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Re: Abmahnung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen

Travelbug schrieb:
Bei den Heise News steht, daß der Bundesverband der Verbraucherzentralen die Brüder abgemahnt hat.
ht*p://www.heise.de/newsticker/meldung/71452
Pressemitteilung der VZBV
Das Abzocken von Verbrauchern darf sich nicht mehr rechnen.
Ja. Und die Treibhausgase müssen reduziert werden, die Staatsverschuldung, Arbeitslosenquote, Subventionen, Gesundheitskosten, Bürokratie und überhaupt....
Sttimmt ja, was die VBZ da fordert. Nur, was nützt es, wenn sich Politik und Justiz seit Jahren beharrlich verweigern?

Gruß A. John
 
Re: Abmahnung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen

A John schrieb:
Nur, was nützt es, wenn sich Politik und Justiz seit Jahren beharrlich verweigern?
Diese ständige Genöle über den Staat und Politik nervt. Staat und Politik sind keine abstrakten Gebilde,
sondern werden von den Parlamenten, die wiederum vom Volk gewählt werden, bestimmt.

Wenn du dich darüber aufregst, regst du dich über dich selber auf bzw. über deine Mitbürger,
die die Volksvertreter gewählt haben.

Was willst du also?
 
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Ich bezweifele, dass ich mich da angemeldet habe.
 
Ob der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. dem Anbieter mit den Abmahnungen schon alle Flausen ausgetrieben hat, werden die nächsten Wochen zeigen. Darf der Anbieter weiterhin Rechnungen und Mahnungen an diejenigen schicken, die sich bis jetzt angemeldet haben? Darf der Anbieter weiterhin Schadensersatz mit der Behauptung fordern, ein Minderjähriger habe bei der Anmeldung in betrügerischer Absicht ein falsches Geburtsjahr eingegeben, obwohl die Seite sich ihrem Inhalt nach (Bsp. Hausaufgaben!) offensichtlich an Jugendliche richtet und der Jugendliche sein wahres Alter in der Eingabemaske gar nicht anklicken kann? (Zu den unsäglichen Drohungen gegenüber Minderjährigen siehe den neuen Beitrag von Ronny Jahn.) Wenn die Abmahnungen zu vorsichtig formuliert wurden, könnten dem Anbieter noch Schlupflöcher verbleiben, solche "Geschäfte" weiterzubetreiben.

Rechtsfolgen der Abmahnungen für die Verbraucher

Die Abmahnungen haben rechtlich keinen Einfluss auf die Frage, ob im Einzelfall ein Vertrag überhaupt zustande kam, wirksam angefochten oder widerrufen wurde. Wann ein Online-Abo wirksam ist, kann man hier im Forum unter Grundlagen zur Bindung an Online-Abos oder auf den Seiten des Bayerischen Verbraucherministeriums unter "Abo-Fallen im Internet" nachlesen (jeweils blaue Schrift anklicken).

Allerdings können sich diejenigen, die die Forderungen und Mahnungen für unberechtigt halten, durch die Abmahnungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. in ihrer Auffassung bestärkt fühlen und das Ganze etwas entspannter betrachten.

Änderungen des BGB erforderlich!

In eine Abo-Falle tappen vor allem Interneteinsteiger. Opfer wurden aber auch erfahrenere Surfer, die bislang keine schlechten Erfahrungen damit gemacht haben, z.B. bei Gewinnspielen ihre persönlichen Daten preiszugeben. Und wenn die Falle dann zuschlägt, fehlen die erforderlichen Rechtskenntnisse, um beurteilen zu können, ob eine vertragliche Zahlungspflicht besteht.

Dazu hat leider auch der Gesetzgeber beigetragen. Wer den mündigen Bürger will, der muss ihm auch verständliche Gesetze an die Hand geben. Selbst wenn man herausfindet, in welchen Paragraphen das Widerrufsrecht geregelt ist, wird man als Bürger aus dem Paragraphensalat nicht schlau. Bis wann kann ich im konkreten Fall widerrufen, wann ist eine Widerrufsbelehrung "deutlich gestaltet" und enthält alle gebotenen Informationen? Die gesetzliche Regelung ist viel zu kompliziert und zu unbestimmt, als dass der Verbraucher sehen könnte, was in seinem konkreten Fall gilt. Die dubiosen Anbieter bauen folgerichtig darauf, dass der Verbraucher den teuer erscheinenden Weg zum Anwalt scheut und spätestens nach der Androhung von "erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen" einfach bezahlt.

Jeder, der sich über die undeutlichen rechtlichen Vorgaben empört, kann die Abgeordneten seines Wahlkreises oder die Bundesregierung dazu auffordern, sich für eine eindeutige und verständliche Regelung des Fernabsatzrechts einzusetzen. Eine klarere Regelung des Fernabsatzrechts sollte auch im Interesse des Handels liegen.

Änderungen des UWG?

"So eine Sauerei - ich geh' zur Polizei." Das Strafrecht ist aber nicht das geeignete Mittel zur schnellen und effektiven Bekämpfung von Abzocke. Die strafrechtliche Ahndung erfolgt zumeist um Jahre zeitversetzt und hat auf akute Probleme wenig Auswirkung. Zudem sind die Staatsanwaltschaften an Fällen, die vertragsrechtliche Grauzonen ausnutzen, erfahrungsgemäß wenig interessiert und anderweitig ausgelastet.

Abmahnungen und einstweilige Verfügungen nach UWG sind daher das Mittel der Wahl: Schneidig und wirksam. Warum reichen die Regelungen des noch keine zwei Jahre alten neuen UWG nicht aus? Das Problem liegt nicht in der materiellrechtlichen Regelung, sondern bei der Klagebefugnis: Verbraucher sind nicht klagebefugt, da ihre Interessen angeblich hinreichend von den klagebefugten Verbänden (siehe Wer verfolgt Verstöße gegen das UWG?) wahrgenommen würden. Bei der Abo-Abzocke gibt es aber zumeist keine abmahnbereiten seriösen Mitbewerber und deshalb auch keine abmahnbereiten Unternehmerverbände. Warum mahnen die Verbraucherzentralen nicht schneller ab? Darüber wird noch zu diskutieren sein, möglicherweise sind die Verbraucherzentralen unterfinanziert.

Gesetzesänderungen im UWG könnten die Klagebefugnis von Verbrauchern (damit einhergehend die Abschaffung des Anspruchs auf Erstattung der Abmahngebühren) und Nachbesserungen im Bereich des bislang "zahnlosen" Gewinnabschöpfungsanspruchs (§ 10 UWG) betreffen. Ein Recht zur Lösung vom Vertrag bei irreführender Werbung muss dagegen nicht erst geschaffen werden, da dies durch die Irrtumsanfechtung nach BGB ausreichend geregelt ist.
 
Et voilá, die Brüder haben prompt reagiert.
Jetzt prangt die Widerrufbelehrung dick und fett mitten auf den neuen
Seiten.
Nennen sich jetzt xxx.gratis.de
 
[irgendwas]gratis.de ;)
Da haben die ja schnell reagiert - wenn man auch manches Detail noch nicht geändert hat.
 

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Anonymous schrieb:
Et voilá, die Brüder haben prompt reagiert.
Jetzt prangt die Widerrufbelehrung dick und fett mitten auf den neuen
Seiten.
Nennen sich jetzt xxx.gratis.de


Und? Was nützt es dem User, der sich dort anmeldet?

Der Nepp geht doch weiter. Die Widerspruchsfrist des Kunden erlischt, sobald er sich in den internen Bereich einloggt, da der Kunde damit dem Dienstleister zur Ausführung veranlaßt. Und die weiteren Folgen sind dort auch beschrieben.

Zitat:
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die von dem Dienstleister empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zugewähren, muss der dem Dienstleister insoweit ggf. Wertersatz leisten.



Schick mal einer elektronische Daten wieder zurück...
 
Anonymous schrieb:
Jetzt prangt die Widerrufbelehrung dick und fett mitten auf den neuen
Seiten.
Selbst da habe ich Zweifel ob das dem Deutlichkeitsgebot des §355 BGB genügt. Nach Palandt §355 Rz 15 reicht bei einem im übrigen gleichförmigen Schriftbild eine graue Hinterlegung des Belehrungstextes nicht aus.
 
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!! Hurra !!
Google hat endlich S[...]-Domains gesperrt !!!!

GOTT sei DANK !!
Dann gibt es jetzt wenigstens erstmal
keine NEUEN Opfer über Google mehr

[Persönliche Daten gelöscht - bitte NUBs beachten!] - modaction.sep
 
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Lumoco22 schrieb:
!! Hurra !!
Google hat endlich S[...]-Domains gesperrt !!!!

GOTT sei DANK !!
Dann gibt es jetzt wenigstens erstmal
keine NEUEN Opfer über Google mehr

Wie kommst du denn darauf? Die Werbung läuft ja noch prächtig.

Gruß
Wembley
 
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Das mit der Google-Löschung hat Herr Escher gestern im MDR (Ein Fall für Escher) angekündigt. Jedenfalls habe Google ihm bestätigt, dass alles, was sich auf ***-heute.com bezieht, sofort gelöscht werde.

Aber man hat ja bereits reagiert:

aus ***-heute.com wird ***-gratis.de.

Die "Hausaufgaben" sind bereits umgestellt, die anderen "Anwendungen" werden wohl folgen...........

Die AGB vom 19.01.2006 blieben bis heute unverändert.
 
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Hallöle,

bin auch auf dieses Geschäftsmodell über vornamen-heute.com hereingefallen, nach diversen Schriftwechseln via e-mail (Rechnungen, Mahnungen durch Fa. S[...] und Widerruf, Anfechtung wegen Irrtum durch mich) habe ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet, kaum war der Brief vom RA bei den Brüdern angekommen, habe ich auch schon eine mail (und der RA einen Brief) bekommen, in welcher mein Widerruf akzeptiert wird. RA kostet ca. 35,- Euro, das war es aber wert, jetzt habe ich Ruhe. Würde das immer wieder so machen und kann das auch nur empfehlen.

Lieben Gruß an alle Mitbetroffenen

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JohnnyBGoode schrieb:
Aber man hat ja bereits reagiert:

aus ***-heute.com wird ***-gratis.de.
Meines Wissens nach ist die ****-gratis.de keine Nachfolgeseite, sondern eine weitere Zubringerseite für ****-heute.com. Eher dass die ****-gratis.de schnell verschwinden wird, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Url im Sinne der abmahnenden Verbraucherzentralen ist.

Gruß
Wembley
 
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[Threadnamen editiert und Sitenamen eingefügt aus den Gründen dieses Postings ] - modaction.sep

[Persönliche Daten gelöscht - bitte NUBs beachten!] - modaction.sep

@modaction.sep
Könntest du BITTE mal beide Links - der erste stammt aus dem Urposting - editieren, so dass man darauf zugreifen kann?
Das sind jetzt schon zwei 404-Fehler in Serie, langsam hat das Saison.

-grotti
 
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Hallöchen,

also ich hab am 26.03. die Rechnung bekommen, war bei der VZ in Potsdam und hab am 28.03. den Widerruf + Kündigung per Einschreiben geschickt. Das ist laut Post auch am 29.03. angekommen.
Und heute bekomme ich eine total unenthusiastische Email von den Brüdern:

Re: Brief;

Sehr geehrte(r) Kund(e)in,

die Frist für die 14-tägige Rücktrittserklärung beginnt bei Anmeldung und ist
daher bei Ihnen schon verstrichen.

Anmeldedatum: 01.03.2006 13:43

Na, das hört sich ja jetzt schon irgendwie so an, als ob Sie keinen Bock mehr haben. Da waren keinerlei Drohungen enthalten und auch die Bankverbindung haben sie mir nicht nochmal geschickt. Schon komisch, wenn man die Vorgehensweise davor betrachtet. Komisch ist auch, dass ich mich bei "hausaufgaben" angemeldet hatte, die erste Rechnung auch von deren Support bekommen habe, aber die Email kam jetzt von "sms"?!

Was das mit Google betrifft...."Hausaufgaben" wird leider immernoch schön mit "Gratis" angeworben. Wenn man die URL so eingibt, kriegt man eine total uneindeutige Seite, aber wenn man über Google geht, dann steht jetzt an der Seite, das mit dem Widerrufsrecht.

Wie meine Oma immer zu sagen pflegt: Denen geht der A**** wohl ganz schön auf Grundeis! ;)

Haltet durch, ich denke mal lange geht das Chaos nicht mehr.

P.S. Gestern kam bei RTL2 Nachrichten was über die beiden!
 
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