AW: acoreus collection services fordert ohne ROT zu werden
Es geht leider aus Deinem Text nicht hervor, wann denn die von Acoreus angemahnte Forderung entstanden sein soll.
Wenn die Forderung nämlich bis zum 31.12.2006 entstanden ist, ist sie per 01.01.2010 0:00 Uhr gemäß § 195 BGB verjährt. Acoreus ist bekannt dafür, dass sie versuchen, verjährte Kleinbeträge einzutreiben.
Sollte die Verjährung eingetreten sein, solltest Du Acoreus eine "Einrede der Verjährung" gemäß § 214 BGB per Einschreiben/Rückschein zustellen.
Vor einem gerichtlichen Mahnverfahren musst Du keine Angst haben, im Gegenteil. Acoreus beantragt in dem Falle einen gerichtlichen Mahnbescheid, dem kannst Du widersprechen (Frist 14 Tage). Das würde Acoreus dazu zwingen, Klage gegen Dich einzureichen, was dazu führen würde, dass sie die Forderung stichhaltig beweisen müssten. Sollte bereits Verjährung eingetreten sein, könntest Du selbst dann noch eine Einrede der Verjährung ans Gericht schicken, auch wenn ich dafür plädiere dies gleich ans Inkasso-Büro zu schicken, weil dies in der Regel viel Schreibkram erspart.
Acoreus geht auf Dummfang und spielt mit den Ängsten der Leute. Meine Erfahrung ist, dass man bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag wartet, wenn man sie auffordert, Ihre Forderung anhand von Einzelverbindungsnachweisen und Telekommunikationsprotokollen nachzuweisen. Sie spekulieren darauf, dass die Leute die Forderung schnell bezahlen, weil sie sie nicht mehr nachvollziehen können und sich, wie Du, nicht mehr daran erinnern können, ob jemals das Telefonat etc. stattfand. Wenn 10 von 100 bezahlen, haben sie schon Gewinn gemacht, weil sie die Forderungen von den ursprünglichen Gläubigern für Peanuts aufkaufen. Wenn sie also eine Ursrüngliche Forderung von 10 Euro für 3,50 Euro aufkaufen, haben sie bei einer Inkassogebühr von 35 Euro schon das Geld für 9 gekaufte Forderungen drin, wenn einer zahlt.
Es ist daher eh unwahrscheinlich, dass es zum gerichtlichen Mahnbescheid kommt, da dieser das Gewinnergebnis drastisch absenkt. Sie werden also im schlimmsten Falle weiter herummahnen oder irgendwelche Vergleiche anbieten. Darauf solltest Du keinesfalls reagieren, denn auch die Zeit ist mit Dir, wenn die Forderung noch nicht verjährt sein sollte, denn die laufende Verjährung wird erst mit Rechtskraft des gerichtlichen Vollstreckungsbescheides gestoppt. Bei Vergleichsversuchen solltest Du auch wissen, dass ernsthafte Vergleichsverhandlungen ebenfalls eine Verjährung hemmen können, was natürlich nicht in deinem Interesse liegt. Wenn die Dir also so etwas schicken, nicht reagieren. Auch Zahlungen solltest Du nicht leisten, da der Gläubiger diese auch bei Verjährung nicht zurückzahlen muss, denn: Verjährung beendet nicht die Forderung, sondern gewährt dem Schuldner ein lediglich ein nachhaltiges Leistungsverweigerungsrecht. Sollte der Gläubiger, wie z.B. Banken bei Krediten, ein vertragliches Zugriffsrecht auf pfändbare Güter oder Beträge haben, z.B. Lohn, darf er sich trotz Verjährung daraus befriedigen. Deshalb sollte man stets aufpassen, ob so etwas in Verträgen drin steht. Bei der Telekommunikationsbranche kommt dies allerdings nicht vor ... bisher.
Was den BDIU angeht, so solltest Du den die Unterlagen durchaus schicken, vorallem wenn die Forderung verjährt ist. Auch solltest Du denen diese unverschämte Brüllerei am Telefon detailgenau schildern. Ein Tipp: Mach das erst, nachdem Du ggf. die Verjährungseinrede geschickt hast, denn Acoreus bestätigt nichts. So bekommst Du wenigstens durch die Stellungnahme von Acoreus an den BDIU eine Bestätigung über den Eingang und die Kenntnisnahme der Verjährungseinrede, da Dir der BDIU einen Auszug aus der Stellungnahme schickt.
Beispiel für eine Verjährungseinrede:
Verjährungseinrede
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihre bezeichnete Forderung vom TT.MM.JJJJ in Höhe von XXX,xx EUR und stelle fest, dass die Forderung aus dem Jahre 2003 gemäß § 195 BGB mit Ablauf des 31.12.2006 verjährt ist.
Ich mache somit von meinem Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 214 Satz 1 BGB Gebrauch.
Gründe für eine Hemmung der Verjährung sind nicht erkennbar und es war Ihnen möglich und zumutbar, die Forderung innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist zu verfolgen.