Abmahnung U+C Regensburg / Redtube Porno-Streaming

Dann ist es aber nicht nett, dem Richter in Köln einen ganz anderen Bären aufzubinden ...
Wenn man zwischen den Zeilen liest, ist das um einiges grenzwertiger: Die behaupten im Besitz einer Software zu sein, die in der Lage ist, verschiedene Versionen ihrer urheberrechtlich geschützten Werke auf Download- und Streamingportalen ausfindig zu machen.

Auf Redtube sind sie also fündig geworden. Den Rechteinhabern bietet der Betreiber im Sinne des DMCA die Möglichkeit, Urheberrechtsverletzungen zu melden, damit die von der Seite genommen werden. Getan wird das aber nicht - Die Werke bleiben also ganz bewusst auf den Seiten.

Weil man, wie weiter behauptet wird, mit der Software ebenfalls in der Lage sein will, die IP-Adressen der Anschlüsse ermitteln zu können, von denen aus das Angebot aufgerufen wurde.

Man verzichtet also ganz bewusst darauf, die eigenen Werke offline nehmen zu lassen, um den profitableren Weg der Abmahnung gehen zu können.
 
Ich hatte möglicherweise den Begriff des "üblichen Verfahrens" fehlgedeutet. Das hatte ich auf Tauschbörsentechnik bezogen.

Wenn diese Software direkt auf Streaming-Portale bezogen ist und dort über Werbelinktechniken Besucher weiterleitet, um deren IP-Adresse abzugreifen, sieht das alles etwas anders aus.

Wie wird dann bewiesen, dass der Film geladen wurde? Der Werbelink hat keine Fortschrittsanzeige.

Oder leitet man gleich den Stream auf einen anderen, eigenen Panamaserver um? Dann wäre er aber faktisch nicht vom redtube.com-Server erfolgt.

Man würde aber genau das beweisen wollen.
 
Mal ganz platt gesagt:

Wenn die Masche so funktioniert, dass ein Rechteinhaber selbst einen Streamingserver in Panama aufstellt und seine schützenwerte Werke von dort selbst ohne irgendwelche Zugangsbarrieren frei verfügbar macht, um "beweiskräftige" Logfiles zu erstellen, dann wäre das doch absurd, einen Schadensersatz fordern zu wollen.

Er nähme auch Betroffenen die Möglichkeit nachzuprüfen, ob die Vorwürfe stimmen. Die Browserhistory verweist dann auf andere Server.

Das Logfile selbst dokumentiert dann "falsche" Adressen. Wie kann das vor Gericht etwas anderes "beweisen"?
 
Warst Du schon mal in den Hinterzimmern bei der eurowebtainment? Was u.a. da geplant und verhandelt wurde resultiert in den Abzockmethoden, mit denen Ihr Euch seit Jahren beschäftigt. Aber auch Armleuchter mit Staatsexamen grübeln Tag&Nacht wie man dem Klickvieh das Geld aus der Tasche leiern kann.
Eine Kopie von redtube.com Namens redtube.net, die auf das Original weiterleitet und dann ein bischen DNS Spielerei via driveby infection....alles denkbar.
Die über landingpages auf redtube.net gelandeten IP´s wurden geloggt und ab geht die Luzi.Es würde auch reichen ein einzelnes Pixel, was auf redtube.net verlinkt in irgendwelchen landingpages zu platzieren und schon loggt die .net Seite die IP Adressen. Die fragt jetzt der Kuhdamm Arschwalt ab und U&C legt los.
Die werden sich noch wundern! Der Burschi vom Kuhdamm ist schon lange fällig! :mad:
 
also ich war jetzt mal auf der .net Seite, die ist völlig leer und verlinkt nicht zur bei leaseweb :eek: gehosteten .com Seite.
Die .net Seite ist allerdings schon 2007-03-08 registriert, nicht erst letzten Sommer wie anderswo behauptet. Sie liegt JETZT auf 217.19.248.132 und zwar seit 17. Oktober 2013!
Vorher lag sie aber bei Neuss Speedpartner GmbH auf 91.184.49.20! :oops:
http://whois.domaintools.com/91.184.49.20

Hier mal die komplette Historie der .net Seite:
Event DateActionPre-Action IPPost-Action IP
2007-03-10New-none-213.246.55.12
2007-03-10Not Resolvable213.246.55.12-none-
2007-03-10New-none-213.246.55.12
2007-03-10Not Resolvable213.246.55.12-none-
2007-03-17New-none-213.246.55.12
2007-03-17New-none-213.246.55.12
2007-12-02Change213.246.55.1291.184.49.20
2011-04-10New-none-91.184.49.20
2013-04-26Not Resolvable91.184.49.20-none-
2013-10-17New-none-217.19.248.132

http://whois.domaintools.com/217.19.248.132
Ich hoffe Betroffene, die eine Abmahnung erhalten haben, lassen Forensiker über ihre Systeme schauen, dann wissen wir bald genau was hier gespielt wurde.
:cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
....führt in seinem Antrag als Beweis an, dass die Firma itGuards mit der Software "GladII 1.1.3" die IP-Adressen ermittelt habe.
Die Bezeichnungen gehen weit auseinander, der eine Bericht erwähnt nur den Namen, andere mal itGuards Ltd. die nächsten dann wieder itGuards Inc. Ja was denn nun, wer soll das itGuards sein?

itGuards.jpg
 
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-The-Archive-AG-ITGuards-Inc/forum-271049/msg-24493181/read/
Die Webseiten beider Firmen liegen deshalb (nicht zufällig) auf dem
selben Server mit der IP-Nummer: 216.185.152.151

the-archive.ch = 216.185.152.151 = itguards.net
Das ist ja praktisch.

Nebenbei bemerkt:

In den Versicherungen wird nur behauptet, die IP-Adresse und der Beginn des Zugriffs auf die Datei werde protokolliert. Von einer Dauer finde ich nichts. Wer sich verklickt hat und das Fenster nach 5 Sekunden schließt, bleibt gespeichert?
 
Zuletzt bearbeitet:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-The-Archive-AG-ITGuards-Inc/forum-271049/msg-24493181/read/

Das ist ja praktisch.

Nebenbei bemerkt:

In den Versicherungen wird nur behauptet, die IP-Adresse und der Beginn des Zugriffs auf die Datei werde protokolliert. Von einer Dauer finde ich nichts. Wer sich verklickt hat und das Fenster nach 5 Sekunden schließt, bleibt gespeichert?

Die werden noch glubschen wenn tausende von Strafanträgen der Abgemahnten bei den StA´s eingehen und die Anfangen zu ermitteln.
Interessant wäre jetzt zu wissen, ob sie gnadenlos weitere Abmahnungen raushauen?

Passenderweise sind die Seiten bei der Firma WIX.COM gehostet ;-)))
 
Zuletzt bearbeitet:
RA Solmecke bei T-Online schrieb:
Auskünfte hätten nicht erteilt werden dürfen

Die Herausgabe der Daten sei also möglicherweise nicht gestattet gewesen und als Verstoß gegen das Datenschutzgesetz zu werten.

Entsprechende Geschäftsstelle im LG Köln nicht mehr erreichbar.
Da kocht vermutlich nicht nur den vermeintlichen Halunken das H2O im Popo.

Ich gehe da noch weiter! Durch den evtl. vorliegenden Fauxpas das LG Köln wurde womöglich das Ende der Filsharing-Abmahnungen eingeläutet. Andere Abmahnanwälte werden das Engagement den Regensburgen danken. Zumindest ersparen sich derzeit womöglich viele Anschlussinhaber, deren IP wegen anderer Verstöße festgehalten wurde, Repressalien über das LG Köln.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Reducal

Das kommt eventuell noch dazu. Gemeint war aber, dass in der Abmahnung nicht angegeben ist, dass die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht. Das würde aber gegen §97a Abs.2 Nr. 4 verstoßen.
 
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