Abo bei www....-heute.com

1. wie macht man eine Sammelklage????

2.ist es sinnvoll wenn ich alle mails von denen blockiere, falls halt was kommen sollte!????
 
eine frage hab ich jetzt aber doch noch. wenn ich 15 bin hab ich ja ein falsches geburtsdatum angegeben 1980 anstatt 1990. könnten die einen minderjährigen dann das als betrugsdelikt (wie bei der mahnung steht) anhängen?

MfG Adi
 
Hallo,

man bin ich froh, dass ich dieses Forum gefunden habe. Das hat mir echt weitergeholfen. Habe nämlich heute auch ne Rechnung von den Brüdern bekommen. Zuerst hätte ich sie fast gelöscht, weil ich dachte es wäre Spam. Gut das ich doch reingeschaut hab, da ich so gleich einschreiten kann. Da die Brüder ja nun schon bei der VZ bekannt sind, werde ich da nachher gleich hinfahren und mich erkundigen, wie ich am besten weiter verfahre. Da noch keienr sagen konnte, was nach dem Shreiben des Anwalts passiert oder ob das Einschreiben/Rückschein letztendlich was gebracht hat, hoff ich mal, dass die VZ mir nen guten Tipp geben kann. Einschreiben werde ich wohl auch schicken, da die §119 und §355 wohl die am ehesten zutreffenden sind. Es wird nirgends deutlich gemacht, wann die Widerrufsfrist abläuft, und wenn dann müssten sie es im Zusammenhang mit Name und Anschrift machen. Siehe auch:

http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

Mein Freund meinte sogar, dass ich gar nichts machen soll, aber dabei wäre mir auch etwas mulmig. Also ich hab jetzt keine Angst, dass bei mir irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, denn ich denke, das wäre für diese Typen auch ein ganz schöner Aufwand, wenn so viele Leute nicht zahlen. :wink:
Mal sehen, was die VZ rät und ich versuch auch was zu posten sobald ich näheres weiß. Aber Zahlen werd ich definitiv nicht. Ich hab überhaupt keine Worte für solch ein Dreistigkeit. :evil: Wie kann man sowas anderen Menschen antun.....also Kinderstube haben die bestimmt nicht genossen.
 
Anonymous schrieb:
Mein Freund meinte sogar, dass ich gar nichts machen soll, aber dabei wäre mir auch etwas mulmig.
Das ist das Problem. Mit dem hausgemachten Drohschreiben versucht man die Leute gefügig zu machen. Letzlich kommt dann noch irgendein Anwalt, der auf der Welle reitet und zum Schluss wird sich meiner Meinung nach jede der nichtbezahlten Forderungen als Luftnummer erweisen. Wer nicht bezahlt und die Sache aussitzt hat von den schweigsamen Brüdern nichts zu befürchten - wenn einem da nicht so ein mulmiges Gefühl beschleichen würde.
 
Anonymous schrieb:
Also ich hab jetzt keine Angst, dass bei mir irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht,
Davor gibt es diverse Berggipfel, die nach den hier bekannten Kenntnissen noch keiner der "Anbieter" erklommen hat:
(und IMHO auch nie erklimmen wird)
1. gerichtlicher Mahnbescheid.
2. nach Widerspruch, Klage > Prozess, der gewonnen werden müßte , mit Erwerb eines Titels.

Vorher macht sich kein Gerichtsvollzieher auf den Weg

cp
 
Tut mir Leid, aber mich beschäftigte jetzt schon den ganzen Schultag so ne Frage, die ich früher im Forum schon einmal gestellt hatte:

Wenn die nichts außer der IP und der e-mail-Anschrift haben, was müssen die tun, um durch die IP auf mich zu kommen? Können die durch die IP den Standort des PCs, oder den richtigen Namen herausfinden?
 
Warum es gar nicht so einfach ist, eine IP–Adresse einem Nutzer eindeutig zuzuordnen, hat Antidialer hier dargelegt.

Über die IP-Adresse ist allerdings nie die Person identifizierbar, die sich angemeldet hat. Ermittelt werden könnte ein Hausanschluss oder ein Vertragspartner für den Netzzugang (sofern die IP nicht gefälscht war und der Provider die Daten noch gespeichert hat). Ob diese Person aber Maus und Tastatur bedient hat, ergibt sich nicht aus der IP-Adresse.

Interessant in diesem Zusammenhang auch das Eingeständnis eines anderen Anbieters: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=145628#145628
 
[...]

Ich habe selber schlimme Erfahrungen mit dieser Firma! Ich habe mich auf sms-heute angemeldet und den Link der AGBS nicht gesehen. Jetzt bekam ich eine Rechnung über 84 € für ein Jahr. Und der Vertrag kann nciht gekündigt werden, er läuft 2 Jahre! Ich habe jetzt meine Tante, arbeitet beim Notar, eingeschaltet. Sie versucht mich jetzt irgendwie raus zu holen aus der ....

ICH WARNE AUSDRÜCKLICH VOR A& M ....! LASST DIE FINGER DAVON. EINIGE ADRESSEN VON IHNEN:

...

Solche Auflistungen sind wenig sinnvoll , außerdem verstößt es gegen die NUB
http://forum.computerbetrug.de/rules.php#10
http://forum.computerbetrug.de/rules.php#13
modaction
 
hey miteinander bin auch sehr froh das es dieses forum hier gibt DANKE :D nochmal zu meinem fall (brauch ich eigentlich nicht zu erwähnen weiß ja eh jeder wie es abläuft...)hab am 21 märz meine mails abgerufen und da war die rechnung der herren (84€) habe am gleichen tag auf mein wiederrufsrecht bestanden...das ist doch noch in der 2wöchigen wiederrufsfrist oder nicht???habe nie deren seite benutzt bin nicht einmal auf die nachfolgenden seiten gekommen wo es "angeblich" lehrstellen gab, war einzig und allein auf der seite mit der X-BOX :evil: :evil: :evil: (hab aber falsche addresse und falsche name)auf jeden fall kam am samstag (25 märz die erste mahnung mit drohung das wenn ich nicht zahle die den RA einschalten usw. jetzt möchte ich denen auch einen brief schreiben mit anfechten und nochmal auf meinen wiederruf zurückweisen und das mit den Pargraphen(355...) miteinbeziehen hab aber keine ahnung wie man so einen brief einigermaßen professionell schreibt...hat vielleicht jemand eine vorlage wo ich ein bisschen abspicken kann??????BBBBIIITTTTTTTEEEE....... :lol: :lol: :lol:
ich hoffe das denen endlich mal der garaus gemacht wird und die strafe soll mindestens so hoch sein das sie alles das bezahlen müssen was sie von uns gefordert haben * 100 ....ach das reicht gar nicht aus
danke und grüße an alle MITOPFER haltet zusammen
"DU BIST NICHT ALLEIN"(denk ich mir immer seit ich eure beiträge lese)
 
blutorange schrieb:
hab aber falsche addresse und falsche name
...
jetzt möchte ich denen auch einen brief schreiben
Verstehe ich das richtig, dass der Anbieter bisher weder Deinen Namen noch Deine Anschrift kennt und Du ihm jetzt beides auf dem Silbertablett liefern möchtest?
:o
 
ACHTUNG !!! ACHTUNG !!! ACHTUNG !!!! ACHTUNG !!!!

eine massnahme die uns richtig helfen kann....nutzen wir die macht der medien und folgen dem aufruf von SAT1 Akte 06

Ein bekannter TV-Sender sucht Betroffene, die ungewollt ein Abo der Herren aus Büttelborn am Hals hatten und danach mit Drohungen, Mahnungen und Rechtsanwaltsbriefen überschüttet wurden.

Bitte hier melden: akte[a]akte06.net

schreibt schreibt schreibt schreibt........
 
hallo rolf 76

nein ich wollte wenn dann so einen brief per email schreiben und als erkennung diese kundennummer..einfach nur damit der spuck endlich endet und die mich in ruhe lassen
gruß orange
 
Ich kenn mich net so mit deutschen Gesetzen aus, als Neuntklässler braucht man sowas gewöhnlicherweise auch net, aber...

...wenn ich denen jetzt ne letzte e-mail schreiben möchte, in der ich denen Bescheid sage, dass die das Abo ruhig kündigen können, da ich sowieso nicht zahlen werde, welche Artikel bzw. Gesetzesparagraphen hätten denn:

1. die Sache, in der ein Vertrag nicht in Kraft tritt, solange man noch keine Dienstleistung in Anspruch genommmen hat (hab ich glaub ich in diesem Forum hier gelesen

2. das Ding mit den AGBs, die nicht das genaue Gegenteil behaupten können, wenn über den AGBs groß und breit "GRATIS" steht

3. die Vorschrift, die besagt, dass in den AGBs die Widerrufsmöglichkeiten und die Zahlungsangelegenheit deutlich und in nicht übersehbarer Weise hervorgehoben sein müssen.

Ich hoffe, ihr versteht einigermaßen, was ich meine. Wäre dankbar wenn ihr mir jeweils §§ und Absatz nennen könntet. Vielen Dank im Voraus! :D
 
CHixxo schrieb:
1. die Sache, in der ein Vertrag nicht in Kraft tritt, solange man noch keine Dienstleistung in Anspruch genommmen hat (hab ich glaub ich in diesem Forum hier gelesen
Das stimmt so nicht. Ein Vertrag wird durch Angebot und Annahme wirksam.
(Oder meintest Du die Genehmigung der Eltern?? Dazu näher hier: Kann ich mich als Minderjähriger für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden? )


Wäre dankbar wenn ihr mir jeweils §§ und Absatz nennen könntet.
Schau doch einfach mal unter Grundlagen zur Bindung an Online-Abos (blaue Schrift anklicken). Dort sind alle relevanten Paragraphen genannt und auch erklärt.
 
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