Re: Geld zurückholen
Es juckte in meinen Fingern:
nexnet an Revilok schrieb:
Die NEXNET GmbH ist ein neutrales Abrechnungshaus, das für die callando Telecom GmbH die Abwicklung des gesamten Mahnverfahrens übernommen hat.
Nett, dass sie ein Abrechnungshaus ist. Wichtiger ist, ob sie Inhaberin der Forderung ist und dies durch Vorlagen einer Original-Abtretungsurkunde belegen kann.
nexnet weiter an Revilok schrieb:
Die callando Telecom GmbH, gehörend zur callando Firmengruppe, ist ein Verbindungsnetzbetreiber und bietet sowohl Sprach- und Mehrwertdienste als auch Internetdienste (teilweise mittels Resellern) in Deutschland an.
.....
Wird eine Rechnungsposition der callando Telecom GmbH nicht gezahlt, bekommen wir, die NEXNET GmbH, von der Deutschen Telekom diesbezüglich eine offene Forderung gemeldet.
Gemeldet, also nicht abgetreten. Schön dass sie das so offen sagt. Folge, sie oben.
nexnet weiter an Revilok schrieb:
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden unsererseits Mahnungen verschickt. Die Überweisung der angemahnten Beträge hat dann direkt an die NEXNET GmbH zu erfolgen.
Vorsetzung wäre Einredefreiheit, weiter Voraussetzung wäre, dass sie Inhaberin der Forderung ist. Mahnen kann jeder, es hat aber keine Wirkung.
nexnet weiter an Revilok schrieb:
Unabhängig von einer Rechnungsreklamation bei der callando Telecom GmbH, oder dem von Ihnen genutzten Provider befinden Sie sich gegenüber der NEXNET GmbH in der Zahlungspflicht.
Leider hat der
Bundesgerichtshof im Urteil vom 28. Juli 2005 (Aktenzeichen III ZR 3/05) eine völlig andere Rechtsauffasung. In dem Urteil hat er dem
Verbindungsnetzbetreiber einen eigenen Anspruch auf ein Entgelt abgesprochen. Ach, wie schade für die nexnet. Es wäre Zeit, dass sie ihre verquere Rechtsauffassung der Rechtsprechung des höchsten Zivilgerichtes anpasst.
nexnet weiter an Revilok schrieb:
Sollte die Prüfung Ihres Anliegens zur Erteilung einer Kulanzgutschrift führen, so erfolgt die Bearbeitung und Abwicklung ausschließlich durch die callando Telecom GmbH bzw. den von Ihnen genutzten Provider. Dies setzt jedoch voraus, dass Ihr Konto bei der NEXNET GmbH vollständig ausgeglichen ist. ...
Aber nein doch. Liegen die Voraussetzungen für eine Gutschrift vor, gibt es keine Forderung mehr. Im übrigen gilt der Grundsatz des Einwandes der Arglist bei einer solchen Forderung (Dolo petit, qui petit, quod statim redditurus est = Mit Arglist begehrt, wer begehrt, was er umgehend zurück gewähren muss.)
Ich würde hilfsweise mit der Gutschrift aufrechnen.
Das Inhaltsverzeichnis zu meinen Erfahrengen, auch mit nexnet. Fazit: Nichts gelernt.