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Die Abmahner hätten es nicht geschafft, in den Anträgen irgendeine Kausalität zu Lasten des Anschlussinhabers darzulegen und das Zustandekommen der IP-Adressen sei völlig unklar. Da in den Beschlüssen von einer Tauschbörse ausgegangen wird, obwohl dies nicht mal in den Anträgen behauptet wird, liegt es für die Anwältin nahe, "dass die Richter den Antrag nicht wirklich gelesen haben". Sie machten sich damit "zu Handlangern dubioser Anwälte, die sich kleine Verfehlungen teuer bezahlen lassen".
Tobias Röttger hat beispielsweise Mandanten, die nachweislich nicht zum Zeitpunkt am PC saßen, an dem sie die Filme angeschaut haben sollen. "Andere haben bis zu drei Abmahnungen erhalten und sollen alle Videos gleichzeitig konsumiert haben", sagte Röttger.
Die DTAG speichert abfragesicher 6 Tage. Die Verbindungsdaten werden erhoben und zeitnah sowohl der DTAG als auch dem LG zugespielt. Das ist bei den heute agierenden Abmahnkanzlein immer das Gleiche - alles automatisiert! Sogar der Gestattungsbeschluss kommt zeitnah wieder zurück und muss dann nur noch an den Provider durchgewunken werden, die Auskunft kommt dann prommt. Danach haben die Kanzleien Jahre lang Zeit, die Abmahnungen zu tippen.Deswegen sind es wohl hauptsächlich Telekom User? Wird da lange genug gespeichert? und bei anderen lohnt das Nachfragen erst gar nicht?
Diese Fragen mal so in den Raum gestellt....
Liest sich hier aber anders: http://www.t-online.de/computer/int...e-streaming-abmahnwelle-kuendigt-sich-an.htmldas Ende der Filsharing-Abmahnungen
Je mehr man erfährt, umso unklarer wird alles.Das Landgericht Köln hat uns soeben erstmals Auskunft zur Funktionsweise der Software GLADII 1.1.3 erteilt, mit der die IP-Adressen der Nutzer ermittelt wurden, die von der Plattform Redtube Filme abgerufen haben und anschließend von der Kanzlei U+C hierfür abgemahnt worden sind.
Die DTAG speichert abfragesicher 6 Tage. Die Verbindungsdaten werden erhoben und zeitnah sowohl der DTAG als auch dem LG zugespielt.
Oh ja, vorallem womöglich, weil es die eingesetzten Programme tun und insbesondere, weil auch die Erteilung des Beschlusses Geld kostet, das die begehrenden Kanzleien zahlen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das z. B. am LG Köln echte Richter live begleiten - das wird sicher von Angestellten weggeschaufelt. Warum wohl hat sich Köln etabliert? MMn sind dort Ausrüstung und Manpower auf die Anforderungen abgestimmt worden.Moment mal, du willst doch nicht etwa behaupten, das ein Beamter so schnell arbeitet?
Prinzipiell ist Streaming nicht gleich Streaming. Während bei einigen Videoportalen die Filme wirklich nur auf der Webseite ablaufen, gibt es andere, die große Teile bis zu einem ganzen Film auf der Festplatte des Nutzes zwischenspeichern. Das nennt man technisch Download.