Abmahnung U+C Regensburg / Gewerblich KVR

Betrug ist immer vorsätzlich, fahrlässig kann man nicht betrügen!
Zum teil ist das richtig! Da aber die Maschinerie bei den Regensburger Anwälten bereits angeschmissen wurde, kann es sein, dass der Versuch bereist zur deliktischen Vollendung "heran gereift ist". Dann ist es nämlich unerheblich, ob bezahlt wurde oder nicht. Aber immerhin - ein versuchter Betrug würde letztlich genauso abgestraft werden, wie ein vollendeter.

Auf meine Frage an Dickerhals habe ich noch keine Antwort, das Benennen eines Artikels beim § 263 StGB war für meinen Geschmack etwas dürftigDie Antwort könnte man nun aber gut auch bei den Hamburger Anwälten entleihen: Nun muss die Staatsanwaltschaft LA nur noch den Sachverhalt prüfen und alle einzelnen Anzeigen zusammen ziehen, um sich einen Überblick vom Vorgang zu verschaffen - dann hat sich diese sachfremde Annhame nämlich auch erübrigt:

Will nicht klugscheißern aber der Vollständigkeit wegen Jede Anzeige wird "angenommen", alles andere wäre Strafvereitelung im Amt! Ob es aber zu einer Anklage reicht, das muss dann erst geprüft werden und bedarf in diesem Fall zwingend den zuvor erwähnten "Überblick im Vorgang", insbesondere der Erfassung aller eingehenden Anzeigen.


Ich bin immer wieder froh, dass Du alles klar stellst! Danke dafür!

Wie gesagt, den Rest soll der Staatsanwalt prüfen, den zur Prüfung liegt´s ja nun vor! Hier wird immer wieder von vorn herangetreten und dafür habe ich keine Zeit! Mir bringt es auch nicht´s ewig alles in Frage zu stellen! Ich mach es oder ich mache es nicht....Punkt! Ansonsten sind die Herren schon in der Schweiz wohin ich mich auch bald verbröseln werde, wenn das hier so weiter geht! Oder am Besten in ein Land wo ich das Geld an die Maffia zahlen kann, die haben wenigstens klare Ansagen!
 
Ah, verstehe ihn doch! Leider ist die Annahme nicht sachfremd, es gibt zahlreiche Urteile, die sich genau darauf explizit beziehen! In der Summe ging es um Millionen, aber die Strafe blieb milde auch mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, dass der Schaden für jeden einzelnen Geschädigten ja gering war! Schwer nachvollziehbar, aber deshalb ja nicht "sachfremd" sondern Realität!

Nachtrag dazu: "Weltfremd" hinsichtlich der Entscheidung lasse ich gelten, "sachfremd" in bezug auf meine Aussage aber nicht ;)

Hier in vergleichbarem Kontext ausdrücklich nachzulesen, ist ja nun nicht so, dass ich mir so eine Aussage einfach aus den Fingern sauge!:

http://openjur.de/u/432081.html

Daraus (Punkt 755):
"Weiter hat die Kammer strafmildernd berücksichtigt, dass der den einzelnen Geschädigten entstandene Schaden mit Beträgen zwischen EUR 60,- und ca. EUR 110,- gering ist. Außerdem war zu berücksichtigen, dass sich die Geschädigten voreilig auf den Internetseiten der Angeklagten angemeldet haben, da sie auf allen Seiten den Kostenhinweis bei angemessener, sorgfältiger Prüfung gesehen hätten. Insoweit ist von einem Mitverschulden der Geschädigten auszugehen."

Für mich ein Unding, weil es nichts am gesamten Umfang des Betrugs ändert!

Ohnehin sehr lesens-/ überfliegenswert der Text. Angaben zu Zahlungsquoten etc. ...
 
Ah, verstehe ihn doch! Leider ist die Annahme nicht sachfremd, es gibt zahlreiche Urteile....
...und Urteile werden auf den Einzelfall zurecht gefällt. Ohne abschweifen zu wollen aber da spielen die Lebensumstände, die schwere der Tat, die Beute usw. tragende Rollen.

Bei der vorliegenden Problematik wird erst noch zu prüfen sein, ob überhaupt eine Straftat vorliegt (z. B. durch Täuschungs- und Bereicherungsabsicht). Das prüft die Staatsanwaltschaft und erst wenn die zu der Erkenntnis gelangt, dass dem so sein könnte, dann würde eine Anklage vorbereitet werden. Bis dahin würde man aber auch erst noch den Verdächtigen anhören und dessen Einlassung mit denen der Anzeigenerstatter abgleichen. Dass sich der Verdächtige nicht zur Sache einlässt, liegt auf der Hand und ist auch sein gutes Recht. Üblicher Weise werden aber seine Anwälte sich erst einmal alle Anzeigen kommen lassen und Akteneinsicht nehmen - danach könnte eine Stellungnahme erfolgen, oder auch nicht. Jedenfalls wird in solchen Sachen eigentlich immer die Einstellung des Verfahrens beantragt und auch entsprechend begründet. Ob dem die Staatsanwaltschaft folgt, bleibt abzuwarten. Bis dahin ist Weihnachten 2012 längst vorbei.
 

Guten Morgen, ich habe den Betreiber des easy-top-shop aus Höflichkeit mal auf die mit seinen identischen Artikel(-bilder) bei KVR aufmerksam gemacht :)

Vermutlich wird das den easy-topshop nicht viel kratzen, da der auch so gut wie nichts verkauft (googlen unter easy-topshop und trusted shops - Bewertungen).
Trotzdem glaube ich eher nicht, dass die was miteinander zu tun haben. Der easy-topshop hat die Artikel von einem Grosshändler names NK-Trading gelistet.
Nun könne es ja sein, dass unser KVR dazugelernt hat und sich bei einem Grosshändler registriert hat, damit er dort im Zweifelsfall die Waren auch erwerben und weiterveräußern kann. Und auch dabei ist weitere Grosshändler aufzutun, denn seit kurzem erscheint eine (noch leere) Kategorie 'Lebensmittel'....
Allerdings könnte es es auch so sein, dass die Bilder samt Artikelbeschreibung von NK-Trading ohne deren Wissen 'ausgeliehen' sind. Beim Stöbern bei NK-Trading http://www.nk-trading.biz/katalog.html findet man alle Artikel und Texte zwar als PDF, aber Bilder wie auch Texte lassen sich problemlos rauskopieren...
Das würde dann auch die Preise erklären, wenn man keine Preislisten hat macht man einfach Preise 'frei Schnauze' rein, eh egal, wenn man es sowieso nicht wirklich verkaufen will.

Aber wie auch immer Ende Fahnenstange scheint noch nicht erreicht. Man ist weiter aktiv, ob nun als Schadensbegrenzung oder Legitimation für Weiteres wird sich zeigen.

Ich seh das Ganze nicht so easy und klar zugunsten der Abgemahnten, wie manche hier. Klar nach dem gesunden Menschenverstand und dem Rechtsgefühl natürlich. Aber diese Typen sind mit allen Wassern gewaschen, sind schon mit haarsträubenden Dingen durchgekommen...und wenn ich mir so manche Urteile unserer Justiz hierzu ansehe...da gilt doch anscheinend wirklich der Grundsatz 'im Zweifel für den Angeklagten (Abzocker)'
 
@ Reducal

Das ist ja alles richtig.... war aber auch gar nicht mein Thema, ohne abschweifen zu wollen, bist Du dann aber doch deutlich abgeschweift! Mein Thema, das Du zitiert hast war: Es gibt Urteile, in denen der Umstand, dass der Schaden im Einzelfall gering war, strafmildernd gewertet wird, obwohl das an dem Gesamtumfang nichts ändert und zudem wohl angenommen werden darf, dass dieser "geringe Schaden im Einzelfall" ganz bewusst zur Masche gehört, weil dann die Neigung sicher höher ist, dem Ärger mit der Zahlung aus dem Weg zu gehen. Genau deshalb verstehe ich es nicht, weil es offensichtlich zur "Taktik" gehört.

Und das hast Du als "sachfremd" bezeichnet. Ist es aber eben leider ganz offensichtlich nicht. Du kannst es ja als angemessen empfinden, aber es ist damit nicht sachfremd, da real z.B. in o.g. Urteil nachzulesen. Und da wurden sehr wohl "alle Anzeigen (bzw. Fälle) zusammen gezogen", was nach Deiner Ansicht dann ja den geringen Schaden im Einzelfall "erübrigen soll", wenn meine Annahme sachfremd wäre. Das ist aber halt leider nicht so...

Das alle Umstände gewertet werden, ist ja nicht neu, soll so sein und wurde nicht bestritten. Ich habe nur gesagt, dass die Tatsache, dass DIESER Umstand (der des geringen individuellen Schadens) strafmildernd gewertet wird, für mich aus o. g. Gründen nicht nachvollziehbar ist.


Daher ist das unpassend:

Dein Zitat:
"...und alle einzelnen Anzeigen zusammen ziehen, um sich einen Überblick vom Vorgang zu verschaffen -dann hat sich diese sachfremde Annhame nämlich auch erübrigt:"
Zitat von nönönö:
Was ich an vielen Urteilen zum Abmahnwesen nicht nachvollziehen kann: Eine relativ niedrige Strafe wird oft mit der "geringen Schadenssumme im Einzelfall" begründet.​
 
Ich seh das Ganze nicht so easy und klar zugunsten der Abgemahnten, wie manche hier. Klar nach dem gesunden Menschenverstand und dem Rechtsgefühl natürlich. Aber diese Typen sind mit allen Wassern gewaschen, sind schon mit haarsträubenden Dingen durchgekommen...und wenn ich mir so manche Urteile unserer Justiz hierzu ansehe...da gilt doch anscheinend wirklich der Grundsatz 'im Zweifel für den Angeklagten (Abzocker)'

Kommt sicher auch auf den Einzelfall an. Ich bin kein Jurist, habe mich aber im Rahmen meines Studiums mehr als nur rudimentär mit BGB, HGB und Wettbewerbsrecht befassen müssen und nehme da zumindest 3/5 tel Wissen für mich in Anspruch ;) In meinem Fall sehe ich es "klar und easy", weil er unabhängig davon, dass der Shop eh´nie funktionierte, keine Produkte in diesem nicht funktionierenden Shop hatte, die mit denen von mir angebotenen im Wettbwerb stehen.

Aber auch unabhängig davon haben die RAs mit denen ich gesprochen habe, sich doch sehr (!) deutlich zu der Sache geäußert! Dass die das öffentlich diplomatischer und im üblichen Juristenkonjunktiv ausdrücken, sollte keinen überraschen ;) .... und auch nicht verunsichern. Und die Urteile, die ich zur Thematik so sehe, sprechen auch für sich. Wo findest Du denn ein konkretes Urteil zu Massen-AGB-Abmahnungen, die Deinen Zweifel begründen?

In der Kategorie "Lebensmittel" war vorhin übrigens Kaffee zu sehen, Screenshot liegt vor.
 
Vermutlich wird das den easy-topshop nicht viel kratzen, da der auch so gut wie nichts verkauft (googlen unter easy-topshop und trusted shops - Bewertungen).
Trotzdem glaube ich eher nicht, dass die was miteinander zu tun haben. Der easy-topshop hat die Artikel von einem Grosshändler names NK-Trading gelistet.
Nun könne es ja sein, dass unser KVR dazugelernt hat und sich bei einem Grosshändler registriert hat, damit er dort im Zweifelsfall die Waren auch erwerben und weiterveräußern kann. Und auch dabei ist weitere Grosshändler aufzutun, denn seit kurzem erscheint eine (noch leere) Kategorie 'Lebensmittel'....
Allerdings könnte es es auch so sein, dass die Bilder samt Artikelbeschreibung von NK-Trading ohne deren Wissen 'ausgeliehen' sind. Beim Stöbern bei NK-Trading http://www.nk-trading.biz/katalog.html findet man alle Artikel und Texte zwar als PDF, aber Bilder wie auch Texte lassen sich problemlos rauskopieren...
Das würde dann auch die Preise erklären, wenn man keine Preislisten hat macht man einfach Preise 'frei Schnauze' rein, eh egal, wenn man es sowieso nicht wirklich verkaufen will.

Aber wie auch immer Ende Fahnenstange scheint noch nicht erreicht. Man ist weiter aktiv, ob nun als Schadensbegrenzung oder Legitimation für Weiteres wird sich zeigen.

Ich seh das Ganze nicht so easy und klar zugunsten der Abgemahnten, wie manche hier. Klar nach dem gesunden Menschenverstand und dem Rechtsgefühl natürlich. Aber diese Typen sind mit allen Wassern gewaschen, sind schon mit haarsträubenden Dingen durchgekommen...und wenn ich mir so manche Urteile unserer Justiz hierzu ansehe...da gilt doch anscheinend wirklich der Grundsatz 'im Zweifel für den Angeklagten (Abzocker)'

Ich habe mit dem Betreiber des e...-topsh... gesprochen und für ihn stellte sich die Sache so dar, wie für die Mehrheit der Betroffenen hier im Forum: derartige Abmahnaktionen zerstören oder behindern zumindest alle Internetshop-Betreiber. Daher wollte er mit den Leuten von N.-Tr...g. von denen er die Produktbilder hat und welche ihn darauf hinwiesen, er könne sich bei Verdacht auf Mißbrauch der Bilder jederzeit an sie wenden, darüber sprechen und sie auf K..-Shop hinweisen. Vielleicht hat Herr D. tatsächlich eine Erlaubnis, die Bilder zu nutzen, vielleicht aber auch nicht, wie bei den O..o Bildern. Vielleicht kommt er aus dieser ganzen Sache tatsächlich ungeschoren und um ein paar Goldtaler reicher heraus. Vielleicht weiß er ganz genau was er tut und nutzt einfach die unzureichende Gesetzeslage in Deutschland aus. Vielleicht aber auch nicht. Vielleicht geht er davon aus, daß sich alle Betroffenen einfach auf den Rücken werfen, mit den Beinen zappeln und nichts gegen ihn und seine Machenschaften unternehmen. Vielleicht denkt er, was bei den Abofallen klappt, klappt auch in diesem Fall. Dieses vielleicht ist es meiner Meinung nach wert, alles zumindest zu versuchen. Und wenn es trotz aller Versuche zu keinem A-Tritt für Herrn D. führt, kann ich mir wenigstens nicht vorwerfen, ich hätte nicht alles versucht. Ich mag es nämlich nicht, das Opfer zu spielen und Betrüger, die auf Kosten anderer Ihren Lebensunterhalt "verdienen" mag ich noch viel weniger!

Aus aktuellem Anlass habe ich die Klarnamennennung nach bestem Gewissen zu vermeiden versucht
 
okay dann ohne Klarnamen, das restliche i-net ist zum Glück voll davon und so können sich dann neue Leser dann darüber irgendwie ein Bild machen. Kann man geschriebene Beiträge bearbeiten oder löschen?
 
Soweit ich das überblicke wurde das schon geändert. Danke an die Mods und sorry von meiner Seite, lag nicht in meiner Absicht, da Streß zu verursachen!
 
Shop wird erweitert....neu: Bekleidung, Autoreifen, Kunststoffspielzeug, Holzspielzeug


Die nächsten Abmahnungen müssen raus, Potenzialsuche!!!!!

Liebe Mods, sollte kein Rufmord werden, aber irgendwie ist das schon bei den Herren vorbei. Ich glaube, die stehen darüber! Trotzdem werde ich mich an die Anweisung halten!
 
http://www.it-recht-deutschland.de/?p=278926
[UPDATE 23.08.2012: Shop ist wieder online und füllt sich langsam mit Produkten nach dem "Arche-Noah-Prinzip": Häufig findet sich nur ein Produkt seiner Art, was darauf schließen lässt, dass Herr Drescher nun versucht, zu den Abgemahnten nachträglich Wettbewerbsverhältnisse herzustellen. Der Haken: Die bereits - vermeintlich - entstandenen Abmahnkosten kann er allenfalls dann ersetzt verlangen, wenn er bereits zum Zeitpunkt der Abmahnung Wettbewerber war.]
 
http://www.it-recht-deutschland.de/?p=278926
.... kann er allenfalls dann ersetzt verlangen, wenn er bereits zum Zeitpunkt der Abmahnung Wettbewerber war....
...ob die Kosten aber überhaupt zu ersetzen sind, wäre im Zweifelsfall erst durch ein Gericht zu entscheiden. Aber Obacht - der Protagonist ist bekanntlich ein sehr streitlustiger Zeitgenosse mit einer sehr eigenen Rechtsauffassung.

Sehr nett fand ich übrigens diesen hier:
Ich betrachte das als kostenlose Überprüfung bestehender AGB auf Rechtssicherheit, auf die jetzt jeder reagieren kann, indem er seine AGB ggf. anpasst. Seien wir doch mal dankbar für diesen Service...
 
"Arche Noah-Prinzip" :D

Sehr schöne Formulierung!

Mal ein dickes DANKE an die Mods und Admins im Forum, ohne diese Öffentlcihkeit wäre es kaum möglich, da Übersicht hereinzubringen!

Bin mal gespannt, ob heute neue Fälle eintrudeln!
 
Sagen wir mal so: Wenn sich ein eindeutig seriöser Händler verhauen hat und das ordentlich begründet, habe ich auch keine Probleme damit, trotzdem eine gute Bewertung zu geben (vermutlich meist eher gar keine, aber ich würde ihm keine "reinwürgen", wenn plausibel). Aber angesichts dieser Umstände??? :rolleyes:

Vielleicht hat er einfach nicht auf dem Schirm gehabt, was da läuft, das muss ja nicht zwingend gefaked sein. Es geht ja immerhin draus hervor, dass er nicht liefern konnte!
 
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