Nur mal so mit juristischem Halbwissen geantwortet:
Es reicht die Absicht, gleiche Handelsware verkaufen zu wollen.
Das ist 100% falsch! Es reicht nicht mal, einen Online-Shop zu haben, in dem die Artikel angeboten werden, wenn man sie nicht wirklich auch liefern will/ kann

Nochmal ein Urteil:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2005/05/03/olg-jena-kleinstunternehmen-uu-nicht-abmahnbefugt/