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Jetzt kostet der Versand "nur" noch 20 €....was zum Henker machen die denn da???? Und was sollen diese lächerlichen Golfsportartikel?
Fragen über Fragen...
Nach Rücksprache mit Herrn RA Schupp wollte ich das klarstellen, bevor der FALSCHE Eindruck ensteht, man bräuchte nichts angeben und sei damit auf der sicheren Seite. Angaben zu Vertragsschluss etc. müssen sehr wohl vorhanden sein, nur nicht zwingend in einem Punkt der namentlich AGB heißt.
Wer weiß, vielleicht liest der gute Mann ja sogar in diesem Forum :-D
mein Anwalt hat U+C gerade die Erwiederung gefaxt; mangels ordnungsgemäßer Bevollmächtigung (§174BGB) will ich nun von U+C 651€ zzg. meiner Reisekosten zum Anwalt und Verdienstausfall.
Anfang September geht's dann ins Inkasso mit den "Collegen" ....))
.....
Hilft auch nicht, die Fehler sind dokumentiert! Auch bei Amazon fehlten Angaben, was eindeutig abmahnfähig ist! Ich habe mehrere RA, die aktiv damit befasst sind darauf aufmerksam gemacht, da es nicht unbedingt sofort offensichtlich war!
Aber mal ganz blöd gefragt: wenn da bestimmte Dinge eindeutig abmahnfähig waren/sind und man sich durch so eine Abmahnung mal eben ein ordentliches Zubrot verdienen kann, warum geht der so ein Risiko ein? Zudem ist er doch durch eine Anwaltskanzlei vertreten, die sich auskennen und ihn darauf aufmerksam hätte machen müssen, daß seine AGBs, etc. wasserdicht sein müssten? Kann ein einzelner Mensch wirklich dermaßen dumm sein? Oder weiß er, daß ihm nichts passieren kann?
Wurde in irgendeiner Abmahnung eigentlich die Shopadressen der Gegenseite genannt. Alles konzentriert sich auf kvr-o..., eventuell....?
"Unsere Mandantschaft bietet unter www.kvr-onlineshop.de Produkte der Kategorie ... an." So stehts in der Abmahnung an mich
Verstehe die Frage nicht, das steht doch offenbar in jeder Abmahnung, das ist doch die BAsis der ganzen Geschichte!?
In meiner 1. stand auch noch "www.kvr-onlineshop.de", in meiner 2. dann nur noch "bietet über das Internet...", ich warte nun auf die 3.
Nun ja, wenn man sich mit massenweisen Urhebberrechts und Abofallenabmahnungen auskennt, bedeutet das ja nicht, dass man sich auch im Wettbewerbsrecht gut oder auch nur ausreichend auskennt. "Schuster bleib bei Deinen Leisten"...
Jedenfalls haben die derart grobe Fehler und sich damit so offensichtlich angreifbar gemacht, dass man wirklich nur staunen kann, wie solche Leute jemals zu akademischen Weihen gekomen sind.