Avanio, Callando und die 019351515 Teil 1

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Am Rande: Seligenstadt

Per Zufall (sprich: Google) bin ich in dem Beitrag von Aka-Aka auf einen (vermuteten?) Zusammenhang von Callando zu Seligenstadt gestoßen.
Dass avanio Stellenanzeigen mit Einsatzort Seligenstadt geschaltet hatte (noch im Google-Cache sowie hier) ist jetzt aber Zufall, oder?
[edit: Spekulation über einen Namensvetter des GF wieder entfernt]
Es würde mich ja mal interessieren, ob die von Aka-Aka erwähnte Dialer-Firma einen Bezug zu avanio aufweist... [edit: Der Dialer war nur auf dem Portal, siehe Posting #2]
 
Bist 'n Schatz, Joachim. Das hatte ich echt überlesen...
geil!

Der avanio-GF ist Schweizer. Steht so im Handelsregister und ist auch so. Der Namensvetter dürfte zufällig sein.
Die Beziehung von callando zu Seligenstadt läuft mindestens über das Portal der "Callando", welches betrieben und betreut wurde von einer Firma aus Seligenstadt, die ... ... ... :stumm:

siehe hier
Leute, die sich schon länger mit der Dialergeschichte befassen, werden den [edit: technischen Teil! des] Whoiseintrags interessiert zur Kenntnis nehmen und sich an alte Zeiten erinnern...

aber: mehr sag ich nicht, es ist hier genug drin, mit google auf eigene Faust zu schnüffeln. Gefährliche postings sind also unnötig...

Nachtrag:
Es würde mich ja mal interessieren, ob die von Aka-Aka erwähnte Dialer-Firma einen Bezug zu avanio aufweist.
Welche? PN
 
"Internet by Call ist nicht ohne Risiko", steht im Sat1-Planetopia-Beitrag.
Das Risiko besteht darin, dass z.B. avanio erstmals beinharte und durchkalkulierte Geschäftsideen durchsetzt, die einzig und allein mit der Unkenntnis der "Nutzer" spekulieren. Es wird darauf abgezielt, dass unter dem Strich MEHR "Kunden" aus Unkenntnis oder aus Bequemlichkeit oder aus Angst vorm Inkasso oder der SCHUFA zahlen, als Kosten durch "Kunden" auftreten, die keinen Bock darauf haben, für NIX Geld zu bezahlen.
Faszinierend ist es, wenn es Geschäftsleuten offensichtlich überhaupt gar nicht darum geht, ein "Geschäft" mit Leistung und Gegenleistung abzuwickeln, sondern es Sinn und Wesen ihres Strebens ist, neues und deshalb argloses Klientel unter einem Nichtkundenkreis für eine gewisse Zeit an Land zu ziehen.
Leuten, die explizit den "Smartsurfer" und kein DSL nutzen, als "Kunden" mit unbefristeten Verträgen zu requirieren, sie solange, wie nur möglich, dumm zu halten, sie hinzuhalten, wenn sie sich beschweren, ist schon eine geile Masche.
Im Altersheim Unterschriften für Lebensversicherungen zu erschleichen fällt wohl ebenso unter diese Geschäftsideen.

Was mich so umtreibt: Einem Staatsanwalt oder einem Polizeibeamten muß ich in diesem Staat doch nicht nachweisen, dass ich im Zeitalter von DSL und Dumpingflatrates einem an sich schon lachhaften, analogen "avanio Internetzugang", der mich unbefristet monatliche Beiträge kosten soll, nicht zugestimmt habe. Oder doch?
 
Faszinierend ist es, wenn es Geschäftsleuten offensichtlich überhaupt gar nicht darum geht, ein "Geschäft" mit Leistung und Gegenleistung abzuwickeln, sondern es Sinn und Wesen ihres Strebens ist, neues und deshalb argloses Klientel unter einem Nichtkundenkreis für eine gewisse Zeit an Land zu ziehen.

Es ist nicht dumm, hierfür zuerst Billigsttarife "ohne Grundgebühr" anzubieten und verschiedenen LCR-Anbietern bekannt zu geben, gut zwei Monate lang auf diese Weise möglichst viele "Mitglieder" zu fangen, und dann durch das Eintreiben der "Mitgliedsbeiträge" den Gewinn abzuschöpfen. Ich wundere mich nur, dass man nicht noch ein oder zwei weitere Monate mit dem Abkassieren gewartet hat. Vielleicht war aber auch das Rücklagenpolster angesichts der Billigtarife im Juni nicht dick genug...

Dadurch, dass in den AGB von einer "Registrierung" die Rede ist (mit so schönen Sachen wie Bestätigung per E-Mail usw.), sind diese auch nicht auf den ersten Blick - zum Beispiel für Verbraucherschützer - als absolut unzulässig erkennbar. Zumal diese Registrierung ja tatsächlich auch über die Webseite möglich zu sein scheint.
Vielmehr ist ja auch die Praxis, eben keine "Registrierung" im üblichen Sinne des Wortes vorauszusetzen, sondern ein Einwählen mit publizierter Einwahlnummer und Kennwort als "Registrierung" zu betrachten, das eigentlich unzulässige.
 
Der Jurist schrieb:
Irgendwie finde ich diese Argumentation spannend. :holy: Sie sollte unbedingt in die jeweiligen Verfahren eingeführt werden.
Dazu wird die Firma dann vielleicht Folgendes feststellen:

1. wir bieten über das Internet diverse Tarife an. Siehe http://www.avanio.de/tarife.html Zur Auswahl bedient sich der Kunde unterschiedlicher Nutzernamen (das Passwort ist frei wählbar), die er unter

- http://www.avanio.de/einwahl_kids.html
- http://www.avanio.de/einwahl_xxl.html
- http://www.avanio.de/einwahl_net.html
- http://www.avanio.de/einwahl_surf.html
- http://www.avanio.de/einwahl_flexi.html
- http://www.avanio.de/bycall.html

vorfindet. Dies Tarife sind entweder mit einer monatlichen Grundgebühr bei relativ niedrigen Minutenpreisen oder ohne Grundgebühr bei etwas höhen Minutenpreisen ausgestattet. Der Kunde ... hat sich unseren Unterlagen zufolge am ...... über die Rufnummer .... mit dem Nutzernamen vanioflexi eingewählt, entschied sich also eindeutig für den Tarif vanio.FLEXI, dessen Konditionen ihm demnach bekannt gewesen sein müssen.

Zum Einwand, der Kunde hätte ein Produkt names "Smartsurfer" für die Einwahl verwendet nehmen wir wie folgt Stellung: wir publizieren auf unseren oben erwähnten Webseiten stets aktuell äußerst knapp kalkulierte Tarife und die zugehörigen Einwahldaten. Diese muss der Nutzer in die Konfiguration seiner DfÜ-Verbindung eintragen. Beim Verbindungsaufbau kommt dann gemäß den AGB ein entsprechender Vertrag zustande. Ein Produkt "Smartsurfer", dem der Kunde offenbar den Verbindungsaufbau überlassen hat, bieten wir nicht an. Wir können aber nach gängiger Rechtsprechung für die Minderleistung bzw. Fehlfunktion der Produkte Dritter, die wir nicht anbieten und auf die wir keinen Einfluß haben, nicht in Anspruch genommen werden. ...


Ich denke also, ein Verfahren würde keineswegs ein Selbstgänger. Egal was man einbringt, es muss nicht nur gut klingen und interessant sein, es muss vor allem die Position Avanios schwächen. Vergleichsweise gut dran ist unter Umständen der, der die Bedingungen des Tarifs vor dessen Änderung gesichert hat. Hat man sich aber nur auf den Smartsurfer verlassen und die Webseiten der Avanio nie aufgesucht, sieht es ggf. weniger gut aus. Nun muss ich sicher nicht damit rechnen, dass ein Tarif sich so ändert, dass plötzlich ein Dauerschuldverhältnis etabliert wird. Ich hoffe, dass Avanio darüber stolpert, damit mit solchen Machenschaften einmal Schluß ist. Es ist ja nicht der erste Fall, wo etablierte Tarife klammheimlich massiv geändert wurden.

M. Boettcher
 
Aka-Aka schrieb:
Der avanio-GF ist Schweizer. Steht so im Handelsregister und ist auch so.

An der bekannten Seligenstädter Adresse gibt's noch ein weiteres Unternehmen, die c*P* AG (im whois der entsprechenden de bzw. org-Domain taucht der GF der avanio als admin-c auf), die auch in der Schweiz vertreten ist (aber das wisst ihr ja schon, vgl. http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=119561).

Interessant ist auch der Geschäftsbericht der I*lix AG, die ihren Sitz und den ihrer Tochtergesellschaften 2004 nach der Insolvenz der m*-AG von Hannover nach Seligenstadt verlegt hat (mitsamt einem Mitarbeiter zum 31.12.2004 ;-)). Weshalb ich diese Firma erwähne: Die c*P* AG scheint eine der Tochtergesellschaften von I*lix zu sein, mit der G* C* GmbH, die euch ja auch bekannt ist und die praktischerweise an derselben Adresse residiert, arbeitet I*lix zusammen.

[edit: Die Firmennamen habe ich auf speziellen Wunsch herausge*t.]
 
drboe schrieb:
Der Kunde ... hat sich unseren Unterlagen zufolge am ...... über die Rufnummer .... mit dem Nutzernamen vanioflexi eingewählt, entschied sich also eindeutig für den Tarif vanio.FLEXI, dessen Konditionen ihm demnach bekannt gewesen sein müssen.

Aber genau an dieser Stelle hakt die Argumentation doch: Um Einwahlnummer und Benutzernamen vanioflexi zu kennen, muss man keineswegs die AGB gelesen haben. Man kann diese Daten auch "irgendwoher" bekommen haben. (Vergleiche die Listen der billigsten CbC-Anbieter für's Telefon in der Tageszeitung: Hier nimmst du ja auch die AGB i.allg. nicht einzeln zur Kenntnis...)
Und da eine Einbeziehung der AGB ohne Vorlage derselben nach meinem Verständnis nur bei TK-Dienstleistungen, die "in einem Mal" erbreacht werden, erfolgen kann, wäre die Argumentation hier widerlegt.

Dass avanio mit SmartSurfer & Co. zunächst einmal nichts zu tun hat und eine ausschließlich auf "SmartSurfer" ausgelegte Argumentation wenig erfolgreich sein wird, mag sein.
Sollte avanio allerdings gegenüber dem SmartSurfer-Anbieter web.de über den Charakter seiner Tarife falsche (oder auch keine) Angaben gemacht haben, könnte man natürlich mutmaßen, dass hier vorsätzlich ein Irrtum provoziert wurde, der Vermögensschäden der SmartSurfer-Benutzer nach sich zieht. Das wäre dann möglicherweise straftrechtlich relevant...
Leider habe ich von web.de bislang keine Stellungnahme hierzu erhalten.
 
ich dachte ich bin die los aber vergebens, nach "kulanzkündigung" kam jetzt eine mahnung, ich überleg ob ich nun doch unter vvorbehalt zahle
 
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Die Beiträge lassen wesentlich leichter lesen, wenn sich möglichst jeder hier im Forum anmeldet und nicht als "Gast" postet.
Das ist doch im Interesse aller.
 
Unter einem Tarif verstehe ich verbindungsabhängige Abrechnung. Eine Gundgebühr hat damit für mich nichts zu tun.
Wie sollte man denn an die AGB-Informationen kommen, ohne sich einzuwählen? Hierzu bedarf es einem Medium, mit dessen Hilfe man eine Einwahl tätigen kann. Dazu gehöhren üblicherweise Telephonnummer Benutzername und ein Passwort. Diese wurden über diverse gängige Quellen, z.B. den SmartSurfer veröffentlicht.
Sorry, aber woh und wann ist der unbefristete Vertragsabschluß hierbei? Die Situation war doch klar absehbar für avanio & Co. Mich haben die jedenfalls erst mit der spät gestellten Rechnung darauf aufmerksam gemacht.

@Benutzername: warum erleichtert ein Benutzername dir das lesen?
 
Man kann die Clubleistungen auch mal von dieser Seite beleuchten:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg/__43b.html schrieb:
(6) Kostenpflichtige Dialer, bei denen neben der Telekommunikationsdienstleistung Inhalte abgerechnet werden, dürfen nur über Rufnummern aus einer von der Regulierungsbehörde hierzu zur Verfügung gestellten Gasse angeboten werden.
Dietmar Vill
 
Mich wurmte, dass der Abrechnungsplagegeist nicht richtig "behandelt" wird. Deshalb versuche ich die StA in Dresden etwas auf Trab zu bringen:
Staatsanwaltschaft Dresden
Lothringer Str. 1
01069 Dresden
Fax 0351 449 - 6048


#### UJs ########/05 Verfahren gegen die Verantwortlichen der Avanio, Callando


Sehr geehrte Damen und Herren,


ich bitte in dem o.g. Ermittlungsverfahren auch wegen § 261 StGB gegen die Verantwortlichen der nexnet GmbH, Am Borsigturm 12, 13507 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Gerhard Wacker, Registergericht: Amtsgericht Berlin Charlottenburg, Registernummer : HRB 74625 zu ermitteln.

Bei der Staatsanwaltschaft Kassel, Frankfurter Str. 7-11, 34117 Kassel ist unter dem Aktenzeichen #### Js #### / 02 bzw. #### Js #### / 03 bereits ein vergleichbares Verfahren anhängig.

Weiter rege ich an, beim Amtsgericht Wedding, Brunnenplatz 1, 13357 Berlin die Akten aus dem Zivilverfahren 21b C 83 / 03 beizuziehen.

Die Verantwortlichen des nexnet ziehen als Abrechnungshaus für Telefonnetzbetreiber denen vermeintlich zustehende Entgelte ein.

Sollte eine Forderung aufgrund betrügerischer Handlungen bei Avanio, Callando entstanden sein, verschafft bzw. versucht nexnet das aus dem Betrug Erlangte Avanio, Callando zu verschaffen.

Aus den genannten anderweitigen Verfahren ist der nexnet die strafrechtliche Problematik bekannt.

Ferner bitte ich zu prüfen, ob neben der Geldwäsche auch der Tatbestand des Betruges bzw. Betrugsversuch erfüllt ist.

Unter http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=123777#123777
finden Sie auszugsweise eine Standard-Antwort der nexnet auf Einwände von Gemahnten.

Sie schreibt:

„Die NEXNET GmbH ist ein neutrales Abrechnungshaus, das für die callando Telecom GmbH die Abwicklung des gesamten Mahnverfahrens übernommen hat.

Die callando Telecom GmbH, gehörend zur callando Firmengruppe, ist ein Verbindungsnetzbetreiber und bietet sowohl Sprach- und Mehrwertdienste als auch Internetdienste (teilweise mittels Resellern) in Deutschland an.

Die callando Telecom GmbH führt die Reklamationsbearbeitung für die über die Rechnung der Deutschen Telekom AG unter Hinweis auf callando in Rechnung gestellten Leistungen selbst durch.

Fragen zum Produkt eines callando-Resellers bzw. die Kündigung einer Mit-gliedschaft sind, da in diesen Fällen nur indirekt ein Produkt von callando genutzt wurde, direkt an den genutzten Internet-Provider zu richten.

Wird eine Rechnungsposition der callando Telecom GmbH nicht gezahlt, bekommen wir, die NEXNET GmbH, von der Deutschen Telekom diesbezüglich eine offene Forderung gemeldet.

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden unsererseits Mahnungen verschickt. Die Überweisung der angemahnten Beträge hat dann direkt an die NEXNET GmbH zu erfolgen.

Unabhängig von einer Rechnungsreklamation bei der callando Telecom GmbH, oder dem von Ihnen genutzten Provider befinden Sie sich gegenüber der NEXNET GmbH in der Zahlungspflicht.

Sollte die Prüfung Ihres Anliegens zur Erteilung einer Kulanzgutschrift führen, so erfolgt die Bearbeitung und Abwicklung ausschließlich durch die callando Telecom GmbH bzw. den von Ihnen genutzten Provider. Dies setzt jedoch voraus, dass Ihr Konto bei der NEXNET GmbH vollständig ausgeglichen ist.

Wir sehen keine Veranlassung, auf unsere berechtigten Forderungen zu verzichten und Ihre Kostennote zu begleichen.“



Daraus ergibt sich, dass die nexnet allein aufgrund von Kenntnis einer möglicherweise offenen Forderung zwischen callando Telecom GmbH und einem Dritten, die sie durch eine Meldung der Deutschen Telekom AG erlangt, Zahlung an sich verlangt. Eine Abtretung ist nach eigenem Bekunden nicht gegeben.
Weiter behauptet sie, dass eine Zahlungspflicht unabhängig von etwaigen berechtigten Einwänden bestünde. Weiter erklärt sie, dass sie berechtigt sei, eine Forderung eines Verbindungsnetzbetreibers einzuziehen.

Spätestens mit Veröffentlichung der Pressemitteilung 115/05 des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. August 2005 musste nexnet das Urteil vom 28. Juli 2005 Akten-zeichen III ZR 3/05 kennen, wonach ein Verbindungsnetzbetreiber einen eigenen Anspruch auf ein Entgelt nicht hat.

Ich bitte mich über den Ausgang Ihres Ermittlungsverfahrens zu unterrichten.
 
Callando/Avanio Abzocke

Bin auch betroffen und hab bei der Telekom mein Callando Rechnungsbeitrag problemlos per Telefon 0800 33 01020 sperren lassen. Die scheinen bei der Telekom auch Bescheid zu wissen (sind wohl tausende betroffen!) :lol:
 
Avanio

DieseTelefonnummer von Avanio ist in der Stellenanzeige für Bratislava angegeben 08004747225

Ist doch Freecall -oder?

Da kann man es doch einmal versuchen, weiterzukommen, [...]

[Halbsatz entfernt. (bh)]
 
joachim schrieb:
drboe schrieb:
Der Kunde ... hat sich unseren Unterlagen zufolge am ...... über die Rufnummer .... mit dem Nutzernamen vanioflexi eingewählt, entschied sich also eindeutig für den Tarif vanio.FLEXI, dessen Konditionen ihm demnach bekannt gewesen sein müssen.

Aber genau an dieser Stelle hakt die Argumentation doch: Um Einwahlnummer und Benutzernamen vanioflexi zu kennen, muss man keineswegs die AGB gelesen haben. Man kann diese Daten auch "irgendwoher" bekommen haben.
Die AGB muss man auch bei Avanio nicht lesen; die Bedingungen des Tarifs ergeben sich aus der Publikation des Tarifs selbst. Wenn man diese Daten von dritter Seite erhält und/oder sich die AGB nicht durchliest, so ist das sicher kein Versäumnis der Avanio.

Um kein Mißverständnis aufkommen zu lassen: ich finde diese Form der "Tarifänderung" absolut inakzeptabel. Andererseits ist es m. E. keineswegs eindeutig, dass der Tarif formal nicht OK ist. Nun kann man Avanio das Leben aber schon dadurch schwer machen, dass die sich ihre 5,22 EUR/Monat doch bitte einklagen sollen (die verbrauchsabhängigen Kosten würde ich löhnen, die Gebühr für die Community nicht). Klagen kostet erstmal und das Risiko eines Prozessverlustes ist für Avanio keineswegs zu vernachlässigen. Außerdem führt der Wirbel um diese Form der Tarifänderung vermutlich dazu, dass die ihre Kunden verlieren. Zumal ich die Tarife nicht wirklich günstig finde. Anderswo kann ich allein für die Grundgebühr 1.000 - 2.000 Minuten surfen.

M. Boettcher
 
WIDERSPRUCH Nexnet

hab mal den Widerspruch den ich gestern hier gepostet an die NEXNET gefaxt!
mal schauen was passiert.

:thumb: ANSONSTEN DICKES LOB AN DEN JURISTEN ! :thumb:
 
dvill schrieb:
Man kann die Clubleistungen auch mal von dieser Seite beleuchten:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg/__43b.html schrieb:
(6) Kostenpflichtige Dialer, bei denen neben der Telekommunikationsdienstleistung Inhalte abgerechnet werden, dürfen nur über Rufnummern aus einer von der Regulierungsbehörde hierzu zur Verfügung gestellten Gasse angeboten werden.
Welchen kostenpflichtigen Dialer hat Avanio denn angeboten? Die auf deren Webseiten angegeben Einwahldaten sind gewiß kein Dialer. In §43b TKG steht eben nicht, dass ein Tarif für eine 019x-Rufnummer nicht aus einer Grundgebühr und einer zeit-/verbrauchsabhängigen Komponente bestehen darf.

M. Boettcher
 
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