Re: Bin halt eben Nachbar!
und wohin auf die cayman islands ? :lol:
NACHBARWI schrieb:callando in Wiesbaden zieht demnächst um.
und wohin auf die cayman islands ? :lol:
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NACHBARWI schrieb:callando in Wiesbaden zieht demnächst um.
, wobei meinem Rechtsgefühl nach die Bundesnetzagentur hier schon einschreiten sollte. Die AGBs von avanio sind nicht so lupenrein. Wahrscheinlich wird es aber so sein, daß die Bundesnetzagentur AGBs einfach nur veröffentlicht, ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit.NACHBARWI schrieb:@abstract
Vermutlich habe ich mich schon mit denen um einen Parkplatz gestritten...
Sagt mal, müsst ihr hier alle so rum-bang-en?abstract schrieb::b*ng:
helmutw schrieb:Hallo zusammen,
letzte Woche habe ich eine Mahnung von NexNet bekommen (11,- EUR, 10,44 EUR für zwei Mitgliedschaften (2 MSNs) und 56ct Verbindungsentgeld). Zzgl. wollen sie für die 1. Mahnung 2,50 EUR Mahngebühren. Zahlung bis Mittwoch! Wir hier zu lesen ist geht Nexnet ja auch weiter über 2. Mahnung usw. (s. @Reiner1).
Kulanzkündigung von Avanio und Standardschreiben callando habe ich auch bekommen.
Wie werde ich jetzt diese Forderungen los???
Ist es richtig wenn ich die 56ct an NetNet überweise, mehr nicht? Was ist mit den Mahngebühren? Müssen diese gezahlt werden?
Ich bitte dringend um einen Rat. Hier scheinen sich doch einige sehr gut auszukennen.
DANKE!
PS: Bei meinem Wiederspruch-Fax an callando und avanio habe ich um Mitteilung einer Bankverbindung gebeten um die 56ct Verbindungsentgeld begleichen zu können. Da ist bisher nichts passiert.
Der Artikel wurde im Thread schon mal erwähnt, ist aber schon fast 8 Wochen alt (09.09.05),Greenhorn schrieb:Unter diesem Link wird recht gut beschrieben, was da passiert ist.
wer ist die und wo steht das?Greenhorn schrieb:Die behaupten mittlerweile, dass "das so stimme" ???
In dem Posting vor meinem.Captain Picard schrieb:wer ist die und wo steht das?
Wann und wo hast du denn die AGB zum ersten Mal gesehen , vor deiner Einwahl?Anonymous schrieb:(In den AGBs steht leider das die Kündigunsfrist 4 Wochen betragen).
Warum sollten die dann gültig sein? AGB müssen vor Vertragsschluss einsehbar sein,Anonymous schrieb:Nach der Einwahl..
Anonymous schrieb:Ja, aber das sehen die "netten Herren" von Avanio bestimmt anders.
Ich wollte eigentlich nur wissen, ob einigen von euch nach der Kündigung, im folge Monat noch die Grundgebühr (5,22€) in Rechnung gestellt wurde.
Auf meine Emails reagieren "die" gar nicht mehr, es gab nur diese 2 Standard-Emails seit dem Antworten die mir nicht mehr.
auf die Forderung oder behaupten, daß es mit einer den nächsten TCOM Rechnungen erstattet wird. Das wird man dann mal sehen obs die bis dahin noch gibt.Revilok schrieb:Bekam heute Mahnung von Nexgo. Bei der Überprüfung der angegebenen Homepage ht*p://www.service-nexnet.de habe ich festgestellt, daß die kein gültiges Impressum mit E-mail-Adresse haben. Habe daraufhin bei der Wettbewerbszentrale http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/default.asp?bereich=2 Beschwerde eingereicht.
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Mail und Ihre Hinweise. In kürze werden wir das Impressum und die Antwort für die Frage 12 aktualisieren. Sehen Sie bitte auch: ht*p://www.nexnet.de/impressum.htm.
#Allerdings ist davon das Impressum auf h*tp://www.service-nexnet.de/ nicht betroffen. - Kommentiert von Revilok#
Die NEXNET GmbH ist ein neutrales Abrechnungshaus, das für die callando Telecom GmbH die Abwicklung des gesamten Mahnverfahrens übernommen hat.
Die callando Telecom GmbH, gehörend zur callando Firmengruppe, ist ein Verbindungsnetzbetreiber und bietet sowohl Sprach- und Mehrwertdienste als auch Internetdienste (teilweise mittels Resellern) in Deutschland an.
Die callando Telecom GmbH führt die Reklamationsbearbeitung für die über die Rechnung der Deutschen Telekom AG unter Hinweis auf callando in Rechnung gestellten Leistungen selbst durch.
Fragen zum Produkt eines callando-Resellers bzw. die Kündigung einer Mitgliedschaft sind, da in diesen Fällen nur indirekt ein Produkt von callando genutzt wurde, direkt an den genutzten Internet-Provider zu richten.
Wird eine Rechnungsposition der callando Telecom GmbH nicht gezahlt, bekommen wir, die NEXNET GmbH, von der Deutschen Telekom diesbezüglich eine offene Forderung gemeldet.
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden unsererseits Mahnungen verschickt. Die Überweisung der angemahnten Beträge hat dann direkt an die NEXNET GmbH zu erfolgen.
Unabhängig von einer Rechnungsreklamation bei der callando Telecom GmbH, oder dem von Ihnen genutzten Provider befinden Sie sich gegenüber der NEXNET GmbH in der Zahlungspflicht.
Sollte die Prüfung Ihres Anliegens zur Erteilung einer Kulanzgutschrift führen, so erfolgt die Bearbeitung und Abwicklung ausschließlich durch die callando Telecom GmbH bzw. den von Ihnen genutzten Provider. Dies setzt jedoch voraus, dass Ihr Konto bei der NEXNET GmbH vollständig ausgeglichen ist.
Wir sehen keine Veranlassung, auf unsere berechtigten Forderungen zu verzichten und Ihre Kostennote zu begleichen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
...
Seltsam. Ist das jetzt eine Forderung von callando, die Nexnet als inkassobüro (erlaubt?) eintreiben möchte? Dann ist schuldbefreiend auch immer noch an callando zahlbar.Nexnet schrieb:Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden unsererseits Mahnungen verschickt. Die Überweisung der angemahnten Beträge hat dann direkt an die NEXNET GmbH zu erfolgen.
Unabhängig von einer Rechnungsreklamation bei der callando Telecom GmbH, oder dem von Ihnen genutzten Provider befinden Sie sich gegenüber der NEXNET GmbH in der Zahlungspflicht.
Sollte die Prüfung Ihres Anliegens zur Erteilung einer Kulanzgutschrift führen, so erfolgt die Bearbeitung und Abwicklung ausschließlich durch die callando Telecom GmbH bzw. den von Ihnen genutzten Provider. Dies setzt jedoch voraus, dass Ihr Konto bei der NEXNET GmbH vollständig ausgeglichen ist.
Wir sehen keine Veranlassung, auf unsere berechtigten Forderungen zu verzichten und Ihre Kostennote zu begleichen.