Avanio, Callando und die 019351515 Teil 1

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drboe schrieb:
Wenn man diese Daten von dritter Seite erhält und/oder sich die AGB nicht durchliest, so ist das sicher kein Versäumnis der Avanio.

Auch das halte ich für eine falsche Argumentation: AGB sind nach meinem Verständnis (bin aber Laie, gebe dir hier somit keine Rechtsberatung ;-)) nur dann wirksam in einen Vertrag eingebunden, wenn der Vertragspartner darauf hingewiesen wurde und er ihren Inhalt in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen kann. Letzteres ist hier vielleicht noch erfüllt (wobei ich ja den Tarif genutzt habe, ohne von der Webseite je Kenntnis genommen zu haben), ersteres aber ganz sicher nicht.

Die Auffassung "selbst schuld, wer nicht nach AGB sucht" ist m.E. völlig unzutreffend!

Für einige Fälle, so auch TK-Dienstleistungen, die in einem Mal (!) erbracht werden, gibt es eine Ausnahme. Die kann aber hier offensichtlich nicht greifen.

Zur Lektüre: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/14.html
 
Aus meiner Sicht können die Mods den Beitrag von 9:23 Uhr ins OffTopic schieben. Wenn jemand das Thema nicht begreift, über das er schreibt, dann hat der Beitrag hier keinen Wert.

Wir diskutieren hier über das Angebot einer Clubleistung im Abo, welches mit einer kostenpflichtigen Einwahl angeblich abgeschlossen wird. Die Einwahl ist kostenpflichtig im Rahmen des Online-Dienstes für die Verbindungsleistung und zusätzlich wird eine Clubleistung über die Telefonrechnung geltend gemacht.

Die Clubleistung schließt z.B. Gratis-SMS und ein Mailkonto mit ein. Diese sind nicht Verbindungsleistungen für die erfolgte Netzeinwahl und damit Mehrwerte.

Clubgebühren sind nicht monatliche Grundgebühren der Verbindungsleistung, sondern berechtigen zur Nutzung zusätzlicher Dienstleistungen.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Man kann die Clubleistungen auch mal von dieser Seite beleuchten:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg/__43b.html schrieb:
(6) Kostenpflichtige Dialer, bei denen neben der Telekommunikationsdienstleistung Inhalte abgerechnet werden, dürfen nur über Rufnummern aus einer von der Regulierungsbehörde hierzu zur Verfügung gestellten Gasse angeboten werden.
Dietmar Vill

Rufnummern aus den Gassen (0)191 bis (0)194 werden von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post für das Angebot von Online-Diensten zur Verfügung gestellt.
Online-Diensterufnummern müssen für einen Telekommunikationsdienst, der den Zugang zu Datendiensten (z.B. Internet) ermöglicht, genutzt werden. Online-Dienste sind grundsätzlich frei tarifierbar, d.h. der jeweilige Diensteanbieter kann den Preis seiner TK-Leistung selbst festlegen. Eine Nutzung für die Abrechnung von Inhalten ist nicht zulässig.
 
Captain Picard schrieb:
dvill hat schon einige Seiten zuvor ausdrücklich daraufhin gewiesen.
cp

Klar, aber das ist ein Originalzitat von der Website der Bundesnetzagentur. Das kann jeder selbst dort nachlesen, falls es doch noch Zweifel geben sollte, ob 'Clubgebühren' zulässig sind. Womit das Thema eigentlich durch sein sollte.

>Ichbins<
 
Re: Avanio

lp900 schrieb:
DieseTelefonnummer von Avanio ist in der Stellenanzeige für Bratislava angegeben 08004747225

Ist doch Freecall -oder?

Da kann man es doch einmal versuchen, weiterzukommen, [...]

[Halbsatz entfernt. (bh)]

...ist auch die Nummer die auf der HP von avanio steht. Dort hab ich eine Dame erreicht, die (angeblich) keine Angaben zu Vertragsanfragen machen kann. Sie hat sich aber meine Nummer notiert und wollte veranlassen, dass ich zurückgerufen werde (was natürlich nicht passierte, war ja klar). Wird uns also kaum weiterbringen...
 
joachim schrieb:
drboe schrieb:
Wenn man diese Daten von dritter Seite erhält und/oder sich die AGB nicht durchliest, so ist das sicher kein Versäumnis der Avanio.

Auch das halte ich für eine falsche Argumentation: AGB sind nach meinem Verständnis (bin aber Laie, gebe dir hier somit keine Rechtsberatung ;-)) nur dann wirksam in einen Vertrag eingebunden, wenn der Vertragspartner darauf hingewiesen wurde und er ihren Inhalt in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen kann. Letzteres ist hier vielleicht noch erfüllt (wobei ich ja den Tarif genutzt habe, ohne von der Webseite je Kenntnis genommen zu haben), ersteres aber ganz sicher nicht.

Die Auffassung "selbst schuld, wer nicht nach AGB sucht" ist m.E. völlig unzutreffend!
1. habe ich darauf hingewiesen, dass man die Tarif-Information (das ist der Preis der Leistung!) erhalten kann, ohne die AGB zu lesen. Presie stehen fast nie in AGB

2. habe ich darauf hingewiesen, das es kein Versäumnis von Avanio sein kann, wenn Du unvollständige Information von dritter Seite erhälst. Ob Du das glaubst oder nicht, ändert daran wohl nichts

3. gibt es bei CbC ein erleichtertes Verfahren zur Einbindung der AGB

4. ist es tatsächlich so, dass Dich niemand zwingen kann Vertragsbedingungen zu lesen. Du kannst Dich aber nicht darauf berufen, dass diese Weigerung den Vertrag an sich berührt.

M. Boettcher
 
nexnet

Der Jurist schrieb:
Spätestens mit Veröffentlichung der Pressemitteilung 115/05 des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. August 2005 musste nexnet das Urteil vom 28. Juli 2005 Akten-zeichen III ZR 3/05 kennen, wonach ein Verbindungsnetzbetreiber einen eigenen Anspruch auf ein Entgelt nicht hat.

Was bedeutet 'einen eigenen Anspruch'? Wer ist der Verbindungsnetzbetreiber? Die DTCOM? Soll das heißen, daß Nexnet ohne Auftrag von Callando bzw. Avanio agiert? Wenn dem so ist werde ich auch Nexnet anzeigen!
Ich habe von Avanio das übliche Kulanzschreiben, daß sie auf ihre Forderungen verzichten, bekommen. 10 Tage später kam jetzt eine Mahnung von Nexent!
 
dvill schrieb:
Aus meiner Sicht können die Mods den Beitrag von 9:23 Uhr ins OffTopic schieben. Wenn jemand das Thema nicht begreift, über das er schreibt, dann hat der Beitrag hier keinen Wert.
Es ist immer wieder erhebend zu lesen, mit welchen Ressentiments Du hier auftrittst. Da Du hier offenbar eine gewisse Narrenfreiheit geniest: es wäre gewiß nützlich, wenn Du entweder sachlich bleibst, oder einfach die Finger vom Hackbrett läßt. Danke!

dvill schrieb:
Wir diskutieren hier über das Angebot einer Clubleistung im Abo, welches mit einer kostenpflichtigen Einwahl angeblich abgeschlossen wird. Die Einwahl ist kostenpflichtig im Rahmen des Online-Dienstes für die Verbindungsleistung und zusätzlich wird eine Clubleistung über die Telefonrechnung geltend gemacht.
Ja und? Dann erkläre mir doch bitte einfach, welchen kostenpflichtigen Dialer Avanino angeboten hat. Zur Erinnerung:

dvill schrieb:
Man kann die Clubleistungen auch mal von dieser Seite beleuchten:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg/__43b.html schrieb:
(6) Kostenpflichtige Dialer, bei denen neben der Telekommunikationsdienstleistung Inhalte abgerechnet werden, dürfen nur über Rufnummern aus einer von der Regulierungsbehörde hierzu zur Verfügung gestellten Gasse angeboten werden.
Die Antwort auf meine Frage bist Du bisher schuldig geblieben.

Also: Welchen kostenpflichtigen Dialer hat Avanio angeboten, dass §43b(6) TKG greift?

Es wäre übrigens schön, wenn Du anstatt Löschungen zu fordern einfach und klar auf diese Frage eingehst. Nutze also die Gelegenheit zu zeigen, dass Du es begriffen hast.

dvill schrieb:
Die Clubleistung schließt z.B. Gratis-SMS und ein Mailkonto mit ein. Diese sind nicht Verbindungsleistungen für die erfolgte Netzeinwahl und damit Mehrwerte.
Wie? 1&1, WEB.DE usw. bieten demnach Mehrwertdienste, weil ich da kostenlose Mail und SMS bekomme? Derzeit kostet es mich bei 1&1 1,99 EUR/Monat, bei WEB.DE wollen sie mir so etwas immer aufschwatzen. Ich kann mich aber nicht dazu entschliessen.

dvill schrieb:
Clubgebühren sind nicht monatliche Grundgebühren der Verbindungsleistung, sondern berechtigen zur Nutzung zusätzlicher Dienstleistungen.
Der Anbieter schreibt dazu:
http://www.avanio.de/flexi.html schrieb:
Bitte beachten Sie, dass die Grundgebühr von 5,22
EUR jeden Monat anfällt und die Registrierung mit
Ihrer ersten Einwahl im vanio.FLEXI Tarif erfolgt.
Hervorhebung von mir.

M. Boettcher
 
Man wird das Gefühl nicht los, dass der obige Poster nur aus penetranter Geltungssucht postet.
Anstatt den Sinn zu erfassen, beschränkt er sich auf´s Erbsenzählen. Selbst für´s OT
ist er noch viel zu unbedeutend. Nichtbeachtung ist das probate Mittel der Wahl

Leser
 
drboe schrieb:
Die Antwort auf meine Frage bist Du bisher schuldig geblieben.

Also: Welchen kostenpflichtigen Dialer hat Avanio angeboten, dass §43b(6) TKG greift? ....
Ich glaube jeder andere hat es hier verstanden: das Argument ist genau, daß Avanio diese Clubleistung - da "Mehrwert" - wenn über Telefonrechnung - dann nur über zugelassene Mehrwertrufnummerngasse kassieren dürfte ...
 
Leser schrieb:
Man wird das Gefühl nicht los, dass der obige Poster nur aus penetranter Geltungssucht postet.
Anstatt den Sinn zu erfassen, beschränkt er sich auf´s Erbsenzählen. Selbst für´s OT
ist er noch viel zu unbedeutend. Nichtbeachtung ist das probate Mittel der Wahl

Leser

FULL ACK
 
Bitte um Korrektur, wenn falsch:
>Ichbins< schrieb:
Wer ist der Verbindungsnetzbetreiber?
In diesem Fall die callando Telecom GmbH.
>Ichbins< schrieb:
Soll das heißen, daß Nexnet ohne Auftrag von Callando bzw. Avanio agiert?
Sicher im Auftrag von callando, aber anscheinend nicht im Auftrag von avanio.

Hier noch der Link zu dem entsprechenden Urteil.

@"Leser",
Ich find's eigentlich ganz spannend. Besser hier wird erstmal "Erbsenzählerei" betrieben, als dass man nachher wegen übersehener Kleinigkeiten oder zu abenteuerlicher Konstrukte auf die Nase fällt.
 
Greenhorn schrieb:
. Besser hier wird erstmal "Erbsenzählerei" betrieben, als dass man nachher wegen übersehener Kleinigkeiten oder zu abenteuerlicher Konstrukte auf die Nase fällt.
Wenn die Erbsen zu Mohnkorngrösse geschrumpft sind, ist´s nicht mehr spannend
sondern nur noch öde und nervig

Leser
 
Greenhorn schrieb:
Bitte um Korrektur, wenn falsch:
>Ichbins< schrieb:
Wer ist der Verbindungsnetzbetreiber?
In diesem Fall die callando Telecom GmbH.
>Ichbins< schrieb:
Soll das heißen, daß Nexnet ohne Auftrag von Callando bzw. Avanio agiert?
Sicher im Auftrag von callando, aber anscheinend nicht im Auftrag von avanio.

Hier noch der Link zu dem entsprechenden Urteil.

Danke, das ist sehr aufschlussreich. Da Avanio Mehrwertdienste anbietet, denn etwas anderes ist die Community nicht, hat Callando nicht das Recht dafür Gebühren zu verlangen. Das muß Avanio schon selbst tun. Callando kann nur Verbindungsentgelde berechnen. Damit sind die Mahnungen von Nexnet nicht rechtens. Sehr schön :P
 
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg/__43b.html schrieb:
(6) Kostenpflichtige Dialer, bei denen neben der Telekommunikationsdienstleistung Inhalte abgerechnet werden, dürfen nur über Rufnummern aus einer von der Regulierungsbehörde hierzu zur Verfügung gestellten Gasse angeboten werden.

Nur eine Beobachtung am Rande:
Dieser Paragraph ist IMHO ungluecklich bis unsinnig formuliert: oft wurden die Dialer als kostenlose Zugangstools bezeichnet, da ja lediglich deren Benutzung Kosten hervorrief. IMHO sicherlich in irrefuehrender Absicht, aber logisch zumindest nicht falsch. Und nach dieser Logik ist mir bisher noch kein "kostenpflichtiger Dialer" ueber den Weg gelaufen. "Kostenpflichtig" sind immer nur die Verbindungen... Und sie nutzen Nummern "aus einer von der Regulierungsbehörde hierzu zur Verfügung gestellten Gasse", und werden nicht "über Rufnummern aus einer...Gasse angeboten", denn dann muesste man ja zum Bezug des Dialers schon mit der 09009 verbunden sein.
 
hallo, ich habe vor einigen Monaten auch einen Clubbeitrag (5,22 auf der Telekom Rechnung gefiunden und sperren lassen. (Ich hab DSL Flatrate). Dann an Callando eine Kündigung der Mitgtliedschaft mit gleicher nichtannahme der Mitgliedschaft (ist bei euch auch empfohlen) gefaxt. Nach ein paar Wochen bekam ich einen Brief von denen das sie nur das Abrechne/ Inkassocenter sind und keinerlei Fehler in der Rechnung finden können. Ich sollte doch das Geld überweisen. 4 TAge später bekomme ich nun von NEXNET schon eine Mahnung mit Mahngebühren. Was soll ich machen? Nix zahlen ? Oder doch u Ruhe zu haben? Ich sehs aber nicht ein, außerdem kann ich mir kein Gerichtsverfahren leisten.
frank
 
noch eine avanio geschaedigte

Hallo,
ersteinmal vielen Dank an all die hilfreichen Postings von euch in diesem
und den anderen Foren zum obigen Thema! :D
Zu meinem Anliegen:
Meine Freundin hat letzte Woche auch auf ihrer Telefonrechnung fuer September den ominoesen Mitgliedsbeitrag der avanio community. :x
Wir haben den strittigen Betrag bei der telekom sperren lassen und
per Einschreiben und normalem Brief callando, avanio und nexnet
darueber informiert bzw. einen EVN/EEN eingefordert.
Soweit sogut. Leider schmeiszt sie die alten Rechnungen immer weg
und so kann ich nicht ersehen, ob in der vorherigen auch schon
die Community drauf war. Einen EVN hatte sie bis dato leider auch nicht bei der Telekom beantragt. Die nexnet-Seite sagt, es gebe keine
Eintraege zu ihrer Rufnummer.
Frage a) Kann es nun so ausgelegt werden, dasz (im Falle des Falles) der schon mit der August gezahlte Community-Beitrag als stillschweigende Anerkennung des Zustandeskommens des Vertrages gewertet werden darf?
Frage b) Gibt es eine Moeglichkeit an alte Telekom-Rechnungen zu kommen? Vorzugsweise mal kostenlos :)

Ich, nein wir, bedanken uns
Knopper
 
Re: noch eine avanio geschaedigte

Knopper schrieb:
Die nexnet-Seite sagt, es gebe keine
Eintraege zu ihrer Rufnummer.

Nexnet funktioniert nur, wenn Du einen EVN bei der TCOM hast. Fax an Avanio hätte auch gereicht, die geben dann schnell bei und verzichten aus 'Kulanz' auf ihre Forderungen. Ne Mahnung von Nexnet kommt aber trotzdem.
 
Re: noch eine avanio geschaedigte

Knopper schrieb:
Gibt es eine Moeglichkeit an alte Telekom-Rechnungen zu kommen? Vorzugsweise mal kostenlos
Ja, Zweitrechnung (Doppel) anfordern unter 08003301020 - kostet nach Auskunft der Hotline nichts und wird entweder sofort zugefaxt (Nummer benennen) bzw. einige Tage später von der entsprechenden Niederlassung per Post versandt. Den Auftrag dazu muss jedoch der Kunde persönlich erteilen, also als Typ für die Freundin anrufen, sollte nicht gehen.
 
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