Abo bei www....-heute.com

stimmt das,dass nach der mahnung ein anwaltsbrief kommt?
Wenn ja, wäre es besser einen anwalt aufzusuchen oder dies einfach zu ignorieren. hab gehört, dass die gar nicht ein anwalt oder gar das gericht benutzten. ich weiss das ihr keine konkreten tipps preisgeben dürft, aber ich bin da in einer zimlichen zwickmühle und die sache beschäftigt mich schon die ganz zeit.
 
sunny schrieb:
Hallo !

Ich hab meinem Daddy hier das Forum gezeigt dass nicht nur ich so doof war...

wEIL ich erst 15 bin hat er sich darum gekümmert und was geschrieben:

Sehr geehrte Brüder ...,

hiermit teile ich Ihnen als Erziehungsberechtigter meiner minderjährigen Tochter ... mit, dass sie an Sie weder eine vertragliche Vergütung noch Schadensersatz leisten wird.

Zwischen meiner Tochter und Ihnen erfolgte kein Vertragsschluss über eine kostenpflichtige Dienstleistung. Sie konnten die Registrierung meiner Tochter schon nicht als Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Vertrags verstehen, weil sie davon ausgehen mussten und auch ausgingen, dass die sehr versteckten Hinweise auf die Kostenpflicht des Angebots völlig übersehen werden. Die Regelung der Entgeltlichkeit in den AGBs erfolgt überraschend und ist daher unwirksam.

Davon abgesehen verweigere ich hiermit die Genehmigung eines etwaigen Vertragsschlusses meiner minderjährigen Tochter, eine vorherige Einwilligung habe ich ihr auch nicht erteilt.

Hilfsweise widerrufe ich einen eventuell geschlossenen Vertrag und fechte ihn wegen Irrtums an. Höchst vorsorglich kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Für Ihre Antwort habe ich mir den ....2006 vorgemerkt.

Sollten Sie bis dahin nicht endgültig von Ihrer unberechtigten Forderung Abstand nehmen, werde ich mit anwaltlicher Hilfe negative Feststellungsklage gegen Sie erheben.

Mit freundlichen Grüßen

Ich hoffe dass das reicht und jetzt Ruhe ist


lg bea

wenn das klappen sollte, sag bitte bescheid, damit könnten sich evt. einige von uns hoffnungen machen.
 
ich bin auch auf die Brüder herreingefallen ... wollte über xx-heute was für die SChule herraussuchen, nach dem Anmelden (agbs nicht gelesen) musste ich wie viele feststellen "was für ein xxx Angebot"
naja die seite nie mehr besucht und bekam dann letztens die Rechnung (1. Anmelden funktionierte nicht so richtig, hab mich deshalb 2x angemeldet und auch 2x ne Rechnung bekomen)
Anmeldedaten sind teilhaft fiktiv, und die eine Mailadresse gibt es nicht mehr (vertrag gekündigt) hab denen per Mail geschrieben das ich nur Zahlen werde wenn das was die machen rechtens ist, jedoch habe ich mit hilfe dieses Forums herrausgefunden das ich definitiv nicht zahlen werde ... aber erst mal sehen wie die reagieren ;)

achja bevor ich es vergesse!!
Thx für dieses Forum, ich hätte warscheinlich sonst noch gezahlt
 
Adrian schrieb:
stimmt das,dass nach der mahnung ein anwaltsbrief kommt?
Wenn ja, wäre es besser einen anwalt aufzusuchen oder dies einfach zu ignorieren. hab gehört, dass die gar nicht ein anwalt oder gar das gericht benutzten. ich weiss das ihr keine konkreten tipps preisgeben dürft, aber ich bin da in einer zimlichen zwickmühle und die sache beschäftigt mich schon die ganz zeit.

Erstmal, MACH DIR KEINE SORGEN !!
Es sind zig tausende denen es so geht wie dir.
Die ganze Sache ist als [ edit] bekannt. Da sind schon viele Stellen mit beschäftigt. Verbraucherzentralen, Anwälte, usw.
Falls du minderjährig bist kann dir eh nichts passieren, aber sag dann deinen Eltern bescheid unz zeig ihnen dieses forum !!!! mit den links von Rolf76 !!!
Der Brief vom Anwalt kommt SICHER in den nächsten 10 Tagen.
Ich hab nicht drauf reagiert.
Er ist ein letztes Angstmachen !!!!
Bis jetzt gibt es meines Wissens KEINEN einzigen FALL wo es weiter gegangen ist !!!!
Habe per Einschreiben mit Rückschein auf die Rechnung reagiert und den Vertragsabschuß bestritten (siehe hier)
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=137363#137363

aus rechtlichen Gründen editiert, modaction
 
danke für die antwort. die mail hab ich eben gar nie gelesen,ausser dann diese mahnung, weil ich dachte es sei spam und das ist es indirekt ja auch, nur mit unangenehmen folgen. ich werde Ihren/dein ratschlag befolgen und mich schnellstmöglich mit den eltern unterhalten.

DANKE

MfG Adrian
 
Adrian schrieb:
sunny schrieb:
Sehr geehrte Brüder ...,

hiermit teile ich Ihnen als Erziehungsberechtigter meiner minderjährigen Tochter ... mit, dass sie an Sie weder eine vertragliche Vergütung noch Schadensersatz leisten wird.

Zwischen meiner Tochter und Ihnen erfolgte kein Vertragsschluss über eine kostenpflichtige Dienstleistung. Sie konnten die Registrierung meiner Tochter schon nicht als Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Vertrags verstehen, weil sie davon ausgehen mussten und auch ausgingen, dass die sehr versteckten Hinweise auf die Kostenpflicht des Angebots völlig übersehen werden. Die Regelung der Entgeltlichkeit in den AGBs erfolgt überraschend und ist daher unwirksam.

Davon abgesehen verweigere ich hiermit die Genehmigung eines etwaigen Vertragsschlusses meiner minderjährigen Tochter, eine vorherige Einwilligung habe ich ihr auch nicht erteilt.

Hilfsweise widerrufe ich einen eventuell geschlossenen Vertrag und fechte ihn wegen Irrtums an. Höchst vorsorglich kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Für Ihre Antwort habe ich mir den ....2006 vorgemerkt.

Sollten Sie bis dahin nicht endgültig von Ihrer unberechtigten Forderung Abstand nehmen, werde ich mit anwaltlicher Hilfe negative Feststellungsklage gegen Sie erheben.

Mit freundlichen Grüßen
wenn das klappen sollte, sag bitte bescheid,
Was meinst Du mit "klappen"? :gruebel:

Der Sinn solcher Schreiben besteht darin, alle erforderlichen Erklärungen, die einen möglicherweise bestehenden Vertrag unwirksam machen, in einer beweisbaren Form innerhalb der jeweiligen Frist an den Anbieter zu senden.

Sollte es später zu einer Gerichtsverhandlung kommen, kann man anhand des Rückscheins belegen, dass man alle erforderlichen Erklärungen rechtzeitig erklärt hat. Damit kein falscher Eindruck entsteht: Es ist bei dubiosen Anbietern äußerst unwahrscheinlich, dass sie vor Gericht ziehen, da für sie das Risiko eines negativen Urteils sehr schwer wiegt.

Wenn ein solches Schreiben über seinen eigentlichen Zweck (s.o.) hinaus noch dazu führt, dass der Anbieter von weiteren Mahnungen Abstand nimmt: Prima. Es gibt aber keine "Zauberworte", die einen Anbieter automatisch dazu bringen, von einer angeblichen Forderung Abstand zu nehmen.

Zu den Ratschlägen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt siehe hier:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=145751#145751
 
Mustervrif von der VZ Brandenburg

HI,

ich hab gestern noch anonym geschrieben, aber nun hab ich mich angemeldet, da ich sicherlich öfter hier mal was schreiben werde.
Also ich hab gestern die 1. Rechnung von denen bekommen und bin nachmittags gleich zur Beratungsstelle der VZ Brandenburg gegangen. "Witzigerweise" war vor mir ein Junge drin, der genau dasselbe Problem hatte.
Also der Herr von der VZ kannte das Problem bereits und riet mir mich entweder "tot zu stellen"...da sich das nach seiner Erfahrung dann im Sande verlaufen wird. Und wie bereits erwähnt wurde, hat ja noch keiner eine Klage am Hals, oder die Polizei vor der Tür gehabt, weil er nicht bezahlt hat.
Er hat mir aber auch einen Musterbrief mitgegeben, den er aufgesetzt hat. Den werde ich hier mal reinstellen, da jemand mal so was zum 'spicken' haben wollte:

Anschrift

Absender

Ort, Datum (rechtsbündig)

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ihre im Schreiben vom .... 2006 gestellt Forderung weise ich zurück. Ich kann mir nicht erklären, wie Sie darauf kommen, ich sei Ihnen gegenüber zu irgendneiner Zahlung verpflichtet. ICh habe bei Ihnen weder eine Leistung bestellt, noch in Anspruch genommen.

Vorsorglich erkläre ich den Widerruf, die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt sowie die Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung.

Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung an Sie leisten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist.

Für den Fall, dass Sie wider Erwarten an der Forderung festhalten, erwarte ich zunächst eine Mitteilung und den nachweis darüber, wann genau und konkret welche Leistung angeblich in Anspruch genommen bzw. bestellt haben soll.

Mit freundlichen Grüßen

...


Der Brief muss eventuell etwas abgewandelt werden. Aber der Herr von der VZ meinte, dass ich mich durchaus auf §119 und §355 (den nur, weil ich nie eine deutlich Belehrung über die Widerrufsrechte erhalten habe, und die WEbsite so gestaltet ist, dass man das leicht übersehen kann). Er meinte ausserdem, dass das mit Preis in den AGB's nichts zu suchen hat, da sowas wesentlich deutlicher gemacht werden muss.

Das hat mir Mut gemacht und ich werd heute gleich ein Einschreiben losschicken. Er meinte übrigens auch, dass ich nicht unbedingt einen Rückschein brauch, da den Gebr. dann die Möglichkeit bleibt, das Schreiben nicht anzunehmen, und dann hab ich ja auch nichts gekonnt. Also ein normales Einschreiben reicht. Allerdings hab ich nur die Adresse in Büttelsdorf...mal sehen, ob ich die von G.-G. noch finde.

Also, haltet durch...ales nur blöde Panikmache. :lol:
 
Meine Tochter hat mit Datum 22.03.06 einen Brief eines Rechtsanwaltes erhalten. Dieser fordert im Namen der genannten Brüder den Betrag von Euro 84 und zuzüglich diverse Gebühren für etwa 100 Euro. Meine Tochter habe sich am 22.02.06 registriertz auf sms-heute.de Sie berufen sich nun auf eine Rechnung die gestellt worden sei. Allerdings wurde diese nie zugestellt. Der Brief ist recht scharf und macht einem schon nachdenklich. Wenn die damit durchkommen, gibt das Ärger.
Ich bin allerdings guter Dinge. Meine Tochter ist noch nicht volljährig und hat von mir keine Zusage zur Nuitzung dieses Dienstes. Zudem werde ich Ihnen nötigenfalls Beweisen, dass die angegebene IP nicht die unsrige ist. Zudem sind wir in der Schweiz wohnhaft. Mal sehen, wie sich mein Rechtsschutz damit befasst. Ich werde zudem den Verbraucherschutz Schweiz informieren.

Allen viel Erfolg, welche sich gegen derartige Machenschaften wehren.

Denen, die das hinnehmen und einfach bezahlen sei gesagt: So lange es Menschen wie Sie gibt, die bei derartigen Machenschaften den Kopf in den Sand stecken und einfach den Beschiss bezahlen, so lange wird es Firmen wie diese geben. Und so wird Geld verdient.
 
Das größte Problem ist, dass man da vollkommen unbedarft in eine derartige Geschichte hineinschliddern kann und sich dann bereits nach kurzer Zeit massiven Drohungen von Inkassobüros ausgesetzt sieht.

Die drohen dann schon mal mit "negativer Schufameldung, Lohnpfändung beim Arbeitgeber, Erzwingung der Ableistung einer eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid)" und anderen schönen Dingen.

Um bei Betroffenen Verwechslungen mit einem "gerichtlichen Mahnbescheid" hervorzurufen, nennen sich bereits einige dieser Inkassobüros verwirrend "Abteilung Mahnbescheid".

Zudem werfen diese Leute mit Gesetzestexten um sich, was für Strafen jemandem, der nicht zahlen will, drohen.

Als ich mich erstmals mit solchen Dingen konfrontiert sah, war ich auch nahe dran, die Rechnung zu zahlen, nur, um endlich Ruhe zu haben.

Inzwischen kann man diese ganzen Abo- und sonstigen Internetfallen etwas gelassener sehen und angehen. Sollen die doch juristische Schritte einleiten, wenn sie sich trauen. Ich bin überzeugt davon: Das macht keiner !!
 
Hi,

nochmal ich....also ich hab das Schreiben losgeschickt. Ich halt Euch auf dem Laufenden, wie das weitergeht. Die VZ Brandenburg hat übrigens schon Strafanzeige gegen die Firma gestellt, da es wohl mehrere Menschen in BRB gab, die Probleme hatten. Hoffentlich kommen die damit durch. Ich hofee auch, dass das FA auf die aufmerksam wird, wie jemand schon geschrieben hat.
 
Bogner schrieb:
Sie berufen sich nun auf eine Rechnung die gestellt worden sei. Allerdings wurde diese nie zugestellt.
Wahrscheinlich kam die per E-Mail und wurde entweder nicht beachtet oder blieb im Spamfilter hängen.

Bogner schrieb:
Zudem werde ich Ihnen nötigenfalls Beweisen, dass die angegebene IP nicht die unsrige ist.
Wie soll das gehen? Hast Du eine statische IP?

Bogner schrieb:
Zudem sind wir in der Schweiz wohnhaft. Mal sehen, wie sich mein Rechtsschutz damit befasst.
Das kannste Dir vorerst sparen. Die Deutschen aus Groß-Gerau haben in der Schweiz nichts zu melden, genau so wenig wie Österreicher in Deutschland.
 
promised19 schrieb:
Die VZ Brandenburg hat übrigens schon Strafanzeige gegen die Firma gestellt....
Hat man Dir auch gesagt, weshalb?

promised19 schrieb:
Ich hofee auch, dass das FA auf die aufmerksam wird....
Du glaubst doch wohl nicht im ernst, dass die GbR keine Abgaben für ihre Einnahmen leistet? Die gibt es mMn schon zu lange, als dass sie das nötig hätten.
Interessanter Weise geben die Impressen der Projekte heute noch die Anschrift in Büttelborn an und die Kundeninfos sind vom 19.01.2006. Man kann wohl davon ausgehen, dass sich die angegebene UmsatzsteuerID: DE230209554 mit dem Umzug nach Groß-Gerau nicht geändert hat, da Büttelborn ein Vorort von Groß-Gerau ist.
 
rolf76 schrieb:
Was meinst Du mit "klappen"? :gruebel:

Ich wollte den Vertrag (zwar per E-Mail) Künden, hab aber nur eine Mahnung erhalten, mehr nicht.
so wie ich das gelesen habe folg ein anwaltbrief und dann sollte schluss sein. oder bin ich da auf dem holzweg?
 
Um nochmal Klarheit zu schaffen: Wie sieht die gewöhnliche Vorgehensweise der beiden [ich zensier's lieber gleich bevor's ein Mod/Admin macht] aus?

1. Rechnung per Mail (zufälligerweise erst nach den zwei Wochen Frist)


2. Zahlungsaufforderung/Mahnung

(...?...)

3. Inkassoschreiben

(...?...)

4. Der Anwalt schreibt n guten altmodischen Brief und haut darin einige Droh-Klötze

5. ....?
6. ....?

Wäre dankebar wenn ihr schreiben würdet wie das ganze Vorgehen von den Brüdern aussieht. :)
 
CHixxo schrieb:
Um nochmal Klarheit zu schaffen: Wie sieht die gewöhnliche Vorgehensweise der beiden [ich zensier's lieber gleich bevor's ein Mod/Admin macht] aus?
:cool:
Danke für die Vorsicht - aber "zensieren" trifft's nicht ganz - moderieren/editieren ist besser. Wir machen das ja nicht zum Selbstzweck ...
 
CHixxo schrieb:
1. Rechnung per Mail (zufälligerweise erst nach den zwei Wochen Frist)
2. Zahlungsaufforderung/Mahnung
3. Inkassoschreiben
4. Der Anwalt schreibt n guten altmodischen Brief und haut darin einige Droh-Klötze

5. ....?
6. ....?
Wäre dankebar wenn ihr schreiben würdet wie das ganze Vorgehen von den Brüdern aussieht. :)


3. Inkassoschreiben (hab ich verpasst, bei mir kam gleich der Brief vom Anwalt)

Ich habe bis jetzt noch niemanden gefunden, der bei Punkt 5 ist (':lol:') und werde das wohl auch nie

gruss lumoco22
 
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