Abmahnung U+C Regensburg / Redtube Porno-Streaming

Mal ne Frage an alle.. ist bereits schon jemand von Euch vor Gericht von diesen Anwälten verklagt worden? Mich lassen Sie komischerweise und zum Glück in Ruhe... und das obwohl ich mir keinen Anwalt genommen habe, welcher nen Vergleich ausgehandelt hat. :-)
 
Klagen vor Gericht sind selten, kommen aber vor. Genaue Zahlen darüber gibt es nicht, gemäß umstrittener Schätzungen handelt es sich wohl um eine Wahrscheinlichkeit von 0.5 - 1 Prozent. Insgesamt sollen aber momentan angeblich die Zahlen der Gerichtsverfahren steigen, und besonders wahrscheinlich wird ein Gerichtsverfahren dann, wenn man sich als Laie mit selbstverfassten Schreiben unqualifiziert gegenüber dem Anwalt geäußert hat. Ungefähr nach dem Motto "Üch war das nüch".
 
Schönen Guten Tag,

jetzt möchte ich auch mal was dazu schreiben. Vor ca. einem Jahr haben wir auch Post von den U+C Rechtsanwälten bekommen (gleich 4 mal wo je 650 Euro gezahlten werden sollten), also so wie bei allen hier. Wie bei vielen auch waren Ip und Uhrzeit gelistet etc. ( wobei hier auch bei uns Uhrzeiten dabei waren wo jeder Arbeitende Mensch am schlafen ist ). Also habe ich dann auch das Internet aufgesucht mich Informiert und eine mit einem Anwalt erstellte modifizierte Unterlassungserklärung angefertigt ( desweiteren das Angebot nach § 97a die 100 Euro zu bezahlen ) und per einschreiben abgeschickt. Jetzt haben wir wieder Post bekommen 4 mal, wo drin steht das U+C die Briefe erhalten hat, nur noch keine Zahlungseingänge verbucht worden sind und wir ganze 4 mal ca 1300 Euro Zahlen sollen.

Jetzt meine Frage, ist bei jemanden auch schon sowas passiert und wie hat er darauf reagiert.

grüße
 
Du solltest Dich unbedingt mal wieder mit Deinem Anwalt unterhalten. Bei den erwähnten Beträgen brauchst Du wirklich fachkundige Hilfe.
 
Wie bei vielen auch waren Ip und Uhrzeit gelistet etc. ( wobei hier auch bei uns Uhrzeiten dabei waren wo jeder Arbeitende Mensch am schlafen ist ).
So was passiert, wenn entweder der Computer auch zur nachtschlafenden Zeit an und online ist (dabei reicht es, wenn im Hintergrund diverse Programme aktiv und Ordner freigegeben sind) oder wenn es sich z. B. gar nicht um die IP des Anschlusses von dem abgemahnten handelt.
 
Hallo alle, ja, bei mir ist es auch so. Ich habe vor genau einem Jahr auch Post von U+C bekommen, 5mal mit je 650€ Forderung. Habe dann einen Rechtsanwalt genommen und eine mU für jedes Schreiben zurückgeschickt, aber ohne denen auch noch 100€ anzubieten. Gestern hab ich dann Post von U+C bekommen, wo drin steht, das sie die Unterlassungserklärung bekommen hätten, aber noch kein Zahlungseingang verbuchen konnten. Es ist erst ein Brief, aber ich bin mir sicher, das nächste Woche die anderen folgen. Das wären dann 5 mal 1286,80€. SPINNEN DIE??? Ich weiß noch nicht mal wofür, ICH habe NIE dort etwas runter geladen
 
Also mir ist vollkommen klar, das ich da einen Anwalt brauche. Aber das muss auch alles bezahlt werden, das sind wieder 250€ pro Schriftstück, wie soll ich das alles bezahlen??? Ich lebe in Trennung, mein Sohn studiert, ich bin "nur" ein normal verdienender Arbeiter. Da muss doch ein Fehler in unserem Rechtsstaat liegen, das kann doch alles nicht sein. Nein, unser Staat verdient sogar noch daran!!! Also ich hätte große Lust auf totale Konfrontation zu gehen, Gegenklage, wegen Verleumdung oder übler Nachrede oder so etwas. Das kann doch alles nicht sein, wo leben wir denn??? Ich war noch nie Arbeitslos, habe immer alles sofort und immer bezahlt, wie können die mit so etwas durch kommen???
 
Dann lies Dir mal den und andere Threads durch.
Da hilft Dir keine Trennungsgeschichte und kein Studium des Sohnes. Gegen die kommst Du alleine nicht an
 
Also ich hätte große Lust auf totale Konfrontation zu gehen, Gegenklage, wegen Verleumdung oder übler Nachrede oder so etwas.
Du meinst, du machst so eine Billiganzeige bei der Polizei? In deiner Sache geht es um Zivilrecht und du willst mit Strafrecht kontern - das ist sinnlos, ziellos und bringt dich letztlich auch nicht weiter. Entweder du zahlst, nimmst dir einen Anwalt oder wurschtelst dich allein durch die Sache. Ob letzteres aber wirklich gut geht, kann durchaus bezweifelt werden.
 
Hi,

alles hat bei mir angefangen, als zwei schreiben am 06. Septebmer 11 von den U + C leuten bei uns angekommen sind. Da war ich natürlich erstmal baff, als da stand das ich für 2 XXX Filme, die ich angeblich aus einer dieser "P2P" Netzwerke runtergeladen bzw. hochgeladen habe soll, jeweils 650 € zahlen soll. Darauf hin habe ich mich erstmal im Internet ein bisschen schlauf gemacht und habe herausgefunden, dass grade diese U + C Anwälte einfach Mahnungen raushauen, wo immer wieder der selbe betrag erwähnt wird. Immer wieder die selbe masche. Überall gibt es im Internet solche Foren wie hier, wo das selbe Thema behandelt wird. Darauf hin war ich sehr stutzig, und wir haben erstmal einen Anwalt eingeschaltet, der sich um die sache gekümmert hat. In einem schreiben, dass an die U + C Rechtsanwälte ging stand, dass wir nie irgendwelche Programme drauf hatten, die aus solchen P2P Netzwerken was runterladen oder das wir es auch nie "manuell" getan hätten. Bevor wir die Briefe erhalten hatten, wusste ich nichtmal was P2P überhaupt ist.....

Jetzt, am 28.11.2011, kommt eine Brief von den U + C Rechtsanwälten, indem steht das wir immernoch diese 1300 € Zahlen sollen.

Übrigends steht auf der Rückseite auch was mit sogenannten Streiwerten zwischen 15.000 - 30.000 Euro.

Unter anderem steht auch drinne: "Namens unserer Mandantschaft setzen wir Ihnen hiermit eine letzte Frist bis zum 1.12.2012".

Wie sollte man jetzt am besten handeln?. Anwalt wieder einschalten?. Oder doch nicht?.

Wie sieht es mit dem Provider aus?. Wir sind bei T Online, wie kann man jetzt genau da nachfragen, ob oder wann die daten von uns rausgegeben wurden?. Kann das der Anwalt machen?.


Ehrlich gesagt Habe ich diese Sache jetzt schon satt, da ich eigendlich was besseres zu tun hab, als mich mit sowas ellenlang rumzuschlagen, bloß weil die leute der meinung sind uns bloß unter druck setze zu wollen.

Aber grade es zu ignorieren wäre schlimm oder?.

MfG
 
Ignorieren sollte man das auf keinen Fall.

Man kann bei T-Online nachfragen, ob ein Auskunftsersuchen des Gerichts dort bearbeitet wurde, und was dort übermittelt wurde. Allerdings kann es auch sein, dass T-Online inzwischen keine Daten mehr vorliegen hat, die Logdaten werden nach 1 Woche gelöscht, es wird sich also nicht mehr feststellen lassen, ob Ihr wirklich die betreffende T-Online-IP hattet.

Wenn Ihr es definitiv nicht wart, dann kann es ja immerhin gut sein, dass Ihr an dem betreffenden Abend allesamt mit der ganzen Familie bei guten Freunden Doppelkopf spielen wart und die das bezeugen können. Eine andere Möglichkeit, das Gegenteil zu beweisen, gibt es leider nicht. Beschwerden nimmt das Bundesministerium der Justiz entgegen, das im Einklang mit der Justiz diese absurde Form der Rechtsbeugung mittels krummer Anscheinsbeweise aus nicht offengelegten "Gutachten" seit Jahren duldet.
 
Das mit dem Doppelkopf bei Freunden klingt gut. Dem entgegen steht aber, dass der Nutzer nicht aktiv beteiligt sein muss:
So was passiert, wenn entweder der Computer auch zur nachtschlafenden Zeit an und online ist (dabei reicht es, wenn im Hintergrund diverse Programme aktiv und Ordner freigegeben sind) ...
...schreibt David ja schon selbst:
In einem schreiben, dass an die U + C Rechtsanwälte ging stand, dass wir nie irgendwelche Programme drauf hatten, die aus solchen P2P Netzwerken was runterladen oder das wir es auch nie "manuell" getan hätten.
Dreh- und Angelpunkt ist und bleibt lediglich:
just law schrieb:
Zudem können die Rechteinhaber Schadensersatzansprüche geltend machen und kostenpflichtig abmahnen. Das Gleiche gilt im Privatbereich für das Zur Verfügung stellen („Upload“) von urheberrechtlich geschützten Werken. Das Anfertigen einer Kopie für private Zwecke ist wie der „Download“ in Tauschbörsen laut des Bundesministeriums für Justiz nach derzeitiger Rechtslage im Regelfall nicht rechtswidrig.
http://www.urheberrecht.justlaw.de/urheberrechtsverletzung.htm
Wie sollte man jetzt am besten handeln? Anwalt wieder einschalten? Oder doch nicht?
Warum nicht? Selber wurschteln ist gefährlich, da die Kosten dadurch noch steigen können.

Aber - wer war den der vermeintliche Upoader überhaupt? Die Abmahnung richtet sich zumindest hilfsweise erst einmal gegen den Anschlussinhaber. Der aber hat gute Karten, denn der (wenn er es nicht selbst und auch nicht sein Computer beteiligt war), kann die Mitstörerhaftung zurückweisen. Anschlussinhaber geben lediglich eine (vom Anwalt modifizierte) Unterlassungserklärung ab und sind darüber hinaus für die Haftung von Schadenersatzforderungen befreit, siehe > HIER <. Einen Haken hat die Sache aber dennoch, denn der BGH führte aus:
aufrecht.de schrieb:
...dass der Anschlussinhaber beweisen muss, dass er eine etwaige Rechtsverletzung nicht begangen hat.
Wie sieht es mit dem Provider aus?. Wir sind bei T Online, wie kann man jetzt genau da nachfragen, ob oder wann die daten von uns rausgegeben wurden? Kann das der Anwalt machen?
Das kann sich der Anwalt sparen, denn die Ermittlung des Anschlussinhabers erfolgt in diesen Fällen immer über einen gerichtlichen Beschluss beim Provider - sonst könnte ja keine Abmahnung zugestellt werden! Im Nachhinein bei T-Online anfragen zu wollen bedeutet das Pferd von hinten aufzuzäumen. Gscheiter wäre es, wenn man sich mit den vorliegenden Tatsachen auseinander setzt, denn hier gilt womöglich auch eine Anscheinsvermutung:
aufrecht.de schrieb:
Zudem unterlaufen den Rechteinhabern bei der Ermittlung der Anschlussinhaber nicht selten Fehler. Die Anschlussinhaber werden anhand der sogenannten IP-Adressen ermittelt.
...Habe ich diese Sache jetzt schon satt, da ich eigendlich was besseres zu tun hab, als mich mit sowas ellenlang rumzuschlagen, bloß weil die leute der meinung sind uns bloß unter druck setze zu wollen.
So einfach ist das heute nicht mehr. Es handelt sich hier auch nicht um ein windige Abofalle, die man simpel abbügeln kann, weil die Initiatoren eigentlich immer selbst Halunken sind sondern um eine regelrechte Industrie, die das Recht für sich gepachtet zu haben scheint. Diesem Schein geben Richter gern auch nach - entweder weil sich sie sich nicht auskennen, weil die Ermittlungen und Argumente der Anwälte sich als zutreffend heraus stellen, sich der Betroffene nicht oder nicht ausreichend zur Wehr setzt oder/und alles zusammen.
 
Er kann ja auf einer privaten LAN-Party gewesen sein und den PC mit dabeigehabt haben.
Richtig, aber ein LAN-Party bei David123.

Im Zeitalter der leistungsstarken Smartphones können wir uns nun auch noch Gedanken darüber machen, welche Apps für Filesharing genutzt und wie Nutzer verfolgt werden, die temporär das WLAN mit Flatrate eines Gastgebers verwenden. Sehr geehrte Damen und Herren des BGH, können sie noch folgen?

Ja, ich gebe zu, dass die vorgezogene Legalisierung des bislang illegalen Filesharing einer meiner vielen Wunschgedanken ist. Früher oder später wird das eh kommen, denn wir werden die gerufenen Geister nicht mehr los.
 
Legalisierung kann nicht sein IMHO. Aber genauso wenig, dass hier auf Biegen und Brechen verfolgt wird, auch ohne stichhaltigen Nachweis (in Form von Abmahnungen).
 
Aber - wer war den der vermeintliche Upoader überhaupt? Die Abmahnung richtet sich zumindest hilfsweise erst einmal gegen den Anschlussinhaber. Der aber hat gute Karten, denn der (wenn er es nicht selbst und auch nicht sein Computer beteiligt war), kann die Mitstörerhaftung zurückweisen. Anschlussinhaber geben lediglich eine (vom Anwalt modifizierte) Unterlassungserklärung ab und sind darüber hinaus für die Haftung von Schadenersatzforderungen befreit, siehe > HIER <. Einen Haken hat die Sache aber dennoch, denn der BGH führte aus:

Hatte ich noch ganricht erwähnt, ich wohne noch bei meinen Eltern, der Brief richtet sich an meine Mutter, die jedoch kaum bis garnicht im Internet war seitdem wir DSL im Haus haben, es sei denn, sie guckt nur kurz was, jedoch weiß Sie selber so wenig darüber, dass sie das einfach nichts angestellt haben kann, sie bleibt somit raus. Genauso mein Vater. Ich bin der einzige der es benutzt. Wie gesagt, ich hatte aber nie etwas mit diesem P2P zu tun.... Naja, auch wenn es wieder einmal etwas kostet, wir schalten wieder einmal den Anwalt ein, zeigen denen den Brief und überlegen, was der nächste Schritt ist.

Ich hoffe, dass bald ruhe ist. Denn auf den ersten beiden Briefen die wir erhalten hatten, standen wirklich nur irgendwelche für mich unbekannten Titel von irgend welchen XXX Filmen, die einfach nichts sagen... Es ist ja nicht so, als hätte ich die neuesten Alben von z.B. von Rihanna, oder was weiss ich wer runtergeladen. Aber ich denke, dass es den Leute eh wieder egal ist, denen ist ja alles egal... Und alleine die Anwaltskosten sind nich nicht grade wenig... ich hoffe das hat echt bald ein Ende.
Danke für die Antworten.


MfG
 
.... wir schalten wieder einmal den Anwalt ein...
Gut so! Und dem druckst du mal eben die letzte Seite hier aus, falls das nicht unbedingt sein Fachgebiet ist. In erster Linie geht es darum, die Forderung von deiner Mutter abzuwenden. Das dürfte relativ einfach sein, da sie die Mitstörerhaftung nicht trifft. Die Anwälte müssten dann selbst ermitteln, wer der eigentliche Störer war - nämlich dich!

Wie alt bist du? Ü18? Wenn nicht, dann kann man mit den Anwälten sogar verhandeln. Den Preis kann man aber eigentlich immer verhandeln, da die Anwälte gewinnorientiert arbeiten und da ist der Spatz in der Hand oft mehr wert als die Taube auf dem Dach.

Aber sei es drum. Dein Fall bestätigt die hiesige Erfahrung, dass Eigeninitiative nicht zwingend zum Erfolg führt. Die Arbeit von Anwälten kostet was, ja! Im Ergebnis wirds aber am Ende aber wahrscheinlich billiger als ohne Rechtsbeistand.
 
Danke für die Antworten.

Ja, ich bin 19 Jahre alt. So, Wir haben die nächsten tage einen Termin beim Anwalt, dann wird alles besprochen.


MfG
 
Hallo zusammen,

also meine Taktik geht im moment sehr gut auf. Ich habe lediglich per Fax und Einschreiben eine modifizierte UE denen geschickt und ihnen nach
§ 97a die 100 Euro angeboten. Seit dem kam genau noch ein Brief mit der erhöhten Forderung von ca. 1.300 Euro... und seit dem ist Ruhe.

Das ganze hat mich jetzt nur etwas Tinte, Papier und ein paar Euro fürs Einschreiben gekostet. Ok.. etwas nerven auch.... :)

Ob bei dieser Sache ein Anwalt wirklich von nöten ist, muss jeder selber wissen. Aber sobald man sich einen nimmt, muss man diesen bezahlen und es geht meistens auf ein Vergleich aus. Also sparrt man dabei nicht wirklich etwas.


Und bis jetzt habe ich niergendwo im Internet gelesen, das diese Anwälte bei sowas vor Gericht gezogen sind. Oder ist euch etwas anderes bekannt? Dann bitte passenden Link hier posten....

MFG

P.S.: Es sind schon 1,5 Jahre um und die haben mich nicht vors Gericht gezogen....
 
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