sicher nicht.
Die Auffassung "selbst schuld, wer nicht nach AGB sucht" ist m.E. völlig unzutreffend!
Für einige Fälle, so auch TK-Dienstleistungen, die in einem Mal (!) erbracht werden, gibt es eine Ausnahme. Die kann aber hier offensichtlich nicht greifen.
Zur Lektüre: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/14.html