Dickerhals
Frisch registriert
....in DE nicht machbar. Alles wird von USA abgekupfert und nachgemacht. Das leider nicht.Nicht möglich, oder nicht machbar?
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
....in DE nicht machbar. Alles wird von USA abgekupfert und nachgemacht. Das leider nicht.Nicht möglich, oder nicht machbar?
Die Überprüfung meiner AGB kostet mich 250 Üros netto + die Erstellung einer Abmahnsicheren AGB mit einer Flatrate, die monatliche Kosten verursacht.
Die Überprüfung meiner AGB kostet mich 250 Üros netto + die Erstellung einer Abmahnsicheren AGB mit einer Flatrate, die monatliche Kosten verursacht.
Mal ausserhalb der Abzockerbranche, wie wir sie kennen: Im Grunde ist für mich jeder Abmahner ein unseriöser Unternehmer, der es nach Kenntnisnahme eines für ihn fragwürdigen Sachverhaltes nicht vor weiteren Schritten zuerst mit einer einfachen Email versucht. Die muss noch nicht einmal konkret sein (da Zeit Geld ist), sondern einfach drauf hinweisen, dass man grob in xyz ein Problem sieht, gegen das man nach Ablauf von x Wochen vorzugehen gedenkt. DAS ist ehrbares Geschäftsgebaren! Sofern es einem um die Sache geht, ist das in fast allen Fällen damit erledigt, ergo ist alles weitere unnötig!
Die Zeiten des "Ehrbaren Geschäftsgebaren" sind leider vorbei. Ich ging bis jetzt immer von meinem Grundsatz: " Leben und leben lassen" aus! Ich hoffe für die Zukunft meine Energie in mein Geschäft stecken zu dürfen und mich nicht mit solchen arrogantem Abschaum rumärgern zu müssen!
Was nun, Anzeige wegen Verdacht des Betruges oder zivile Klage? Beim Strafrecht konzentriert sich alles auf den Wohnsitz des Beschuldigten, da entstehen ihm nahezu keine Kosten. Außerdem, viele die sich jetzt zu Wort melden, wissen nichts vom abenteuerlichen Vorleben des polyphemen Unternehmers. Der kennt sich sicher bestens mit derartigen Verfahren aus, denn wenn man den Beschwerden wegen dessen diversen Abofallen glauben kann und auch den gut recherchierbaren Krankenakten hier im Forum (nimimit & Co.) traut, dann gibt es schätzungsweise schon tausende von Anzeigen gegen ihn.Ich denke, ich erstatte hier die Anzeige wegen Betruges. - Wenn das hier vor meiner Haustüre verhandelt wird entstehen diesen Abzockern wenigstens Kosten.
it-recht-deutschland.de/?p=278926Die Staatsanwaltschaft Landshut ist jedenfalls über den Fall informiert und prüft derzeit die Sach- und Rechtslage, das Aktenzeichen werden wir hier in Kürze veröffentlichen.
weiter wird erklärt, dass man in München (dem anscheinend tatsächlichen Ausführungsort der Problematik) aufrüstet:damm-legal.de schrieb:Sind die Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte für KVR Handelsgesellschaft mbH rechtsmissbräuchlich?
Damm-legal.de kommt zu folgendem Fazit:damm-legal.de schrieb:Auch die Stellenanzeige einer Firma olivosmedia GmbH, die zufälligerweise - wie die KVR Handelsgesellschaft mbH - in Gammelsdorf ansässig ist, und deus ex machina “für unseren Münchner Standort (Haidhausen) … zum nächstmöglichen Zeitpunkt etwa 20-30 Juristinnen oder Juristen” sucht, mit dem “Aufgabengebiet:
- Recherche von Rechtsverstössen im Internet
- rechtliche Prüfung von AGB
- Dokumentation der gefundenen Verstösse
- Kommunikation mit Geschäftsleitung und Anwaltskanzlei” (hier)
Sehr schön geschrieben!Rechtsmissbräuchlich ist es allerdings, wenn die Abmahntätigkeit des abmahnenden Unternehmens in keiner Relation mehr mit der eigenen Geschäftstätigkeit steht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28.07.2011, Az. I-4 U 55/11, hier) oder ein Shop mit den Produktabbildungen und -texten eines anderen Onlinehändlers versehen ist, der Webauftritt also ersichtlich nur pro forma geführt wird, um eine Aktivlegitimation für die eigene Abmahntätigkeit zu konstruieren. Es ist also die Gesamtschau an Indizien, welche einen Rechtsmissbrauch belegt. Aus unserer Sicht sind weitere Indizien gegeben, die für einen solchen Rechtsmissbrauch sprechen.
Was nun, Anzeige wegen Verdacht des Betruges oder zivile Klage? Beim Strafrecht konzentriert sich alles auf den Wohnsitz des Beschuldigten, da entstehen ihm nahezu keine Kosten. Außerdem, viele die sich jetzt zu Wort melden, wissen nichts vom abenteuerlichen Vorleben des polyphemen Unternehmers. Der kennt sich sicher bestens mit derartigen Verfahren aus, denn wenn man den Beschwerden wegen dessen diversen Abofallen glauben kann und auch den gut recherchierbaren Krankenakten hier im Forum (nimimit & Co.) traut, dann gibt es schätzungsweise schon tausende von Anzeigen gegen ihn.
Übrigens, der zuvor erwähnte Rechtsanwalt S. veröffentlicht Listen und er steht auch mit der StA Landshut im Kontakt:
it-recht-deutschland.de/?p=278926
STRAFANZEIGE wegen vorsätzlichem Betrug gegen F. D.
Die rechtliche Beurteilung würde ich der Staatsanwaltschaft überlassen. Die Wut bringt niemanden weiter. Da sollte man manchmal die Faust lieber in der Hosentasche belassen.