Greenhorn schrieb:
Ich habe intelligenterweise seit die Geschichte mit callando losging - d.h. seit Anfang August - regelmäßig die Verbindungslisten vom Smartsurfer gesichert und damit sämtliche Verbindungsnachweise von August bis heute gespeichert.
Avanio betrachtet auch Leute wie mich, die sich Anfang Juni eingewählt haben, als Mitglieder. Nur musste ich halt bis Anfang August für diese grandiose "Mitgliedschaft" nichts zahlen.
Greenhorn schrieb:
- Kann ich diese Smartsurfer-Verbindungsnachweise als Begründung für den Rechnungs-Widerspruch nennen ? Die werden ja wohl eher auf ihren "richtigen" Vernindungsnachweis bestehen.
Ein privat erstellter Verbindungsnachweis dürfte unerheblich sein.
Greenhorn schrieb:
- Da diese A... auch noch 11€ "Aufwandsentschädigung" für ihre popeligen EVNs verlangen müsste ich doch auch von vornherein klarstellen, dass ich diesen nicht zahlen werde, oder ?
Warum willst du einen EVN von Avanio? Avanio muss doch seinen "Kunden" beweisen, dass sie denen etwas schulden - nicht die Kunden avanio, dass sie denen nix schulden!
Greenhorn schrieb:
- An wen richte ich nun meinen Widerspruch: avanio oder callando ?
Zunächst einmal an Callando, weil die ja in der T-Com-Rechnung (oder eben die deines Netzbetreibers) angegeben sind. Die werden dich an avanio verweisen - wobei ich hier schon meine, dass man sich hier nicht abwimmeln lassen muss, wenn man auf dem Standpunkt steht, dass man mit avanio keinen rechtswirksamen Vertrag über die damaligen Einwahlen hinaus eingegangen ist. Ich habe den Rechnungsbetrag dank Lastschrift (und zu spätem Bemerken dieses Postens) zunächst bezahlt und deswegen mittlerweile zurückbuchen lassen. (Natürlich muss man dann den unstrittigen Teil sofort an die T-Com überweisen, wobei im Verwendungszweck klar sein muss, welchen Teil man nicht bezahlt!)
Greenhorn schrieb:
- Weiß jemand, seit wann die avanio-tarife nicht mehr beim Smartsurfer drin sind ?
Laut c't magazin seit Anfang August. Den SmartSurfer - den ich Anfang Juni auch nutzte - sehe ich aber letztlich nicht unbedingt als relevant an, zumal dieser das behauptete Vertragsverhältnis zwischen mir als SmartSurfer-Nutzer und avanio nicht berühren dürfte.
Relevant ist für mich nur, dass ich eben mangels wirksamer Einbindung der AGB dieser Firma keinen Vertrag über eine Mitgliedschaft oder ein Abonnement eingegangen bin. Zwar gibt's in bezug auf Call-by-Call bzw. Internet-by-Call eine Klausel im BGB (§305a), die AGB wirksam erklärt, wenn eine TK-Dienstleistung
in einem Mal erbracht wird - aber davon kann ja hier offensichtlich nicht mehr die Rede sein!
Dass das Geschäftsmodell nicht wirklich funktionieren kann, halte ich für absolut klar. Denn übertragen auf Call-By-Call würde das ja bedeuten, dass ich dadurch, dass ich einmalig eine CbC-Vorwahlnummer aus einer vielleicht etwas älteren Liste (im Extremfall vielleicht sogar durch Verwählen?) nutze, womöglich ein Abonnement abschließe, durch das ich - z.B. drei Monate später - mit 100 EUR monatlich belastet werde (und dafür "supergünstige" Tarife erhalte). Und das soll gehen, ohne dass ich jemals die AGB gezeigt bekam und abgenickt habe? Nein, das ist Unfug.
Ich halte die AGB-Klauseln von avanio bzgl. der Mitgliedschaft einerseits für nicht in den Vertrag einbezogen (da man mich die AGB hätte ausdrücklich bestätigen lassen müssen). Andererseits halte ich diese Klauseln in einem IbC-Tarif ohne Anmeldung für absolut überraschend, was ebenfalls eine Unwirksamkeit bedingen könnte.
Ich bin zwar juristischer Laie, aber mein gesundes Rechtsempfinden sagt mir, dass dieses Geschäftsmodell von avanio nur noch kurze Zeit existiert und dann - ich hoffe mitsamt der Firma - in der Versenkung verschwindet.
Gruß
Joachim