Avanio, Callando und die 019351515 Teil 1

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Hi Folks,

ich knüpfe an meine beiden Beiträge vom 12.10. an. Ich bin nicht avanio, sondern Aktiv1-Betroffene.
Heute kam die Oktober-Telefonrechnung, diese enthielt tatsächlich eine Gutschrift von callando - zu meiner großen Überraschung runde 150 € mehr als erwartet.
Gleichzeitig mit dem callando-Schreiben vom 11.10. (Eingang 12.10.) war ja auch die Anwaltliche Zahlungsaufforderung (mit nochmals erhöhten Mahngebühren) eingetrudelt, gegen die ich erneut Widerspruch eingelegt hatte, mit der Zusage, bei Eintreffen der Gutschrift natürlich den korrekten Betrag zu überweisen, von der Zahlung von Mahngebühren jedoch abzusehen... .
Nun werde ich also den von callando in o.a. Schreiben gewünschten Betrag überweisen und mal abwarten, ob sie mir die zu viel gutgeschriebene Summe nach und nach wieder abziehen. Bei dem chaotischen Laden kann man ja nie wissen. Falls nicht, verbuche ichs als Entschädigung für die Zeit, Kosten und Nerven, die ich bereits in die Sache investiert habe...

Grüße
Marilyn
 
c't-magazin - callando/avanio im TV

Aus dem „c’t-Magazin“ Hessen-Fernsehen:

An der Sprechanlage der avanio, Webergasse 1 in Dresden:

(Dialog nachgesprochen)
Ist keiner da von avanio, tut mir leid, wir sind nur die Telefonzentrale, es ist erst ab November wieder jemand da.
Und wo sind die jetzt alle?
In der anderen Zentrale ...
Wo finden wir die andere...?
Das ist hier nicht in Dresden...
Und wo ist das?
Das ist in Wiesbaden ...
Das ist in Wiesbaden, und da kann man die dann finden?
Da ist das zu finden, ja.

Off: Wer oder was ist denn avanio überhaupt?

Hierzu T. H. (callando) in Wiesbaden, Konrad-Adenauer-Ring 11:

„Die avanio bezieht von uns die Einwahlgasse, sprich: es ist ein Reseller.
Die callando Telecom bietet ein Produkt an und die avanio vertreibt es direkt am Markt an dem Endkunden. Bei avanio ist die Kündigungsfrist immer zu Ende des laufenden Monats. Ob und wie dort letztendlich konkret verfahren wird, können wir nicht sagen.“

Georg Schnurer (c’t-magazin) als Fazit im Studio:
„Das ist ein typisches Katz-und.-Maus-Spiel. Wir hatten zunächst mal die 0190-Dialer, dann gab’s die Handy-Payment-Geschichten, ja und jetzt haben wir eben Abos, die ich mit ’ner einmaligen Einwahl abschließe. Für mich steht das alles auf derselben Seite...“

Der TV-Beitrag und insbesondere der zu Wort gekommene Geschädigte charakterisiert unsere "Geschäftsbeziehungen" zu callando/avanio/nexnet. Der eine "Vertragspartner" müht sich mittels Anrufen, Einschreiben, Hinzuziehung der Medien um Aufklärung, während der andere nahezu alles (oder auch rein nichts) tut, um die Angelegenheit so verworren, wie nur möglich zu gestalten.
 
Allerdings hat sind mit dem TV-Beitrag meine Befürchtungen wahr geworden, dass "unvollständige und halbherzige Recherchen" erfahrungsgemäß eher schaden als nutzen.

So fielen zum Schluß zwei fragwürdige Bemerkungen bezüglich der Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen und der Rechtmäßigkeit der Clubmitgliedsschaft:


Bezüglich Widerrufsrecht:
Hier wurde von CT gesagt, dass bei solchen Verträgen ein 14 tägiges Widerrufsrecht nach Fernabsatzrecht (im BGB) besteht. Wenn man nun die Telefonrechnung bekommt, dann sind die 14 Tage meistens schon abgelaufen und man hat Pech gehabt.

Diese Aussage ist so falsch. Zunächst muß der Anbieter sicherstellen, dass der Kunde die Widerrufsbelehrung erhalten hat. Ansonsten kann der Kunde jederzeit widerrufen (also auch nach den 14 Tagen).

Vielleicht liegt es ja noch an der frühen Tageszeit, aber ich finde selbst heute auf der Internetseite von Avanio keine Widerrufsbelehrung.


Bezüglich der Rechtmäßigkeit der Clubmitgliedsschaft:
Hier kam von dem Redakteur ein Achselzucken und die Bemerkung, dass einige Strafanzeige gestellt worden sind, dass ganze aber rechtmäßig sei.

Dem gegenüber steht jedoch die mehrfach in diesem Thread zitierte juristische Einschätzung eines RA, dass über eine offene Call by Call Anwahl keine Clubmitgliedsschaft begründet werden kann.



Insofern war der Beitrag eher für Callando/Avanio hilfreich.
 
Anonymous schrieb:
Insofern war der Beitrag eher für Callando/Avanio hilfreich.
c´t ist ein Technikmagazin, kein juristisches Forum oder Sprechstunde, in einer juristischen
Fachzeitung erwarte ich auch keine Informationen oder Ratschläge über die Problematiken
einen Web-Server zu installieren.

"Schuster bleib bei deinen Leisten"....
 
Ich bin mir ja auch nicht sicher, wie das mit der anwaltlichen Einschätzung ist. Letztendlich zählt ja doch nur die Rechtssprechung, wahrscheinlich können die auch nen Anwalt finden der im Gegensatz zu der veröffentlichten Meinung das Gegenteil "erkennt".
 
Wozu zählst Du dann die Rubrik "Vorsicht Kunde" ???

In der Tat können auch in Technikmagazinen juristische Themen diskutiert werden und dieses ist auch alltäglich. Hierbei werden oft RA herangezogen und zitiert/interviewt. Wenn dieses jedoch nicht der Fall ist, dann sollte allerhöchstens der Hinweis kommen, sich an den Verbraucherschutz zu wenden oder sich bei einem RA beraten zulassen.

Um Deinen Sprichwort zu folgen: Da bei den Recherchen offensichtlich kein Jurist zur Beurteilung der rechtlichen Lage hinzugezogen worden ist, ist es um so entäuschender, dass der Schuster eine "persönliche" Beurteilung der rechtlichen Situation abgibt, die offensichtlich in den zwei von mir genannten Punkten falsch ist.

Das ist z.B. ein Grund, warum ICH grundsätzlich die Presse nicht hinzuziehe. Letztendlich sind die Redakteure Personen, die sich weniger mit der Thematik beschäftigt haben, als jeder Poster/Betroffene hier im Forum.
 
Anonymous schrieb:
Ich bin mir ja auch nicht sicher, wie das mit der anwaltlichen Einschätzung ist. Letztendlich zählt ja doch nur die Rechtssprechung, wahrscheinlich können die auch nen Anwalt finden der im Gegensatz zu der veröffentlichten Meinung das Gegenteil "erkennt".


Die Aussage zum Widerrufsrecht ist jedoch definitiv falsch und das kann jeder selbst im BGB nachlesen. Dazu brauch man kein RA sein. Auf der Avanio-Seite habe ich nach wie vor keine Widerrufsbelehrung gefunden. Somit kann ich auch nach den 14 Tagen den Vertrag widerrufen.
 
vielleicht wurde das ja an die "kundenindividuelle Emailadresse" geschickt (habe jetzt auch noch mal die AGBs von Avanio angeguckt) - 1.2.2b darin steht, dass alle Infos zum Vertrag dahin gesandt werden und man automatisch :o den Erhalt bestätigt!!
 
hi! :D
Also ich hatte am 26.9.05 denen ein Brief (ohne Einschreiben) nach Dresden abgeschickt heute am 15.10.05 bekam ich Post. Wie nicht anders erwartet, bekam ich ein identisches Schreiben mit "Kulanzkündigung". Die wollen mir auch den Monatsbeitrag erstatten, hatte aber nix gezahlt. Mal sehen, ob trotzdem was zurückkommt. Ich denke aber es kommt nix zurück; is ja auch egal ich hatte denen sowieso nix zahlen lassen (Telekom).
ich kann nur sagen: E N D L I C H bin ich die los

möget ihr alle auch erlöst werden
 
Anonymous schrieb:
vielleicht wurde das ja an die "kundenindividuelle Emailadresse" geschickt (habe jetzt auch noch mal die AGBs von Avanio angeguckt) - 1.2.2b darin steht, dass alle Infos zum Vertrag dahin gesandt werden und man automatisch :o den Erhalt bestätigt!!

Was soll der Quatsch? Nehezu alle Betroffenen hier haben niemals den Tarif von Aviano bestätigt, geschweige denn eine E-Mailadresse angegeben. Die meisten waren über den SmartSurfer automatisch verbunden und das verdammte Ding übermittelt nunmal keine anderen Daten, als bestenfalls die Telefonnummer des Anschlussinhabers (grob gesagt).
 
Handelt es sich hier um ein Missverständnis bzw. eine Missinterpretation? Die angeführte Passage der AGB lautet nämlich:
1.2.2 Registrierungsspflichtige Tarife (avanio.net Community):

a. avanio bietet mit avanio.net Community eine Clubmitgliedschaft an. Die Registrierung erfolgt bei der ersten erfolgreichen Einwahl über die Einwahlnummer 019351515 oder einer anderen veröffentlichten Einwahlnummer. Die für die Registrierung erforderlichen Benutzerkennungen sind auf der Internetseite www.avanio.***/zugang.html abrufbar.

b. Nach erfolgreicher Registrierung und Vertragsannahme durch avanio erhält der Nutzer eine kundenindividuelle E-Mail-Adresse zugewiesen. Die dem Kunden zugeteilte E-Mail Adresse gilt als Vertrags-E-Mail-Adresse. Sämtliche Informationen zu diesem Vertrag, werden von avanio an diese E-Mail-Adresse gesandt. Der Nutzer stimmt dem Erhalt sämtlicher von avanio zur Durchführung dieses Vertrages gesandten Emails zu. Informationen zu den Diensten und Leistungen von avanio.net Community erhält der Kunde unter www.myavanio.***.
 
Entweder gab es diese Verbandelung in 07/08 2005 noch nicht oder das läuft parallel. Geht der "aviano"-Tarif auch ohne Registrierung? Seit wann muss eine Benutzerkennung verwendet werden?
 
Klug schei...,

„Also, ich wollte sagen, dass etwa zu dieser Zeit
die Verwirrung durch die ähh... mhh...
Und die Verwirrung wird all jene verwirren,
die nicht wissen mhh...
und niemand wird wirklich genau wissen,
wo diese kleinen Dinge zu finden sind, die...
verknüpft sind mit einer Art von Handarbeitszeug,
das durch die Verknüpfung verknüpft ist.
Und zu der Zeit soll ein Freund seines Freundes Hammer verlieren.
Und die Jungen sollen nicht wissen, wo die Dinge,
die jene Väter erst um acht Uhr am vorhergehenden Abend
dort hingelegt hatten, kurz vor Glockenschlag.

Nein, nicht von Kafka, hatten wir schon, sondern von den pythons.

Was sollen Eure letztendlich unergiebigen halbjuristischen Statements und Zitate? Die AGB dieser seltsamen Firmenkonstruktion sind schon deshalb nicht „Allgemein“, weil sie dem „Vertragsnehmer“ in keinster Weise mitgeteilt worden sind. (Bei fast allen aus den Wolken gefallenen Forumsteilnehmern hier im Forum nachzulesen). In einem Großteil der Fälle hat avanio offensichtlich einfach ganz allein ausschließlich die Telefonnummern von ahnungslosen Kunden als „Vertragsgrundlage“ eingebaut, und dies, wie z.B. in meinem Fall, ganz offenbar sogar über Monate rückwirkend und von langer Hand geplant.
Wer sich irgendwann einmal im Jahr 2005 mit 019351515 eingewählt hat, ist zum Teil sogar rückwirkend Vertragsmitglied, basta!

Spätestens seit dem Bericht vom c’t-magazin weiß der Geschädigte, warum er niemanden Kompetenten bei „avanio“ telefonisch erreicht. Weil sie „zufällig“ nicht nach Hamburg oder Lindau oder sonst wohin in Deutschland, sondern komplett und ausgerechnet nach Wiesbaden ausgewandert sind. Wie passt das mit den Erfahrungen von Forumsteilnehmern, die sich an callando gewandt haben, zusammen?

„Wir machen hier nur Abrechnung, wenden Sie sich an avanio oder nexnet, und bezahlen Sie lieber erst mal, bevor Sie (ogottograus!!!) ins MAHNVERFAHREN kommen. Wir schicken Ihnen irgendwann eine „Gutschrift“ zu“.

Wer oder was ist avanio?

„Also, ich wollte sagen, dass etwa zu dieser Zeit
die Verwirrung durch die ähh... mhh...
Und die Verwirrung wird all jene verwirren,
die nicht wissen mhh...

Soweit oder echt so ähnlich der callando-Ober... im „c’t-magazin“ des Hessischen Rundfunks.

Vielleicht bin ich etwas doof, aber ich kenne bewusst keine einzige „Leistung“, die mir der unfreiwillige und unbefristet kostenpflichtige „avanio Internetzugang“ gebracht hat/haben könnte/haben würde. Das muss hier im Forum auch einmal dokumentiert werden, damit die „Leistung“, mir einen modembasierenden (!) Call-by-Call-Anschluß (!) für eine monatliche Grundgebühr (!) im Smartsurfer (!) vulgo: „avanio Internetzugang“ zur Verfügung zu stellen, entsprechend gewürdigt wird!

Neben dem absolut üblichen Geprellten muss nämlich hier im Forum auch irgendwo mal der gemeine Biedermann her, der bewusst und nahezu grenzdebil mit :„JAWOLL! Ich will Mitglied der „avanio.net-community“ werden“ auch zum Zuge kommen soll. Gibt es diesen Idioten eigentlich, oder basiert das „Geschäftsmodell“ von avanio auschließlich darauf, Telefonnummern zu sammeln, anschließend die AGB zu ändern und abschließend nicht erreichbar zu sein? Abkassiere un mahne ned vergesse, mir san in Hesse...

Allgemein halte ich es für Schwachsinn, auf juristischen Hickhack, auf willkürlich veränderte AGB oder eventuelle Zuständigkeiten zwischen callando/avanio/nexnet einzugehen. Grundsätzlich nix bezahlen und dem Polizeibeamten das Ohr blutig reden!!! Erklärt ihm ruhig, dass offenkundig zigtausende CbC-,Smartsurfer-User übers Ohr gehauen worden sind.
 
Hallo Forumsmitglieder,

hier ist ein weiterer Geschädigter.
In der aktuellen ct (22/2005, vom 17.10.2005) wird in der Rubrik "Vorsicht Kunde" das Thema Avanio behandelt. Nachdem ich den Artikel gelesen hatte, habe ich meine alte, bereits bezahlte, Telefonrechnung rausgesucht und siehe da, ich hatte auch 5,22 Euro gezahlt. Verdammt! Google hat mich dann hier in dieses Forum geführt.

In dem Artikel nimmt Avanio-Sprecher .[edit].Stellung.
Ich zitiere aus dem Artikel: "...[edit]erklärte, man werde in den Fällen gezahlte Gebühren zurückerstatten, in denen die Mitgliedschaft eindeutig ungewollt eingegangen und der daraus resultierende Mehrwert wie E-Mail-Postfach und kostenloser SMS-Versand nicht genutzt wurde..."
Somit sollten eigentlich alle Geschädigten das Geld zurückerhalten, SO SIE ES DENN WISSEN, dass sie geschädigt sind. Ich habe es ja auch erst jetzt bemerkt.

Diesbezüglich habe ich eine Frage an die Gemeinde:
Ich würde gerne die 5,22 Euro von der Telekom zurückholen lassen. Also die Telekom bitten, den bereits an Callando überwiesenen Betrag zurückzuholen. In wie weit machen die Telekom das. Es sollte für mich natürlich keine Kosten entstehen. Die Rechnung ist schon von September, also etwas über einen Monat alt. Kann mir da jemand was näheres sagen? Ich wäre dankbar, wenn jemand antwortet der Erfahrungen hat oder sich damit auskennt. Danke.

Gruß Benutzername.

persönliche Daten gelöscht siehe NUB
http://forum.computerbetrug.de/rules.php#10
modaction
 
Geld zurückholen

Das mit der Telekom ist zu spät. Falls eine Einzugsberechtigung seitens der Telekom vorliegt, wird der Betrag nach etwa 10 Tagen nach Versand der Telekomrechnung abgebucht.
Seitens der Bank kann der Betrag zurückgebucht werden. Das kostet aber Gebühren von mehreren Euro und lohnt sich wohl nicht, zumal man dann den richtigen Betrag manuell überweisen müsste.
Ich halte es sinnvoller, für die schon abgebuchten Beträge auch Widerspruch einzulegen und in dem Fall auf eine Erstattung zu hoffen.

Zu meinem Fall:

Ich habe entsprechende Widersprüche an callando und avanio verschickt und auch die üblichen Antworten mit Kulanzkündigung bzw. Gutschrift von callando bekommen.
Da ich den Betrag von der Telekom nicht ab habe abbuchen lassen, habe ich mittlerweile auch eine Mahnung von nexnet. Muß ich nexnet jetzt auch einen Widerspruch schicken oder reicht es, wenn ich erst dem gerichtlichen Mahnbescheid widerspreche? Sollen sich die Firmen doch auch erst etwas Arbeit machen.

Gruß Reiner
 
Re: Geld zurückholen

Reiner1 schrieb:
Ich halte es sinnvoller, für die schon abgebuchten Beträge auch Widerspruch einzulegen und in dem Fall auf eine Erstattung zu hoffen.
Da es hier nur um einen geringfügigen Betrag geht, sehe ich das genau so. Für das Rückbuchen der Lastschrift entstehen weitere Kosten, die fast dem strittigen Betrag entsprechen. Bei der T-Com sind das immerhin pauschal 4 € - es ist dabei zweitrangig, warum die Rückbuchung erfolgt ist, der Streit mit dem eigenen Netzbetreiber ist damit schon vorprogrammiert.

Reiner1 schrieb:
Muß ich nexnet jetzt auch einen Widerspruch schicken oder reicht es, wenn ich erst dem gerichtlichen Mahnbescheid widerspreche? Sollen sich die Firmen doch auch erst etwas Arbeit machen.
Du schreibst es! Der einmalige Widerspruch sollte genügen und ob es überhaupt einen gerichtlichen Mahnbescheid gibt, lassen wir mal dahingestellt sein. Hauptsache ist - den bisherigen Schriftverkehr gut aufheben!
 
Benutzername schrieb:
Hallo Forumsmitglieder,
....

Diesbezüglich habe ich eine Frage an die Gemeinde:
Ich würde gerne die 5,22 Euro von der Telekom zurückholen lassen. Also die Telekom bitten, den bereits an Callando überwiesenen Betrag zurückzuholen. In wie weit machen die Telekom das. Es sollte für mich natürlich keine Kosten entstehen. Die Rechnung ist schon von September, also etwas über einen Monat alt. Kann mir da jemand was näheres sagen? Ich wäre dankbar, wenn jemand antwortet der Erfahrungen hat oder sich damit auskennt. Danke.

Gruß Benutzername.

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http://forum.computerbetrug.de/rules.php#10
modaction

Schau dort unter "Muster für die Aufrechnung", vielleicht hilft Dir das Muster aus meinem Fall. :wink:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=4164

Dann von der folgenden Rechnung abziehen.
 
Hi,

bin auch seit der letzten ct auf dieses Thema aufmerksam geworden. Surfe schon länger über Avanio wegen der Komprimierung über ISDN. Hatte meist ca. 50 € im Monat. Dann aber ab August gings auf 70 € und dann 90 €. Ich denke da ist noch mehr schief gegangen als die Grundgebühr. Werde mal an eine Mail an nexnet schreiben und Einzelverbindungsnachweise anfordern, da auf einer Rechnung 73 € innerhalb eines Abrechnungszeitraums von einem Tag (also 13.07.05 bis 13.07.05) steht. Etwas seltsam. Ausserdem habe ich nie wissentlich den neuen AGB zugestimmt, sonder mal von langer Zeit die Nummer in einer Tabelle in der ct gefunden, eine Netzwerkverbindung erstellt und dann genutzt habe. Bin jetzt aber auf DSL umgestiegen wegen diesen hohen Rechnungen. Muss ich bei Avanio kündigen ? Ist doch rechtlich fragwürdig dieses Vorgehen von Avanio, oder ?
 
opfau schrieb:
...mal von langer Zeit die Nummer in einer Tabelle in der ct gefunden...

Muss ich bei Avanio kündigen?
Dein "Fall" scheint schon etwas länger alt zu sein. Demnach bleibt Dir nichts anderes übrig, als dass Du Dich mit callando/aviano auseinander setzt, wenn Du die Grundgebühr nimmer zahlen magst oder gar was zurück haben willst.
 
Noch zwei "Clubmitglieder"

Auch ich habe festgestellt, dass ich aufgrund meiner Internet-Einwahlen Anfang Juni (seit dem 6.6. nutze ich wieder eine DSL-Flat) "Zwangsmitglied" bei avanio wurde. Gleiches gilt für meinen Schwiegervater, der Mitte Juni einmalig avanio nutzte.

Die T-Com-Rechnung mit dem widerrechtlich einbehaltenen Betrag habe ich mittlerweile zurückbuchen lassen. Natürlich kostet das Gebühren - aber nicht mir, sondern der T-Com, und da nicht ich Verursacher der Gebühren bin, sondern callando (oder avanio), werde ich der T-Com hierfür sicher auch keine Gebühren erstatten (ich denke, die werden an callando weitergegeben).

Die T-Com-Rechnungshotline, die mit avanio bereits vertraut war, hielt dieses Verfahren auch in keiner Weise für überraschend. Wenn man noch innerhalb der Widerspruchsfrist für die Rechnung ist (8 Wochen nach Rechnungsstellung), kann man natürlich widersprechen. Die Lastschrift kann man meiner Erinnerung nach innerhalb von 6 Wochen nach Lastschrifteinzug noch zurückgeben (=zurück buchen lassen).
Allerdings kündigt die T-Com in diesen Fällen ihrerseits zunächst das Lastschriftverfahren auf, so dass man künftig zunächst einmal wieder manuell überweisen muss. Das ist verständlich (da ja sonst potentiell ziemliche Gebühren auflaufen).


Wichtig ist übrigens bei der manuellen Überweisung des unstrittigen Betrags, dass man als Verwendungszweck außer der Rechnungsnummer den Hinweis "NUR T-COM" oder "OHNE CALLANDO" anbringt und der Rechnung (z.B. per Fax, kostet an die T-Com-Rechnungshotline-Faxnummer nichts) widerspricht.

Offen gestanden würde ich es begrüßen, wenn die avanio demnächst mit Mahnungen und Mahnbescheid kommen würde: Einer gerichtlichen Klärung sehe ich hier sehr gelassen entgegen...

Gruß
Joachim
 
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