Ich kenn mich net so mit deutschen Gesetzen aus, als Neuntklässler braucht man sowas gewöhnlicherweise auch net, aber...
...wenn ich denen jetzt ne letzte e-mail schreiben möchte, in der ich denen Bescheid sage, dass die das Abo ruhig kündigen können, da ich sowieso nicht zahlen werde, welche Artikel bzw. Gesetzesparagraphen hätten denn:
1. die Sache, in der ein Vertrag nicht in Kraft tritt, solange man noch keine Dienstleistung in Anspruch genommmen hat (hab ich glaub ich in diesem Forum hier gelesen
2. das Ding mit den AGBs, die nicht das genaue Gegenteil behaupten können, wenn über den AGBs groß und breit "GRATIS" steht
3. die Vorschrift, die besagt, dass in den AGBs die Widerrufsmöglichkeiten und die Zahlungsangelegenheit deutlich und in nicht übersehbarer Weise hervorgehoben sein müssen.
Ich hoffe, ihr versteht einigermaßen, was ich meine. Wäre dankbar wenn ihr mir jeweils §§ und Absatz nennen könntet. Vielen Dank im Voraus!