Abmahnung U+C Regensburg / Gewerblich KVR

Was den von mir konkret gemeinten Verstoß angeht, bin ich nicht abmahnbefugt, da kein Wettbewerber. Aber ich habe es wie gesagt an verschiedene RA weitergeleitet, die entsprechende Mandanten haben, die von U+C/ KVR abgemahnt wurden und sich der Sache gerne annehmen!
 
Ich habe vorhin eine Registrierung durchgeführt. Okay Shop wird gerade gefüllt, aber man wird den Eindruck nicht los, dass man gar nicht daran interessiert ist, zu verkaufen und zu liefern bei Lieferfristen von 5 - 7 Tagen, ohne zu kennzeichnen, ob es sich um Arbeits- oder Kalendertage handelt und vor allem Versandkosten in Höhe von 30 Euro bei einem Warengegenwert von 16 Euro. Es werden auch keine Waren mehr von OTTO-Versand angeboten, sondern irgendwelche Teile, die sowieso in Deutschland nur schwer verkäuflich sind, halt irgendwo zusammengeklaubt, um irgend etwas darstellen zu können. Das ist aber nur das eine. Wenn sie keine den Abmahnsummen adäquate Umsätze vorweisen können, dann ist mindestens der Beweis für den Rechtsmißbrauch gegeben. Die bisherigen Umsätze des KVR-onlineshops dürften sich in etwa bei 0 Euro bewegen. Bei ca. 1000 Abmahnungen reden wir schon von 650.000 Euro. Da kriegst selbst ein nur mittelmäßig talentierter Kopfrechner das Resultat hin.
 
Muss das Angebot aber zurücknehmen, ich habe gerade Kontakt mit einem RA, der genau in diesem Punkt vorgehen will und es wäre kontraproduktiv, da jetzt Öffentlichkeit zu erzeugen...
 
Ich glaube die haben so nen Zufalsgenerator, was die Kategorien und Produkte betrifft. - Jetzt baben die auch noch das Template gefetzt :)

Kann man eine Betrugsanzeige auch bei der Polizei abgeben oder muss man da zur Staatsanwaltschaft?
 
So ein Quatsch. Hat der BGH längst entschieden.

http://www.jurpc.de/rechtspr/20100186.htm

Sind hier im Forum nicht genügend Anwälte genannt, die sich mit dem Thema auskennen und die Dein Anwalt hätte fragen können?


Hi,

wenn es eine "normale" Abmahnung wäre, sicher...

Aber wir reden ja hier über Rechtsmißbrauch...
http://www.anwalt24.de/beitraege-ne...arlottenburg-urt-v-13-11-2009-az-238-c-171-09

Insofern können sich dann U+C mit dem von mir gewählten Gericht auseinandersetzen und versuchen nachzuweisen, dass sie nicht rechtsmißbräuchlich handelten. Ist für mich kostenfrei bei diesem Streitwert, also kein Risiko. Also immer raufhauen.

Ob ich als einziger keine ordentliche Vollmacht hatte, wage ich zu bezweifeln. Es lag ein Vollmachtsausdruck mit bei, allerdings ohne Datum und Unterschrift. Für mich sieht es derzeit so aus, dass der arme Herr D. Opfer von einem (möglicherweise) Fehler von U+C war. Kann ja mal passieren, und da KVR ja auch keine Artikel im Bereich Garten hat, liegt auch keine Abmahnung vor, sprich es greift wieder §174 BGB.
 
Hi,

jetzt wird das Design richtig edel.... ich habe zwar keine Artiekl im Warenkorb, aber dafür werden gleich wieder 30€ Kosten für P+V angezeigt
 
Ich glaube die haben so nen Zufalsgenerator, was die Kategorien und Produkte betrifft. - Jetzt baben die auch noch das Template gefetzt :)

Kann man eine Betrugsanzeige auch bei der Polizei abgeben oder muss man da zur Staatsanwaltschaft?

Kann man! Am sinnvollsten wäre aber in der Tat die Staatsanwaltschaft Landshut, da die im Bilde sind und es so am schnellsten laufen dürfte. D. ist dort gut bekannt!
 
Hi,

wenn es eine "normale" Abmahnung wäre, sicher...

Aber wir reden ja hier über Rechtsmißbrauch...
http://www.anwalt24.de/beitraege-ne...arlottenburg-urt-v-13-11-2009-az-238-c-171-09

Insofern können sich dann U+C mit dem von mir gewählten Gericht auseinandersetzen und versuchen nachzuweisen, dass sie nicht rechtsmißbräuchlich handelten. Ist für mich kostenfrei bei diesem Streitwert, also kein Risiko. Also immer raufhauen.

Ob ich als einziger keine ordentliche Vollmacht hatte, wage ich zu bezweifeln. Es lag ein Vollmachtsausdruck mit bei, allerdings ohne Datum und Unterschrift. Für mich sieht es derzeit so aus, dass der arme Herr D. Opfer von einem (möglicherweise) Fehler von U+C war. Kann ja mal passieren, und da KVR ja auch keine Artikel im Bereich Garten hat, liegt auch keine Abmahnung vor, sprich es greift wieder §174 BGB.


Die unvollständige Vollmacht wird nicht die Regel sein.

Und für das was Du ansprichst ist nicht §174 BGB relevant sondern § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG
"3. "Mitbewerber" jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht;"
 
Die unvollständige Vollmacht wird nicht die Regel sein.

Und für das was Du ansprichst ist nicht §174 BGB relevant sondern § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG
"3. "Mitbewerber" jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht;"

Das soll ja hier auch kein Wttstreit werden, wer das größte juristische "Halbwissen" hier hat. Ich gehe darauf, dass U+C keine Vollmacht hatten und da sie kein Wettbewerber von mir sind...
Den Rest (und die exakte juristische Bewertung) kann dann das Inkassobüro herausfinden.
 
Wer einen Shop mit Spielzeug oder Elektronikartikeln führt und ihn abmahnen möchte, kann sich gerne bei mir melden!
Nur mal so als Nichtkaufmann gefragt:
Ich verkaufe Kleidung. Ist es mir dann verboten, auch Spielzeug zu verkaufen? Sprich, muss ich meine Handelsware anmelden und darf nur die Anbieten oder kann ich mein Angebot jederzeit erweitern?

Sprich ich kaufe mir ein Spielzeug, biete es an und bin nun Abmahnberechtigt?
 
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