Abmahnung U+C Regensburg / Gewerblich KVR

Wer Strafanzeige stellt, sollte das aus naheliegenden Gründen audrücklich nicht nur gegen D./ KVR sondern auch gegen U+C tun!

Was ich an vielen Urteilen zum Abmahnwesen nicht nachvollziehen kann: Eine relativ niedrige Strafe wird oft mit der "geringen Schadenssumme im Einzelfall" begründet. Dass das aber in der Summe einen Millionenbetrug ergibt, spielt dann keine Rolle. Das geltende Recht hinkt den realen Möglichkeiten des Computerbetrugs 20 Jahre hinterher!

....ist klar! Die Rechtsanwälte sind nicht der Schwanz, sondern der Hund! Die ermöglichen dem Mandanten die Grauzonen auszutesten!

Während hier noch gequatscht wird, sind unsere Sachen schon am Montag raus! 1. Staatsanwaltschaft Betrug F. D. und U+C Kollegen wegen Beihilfe
2. Beschwerde Anwaltskammer mit vorheriger Ankündigung an U+C Kollegen

So.....ich gehe jetzt auch wieder meditieren und schaue was in der Eurozone so passiert!
 
Wenn Du Strafanzeige erstattest, wird das zur Prüfung vorgelegt. Der Staatsanwalt entscheidet, ob die Strafanzeige angenommen wird. Wir sind betroffen und somit sind wir betrogen. Du darft dich gerne zurücklehnen und meditieren!

Ich denke Betrug wäre es, wenn Du bezahlt hättest. So ist es wohl eher versuchter Betrug. Ich bin aber kein Jurist und daher habe ich nicht das Futter, um hier im Detail diskutieren zu können.
 
Ich denke Betrug wäre es, wenn Du bezahlt hättest. So ist es wohl eher versuchter Betrug. Ich bin aber kein Jurist und daher habe ich nicht das Futter, um hier im Detail diskutieren zu können.

Ist doch sch....egal. Wenn Anzeige erstattet wird, kann das formlos geschehen und auch in laienhaftem juristendeutsch, solange erkennbar ist worum es geht. Der Staatsanwaltschaft erlangt mit der Strafanzeige Kenntnis von einer möglichen Straftat und sobald konkrete Anhaltspunkte/ Tatsachen bzgl. einer strabaren Handlung vorliegen, MUSS die Staastanwaltschaft die Ermittlungen aufnehmen Dann geht es seinen Weg. Letzlich wissen wir doch, worum es geht und was Dickerhals meint
 
RA Damm, aber auch einige seiner im Wettbewerbsrecht bewanderten Kollegen haben es ordentlich dargestellt. Nicht die Menge der ausgebrachten Abmahnungen ist entscheidend für den Rechtsmißbrauch, sondern die Relation. RA Schupp hat auf seiner Webseite ein Referenzurteil vom LG Koblenz in einem ähnlich gelagerten Fall eingestellt, das an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lässt. In diesem, an Dreistigkeit kaum noch zu überbietendem Fall kommt ja nicht nur die eigene Abmahnwürdigkeit hinzu, sondern auch noch der Umstand, dass der KVR-Onlineshop Käufe gar nicht abgewickelt hat und über längere Zeit offline war und trotzdem die Abmahnmaschinerie auf Hochtouren lief.

Ich denke, da wird gerade ein Riesenfaß aufgemacht, um sich am Ende mit eingekniffenem Schwanz und blutiger Schnauze von dem "Geschäftsmodell" zu verabschieden.
 
Ich denke Betrug wäre es, wenn Du bezahlt hättest. So ist es wohl eher versuchter Betrug. Ich bin aber kein Jurist und daher habe ich nicht das Futter, um hier im Detail diskutieren zu können.

Der Ablauf einer Abmahnung ist immer gleich. Wenn Du Dich damit beschäftigst, würdest du das Vorgehen besser verstehen! Du musst kein Jurist sein, aber die meisten suchen sich zur Absicherung einen Solchen mit der 50:50 Chanche! Was meinst Du? Juristen haben alles in Ihrem Kopf? Nein, sie Blättern auch nur in den Präzedenzfällen herum und suchen sich zum Abmahnen die Gerichtsurteile raus, die in jedem Bundeland anders entschieden werden! Die Vorbereitung ist alles und wenn Du einen Onlineshop aufmachst, der keinen Inhalt hat und deren Absicht es ist, andere Abzumahnen vorsätzlich, nicht geschäftlich tätig ist, wie nennst Du das!
Ich versuche es mal anders. Du weißt, dass Du kein Geld hast und lässt Dir alles Mögliche schicken, nimmst es an und bezahlst nicht. Du hast schon mehrere offene Forderungen und kaufst fröhlich weiter mit der Absicht den anderen zu schaden und nicht zu zahlen. Ist das Betrug?
 
RA Damm, aber auch einige seiner im Wettbewerbsrecht bewanderten Kollegen haben es ordentlich dargestellt. Nicht die Menge der ausgebrachten Abmahnungen ist entscheidend für den Rechtsmißbrauch, sondern die Relation. RA Schupp hat auf seiner Webseite ein Referenzurteil vom LG Koblenz in einem ähnlich gelagerten Fall eingestellt, das an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lässt. In diesem, an Dreistigkeit kaum noch zu überbietendem Fall kommt ja nicht nur die eigene Abmahnwürdigkeit hinzu, sondern auch noch der Umstand, dass der KVR-Onlineshop Käufe gar nicht abgewickelt hat und über längere Zeit offline war und trotzdem die Abmahnmaschinerie auf Hochtouren lief.

Ich denke, da wird gerade ein Riesenfaß aufgemacht, um sich am Ende mit eingekniffenem Schwanz und blutiger Schnauze von dem "Geschäftsmodell" zu verabschieden.

Und hier dürfte die Relation zum Gewinn nicht nur niedrig, sondern NEGATIV ausfallen :D . Das Koblenzer Urteil habe ich meiner Strafanzeige übrigens beigelegt!

Zwei Anwälte, mit denen ich gesprochen haben meinten, die Beteiligten hätten da wohl das Urheberrecht mit dem Wettbewerbsrecht durcheinandergebracht :cool: Kann so einem studierten RA ja schnell mal passieren, bevor man ein paartausend Briefe verschickt, da darf man nicht so nachtragend sein.
 
Und hier dürfte die Relation zum Gewinn nicht etwa niedrig, sondern HOCH ausfallen - nur halt mit negativem Vorzeichen :D . Das Koblenzer Urteil habe ich meiner Strafanzeige übrigens beigelegt!

Zwei Anwälte, mit denen ich gesprochen haben meinten, die Beteiligten hätten da wohl das Urheberrecht mit dem Wettbewerbsrecht durcheinandergebracht :cool: Kann so einem studierten RA ja schnell mal passieren, bevor man ein paartausend Briefe verschickt, da darf man nicht so nachtragend sein.

:cool:.........natürlich kann das einen studierten RA passieren....Menschen wie Du und Ich!
 
.... da darf man nicht so nachtragend sein...
Ja das trifft des Pudels Kern, wenn ein paar Anwälte und ein Abofallenbetreiber sich zusammentun, um im ganz großen Stil abzuzocken - es ist ja nichts anderes, als Wegelagerei - dabei Urheber- und Wettbewerbsrecht verwechseln, sollte man Ihnen wieder auf helfen und erklären, wie sie es richtig machen, nicht wahr?;)
 
Ja das trifft des Pudels Kern, wenn ein paar Anwälte und ein Abofallenbetreiber sich zusammentun, um im ganz großen Stil abzuzocken - es ist ja nichts anderes, als Wegelagerei - dabei Urheber- und Wettbewerbsrecht verwechseln, sollte man Ihnen wieder auf helfen und erklären, wie sie es richtig machen, nicht wahr?;)

UrhG, UWG... verdammt, das kann aber auch wirklich leicht verwechseln. Irgendein Richter findet sich sicher, der das als lapidare Entschuldigung für dissen versuchten Millionendeal akzeptiert!
 
Leute, kommt zurück auf den Teppich und diskutiert ernsthaft. So bringt das keinen weiter.

Och komm, der ganze Mist ist für die Betroffenen nervig genug, sei doch froh, dass wir dennoch den Humor nicht verlieren! Klar, der Grundtenor sollte sich um die Sache drehen, aber muss gleich der Zeigefinger kommen, wenn mal ein wenig stammgetischt wird?? Zumal von Leuten, die schon reichlich Sachliches zum Thema beigetragen haben?
 
Stammtisch führt aus meiner Erfahrung in der Regel zu juristischem Ärger. Darauf hab ich keine Lust.
 
Gut zurück zur Sache: Morgen ist Freitag und ich bin gesapnnt ob die nächste Welle kommt. Meine Vermutung: Der Shop wird genau mit jenen Artikeln befüllt, die benötigt werden, um eine Wettbewerbssituation mit jenen vorzugaukeln, die morgen Post erhalten!

Morgen also Golf und Kaffee!
 
Stammtisch führt aus meiner Erfahrung in der Regel zu juristischem Ärger. Darauf hab ich keine Lust.

Ok, kann ich nachvollziehen. Wobei ich mir schon genau überlege, wie ich was schreibe. Andererseits: Den Ärger kann es auch bei anderen unüberlegten Formulierungen geben, eher sogar als bei offensichtlichem Geschwätz, das als solches leicht zu erkennen ist.
 
STRAFANZEIGE wegen vorsätzlichem Betrug
Betrug ist immer vorsätzlich, fahrlässig kann man nicht betrügen!
Ich denke Betrug wäre es, wenn Du bezahlt hättest. So ist es wohl eher versuchter Betrug.
Zum teil ist das richtig! Da aber die Maschinerie bei den Regensburger Anwälten bereits angeschmissen wurde, kann es sein, dass der Versuch bereist zur deliktischen Vollendung "heran gereift ist". Dann ist es nämlich unerheblich, ob bezahlt wurde oder nicht. Aber immerhin - ein versuchter Betrug würde letztlich genauso abgestraft werden, wie ein vollendeter.

Auf meine Frage an Dickerhals habe ich noch keine Antwort, das Benennen eines Artikels beim § 263 StGB war für meinen Geschmack etwas dürftig
......worin siehst du die Tatbestandsmerkmale für einen Betrug?
Die Antwort könnte man nun aber gut auch bei den Hamburger Anwälten entleihen:
Rechtsmissbräuchlich ist es allerdings, wenn die Abmahntätigkeit des abmahnenden Unternehmens in keiner Relation mehr mit der eigenen Geschäftstätigkeit steht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28.07.2011, Az. I-4 U 55/11, hier) oder ein Shop mit den Produktabbildungen und -texten eines anderen Onlinehändlers versehen ist, der Webauftritt also ersichtlich nur pro forma geführt wird, um eine Aktivlegitimation für die eigene Abmahntätigkeit zu konstruieren. Es ist also die Gesamtschau an Indizien, welche einen Rechtsmissbrauch belegt. Aus unserer Sicht sind weitere Indizien gegeben, die für einen solchen Rechtsmissbrauch sprechen.
Sehr schön geschrieben!
Nun muss die Staatsanwaltschaft LA nur noch den Sachverhalt prüfen und alle einzelnen Anzeigen zusammen ziehen, um sich einen Überblick vom Vorgang zu verschaffen - dann hat sich diese sachfremde Annhame nämlich auch erübrigt:
Was ich an vielen Urteilen zum Abmahnwesen nicht nachvollziehen kann: Eine relativ niedrige Strafe wird oft mit der "geringen Schadenssumme im Einzelfall" begründet.

Will nicht klugscheißern aber der Vollständigkeit wegen
Der Staatsanwalt entscheidet, ob die Strafanzeige angenommen wird.
Jede Anzeige wird "angenommen", alles andere wäre Strafvereitelung im Amt! Ob es aber zu einer Anklage reicht, das muss dann erst geprüft werden und bedarf in diesem Fall zwingend den zuvor erwähnten "Überblick im Vorgang", insbesondere der Erfassung aller eingehenden Anzeigen.
 
Ah, verstehe ihn doch! Leider ist die Annahme nicht sachfremd, es gibt zahlreiche Urteile, die sich genau darauf explizit beziehen! In der Summe ging es um Millionen, aber die Strafe blieb milde auch mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, dass der Schaden für jeden einzelnen Geschädigten ja gering war! Schwer nachvollziehbar, aber deshalb ja nicht "sachfremd" sondern Realität!
 
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