Abmahnung U+C Regensburg / Gewerblich KVR

Moin zusammen. Hier ist ja schon Einiges zusammengekommen gegen die Patienten. Bezüglich der Staatsanwaltschaft und Sachlage prüfen, stellt sich bei mir aber ersthaft die Frage, wieso das so lange dauern soll ? Ich glaube eher, daß bei dieser Sache, die ja schon nicht alltäglich ist, eine sogenannte Dringlichkeit geboten ist. Denn schließlich "verändert" der Patient ja ständig seinen Shop, um auf einen rechtskonformen Stand zu kommen. Abgesehen davon kommen hier mMn. auch die Hilfspatienen = Collegen gewaltig unter Druck, sollte sich herausstellen, daß die hier Helfershelfer sind. Dies wiederum dürfte leicht zu erforschen und zu beweisen sein, wenn in einer überraschenden Aktion vor Ort, Aktenmaterial sichergestellt wird. So uninteressant dürfte die Storry für die Staatsanwaltschaft nicht sein. Und wenn es diese doch ist, haben wir in DE als Unternehmer nichts mehr zu suchen. Der Staat ist für ordentliche Rahmenbedingungen zuständig und sollte auf berechtigte Hinweise / Klagen seiner GOLDESEL ein offenes Ohr haben.....
 
Ich fand das ganz und gar nicht nicht OffTopic, da es ja letztlich den Ablauf zu dem Fall hier zeigt und es wurde ja unterstellt, das sei getürkt. Anhand des geschilderten Ablaufs zeigt sich, dass das ein vorschnelles Urteil ist. Also sehr wohl zum Thema passend.
 
Ich fasse nochmal zusammen für die neuen User!

Ich habe eine Abmahnung bekommen von den bekannten Anwälten, deren Mandant, auch bekannt, einen Internethandel mit Gemischtwaren verkauft, aber eigentlich nichts verkauft! Der Shop wird momentan aufgeblasen um die Abgemahnten in ein Wettbewerbsverhälnis zu bringen. Die Abmahnung kam bevor der Shop geöffnet war und Umsätze generiert wurden.
Meine Abmahnung, war mit dem Wortlaut:" Mein Mandant betreibt einen I-Shop indem er Lebensmittel und Drogerieartikel verkauft!" Ich jedoch verkaufe Rolltore und zwar " Extraanfertigungen"! Da ist es sowieso anders beschert in den AGB´s als bei Lagerware! Aber das kann gerne durchgeklagt werden!

1. Wie steht der Herr D. mit Mir im Wettbewerb?........Gar nicht, da Rolltore nichts mit seinem beschriebenen Gewerbe zu tun haben!

2. Somit bestand für mich von Haus aus nicht die Frage, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und an die Anwälte Euro 681,50 zu zahlen!

3. Warte ich jetzt 10 Tage, bis ich eine einstweilige Verfügung bekomme, falls nicht scheint es die Herren RA und Herrn D. nicht mehr zu interessieren!

Nächste Woche, müssten die Anwälte etwas von sich hören lassen im Normalfall!

Der Betrug der Sache wurde schon eingehend erläutert, aber keiner weiß genau, wie es ausgehen wird! Somit müssen wir abwarten!
 
Moin zusammen. Hier ist ja schon Einiges zusammengekommen gegen die Patienten. Bezüglich der Staatsanwaltschaft und Sachlage prüfen, stellt sich bei mir aber ersthaft die Frage, wieso das so lange dauern soll ? Ich glaube eher, daß bei dieser Sache, die ja schon nicht alltäglich ist, eine sogenannte Dringlichkeit geboten ist. Denn schließlich "verändert" der Patient ja ständig seinen Shop, um auf einen rechtskonformen Stand zu kommen. Abgesehen davon kommen hier mMn. auch die Hilfspatienen = Collegen gewaltig unter Druck, sollte sich herausstellen, daß die hier Helfershelfer sind. Dies wiederum dürfte leicht zu erforschen und zu beweisen sein, wenn in einer überraschenden Aktion vor Ort, Aktenmaterial sichergestellt wird. So uninteressant dürfte die Storry für die Staatsanwaltschaft nicht sein. Und wenn es diese doch ist, haben wir in DE als Unternehmer nichts mehr zu suchen. Der Staat ist für ordentliche Rahmenbedingungen zuständig und sollte auf berechtigte Hinweise / Klagen seiner GOLDESEL ein offenes Ohr haben.....

Ich sehe es so: Die Intention der Gesetzgebung ist absolut nachvollziehbar und richtig! Die Gesetze sind nur schlecht formuliert, da sie ganz offensichtlich Lücken haben und zu Mißbrauch einladen. Kommt einem fast so vor, als ob der Gesetzgeber glaubt, dass es dreiste Abzocker schon nicht geben wird. Die Staatsanwaltschaft wird kaum das Problem darstellen, dazu dürfte die Sachlage zu offensichtlich sein. Die Frage ist nur, was dann die Gerichte aus der Rechtsgrundlage stricken, die eben so lückenhaft dasteht. Wir haben zig widersprüchliche Urteile zum Abmahnwesen, das zeigt eindeutig, dass die Gesetzgeber geschlampt haben, sonst könnte es die in dieser absurd anmutenden Massivität gar nicht geben.
 
Bei uns in die Sache ähnlich. Geschäftlich völlig ohne Bezug zum Patienten. Anderes Gewerbe. Hier haben die Collegen anscheinend den eilig gekauften Schampus zu früh aufgemacht.

Was steht denn als Geschäftszweig bei EUCH drin, in der Abmahnung ?
 
Mit der bei mir angemahnten Kategorie habe ich jedenfalls rein gar nichts zu tun! Ich weiß aber wie es zustande kommt, denn das Wort zentrale Wort taucht bei mir auf der Shopseite auf, nur aber in völlig anderem Zusammenhang und nicht ansatzweise hinsichtlich angebotener Artikel! Es wurde halt nach "(Kategorie), AGB, Lieferzeiten" gesucht und das hat dann gereicht, wenn google irgendwas rausschmeißt. Die angeworbenen Kräfte hätten wohl sorgfältiger auf Tauglichkeit getestet werden müssen, aber die sind ja sicher noch in der Probezeit! :D
 
Das ist ja interessant. Dann haben die ja total gepennt, die Sportsfreunde. Weil, wenn die Collegen sich mit dem GESCHÄFTSZWEIG des Patienten schriftlich festgelegt haben.......ist die grosse Frage, ob dies so einfach zu revidieren oder zu ändern ist. So quasi, da schicke ich gleich noch eine Abmahnung raus und deklariere schnell um. Ab sofort verkauft er also Gummipuppen und ein dose Kaffee...:rofl:
 
D. passt sich an. Bietet urplötzlich Sachen an, nur um andere die das gleiche verkaufen auch abmahnen zu können. Gestern kamen z.B. Reifen dazu, heute findet man sogar ein Autoradio. Ob man jetzt ATU auch abmahnt, sollte man angeblich was finden? Oder traut man sich an die erst gar nicht ran?
 
Ich sag Euch Bescheid, falls ich die nächste Abmahnung bekomme! Ist heute schon Freitag? Eigentlich hätten sie, die Patienten,:rofl: Gemischtwarenhandel schreiben sollen, aber das scheint es nicht zu geben als Deklaration!
 
Dabei fällt mir ein Anhaltspunkt ein:
Wenn wir nun alle oder wenigstens 50 Abmahnungen hätten, und überall steht ein anderer Geschäftszweig drin, wären selbst die Collegen der Lüge (in Anlehnung der Anwaltsordung) überführt. Ich sehe das eigentlich auch als eine Art Täuschung / Betrug......Dies ist aber nur meine Rechtsauffassung. Ich werde mal Herrn Schupp anrufen ob in Richtung schon gedacht wurde....
 
Dabei fällt mir ein Anhaltspunkt ein:
Wenn wir nun alle oder wenigstens 50 Abmahnungen hätten, und überall steht ein anderer Geschäftszweig drin, wären selbst die Collegen der Lüge (in Anlehnung der Anwaltsordung) überführt. Ich sehe das eigentlich auch als eine Art Täuschung / Betrug......Dies ist aber nur meine Rechtsauffassung. Ich werde mal Herrn Schupp anrufen ob in Richtung schon gedacht wurde....

Klingt gut....vielleicht sollten wir den Hörer dann alle mal in die Hand nehmen und Herrn Schupp anrufen! Keine schlechte Idee!
 
@ Aurum

Versteh ich jetzt nicht, wenn er schriebt "mein Mandant bitet im Internet Produkte der Kategorie XYZ an" legt er sich doch auf nichts fest, was ausschließen würde, dass er auch andere anbietet?? Wer A anbietet darf auch Z anbieten, wo soll da ein Rechtsverstoß zu erkennen sein??:confused: Ich kann nirgends ein Gesetz finden, dass er mich über den gesammten Umfang seiner Geschäfte informieren müsste, um in einer konkreten relevanten Kategorie (theoretisch) abmahnbefugt zu sein?

Und der letzlich relavante Sachverhalt (keine Wettbewerbssituation) ist ohnehin die Basis der ganzen Sache, glaube Herr Schupp hat schon genug Arbeit damit ;)
 
Bezüglich des weiteren Verlaufes habe ich mich mal kurz tel. beraten lassen. Die Gegenseite wäre jetzt am Zug mittels einweil. Verfügung. Da dies in unserem Land, meist ohne Prüfung bei Gericht durchgewunken wird, hat man erst die Möglichkeit, sich nach der Zustellung der E.V. durch den Gerichtsdiener, mittels Einspruch zu wehren. Wie seht Ihr das, was macht unser Patient ?
 
Bezüglich des weiteren Verlaufes habe ich mich mal kurz tel. beraten lassen. Die Gegenseite wäre jetzt am Zug mittels einweil. Verfügung. Da dies in unserem Land, meist ohne Prüfung bei Gericht durchgewunken wird, hat man erst die Möglichkeit, sich nach der Zustellung der E.V. durch den Gerichtsdiener, mittels Einspruch zu wehren. Wie seht Ihr das, was macht unser Patient ?

Ich sehe das so:
http://www.sueddeutsche.de/digital/...s-nepper-der-dummen-und-angstzahler-1.1314892

Zitat daraus: "weshalb die Fallensteller ihre Geschäftsmodelle immer auf die Leichtsinnigen und Gehetzen, die Unachtsamen und Vertrauensseligen ausrichten, oder, wie eine am Mittwoch in Hamburg verurteilte Internet-Abzocker-Bande gerade zu Protokoll gab: "Wir wollen die Dummen und die Angstzahler."

Ich denke, die Quote wird angesichts dessen, dass es hier um Unternehmer geht und um einen höheren Betrag, niedriger sein! Zudem muss man ja auseinanderhalten: Bei den Urheberrechtsabmahnungen lag ja sehr oft tatsächlich ein sehr konkreter individueller und oft auch vorsätzlicher Rechtsverstoß vor, der auch den Abgemahnten oft klar gewesen sein wird. Zudem wird ja bei den "Pornoabmahnungen" mit der Scham gespielt etc. Das sieht auf unserem Gebiet hier ja alles etwas anders aus, ich denke, die Quote wird ERHEBLICH niedriger sein, als im gestern hier genannten Urteil angeführt.

Und auch wenn Sie offenbar Urheberrecht und UWG durcheinandergewürfelt haben, wir Ihnen jetzt wohl klar sein, dass es da dezente Unterschiede gibt! Ich halte nochmal fest: Kein reales Angebot, keine Wettbewerbssituation. Selbst bei konkretem Angebot: Keine Verhältnissmäßigkeit erwirtschafteter Gewinne zu den Anwaltskosten gegeben. Wo soll hier die Handhabe sein? Zudem haben Sie selbst die ganzen benötigten Indizien frei Haus geliefert, was will man denn mehr?
 
@ Aurum

Versteh ich jetzt nicht, wenn er schriebt "mein Mandant bitet im Internet Produkte der Kategorie XYZ an" legt er sich doch auf nichts fest, was ausschließen würde, dass er auch andere anbietet?? Wer A anbietet darf auch Z anbieten, wo soll da ein Rechtsverstoß zu erkennen sein??:confused: Ich kann nirgends ein Gesetz finden, dass er mich über den gesammten Umfang seiner Geschäfte informieren müsste, um in einer konkreten relevanten Kategorie (theoretisch) abmahnbefugt zu sein?

Und der letzlich relavante Sachverhalt (keine Wettbewerbssituation) ist ohnehin die Basis der ganzen Sache, glaube Herr Schupp hat schon genug Arbeit damit ;)

Sehe ich nicht so.

Z.B. Mandant ist laut Rechtsvertreter ein Lebensmittelhändler und pisst einen REIFENHÄNDLER wegen falschen AGB´s an. Hallo??? GEHTS NOCH ?
Wenn, dann hätte der College wenigstens schreiben müssen, UNTER ANDEREM. Es fehlt doch anderenfalls EIN wettbewerblicher Zusammenhang.
 
Ok, ich habe dich mißverstanden. Du meinst 50 Abmahnungen, in denen jeweils ein FALSCHERr GEschäftszewig angegeben wird, der nicht in Bezug zur Tätigkeit des Abgemahnten steht. Das war mir nicht klar, weil "anderer" nicht "falscher" in Deinem Beitrag steht, aber da hätte ich drauf kommen können.

Letztlich denke ich aber dennoch, dass das eigentlich nichts wesentliches ändert, denn es bleibt ja letzlich dabei, dass er nicht abmahnberechtigt ist. Genannt habe ich diesen Umstand in meiner Strafanzeige aber natürlich! Das diese "Wilde-Sau-Methode" sich in vielen Abmahnungen wiederfindet, ist den Anwälten, mit denen ich in KOntakt war aber auch durchgehend ohnehin klar!
 
@nönönö

Nachtrag: Es ging hier nicht um die Relevanz der Abmahnungen, welche ohnehin obligatorisch ist. Es geht um die Collegen. Dies muss aber jeder sich zur Wehr Setzende selber entschieden, was tun er gedenkt, weil die eine Krähe wird der Anderen keine Auge aushacken.....
 
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