Teleton
Sehr aktiv
Halt,wenn die Frist zur Erhebung von Einwendungen nach §45i TKG verstrichen ist wird es schwer sich gegen die Forderung zu wehren auch wenn es nur Centbeträge sind. Da das deutsche Recht keine "Erheblichkeitsschwelle" kennt können auch Mikrobeträge per Inkasso bei Vorliegen der Voraussetzungen des Verzuges eingefordert werden.Einen Briefwechsel mit in-telegence brauchst du gleich gar nicht anzufangen.