Staatsanwaltschaft Dresden
Lothringer Str. 1
01069 Dresden
Fax 0351 449 - 6048
#### UJs ########/05 Verfahren gegen die Verantwortlichen der Avanio, Callando
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte in dem o.g. Ermittlungsverfahren auch wegen § 261 StGB gegen die Verantwortlichen der nexnet GmbH, Am Borsigturm 12, 13507 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Gerhard Wacker, Registergericht: Amtsgericht Berlin Charlottenburg, Registernummer : HRB 74625 zu ermitteln.
Bei der Staatsanwaltschaft Kassel, Frankfurter Str. 7-11, 34117 Kassel ist unter dem Aktenzeichen #### Js #### / 02 bzw. #### Js #### / 03 bereits ein vergleichbares Verfahren anhängig.
Weiter rege ich an, beim Amtsgericht Wedding, Brunnenplatz 1, 13357 Berlin die Akten aus dem Zivilverfahren 21b C 83 / 03 beizuziehen.
Die Verantwortlichen des nexnet ziehen als Abrechnungshaus für Telefonnetzbetreiber denen vermeintlich zustehende Entgelte ein.
Sollte eine Forderung aufgrund betrügerischer Handlungen bei Avanio, Callando entstanden sein, verschafft bzw. versucht nexnet das aus dem Betrug Erlangte Avanio, Callando zu verschaffen.
Aus den genannten anderweitigen Verfahren ist der nexnet die strafrechtliche Problematik bekannt.
Ferner bitte ich zu prüfen, ob neben der Geldwäsche auch der Tatbestand des Betruges bzw. Betrugsversuch erfüllt ist.
Unter
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=123777#123777
finden Sie auszugsweise eine Standard-Antwort der nexnet auf Einwände von Gemahnten.
Sie schreibt:
„Die NEXNET GmbH ist ein neutrales Abrechnungshaus, das für die callando Telecom GmbH die Abwicklung des gesamten Mahnverfahrens übernommen hat.
Die callando Telecom GmbH, gehörend zur callando Firmengruppe, ist ein Verbindungsnetzbetreiber und bietet sowohl Sprach- und Mehrwertdienste als auch Internetdienste (teilweise mittels Resellern) in Deutschland an.
Die callando Telecom GmbH führt die Reklamationsbearbeitung für die über die Rechnung der Deutschen Telekom AG unter Hinweis auf callando in Rechnung gestellten Leistungen selbst durch.
Fragen zum Produkt eines callando-Resellers bzw. die Kündigung einer Mit-gliedschaft sind, da in diesen Fällen nur indirekt ein Produkt von callando genutzt wurde, direkt an den genutzten Internet-Provider zu richten.
Wird eine Rechnungsposition der callando Telecom GmbH nicht gezahlt, bekommen wir, die NEXNET GmbH, von der Deutschen Telekom diesbezüglich eine offene Forderung gemeldet.
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden unsererseits Mahnungen verschickt. Die Überweisung der angemahnten Beträge hat dann direkt an die NEXNET GmbH zu erfolgen.
Unabhängig von einer Rechnungsreklamation bei der callando Telecom GmbH, oder dem von Ihnen genutzten Provider befinden Sie sich gegenüber der NEXNET GmbH in der Zahlungspflicht.
Sollte die Prüfung Ihres Anliegens zur Erteilung einer Kulanzgutschrift führen, so erfolgt die Bearbeitung und Abwicklung ausschließlich durch die callando Telecom GmbH bzw. den von Ihnen genutzten Provider. Dies setzt jedoch voraus, dass Ihr Konto bei der NEXNET GmbH vollständig ausgeglichen ist.
Wir sehen keine Veranlassung, auf unsere berechtigten Forderungen zu verzichten und Ihre Kostennote zu begleichen.“
Daraus ergibt sich, dass die nexnet allein aufgrund von Kenntnis einer möglicherweise offenen Forderung zwischen callando Telecom GmbH und einem Dritten, die sie durch eine Meldung der Deutschen Telekom AG erlangt, Zahlung an sich verlangt. Eine Abtretung ist nach eigenem Bekunden nicht gegeben.
Weiter behauptet sie, dass eine Zahlungspflicht unabhängig von etwaigen berechtigten Einwänden bestünde. Weiter erklärt sie, dass sie berechtigt sei, eine Forderung eines Verbindungsnetzbetreibers einzuziehen.
Spätestens mit Veröffentlichung der Pressemitteilung 115/05 des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. August 2005 musste nexnet das Urteil vom 28. Juli 2005 Akten-zeichen III ZR 3/05 kennen, wonach ein Verbindungsnetzbetreiber einen eigenen Anspruch auf ein Entgelt nicht hat.
Ich bitte mich über den Ausgang Ihres Ermittlungsverfahrens zu unterrichten.