Avanio, Callando und die 019351515 Teil 1

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Schreiben von callando

Heute ist bei mir ein Schreiben von callando eingegangen (datiert auf 27.09.05, Poststempel 04.10.05). Darin steht, "Ihre Rechnungsanfrage" (ich hatte das Schreiben in abgeänderter Form von GammaRay (Danke!) verwendet).

- Sie haben keinen Abrechnungs-Fehler bzgl. der 4,50 EUR feststellen können.
- Sie seinen NUR Inkasso-Unternehmen und machen keine rechtliche Beurteilungen. Ich solle mich an Avanio wenden (welches ich zeitgleich getan habe und nur die Standard-Mail mit den "aus datenschutzrechtlichen Gründen ..." zurück bekommen habe).
- Ich solle den Rechnungsbetrag, der auf der T-Com Rechnung steht (übrigens 2x 4,50 EUR für zwei meiner MSN) überweisen, da ich ansonsten in den Mahnlauf käme (0,56 EUR Verbindungsgebühren waren am 4.8.05 angefallen für eine MSN zeitgleich).

Von avanio habe ich noch nicht wieder was gehört!

Was nun? Hat jemand eine Idee? Wahrscheinlich folgt am Montag eine Mahnung mit entsprechenden Gebühren von callando.
Danke für Tipps und Hinweise!
 
Die können doch mahnen bis sie schwarz werden. Hauptsache bei Eingang eines gerichtlichen Mahnbescheides legst Du Einspruch ein. Dann liegt es an denen, die Forderung zu beweisen. Wird bei dir besonders kitzlig weil Du dich ja Artist gewohnheitsmäßig vermutlich zeitgleich überall einwählst.
 
Schon vor Rechnung Kommunikation mit callando???

Ich habe mich gestern bei callando in Wiesbaden per Einschreiben mit Rückschein (4,40 €) beschwert und bestritten, dass ich jemals wissentlich und/oder willentlich in irgendeine Art von Vertrag, einen avanio-Internetzugang oder sonstigen Unsinn eingewilligt habe. Mein einziger Kontakt mit diesen Herrschaften war am 04. JUNI (!!!) 2005 für ca. 10-15 Minuten (vanio-flexi bzw. vanio.surf).
Von mir wollen sie 8,46 € (netto).
Außerdem habe ich mit Strafanzeige gedroht, wenn sie mich mit ihrer "community" nicht in Ruhe lassen.
Gibt es eigentlich einen einzigen Geschädigten hier im Forum oder in anderen einschlägigen Foren, der V O R Öffnung der Telefonrechnung irgendeinen Kontakt mit diesem Unternehmen gehabt hat?
"Üblich" bei einem zeitlich unbefristeten "Vertrag" ist doch wohl noch immer, dass der Dienstleister sich irgendwie mal schriftlich, per e-mail oder telefonisch bei dem "Kunden" meldet, bevor er mit einem zunächst nichtssagenden Betrag und einem willkürlich gewählen Datum (29.08.05) in der Telekomabrechnung dem arglosen Internetnutzer auf die Pelle rückt.
Ob rechtens oder nicht, seriös ist das mit Sicherheit nicht.

In meinem Fall kann ich gar nicht glauben, dass ich mit einem Doppelklick im Smartsurfer Anfang JUNI die AGB vom 02. August akzeptiert haben soll.
Wenn das Schule macht, stellen mir vielleicht nächste Woche einige Pizzerien monatlich die Bereitstellung eines Pizzaboten in Rechnung, obwohl ich seit drei Monaten nix bestellt habe...

Vielleicht postet mal ein Betroffener, der V O R seiner Abrechnung von callando/avanio kontaktiert worden ist...
 
natürlich callando, WAS SONST??

Hallo zusammen,

hier können nur zwei weitere avanio/callando Geschädigte zustimmen, zu dem, was zuvor schon von so vielen anderen erklärt wurde...

So, wie ich das sehe sollten sich ALLE Geschädigten auf jeden Fall bei der WBZ (Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs) melden, damit möglichst das ganze Ausmaß dieses Betrugsversuchs ans Licht kommt.
Gleichzeitig ist es aber wohl so, dass sich jeder einzelne auch bei callando beschweren muss, und seine Ansprüche für den Fall eines kommenden Gerichtsverfahrens nachweislich geltend machen muss (FAX oder Einschreiben etc.).
Alles in allem wirkt die ganze Geschichte auf mich aber so, als ob avanio/callando/nexnet Nutznießer so langsam am Ende angekommen sein sollten.

Denn wenn das ganze publik wird und auch im Fernsehen über derartige Geschäftspraktiken berichtet wird, sollte es sich ausgetrickst haben, oder??
Gibt es aktuell eigentlich noch einen dieser Tarife im SmartSurfer oder hat dort auch schon mal jemand bescheid gesagt?
 
Kulanzkündigung per Post von Avanio

Hallo und guten Abend,
bekamm heute zweimal Post von selben Briefverteilungszentrum 65,
avanio und callando.

Callanda findet keine Daten trotz Telekomnummer und Rechnungsnummer, braucht nun eine Kopie und Buchunskonto der Rechnung. Hat sich doch bestimmt, Dank folgendem, erledigt.

Folgendes schrieb mir avanio:

Ihr Schreiben bzgl. Avanio.net community
Kulanzkündidigung
...
Schade, dass Sie nicht unsere avanio.net Community nicht überzeugen konnte. Seit dem 02.08.2005 bieten wir hier interessante Zusatzdienste an. Mit Ihrer Einwahl über die Einwahlnummer 019351515 haben Sie sich hierbei automatisch registriert.
Aufgrund ihres Schreibens und Ihrer Bitte haben wir uns entschlassen Ihnen keine Grundgebühr zu berechen und bestätigen Ihnen hiermit, dass Sie mit der Rufnummer... kein Avanio.net Community Mitglied mehr sind. Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht werden wir auf einer der nächsten T-Com Abrechnungen über unseren Dienstleister calando eine Kulanszgutschrift einreichen und iIhnen den jetzt berechneten Monatsbeitrag erstatten. Wir hoffen, dass wir somit in ihrem Sinne handel.

Bitte beachten Sie aber, dass Sie unsere avanio.net Community Tarife nicht mehr nutzen sollten. Bei einer erneuten Einwahl werden Sie automatisch wieder Mitglied.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Sollten Sie noch fragen haben, so wenden Sie sich bitte an unseren Service: Telefon 01805 50 34 34. oder senden Sie uns eine Mail: su**ort-at-avanio.net

mfg...

avanio Gmbh&Co. KG
Sitz Dresden, HRA: 5933//persönlich haftende Gesellschafterin: avanio Beteilings-GmbH
Geschäftsführer: D* G*, HRB 23834//Amtsgericht Dresden-Stadt

Ich schrieb damals, (Dank an gammaray)

...
Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem Erhalt der überhöhten Telefonrechnung der Telekom habe ich unter der Nummer (0800)-330-1020 die Rechnung vorerst verhindern lassen, da ich keine Dienstleistung von Ihnen nutze. Auf meiner Telefonrechnung, unter der Rubrik Beträge anderer Anbieter, ist ein Internet-Provider mit Namen Internet by Call Services callando Internet GmbH der die Summe von 4,50 € zzgl. UsSt. In Rechnung stellt. Seit dem ...06.2005 habe ich Ihre Dienstleistung nicht mehr in Anspruch genommen, da DSL-Anschluss.

Ich widerspreche Ihrem Anteil und fordere Sie auf, mir laut §16 TKV ihre in Rechnung gestellten Positionen anhand eines detaillierten Einzelverbindungsnachweises bis zum 15.10.2005 zu beweisen,. Die dafür entstehenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.

Der unrechte callando Anteil,netto: 4,50 € +UsSt 16%: 5,22 €

PS: Sollten Sie die obigen Ausführungen nicht teilen können und weiter auf Zahlung der geforderten Betrages bestehen, steh ich für eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit gerne zur Verfügung, da ich das Geschäftsmodell der Firma Avanio gerne richterlich überprüft sähe.

mfg...



erledigt! Hoffentlich
Grüße Jörg
 
Post von Avanio

Heute kam Post von Avanio (mit Datum vom 30.09. und Posttstempel vom 04.10). Ich hatte denen am 15.09. geschrieben. Avanio schreibt:

Ihr Schreiben bzgl. avanio.net Community
Kulanzkündigung

[...] herzliche Dank für ihr Schreiben. Bitte entschuldigen Sie die teilweise lange Bearbeitungszeit unserer Antwort.

Schade, dass Sie unsere avanio.net Community nicht überzeugen konnte.
Seit dem 02.08.2005 bieten wir hier interessante Zusatzdienste an. Mit ihrer ersten Einwahl über die Einwahlrufnummer 019351515 haben sie sich hierbei automatisch registriert.

Aufgrund ihres Schreibens und Ihrer Bitte haben wir uns entschlossen Ihnen keine Grundgebühr zu berechnen und bestätigen Ihnen hiermit, dass Sie mit der Rufnummer 0XXXXXXXX kein avanio.net Mitglied mehr sind. Aus Kulanz und ohne Anrechnung einer Rechtspflicht werden wir auf einer der nächsten T-Com Abrechnungen über unseren Dienstleister callando eine Kulanzgutschrift einreichen und Ihnen den jetzt berechneten Monatsbeitrag erstatten. Wir hoffen, dass wir somit in Ihrem Sinne handeln. [...]

Anmerkung: Ich hatte mich am 01.08. über SmartSurfer bei avanio.flexi eingewählt und in der Septemberrechnung tauchte der avanio Internetzugang auf. Die 5,22 Euro hatte ich bei der Telekom ausbuchen lassen. Mal sehen, ob Callando trotzdem zahlt. :-? Mittlerweile traue ich denen ja auch das noch zu. Natürlich würde das Geld dann zurückgefordert werden...

Stellvertretend hier Danke an die Unterstützung in den Foren, die ich aufgesucht habe. :bussi: Die Unterstützung hat doch beim Formulieren der Schreiben an Avanio und Callando sehr geholfen.
 
Re: Schon vor Rechnung Kommunikation mit callando???

Hallo an alle!

Ich gehöre auch zu den Geschädigten, habe auch schon die üblichen Schritte eingeleitet - Rechnung um den Betrag gekürzt, Briefe an avanio und callando, ...

NACHBARWI schrieb:
Gibt es eigentlich einen einzigen Geschädigten hier im Forum oder in anderen einschlägigen Foren, der V O R Öffnung der Telefonrechnung irgendeinen Kontakt mit diesem Unternehmen gehabt hat?
"Üblich" bei einem zeitlich unbefristeten "Vertrag" ist doch wohl noch immer, dass der Dienstleister sich irgendwie mal schriftlich, per e-mail oder telefonisch bei dem "Kunden" meldet, bevor er mit einem zunächst nichtssagenden Betrag und einem willkürlich gewählen Datum (29.08.05) in der Telekomabrechnung dem arglosen Internetnutzer auf die Pelle rückt.
Ob rechtens oder nicht, seriös ist das mit Sicherheit nicht.

@nachbarwi: Es stimmt, niemand hat vor dem Öffnen der Telekom-Rechnung je von avanio gehört, und auf "herkömmlichem" Weg hat sich avanio ja auch nicht gemeldet. Aber in der AGB hat man sich offensichtlich dadurch versucht, minimal abzusichern, dass irgendwelche Infos oder Vertragsdetails an eine "kundenindividuelle" "Community"-E-mail-Adresse geschickt werden:

1.2.2.

b. Nach erfolgreicher Registrierung und Vertragsannahme durch avanio erhält der Nutzer eine kundenindividuelle E-Mail-Adresse zugewiesen. Die dem Kunden zugeteilte E-Mail Adresse gilt als Vertrags-E-Mail-Adresse. Sämtliche Informationen zu diesem Vertrag, werden von avanio an diese E-Mail-Adresse gesandt. Der Nutzer stimmt dem Erhalt sämtlicher von avanio zur Durchführung dieses Vertrages gesandten Emails zu. Informationen zu den Diensten und Leistungen von avanio.net Community erhält der Kunde unter (link sicherheitshalber rausgelassen).

c. Die Annahme durch avanio erfolgt durch schriftliche Bestätigung per Mail, spätestens mit der Erbringung der Dienstleistungen und Einwahl ins Netz.

Nach meinem Rechtverständnis ist das zwar Mumpitz, aber vielleicht versucht avanio damit, besonders leichtgläubige Kunden zu entmutigen, gegen sie vorzugehen?!
 
Avanio

Talome schrieb:
Ich wollte anzeige erstatten die Polizei meinte nur, das der Anfangsverdacht noch nicht besteht und solange ich keine Mahnung habe sollte ich es auf dem Zivilrechtlichen Wege klären.

Es ist nicht Aufgabe der Polizei, darüber zu befinden, ob ein Anfangsverdacht besteht.
In jedem Fall ist es Aufgabe der Polizei, Anzeigen aufzunehmen. § 163 der Strafprozeßordnung ist hier eindeutig. Wenn der Polizeibeamte dann der Meinung sein sollte, es läge keine Straftat vor, hat er die Anzeige der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vorzulegen. Nur diese kann den Anfangsverdacht beurteilen. Ein Polizeibeamter kann und darf das nicht. Hierzu ist er nicht befugt.

Hier liegt eindeutig eine schwerer Fall des Betruges, nämlich ein gewerblicher Betrug vor.

Als ehemaliger Fachlehrer für Kriminalistik und Kriminologie und als pensionierter Kriminalhauptkommissar weiß ich, wovon ich spreche.

Bin übrigens auch Avanio geschädigt und habe Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dresden erstattet. Diese ist wegen des Firmensitzes von Avanio dort zuständig.
 
Muster für Anzeige

@ip900

Kannst Du nicht mal ein durchschlagendes Muster für eine selbsverfasste Anzeige hier reinstellen? Habe auch schon von anderen Fällen gehört, wo die Polizei überhaupt nicht verstand bzw. verstehen wollte, worums geht und versucht hat die Geschädigten abzuwimmeln.
 
Re: Post von Avanio

ChrisAlex schrieb:
Heute kam Post von Avanio (mit Datum vom 30.09. und Posttstempel vom 04.10). Ich hatte denen am 15.09. geschrieben. Avanio schreibt:

Ihr Schreiben bzgl. avanio.net Community
Kulanzkündigung

[...] herzliche Dank für ihr Schreiben. Bitte entschuldigen Sie die teilweise lange Bearbeitungszeit unserer Antwort.

Schade, dass Sie unsere avanio.net Community nicht überzeugen konnte.
Seit dem 02.08.2005 bieten wir hier interessante Zusatzdienste an. Mit ihrer ersten Einwahl über die Einwahlrufnummer 019351515 haben sie sich hierbei automatisch registriert.

Aufgrund ihres Schreibens und Ihrer Bitte haben wir uns entschlossen Ihnen keine Grundgebühr zu berechnen und bestätigen Ihnen hiermit, dass Sie mit der Rufnummer 0XXXXXXXX kein avanio.net Mitglied mehr sind. Aus Kulanz und ohne Anrechnung einer Rechtspflicht werden wir auf einer der nächsten T-Com Abrechnungen über unseren Dienstleister callando eine Kulanzgutschrift einreichen und Ihnen den jetzt berechneten Monatsbeitrag erstatten. Wir hoffen, dass wir somit in Ihrem Sinne handeln. [...]
Ich habe heute ebenfalls so ein Schreiben bekommen. Es ist ja wohl eine Frechheit das mit "Kulanzkündigung" zu überschreiben. Denn mit Kulanz hat das nichts zu tun, ich würde das ganze eher in die Nähe von Betrug rücken. Aber ich hoffe, daß damit die Sache endlich aus der Welt ist und ich nie wieder etwas von dieser Firma höre.

Grüße
juma
 
Auch ich habe heute diesen Brief bekommen das sie aus Kulanz die Gebühr erlassen.
Da bin ich ja gespannt wann nun das Geld gutgeschrieben wird?

Und was mich jetzt noch aufregt, ist das die so tun als würden sie mir "gnädigerweise" die Gebühr erlassen. Erst frech kassieren, und dann noch auf barmherziger Samariter machen :evil: :evil:

Ich möchte nicht wissen wieviel die mit der Masche kassiert haben von denen die das gar nicht bemerkt haben, bzw. sich nicht beschwert haben.

Ich überlege trotzdem ob ich noch Strafanzeige erstatten sollte (geht das noch, auch wenn ich das Geld zurück bekommen habe???)

MrBig
 
Klar geht das noch. Sonst könnte doch jeder Dieb der Strafverfolgung entgehen, wenn er beim Erwischtwerden die Brieftasche zurückgibt. Ausserdem gibt es mit Sicherheit jede Menge Geschädigte, die es bisher noch nicht gemerkt haben.

Gruss
rudi.r
 
Re: Muster für Anzeige

Anonymous schrieb:
@ip900

Kannst Du nicht mal ein durchschlagendes Muster für eine selbsverfasste Anzeige hier reinstellen? Habe auch schon von anderen Fällen gehört, wo die Polizei überhaupt nicht verstand bzw. verstehen wollte, worums geht und versucht hat die Geschädigten abzuwimmeln.

Als Muster
Bei …….die entsprechenden Daten einsetzen,
wegen der Bestimmungen dieses Forums sind keine Namen und Adressen eingegeben

Schreibdatum einsetzen


Staatsanwaltschaft Dresden
Lothringer Str. 1
01069 Dresden

durch Fax 0351-4462070




Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges gegen die Firma

A……… mit Adresse einsetzen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Rechnung der Deutschen T………für ,,,,,,,,,,,,,,, 2005 (Anlage 1) erhielt ich u. a. eine Forderung einer Firma

Firma C……. mit Adresse einsetzen

über einen Internetzugang der oben benannten Firma A…… in Höhe von 4.50 Euro zzgl. MwSt., mithin 5,22 Euro.
Die Firma C……. Telecom GmbH betreibt die Abrechnung für diverse Internetanbieter .

Durch die Fa. C…….. erfuhr ich, daß ich einen Vertrag mit der Fa. A…… habe, der dadurch zustande gekommen sei, daß ich mich über eine Einwahlnummer bei dieser eingewählt und so einen Vertrag abgeschlossen habe. Auf Grund dieses Vertrages müsse ich, da die Fa. A………. seit dem 2. August 2005 ihre Tarife geändert habe, nunmehr monatlich den Betrag von 5,22 Euro entrichten, und zwar unabhängig davon, ob ich die Dienstleistungen in Anspruch nähme oder nicht.

Ich habe jedoch mit dieser Firma auch zu keiner Zeit irgendeinen Vertrag abgeschlossen.

In den Monaten ……….. und zuletzt am …………. diesen Jahres hatte ich mich über die Einwahlnummer 019351515 mit einem sogenannten Low Cost Router, wie WebLCR oder Smart Surfer von WEB.DE in das Internet eingewählt.
Dabei war mir nicht bekannt, daß es sich bei dieser Einwahlnummer um eine solche der Fa. A…….. handelt. Dies war auch dem Grunde nach auch unbeachtlich, da zu diesem Zeitpunkt die Angebote dieser Firma im sog. Call by Call Verfahren im Minutentakt abgerechnet wurden.
Zu keinem Zeitpunkt hat sich eine Fa. A…….., wie in ihren AGB dargestellt, bei mir mit Angeboten oder anderem gemeldet.
So habe ich weder eine Registrierung bei dieser Firma veranlaßt oder gar selbst durchgeführt, noch hat die Firma mir, wie in ihren AGB ausgeführt, das Zustande-kommen eines Vertrages per Mail oder auf andere Art und Weise mitgeteilt. Ich habe dort weder eine E-Mail Adresse noch bin ich Mitglied irgendeiner Community, also eines Clubs. Nachstehend ein Auszug aus den AGB (Anl. 2) dieses Unternehmens.

1.2.2 Registrierungsspflichtige Tarife (a……….net Community):

a. a…….. bietet mit a…….net Community eine Clubmitgliedschaft an. Die Registrierung erfolgt bei der ersten erfolgreichen Einwahl über die Einwahlnummer 0…….. oder einer anderen veröffentlichten Einwahlnummer. Die für die Registrierung erforderlichen Benutzerkennungen sind auf der Internetseite www.a......net/zugang.html abrufbar.

b. Nach erfolgreicher Registrierung und Vertragsannahme durch a….. erhält der Nutzer eine kundenindividuelle E-Mail-Adresse zugewiesen. Die dem Kunden zugeteilte E-Mail Adresse gilt als Vertrags-E-Mail-Adresse. Sämtliche Informationen zu diesem Vertrag, werden von a….. an diese E-Mail-Adresse gesandt. Der Nutzer stimmt dem Erhalt sämtlicher von a…... zur Durchführung dieses Vertrages gesandten Emails zu. Informationen zu den Diensten und Leistungen von a…...net Community erhält der Kunde unter www.mya.......com.

c. Die Annahme durch a…… erfolgt durch schriftliche Bestätigung per Mail, spätestens mit der Erbringung der Dienstleistungen und Einwahl ins Netz.


Die vorstehend genannten Bedingungen waren mir bis dahin unbekannt.

Offenbar sind in Deutschland eine Vielzahl von Internetnutzern ebenfalls von dem Vorgang betroffen sind.

Der Sachverhalt stellt sich so dar, daß offenbar eine einzelne Einwahl mit der genannten Einwahlnummer ausreichte, um ohne Wissen des Nutzers von der Fa. A…….. registriert zu werden. Als die Fa. A…… dann am 02.08.2005 ihre bis dahin grundgebührfreien Angebote einseitig änderte, übernahm sie alle „Kunden“, die sich irgendwann einmal dieser Einwahlnummer bedient hatten und stellt diesen nun mit der September Rechnung jeweils den Betrag von 5,22 Euro in Rechnung.
Es ist davon auszugehen, daß von dieser Handlungsweise in Deutschland Tausende Internetnutzer betroffen sein können, so daß die Einnahmen in entsprechender Höhe fließen werden.

Inwieweit die Firma C……. Telekom hiervon partizipiert bzw. möglicherweise sogar involviert ist, entzieht sich meiner Kenntnis, scheint jedoch sehr wahrscheinlich.

Im Internet findet sich zu dem Thema der nachfolgende Beitrag eines Rechtsanwaltes:

21.08.2005 - Für die Anbieter von Telekommunikationsdienstleistern stellt sich das praktische Problem, die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an den Kunden zu bringen. Dies gilt insbesondere für Gespräche im offenen Call by Call. Bei einer Verbindung über eine Call-by-Call-Nummer kommt in der Regel jeweils ein einzelner Vertrag über das jeweils geführte Gespräch zustande. Grundsätzlich müsste der Anbieter damit jedes einzelne Mal auf seine Geschäftsbedingungen hinweisen. Dies ist jedoch bei Massengeschäften in dieser Form nicht möglich.
Veröffentlichung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur

Dieses Problem vor Augen, sah das frühere Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Sonderregelung zugunsten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgelte der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen vor. Auf eine ausdrückliche Einbeziehung konnte dann verzichtet werden, wenn die Bedingungen in ihrem Wortlaut im Amtsblatt der Regulierungsbehörde (jetzt Bundesnetzagentur) veröffentlicht und bei den Geschäftsstellen der Anbieter zur Einsichtnahme bereitgehalten wurden.
Eine weitere gesonderte Verpflichtung Kundeninformationen zu veröffentlichen ergibt sich auch aus § 27 TKV. Die Informationen sind in leicht zugänglicher Weise bereitzustellen und werden in der Regel im Amtsblatt veröffentlicht. Nur für marktbeherrschende Anbieter gilt zudem die Sonderregelung, dass Änderungen Allgemeiner Geschäftsbedingungen frühestens einen Monat nach Bekanntgabe in Kraft treten dürfen.
Es kam damit also nicht darauf an, ob der Kunde die AGB jemals gesehen hatte. Im Rahmen der letzten Schuldrechtsreform, kam es an dieser Konstruktion zu kleineren, jedoch auch wichtigen Änderungen.
Erbringung der Dienstleistung in einem Mal

Die nunmehr in § 305a Nr. 2b) BGB geregelte Ausnahme der Einbeziehung, erfordert neben der Veröffentlichung im Amtsblatt und der Bereithaltung der Geschäftsbedingungen in den Geschäftstellen nun zusätzlich die Vorraussetzungen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten vor Vertragsschluss dem Kunden bekannt gegeben werden können und die Dienstleistung in einem Mal erbracht wird.
Unzweifelhaft gilt die Ausnahme des § 305 Nr. 2b) BGB weiterhin für die einzelnen Gespräche über Call by Call. Auch klassische Internet-by-Call-Angebote, bei denen die einzelne Verbindung abgerechnet werden, werden von der Erleichterung profitieren können. Eine tatsächliche Möglichkeit, allen potentiellen Kunden die AGB bekanntzugeben, besteht nicht. Hier bleibt es also dabei, dass der Kunde auch ohne besondere Kenntnis der AGB daran gebunden ist.
Einschränkungen bei Verträgen, die nicht in einem Mal erbracht werden

Wichtig in diesem Zusammenhang ist jedoch die Einschränkung, dass nur Verträge, die in einem Mal erbracht werden, begünstigt werden. Nicht unter einmaliges Erbringen entfallen meines Erachtens telefonische Bestellungen von Waren und Dienstleistungen, aber auch Clubmitgliedschaften, Abos und weitere langfristige Verpflichtungen. Clubmitgliedschaften oder Abos mit einer monatlichen Grundgebühr sind bereits begrifflich nicht einmalig zu erbringen. Im Gegenteil: Hier soll hier eine langfristige Vertragsbindung aufgebaut werden. Die Grundgebühr wird auch nicht für eine einmalige Verbindung berechnet, sondern losgelöst für eine Vielzahl zukünftiger Verbindungen.
Sind die AGB damit nicht über § 305 Nr. 2b) BGB erleichtert einbezogen, muss die Einbeziehung den normalen Regelungen gerecht werden. Dies bedeutet, dass der Nutzer vor dem Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hingewiesen wird und des Weiteren in zumutbarer Weise Kenntnis nehmen kann.
Verlangt der Anbieter von Abo- bzw. Clubmitgliedschaften dann Zahlung von den Gebühren, muss er das Vorliegen der wirksamen Einbeziehung seiner AGB beweisen. Somit können Clubmitschaften oder andere Abonnements nicht im offen Call by Call begründet werden, ohne dass der Kunde davon ausdrücklich Kenntnis erhalten hat. Sollte das Geschäftsmodell von avanio, über deren Angebote wir erst kürzlich berichtet haben, darauf angelegt sein, wird es jedenfalls rechtlich keinen Erfolg haben. An einer ausdrücklichen Abrede fehlt es in diesem Fall für die ahnungslosen Kunden.
(Rechtsanwalt B. G.)


Nach diesen Ausführungen sind die Machenschaften der Fa. A…….. als rechtswidrig anzusehen.

Aufgrund der Vielzahl der potentiell Geschädigten ist durch diesen gewerbsmäßigen Betrug von einer erheblichen Schadenssumme auszugehen.

Ich bitte Sie, den Sachverhalt zu prüfen und ggfls. die erforderlichen Ermittlungen aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
 
Nachdem hier ja gerade eh die strafrechtliche Seite bzw eine Anzeige thematisiert wird, eine Anregung von mir:
In diesem Forum wurde mehrfach erwähnt, dass eine Einwahl am 29.8 auf dem EVN stand, um diesen Monatsbeitrag abzurechnen, obwohl zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Einwahl stattgefunden haben kann. Technisch wird dieser Betrag durch die Übermittlung eines Call Data Records oder CDRs an die Telekom gemeldet, auf deren Grundlage diese die Rechnung schreibt. Siehe die schönen Ausführungen von "Der Jurist".
Nun ist es so, dass CDRs eigentlich nicht für die Abrechnung von Clubgebühren gedacht sind, sondern eigentlich von typischen Telefonvermittlungscomputern automatisch erzeugt werden (sonst stehen demnächst die Bertelsmann Clubgebühren als Gespräch nach Guinea Bissau auf der Telefonrechnung ;-) )
Hier scheint Avanio/Callando manuell solche CDRs für die Club-Abrechnung mit gefakten Daten in den Datenstrom zur Telekom gemischt zu haben. Dies könnte aber IMHO rechtlich durchaus fragwürdig sein. Denn das Strafgesetzbuch sagt in Paragraph 263a Computerbetrug, siehe http://dejure.org/gesetze/StGB/263a.html
§ 263a Computerbetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Sollten also diese Avanio Clubgebühr für rechtswidrig befunden werden, könnte meines Erachtens hier dieser Paragraph greifen. So eine Anzeige sollte am besten durch jemanden geschehen, der
-eine Einwahl am 29. August auf der Rechnung hat
-nachweisen kann, dass er am 29. August diese Einwahl nicht getätigt hat. Besser als ein Smartsurfer Log (das wg. Genauigkeit Uhr des Computers etc angreifbar ist) wäre es sicherlich, wenn dies durch Urlaub/Abwesenheit/Wechsel zu DSL belegt werden könnte.
-diesen Verdacht deutlich beschreiben, insbesondere auch für einen technisch unbedarften Juristen.

Wünsche allen Betroffenen viel Erfolg,
TSCN
 
Das juristische Kaudawelch ist ja schön und gut allerdings nicht ohne Rechtsanwalt zu interpretieren.
Vielmehr als die 4,5€ interressiert mich eine Durchleuchtung wegen Verstoßes gegen den Datenschutz. Hier wurde offensichtlich der Versuch unternommen persöhnliche Daten ohne Einwilligung gewinnbringend zu nutzen und zu verbreiten.
Von der Telekom-Kundenbtetreuung wird man (ich) gezwungen seine Einzugsermächtigung zu kündigen, erhält keine Auftragsbestätigung dafür und im Mahnschreiben wird man daurauf hingewiesen, daß man bei Bankeinzug auch telefonisch und unkompliziert Einzelposten einbehalten kann. Das steht dem Verhalten von Avanio und Callando in keinster Weise nach, zumal auch hier Kosten und Aufwand entsehen, auf möglichen Service wird man gar nicht erst hingewiesen.
 
Gast schrieb:
Das juristische Kaudawelch ist ja schön und gut allerdings nicht ohne Rechtsanwalt zu interpretieren.
Um was zu erreichen, wird dringend angeraten, diesen "Kaudawelch" umzusetzen und von Blödeleien oder sinnlosen Diskussionen abzusehen. Eine Anzeige an die zuständige StA zu reichten ist äußerst vernünftig und Staatsanwälte sind nunmal auch Rechtsanwälte.
Gast schrieb:
Durchleuchtung wegen Verstoßes gegen den Datenschutz.
Datenschutz? Was ist das? Wen interessiert der schon und wo sind die treffenden Sanktionen zu den vermeintlichen Verstößen?
 
Reducal schrieb:
Um was zu erreichen, wird dringend angeraten, diesen "Kaudawelch" umzusetzen...
Eine Anzeige an die zuständige StA zu reichten ist äußerst vernünftig...
Datenschutz ... wo sind die treffenden Sanktionen zu den vermeintlichen Verstößen?

Was soll denn erreicht werden?

Wegen 4,5€ vernünftig?
Ich hab kein 'Analog'-Modem mehr angeschlossen. Das steht erstmal in keinem Verhältnis.

Sanktionen verhängen Richter und Politiker, aber viel Erfolg bei der Suche.

Durfte Web.de diese Nummer eigendlich ohne weiteres verbreiten?
Wurden durch andere Einwahlen auch persönliche Daten (Telefonnummer etc.) außerhalb der begrenzten Aufbewahrungspflicht genutzt?

Ist die Telekom nicht verantwortlich für die im Namen Dritter verlangten Grundgebüren und hat sie sich durch den Betrug bevorteilt?
 
"juristisches Kaudawelch"

Werter Gast,

hättest Du Dir mal vorher die Mühe gemacht, die wichtigen Hinweise von Geschädigten hier im Forum bezüglich der ratsamen Maßnahmen gegenüber der Telekom zu lesen, wäre Dir einiges mit der Telekom erspart geblieben.
Es hört sich so an, als ob Du gegenüber der Telekom einfach gar nix gelöhnt und deswegen Ärger bekommen hast. (?)

Nur weil Dich das „juristische Kaudawelch“ hier im Forum langweilt, musst Du allerdings keine neuen (uralten) Fässer (Telekom, web.de, Datenschutz, allgemeine Juristen- und Politikerschelte) anstechen, das führt nämlich zu nichts und verwässert nur die Diskussion.
Alles hast Du wohl sowieso nicht gelesen, sonst wäre Dir aufgefallen, dass zumindest einige Betroffene seit Monaten DSL-Anschluß haben und trotzdem „avanio.net-community“-Mitglied geworden sind.
 
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