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Heute wurde uns eine Abmahnung der “KVR Handelsgesellschaft mbH”, Priel 5, 85408 Gammelsdorf vorgelegt
Heute ist der 10.8.2012.Wie in der Vergangenheit bereits häufiger, bieten wir auch in diesem Fall an, Abmahnungen zentral entgegenzunehmen und zur Information anderer Betroffener kostenlos zu verwahren
Das mit den Abmahnungen ging dann ja ganz fix. Wie viele "normale" Kunden pro Abmahnung könnten das sein?Changed: 2012-08-07T13:59:27+02:00
In den ersten Monaten 2012 haben die U+C Abmahnungen zwar ein wenig abgenommen, allerdings erfolgen von dieser Kanzlei ganz aktuell seit August 2012 auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Diese erfolgen im Auftrag der KVR Handelsgesellschaft mbH. Priel 5, 85408 Gammelsdorf
Um einen etwaigen Rechtsmissbrauch bei diesen Abmahnungen zu prüfen, werden wir die Anzahl und die Einzelheiten der Abmahnungen genau beobachten und uns auch mit anderen Kanzleien austauschen. Wir wären Ihnen daher dankbar, wenn Sie uns Ihre Abmahnung zur Information zuschicken würden. Gerne können Sie uns die Abmahnung auch anonymisiert zukommen lassen.
Allgemeiner gesagt findet man öfter mal mit einer Produkbezeichnung des KVR Onlineshops bei Otto einen gleichbezeichneten Artikel mit dem gleichen Produktbild mit dem gleichen Preis.Was hat OTTO Versand
und KVR-Onlineshop gemeinsam?
Weiter geht's: http://abmahnung-blog.de/abmahnwarn...werden-65180-und-eine-unterlassungserklaerungAktuell liegt mir eine Abmahnung der KVR Handelsgesellschaft mbH vor, in der einem anderen Händler ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorgeworfen wird. Konkret geht es um den Vorwurf “die Lieferzeit bei Bestellung offen gelassen” zu haben. Der Streitwert wird mit 10.000,00 EUR angesetzt was in 651,80 EUR Anwaltskosten resultiert. Ferner wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.
Die KVR Handelsgesellschaft hat ihren Sitz in Gammelsdorf und betreibt demnach einen Onlineshop.
Mit dem Abmahnschreiben wird eine Wettbewerbsverletzung vorgeworfen und auf deren Grundlage die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-kvr-handelsgesellschaft-mbh.htmlUns liegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der KVR Handelsgesellschaft mbH aus Gammesldorf (www.kvr-onlineshop.de) vor. [...]
Gegenstand der offensichtlich als Massenbrief versendeten Abmahnung ist der Vorwurf, unsere Mandantschaft haben mit einer Gerichtsstandvereinbarung in den AGB gegen Wettbewerbsrecht verstoßen.
Mit der Abmahnung beanstanden die U+C Rechtsanwälte im Namen der Firma KVR Handelsgesellschaft mbH eine angeblich fehlerhafte und damit wettbewerbswidrige Klausel innerhalb von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Heute erhielt unsere Kanzlei einen Anruf von einem Anrufer, der uns mitteilte, dass er nach Erhalt einer Abmahnung im Onlineshop der KVR Handelsgesellschaft mbH, www.kvr-onlineshop.de, eine Bestellung aufgeben wollte. Da der Shop jedesmal eine Fehlermeldung bei einer Bestellung angab und er wenige Kilometer von Gammelsdorf wohnt, fuhr er nach Gammelsdorf an die angegebene Adresse der KVR Handelsgesellschaft mbH. Dort wusste man jedoch offenbar nichts von einer Firma mit dem Namen KVR.
Die Abmahnung ist in dem uns vorgelegten Fall schon materiell unbegründet. Zudem dürfte es sich um einen Fall unseriöser Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche handeln. Das folgt bei der uns vorliegenden Abmahnung schon dem Umstand, dass für die Abgabe der Unterlassungserklärung reflektionslos ein Fristablauf für kommenden Sonntag um 12:00 Uhr vorgesehen wird, dass das Adressfeld in der Abmahnung aus einem rudimentären Datensatz zusammengesetzt ist und dass als einzige Form der Individualisierung am Ende des Schreibens lediglich ein Screenshot der AGB eingefügt wurde.
Zudem handelt es sich bei der mit der Abmahnung vorgelegten Vollmacht der KVR Handelsgesellschaft mbH um eine Generalvollmacht für die Geltendmachung nicht näher bezeichneter „Rechtsverletzungen gem. UWG“, die sich nicht auf die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen ein bestimmtes Unternehmen beschränkt.
Der neue Name und der Geschäftszweck „Online-Shop“ wurden erst am 29.06.2012 beschlossen und gestern (!) ins Handelsregister eingetragen.
Für was jetzt Affiliates? Für die Abmahnungen? Na, da wird's in und um München genug sündische affiliates geben... Oder ist der Gammelsdorfer nur Vorkoster der sündischen Cäsaren? Ein Gladiator? Na, dann: die Tore auf, mögen die Spiele beginnen. Ad Leones, turpilucricupidi!Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 189573 Bekannt gemacht am: 14.08.2012 12:00 Uhr
Veränderungen
09.08.2012
OPM Media GmbH, [...] Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2012 hat die Änderung [...] beschlossen. Neue Firma: KVR Handelsgesellschaft mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Erbringung von Internetdienstleistungen, insbesondere Betreiben von Internetportalen, ferner Betrieb von Online-Shops und -portalen, Affiliate-Marketing, Online-Marketing.
Uns liegen mehrere Abmahnungen vor. In dem von uns betreuten Fall bestehen nach unserer Meinung zahlreiche Anhaltspunkte für Rechtsmissbrauch. In einen anderen Fall ist die Abmahnung nach unserer Ansicht diese nicht berechtigt.
Würde mich nicht wundern, wenn der in absehbarer Zeit auch nicht mehr online geht. Dann wären die am Ende Ziel einer ähnlichen Strategie und dann geht womöglich die Rechnung nicht mehr auf..."Unser Shop steht aufgrund von Wartungsarbeiten vorübergehend nicht zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns für die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und Ihren Besuch später zu erneuern!"
Der könnte auch ganz weg bleiben. Ich brauch ihn nicht. Ich kauf doch lieber bei Amazon.