Abmahnung U+C Regensburg / Gewerblich KVR

Die Überprüfung meiner AGB kostet mich 250 Üros netto + die Erstellung einer Abmahnsicheren AGB mit einer Flatrate, die monatliche Kosten verursacht.
 
Die Überprüfung meiner AGB kostet mich 250 Üros netto + die Erstellung einer Abmahnsicheren AGB mit einer Flatrate, die monatliche Kosten verursacht.

Im Zweifel der beste Weg. Aber das zeigt auch, wie kleinen potentiellen Existenzgründern durch diesen Wahnsinn schon der Mut genommen werden kann, bevor Sie eine Idee überhaupt zuende gedacht haben. Da könnte die Politik auch mal drüber nachdenken, wie hoch die Opportunitätskosten für die Volkswirtschaft durch diesen Irrsinn sind.

Bei der Vorleistung die man erbringen muss, um solchen Abzockern zu entgehen, geht doch vielen schon die Puste aus, bzw. sie verlieren die Lust!
 
Jo, deshalb geht es ja auch nicht so richtig aufwärts bei uns. Ein seriöser Unternehmer wird alles unternehmen, um seine Kunden zufriedenzustellen.
Das schlimmste, was passieren kann, ist wenn man in irgendwelchen Foren zerissen wird. - Dann kann man seinen Laden dicht machen.

Ich würde mich nicht wundern, wenn unser "Freund" demnächst den Namen seiner Lebensgefährtin übernimmt, denn sein Name ist bereits
sowas von verbrannt, dass der nie mehr einen Fuß auf die Erde bekommt.
 
...UPDATE BERSCHWERDE gegen U+C...

gemäß BRAO
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§ 43 Allgemeine Berufspflicht
Der Rechtsanwalt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Er hat sich innerhalb und außerhalb
des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts
erfordert, würdig zu erweisen.
§ 43 a Grundpflichten des Rechtsanwalts
(1) Der Rechtsanwalt darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit
gefährden.
(2) Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich
auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist. Dies gilt nicht für
Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
(3) Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten.
Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewußte Verbreitung von
Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte
oder der Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben.

Mit Begründung der markierten Punkte, wurde bei der Anwaltskammer Berlin Beschwerde gegen die GF´s U+C eingelegt. Erklärung nur kurz: Bitte prüfe jeder Abegmahnter den Punkt 1 seine Abmahnung und seiner eigenen Tätigkeit. Welcher Geschäftszweig wurde deklariert.....ERGO....Lügen und Unwahrheiten verbreiten. § 43 a (3)

2. Beschwerden sind nur möglich, NACH EINIGUNGSVERSUCHEN mit dem RA....dies laut Anwaltskammer. Also Richtigstellung innerhalb 24 H verlangen. In unserem Falle nicht reagiert.
Einigung nicht erfolgreich. Demach Beschwerde offiziell möglich.

Beschwerde wurde eingereicht wegen:

Beihilfe zum vorsetzlichen Betrug über Mandanten....Ungewissenhafte Ausübung der Tätigeit gemäß § 43 BRAO

warum....??

....UNSERE MEINUNG NACH = miserable, ungenügende NICHT GEPRÜFTE juristische Aussagen und Verbreitung von Umwahrheiten und bewußter Falschbeschuldigungen.

An alle U+C Mitleser.....Sie hätten unser Angebot annehmen sollen.
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Alles Geschriebene und Recherschierte ist = Nur unsere Meinung. Unverbindlich. Es kann sich jeder sein eigene Meinung daraus bilden.
 
Die Überprüfung meiner AGB kostet mich 250 Üros netto + die Erstellung einer Abmahnsicheren AGB mit einer Flatrate, die monatliche Kosten verursacht.

Die AGB´s kannst Du jeden Monat anpassen und trotzdem findet ein anderer Anwalt das Korn zum schießen! Das Problem sind die Rahmenbedingungen in unserem Staat. Es ist vergebliche Liebesmüh! Wir sind seit 1999 online und seit 2003 wurde das IT Recht zum Kostenknaller in der RA - Branche!
 
Mal ausserhalb der Abzockerbranche, wie wir sie kennen: Im Grunde ist für mich jeder Abmahner ein unseriöser Unternehmer, der es nach Kenntnisnahme eines für ihn fragwürdigen Sachverhaltes nicht vor weiteren Schritten zuerst mit einer einfachen Email versucht. Die muss noch nicht einmal konkret sein (da Zeit Geld ist), sondern einfach drauf hinweisen, dass man grob in xyz ein Problem sieht, gegen das man nach Ablauf von x Wochen vorzugehen gedenkt. DAS ist ehrbares Geschäftsgebaren! Sofern es einem um die Sache geht, ist das in fast allen Fällen damit erledigt, ergo ist alles weitere unnötig!
 
Mal ausserhalb der Abzockerbranche, wie wir sie kennen: Im Grunde ist für mich jeder Abmahner ein unseriöser Unternehmer, der es nach Kenntnisnahme eines für ihn fragwürdigen Sachverhaltes nicht vor weiteren Schritten zuerst mit einer einfachen Email versucht. Die muss noch nicht einmal konkret sein (da Zeit Geld ist), sondern einfach drauf hinweisen, dass man grob in xyz ein Problem sieht, gegen das man nach Ablauf von x Wochen vorzugehen gedenkt. DAS ist ehrbares Geschäftsgebaren! Sofern es einem um die Sache geht, ist das in fast allen Fällen damit erledigt, ergo ist alles weitere unnötig!

Die Zeiten des "Ehrbaren Geschäftsgebaren" sind leider vorbei. Ich ging bis jetzt immer von meinem Grundsatz: " Leben und leben lassen" aus! Ich hoffe für die Zukunft meine Energie in mein Geschäft stecken zu dürfen und mich nicht mit solchen arrogantem Abschaum rumärgern zu müssen!
 
@nönönö

Letzte Woche hat mich ein Mitbewerber mit dem Hinweis "wir sind ein fairer Mitbewerber" angeschrieben. Es ging um
die Formulierung " Baugleich mit". Nach dem freundlichen Hinweis, dass ihm das nicht passt, haben wir das sofort entfernt.

So läuft das unter seriösen Mitbewerbern. - Diese ganze Rechtskacke, die sich immer mehr aufbläht, wird doch nur von solchen
Menschen, wie Herr D verursacht. - Und wir müssen es letzlich alle aubaden, bzw. damit klarkommen, dass alles immer komplizierter
wird und man keine Homepage mehr ohne rechtsanwaltliche Beratung betreiben kann.
 
...genau so muss das laufen. Allen Anderen geht es nur um das zu erlösende Abmahngeld mit RA : 2.

In der BRAO = übrigens = Bundesrechtsanwaltsordung steht auch, daß ein RA keinem Gewerbe nachgeht.... HAHAHAHA

Also eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist kein Gewerbe....

Wie pervers ist doch die Welt. Der Staat unternimmt erst etwas, wenn so ein Multianmahner incl. RA- Beihilfe Mensch, mit eingeschlagenen Schädel irgendwo gefunden werden. Es ist nicht nachvollziehbar, wie in einem so überreglementiertem Staat wie DE, derartige Praktiken überhaupt möglich sind.
 

Anhänge

Die Zeiten des "Ehrbaren Geschäftsgebaren" sind leider vorbei. Ich ging bis jetzt immer von meinem Grundsatz: " Leben und leben lassen" aus! Ich hoffe für die Zukunft meine Energie in mein Geschäft stecken zu dürfen und mich nicht mit solchen arrogantem Abschaum rumärgern zu müssen!

Ganz so schwarz sehe ich da nicht, ich verhalte mich so und habe es auch oft genug mit anderen Geschäftspartnern und Wettbewerbern so erlebt (zum Beispiel Hinweise auf neue Urteile etc.). Jene, denen es um die Sache selbst geht, verhalten sich in aller Regel auch so, wie es der Anstand gebietet.

Letzlich spielt das UWG in dieser Form (ohne klare Regeln z.B. für eine vorgeschriebene kostenfreie Vorabfrist vor kostenpflichtigen Maßnahmen, was zumutbar ist, wenn man nur eine Standardemail verschicken muss!)). nur den Abzockern in die Hände. Faktisch ist es doch so, dass 99% aller Verbraucher sich die AGB überhaupt nicht ansehen! Das bedeutet im Umkehrschluss: "Falsche" AGB können zum Zeitpunkt des Kaufs auch keinen Wettbewerbsvorteil oder Nachteil begründen, weil sie gar nicht als Unterscheidungsmerkmal zur Kenntnis genommen werden! Der Rest liest die dann auch erst, wenn es mal Streß gibt oder dieser droht. Gibt es den, verhalten sich die meisten Shopbetreiber dann ja auch völlig gesetzeskonform oder sogar kulant. Somit bleibt vielleicht 1 Promille, wo es dann am Ende wirklich auf die AGB ankommt. Und davon sind wiederum die meisten Fälle mit Hinweis auf die Rechtslage in Sinne des Verbrauchers ebenfalls erledigt.

Letzlich sind die AGB dann am Ende eigentlich nur dazu da, dass sich ernsthafte Konkurrenten gegenseitig an den Karren fahren können und damit die Abzocker etwas zu tun haben. Der eigentliche Verbraucherschutz ist allenfalls noch seltener Nebeneffekt. Nicht falsch verstehen: Die Intuition des UWG ist richtig und wichtig! Nur: Die Probleme die damit geregelt werden sollen, gibt es fast nie und wenn doch, ist es zwischen Verbraucher und Unternehmer fast immer zu regeln. Wenn sich dann 2 streiten wollen, können sie das tun. Diese Fälle werden aber gemessen an der Gesamtzahl aller Kaufverträge dermassen verschwindend gering sein, dass man sich fragen muss, ob die Verhätnissmäßigkeit da stimmt. In meinen Augen nicht, jedenfalls braucht kein Verbraucher wirklich das Abmahnwesen in der bestehenden Form. Wenn etwas nicht korrekt läuft, ist das im BGB klar geregelt und er kann es durchsetzen - und das müsste er bei einem uneinsichtigen Shopbetreiber so oder so tun. Das wird die absolute Ausnahme sein, denn kaum ein Shopbetreiber hat unrechtmäßige AGB aus Vorsatz im Web sondern nur, weil es für den Normalsterblichen kaum noch machbar ist, rechtssichere AGB zu formulieren. HAt er es geschaft, sind die nach gefühletn 3 Tagen schon wieder obsolet.Wenn hingegen einen Wettbewerber etwas stört, kann er es in der Praxis mit einer Email regeln, sofern es berechtigt ist, wir reden ja ausdrücklich vom ONLINEhandel, somit dürfte jeder Shopbetreiber leicht erreichbar sein! Das der Gesetzgeber diesen "kurzen Dienstweg" nicht zwingend vorschreibt, was der leichteste Weg wäre, um Mißbrauch zu unterbinden, zeugt von Inkompetenz, Ignoranz und fehlendem Wissen über die Praxis am realen Markt! Es gibt einfache Regeln, die auf der Hand liegen.Man muss sie nur in Recht umsetzen....wollen
 
Ich denke, ich erstatte hier die Anzeige wegen Betruges. - Wenn das hier vor meiner Haustüre verhandelt wird entstehen diesen Abzockern wenigstens Kosten.
Was nun, Anzeige wegen Verdacht des Betruges oder zivile Klage? Beim Strafrecht konzentriert sich alles auf den Wohnsitz des Beschuldigten, da entstehen ihm nahezu keine Kosten. Außerdem, viele die sich jetzt zu Wort melden, wissen nichts vom abenteuerlichen Vorleben des polyphemen Unternehmers. Der kennt sich sicher bestens mit derartigen Verfahren aus, denn wenn man den Beschwerden wegen dessen diversen Abofallen glauben kann und auch den gut recherchierbaren Krankenakten hier im Forum (nimimit & Co.) traut, dann gibt es schätzungsweise schon tausende von Anzeigen gegen ihn.

Übrigens, der zuvor erwähnte Rechtsanwalt S. veröffentlicht Listen und er steht auch mit der StA Landshut im Kontakt:
Die Staatsanwaltschaft Landshut ist jedenfalls über den Fall informiert und prüft derzeit die Sach- und Rechtslage, das Aktenzeichen werden wir hier in Kürze veröffentlichen.
it-recht-deutschland.de/?p=278926
 
Einen interessanten Text gibt es übrigens auch hier: damm-legal.de/sind-die-abmahnungen-der-kanzlei-uc-rechtsanwaelte-fuer-kvr-handelsgesellschaft-mbh-rechtsmissbraeuchlich

Dort heißt es:
damm-legal.de schrieb:
Sind die Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte für KVR Handelsgesellschaft mbH rechtsmissbräuchlich?
weiter wird erklärt, dass man in München (dem anscheinend tatsächlichen Ausführungsort der Problematik) aufrüstet:
damm-legal.de schrieb:
Auch die Stellenanzeige einer Firma olivosmedia GmbH, die zufälligerweise - wie die KVR Handelsgesellschaft mbH - in Gammelsdorf ansässig ist, und deus ex machina “für unseren Münchner Standort (Haidhausen) … zum nächstmöglichen Zeitpunkt etwa 20-30 Juristinnen oder Juristen” sucht, mit dem “Aufgabengebiet:


- Recherche von Rechtsverstössen im Internet
- rechtliche Prüfung von AGB
- Dokumentation der gefundenen Verstösse
- Kommunikation mit Geschäftsleitung und Anwaltskanzlei
” (hier)
Damm-legal.de kommt zu folgendem Fazit:
Rechtsmissbräuchlich ist es allerdings, wenn die Abmahntätigkeit des abmahnenden Unternehmens in keiner Relation mehr mit der eigenen Geschäftstätigkeit steht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28.07.2011, Az. I-4 U 55/11, hier) oder ein Shop mit den Produktabbildungen und -texten eines anderen Onlinehändlers versehen ist, der Webauftritt also ersichtlich nur pro forma geführt wird, um eine Aktivlegitimation für die eigene Abmahntätigkeit zu konstruieren. Es ist also die Gesamtschau an Indizien, welche einen Rechtsmissbrauch belegt. Aus unserer Sicht sind weitere Indizien gegeben, die für einen solchen Rechtsmissbrauch sprechen.
Sehr schön geschrieben!
 
Guten Morgen, ich habe den Betreiber des easy-top-shop aus Höflichkeit mal auf die mit seinen identischen Artikel(-bilder) bei KVR aufmerksam gemacht :-)
 
Was nun, Anzeige wegen Verdacht des Betruges oder zivile Klage? Beim Strafrecht konzentriert sich alles auf den Wohnsitz des Beschuldigten, da entstehen ihm nahezu keine Kosten. Außerdem, viele die sich jetzt zu Wort melden, wissen nichts vom abenteuerlichen Vorleben des polyphemen Unternehmers. Der kennt sich sicher bestens mit derartigen Verfahren aus, denn wenn man den Beschwerden wegen dessen diversen Abofallen glauben kann und auch den gut recherchierbaren Krankenakten hier im Forum (nimimit & Co.) traut, dann gibt es schätzungsweise schon tausende von Anzeigen gegen ihn.

Übrigens, der zuvor erwähnte Rechtsanwalt S. veröffentlicht Listen und er steht auch mit der StA Landshut im Kontakt:
it-recht-deutschland.de/?p=278926

STRAFANZEIGE wegen vorsätzlichem Betrug gegen F. D.
 
Was ich an vielen Urteilen zum Abmahnwesen nicht nachvollziehen kann: Eine relativ niedrige Strafe wird oft mit der "geringen Schadenssumme im Einzelfall" begründet. Dass das aber in der Summe einen Millionenbetrug ergibt, spielt dann keine Rolle. Das geltende Recht hinkt den realen Möglichkeiten des Computerbetrugs 20 Jahre hinterher!
 
Die rechtliche Beurteilung würde ich der Staatsanwaltschaft überlassen. Die Wut bringt niemanden weiter. Da sollte man manchmal die Faust lieber in der Hosentasche belassen.

Wenn Du Strafanzeige erstattest, wird das zur Prüfung vorgelegt. Der Staatsanwalt entscheidet, ob die Strafanzeige angenommen wird. Wir sind betroffen und somit sind wir betrogen. Du darft dich gerne zurücklehnen und meditieren!
 
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