Dickerhals
Frisch registriert
Betrug ist immer vorsätzlich, fahrlässig kann man nicht betrügen!
Zum teil ist das richtig! Da aber die Maschinerie bei den Regensburger Anwälten bereits angeschmissen wurde, kann es sein, dass der Versuch bereist zur deliktischen Vollendung "heran gereift ist". Dann ist es nämlich unerheblich, ob bezahlt wurde oder nicht. Aber immerhin - ein versuchter Betrug würde letztlich genauso abgestraft werden, wie ein vollendeter.
Auf meine Frage an Dickerhals habe ich noch keine Antwort, das Benennen eines Artikels beim § 263 StGB war für meinen Geschmack etwas dürftigDie Antwort könnte man nun aber gut auch bei den Hamburger Anwälten entleihen: Nun muss die Staatsanwaltschaft LA nur noch den Sachverhalt prüfen und alle einzelnen Anzeigen zusammen ziehen, um sich einen Überblick vom Vorgang zu verschaffen - dann hat sich diese sachfremde Annhame nämlich auch erübrigt:
Will nicht klugscheißern aber der Vollständigkeit wegen Jede Anzeige wird "angenommen", alles andere wäre Strafvereitelung im Amt! Ob es aber zu einer Anklage reicht, das muss dann erst geprüft werden und bedarf in diesem Fall zwingend den zuvor erwähnten "Überblick im Vorgang", insbesondere der Erfassung aller eingehenden Anzeigen.
Ich bin immer wieder froh, dass Du alles klar stellst! Danke dafür!
Wie gesagt, den Rest soll der Staatsanwalt prüfen, den zur Prüfung liegt´s ja nun vor! Hier wird immer wieder von vorn herangetreten und dafür habe ich keine Zeit! Mir bringt es auch nicht´s ewig alles in Frage zu stellen! Ich mach es oder ich mache es nicht....Punkt! Ansonsten sind die Herren schon in der Schweiz wohin ich mich auch bald verbröseln werde, wenn das hier so weiter geht! Oder am Besten in ein Land wo ich das Geld an die Maffia zahlen kann, die haben wenigstens klare Ansagen!