Rückforderung von Überweisungen sind nur noch dann möglich, wenn die Zahlung die auftraggebende Bank noch nicht verlassen hat.
Heutzutage ist es bereits so: Wenn die Überweisung im EZÜ-Verfahren oder auch online eingegeben wurde, auch bereits sofort eine Weiterleitung erfolgt. Die Gutschrift beim Empfänger erfolgt bei Inlandszahlungen i.d.R. bereits am darauffolgenden Geschäftstag, nicht selten sogar noch am Absendetag.
Im Gegensatz zur Lastschrift ist es also nahezu unmöglich, Zahlungen, die per Überweisung getätigt wurden, wieder zurückzuholen.