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Oder das dicke Ende kommt noch von anderer Seite
So ein Quatsch. Hat der BGH längst entschieden.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20100186.htm
Sind hier im Forum nicht genügend Anwälte genannt, die sich mit dem Thema auskennen und die Dein Anwalt hätte fragen können?
Ich glaube die haben so nen Zufalsgenerator, was die Kategorien und Produkte betrifft. - Jetzt baben die auch noch das Template gefetzt
Kann man eine Betrugsanzeige auch bei der Polizei abgeben oder muss man da zur Staatsanwaltschaft?
@ nönö haste schon ne Reaktion?
Hi,
wenn es eine "normale" Abmahnung wäre, sicher...
Aber wir reden ja hier über Rechtsmißbrauch...
http://www.anwalt24.de/beitraege-ne...arlottenburg-urt-v-13-11-2009-az-238-c-171-09
Insofern können sich dann U+C mit dem von mir gewählten Gericht auseinandersetzen und versuchen nachzuweisen, dass sie nicht rechtsmißbräuchlich handelten. Ist für mich kostenfrei bei diesem Streitwert, also kein Risiko. Also immer raufhauen.
Ob ich als einziger keine ordentliche Vollmacht hatte, wage ich zu bezweifeln. Es lag ein Vollmachtsausdruck mit bei, allerdings ohne Datum und Unterschrift. Für mich sieht es derzeit so aus, dass der arme Herr D. Opfer von einem (möglicherweise) Fehler von U+C war. Kann ja mal passieren, und da KVR ja auch keine Artikel im Bereich Garten hat, liegt auch keine Abmahnung vor, sprich es greift wieder §174 BGB.
Die unvollständige Vollmacht wird nicht die Regel sein.
Und für das was Du ansprichst ist nicht §174 BGB relevant sondern § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG
"3. "Mitbewerber" jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht;"
Nur mal so als Nichtkaufmann gefragt:Wer einen Shop mit Spielzeug oder Elektronikartikeln führt und ihn abmahnen möchte, kann sich gerne bei mir melden!
Sprich ich kaufe mir ein Spielzeug, biete es an und bin nun Abmahnberechtigt?