Abmahnung U+C Regensburg / Gewerblich KVR

Nur mal so mit juristischem Halbwissen geantwortet:
Es reicht die Absicht, gleiche Handelsware verkaufen zu wollen.

Das ist 100% falsch! Es reicht nicht mal, einen Online-Shop zu haben, in dem die Artikel angeboten werden, wenn man sie nicht wirklich auch liefern will/ kann ;-)! Mit der einfachen Absicht evtl. Waren verkaufen zu wollen wird bei weitem noch keine Wettbewerbssituation konstituiert. Nach Deiner Ansicht könnte jeder jeden abmahnen, der ein Absicht zu haben vorgibt (da diese nicht objektiv zu überprüfen ist). Dem ist nicht so, es muss eine konkrete Wettbewerbssituation vorliegen.

Nochmal ein Urteil:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2005/05/03/olg-jena-kleinstunternehmen-uu-nicht-abmahnbefugt/
 
Das soll ja hier auch kein Wttstreit werden, wer das größte juristische "Halbwissen" hier hat. Ich gehe darauf, dass U+C keine Vollmacht hatten und da sie kein Wettbewerber von mir sind...
Den Rest (und die exakte juristische Bewertung) kann dann das Inkassobüro herausfinden.

Und durch diese Kombination hast Du vermutlich schon einen Fehler begangen, weil Du einerseits die Vollmacht rügst, andererseits aber eine Rechtfertigung hinzufügst. Das widerspricht der geforderten Unverzüglichkeit.

http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/wettbewerb/273348/

Aufgabe des Inkassobüros ist auch vieles, aber ganz sicher nicht die juristische Bewertung - die müssen noch nicht einmal die Rechtmäßigkeit einer Forderung prüfen. Im übrigen ein Urteil, dass F. D. gerade erst in Berlin erstritten hat (und das ich auch durchaus nachvollziehen kann).
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20110825.1605.356247.html
 
Nur mal so als Nichtkaufmann gefragt:
Ich verkaufe Kleidung. Ist es mir dann verboten, auch Spielzeug zu verkaufen? Sprich, muss ich meine Handelsware anmelden und darf nur die Anbieten oder kann ich mein Angebot jederzeit erweitern?

Sprich ich kaufe mir ein Spielzeug, biete es an und bin nun Abmahnberechtigt?

Ich denke, das wird eher eine Frage dessen sein, was Dein Gewerbeschein hergibt...
 
9 € Versandkosten für ein Geschenkset mit nicht mal der Größe eines Schuhkarton - so richtig zeitgemäß, wer will da nicht bestellen?

Merkt ihr eigentlich, wie sehr sich der Protagonist über vieles was hier und in anderen Foren geschrieben wird, lustig machen könnte? Schade, dass er sich hier sicher nie zu Wort melden würde, auch wenn er wollte.
 
Hallo Ihr lieben,

ich bin absoluter laie was Gesetzliche Dinge angeht. Deshalb meine Frage: Ist eigentlich keine Sammelklage möglich?
 
9 € Versandkosten für ein Geschenkset mit nicht mal der Größe eines Schuhkarton - so richtig zeitgemäß, wer will da nicht bestellen?

Merkt ihr eigentlich, wie sehr sich der Protagonist über vieles was hier und in anderen Foren geschrieben wird, lustig machen könnte? Schade, dass er sich hier sicher nie zu Wort melden würde, auch wenn er wollte.

Hm, wir machen uns eigentlich eher über IHN lustig :rolleyes: Wie lange er das ggf. selbst lustig findet, bleibt ja abzuwarten. Angesichts der hin- und herruderei im Shop sieht er jedenfalls grad nicht sehr souverän aus :cool:
 
Das mit den Golfsportartikeln machen die sicherlich nur, um die arme Socke, abzumahnen. - Die machen noch nicht mal vor Kleinunternehmern halt.

Ich denke, ich erstatte hier die Anzeige wegen Betruges. - Wenn das hier vor meiner Haustüre verhandelt wird entstehen diesen Abzockern wenigstens Kosten.
 
9 € Versandkosten für ein Geschenkset mit nicht mal der Größe eines Schuhkarton - so richtig zeitgemäß, wer will da nicht bestellen?

Merkt ihr eigentlich, wie sehr sich der Protagonist über vieles was hier und in anderen Foren geschrieben wird, lustig machen könnte? Schade, dass er sich hier sicher nie zu Wort melden würde, auch wenn er wollte.

Logischerweise lernt er mit unseren Aussagen mit und versucht seine Taktik anzupassen!
 
Jup

Zitat: "
Was immer wir für Sie tun können - wir tun es gerne!

Herzlich Willkommen bei KVR. Stöbern Sie nach Lust und Laune!

Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, Ihnen ein einzigartiges Einkaufserlebnis zu bereiten. Das ist angesichts der Vielzahl von Einkaufsmöglichkeiten im Internet sicher ein hohes Ziel. Daher setzen wir auf konsequente Kundenorientierung - sollten Sie also Fragen haben, so zögern Sie nicht uns anzusprechen. Wir helfen Ihnen weiter - bis Sie zufrieden sind!"
 
Jup

Zitat: "
Was immer wir für Sie tun können - wir tun es gerne!

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Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, Ihnen ein einzigartiges Einkaufserlebnis zu bereiten. Das ist angesichts der Vielzahl von Einkaufsmöglichkeiten im Internet sicher ein hohes Ziel. Daher setzen wir auf konsequente Kundenorientierung - sollten Sie also Fragen haben, so zögern Sie nicht uns anzusprechen. Wir helfen Ihnen weiter - bis Sie zufrieden sind!"
:rofl::rofl::rofl:......jetzt noch ein Bild und ab zu Facebook!
 
Logischerweise lernt er mit unseren Aussagen mit und versucht seine Taktik anzupassen!

Tja, die Taktik ist aber schon soweit in die Hose gegangen, dass da gar nichts mehr zu retten sein wird. Die bisherigen Abmahnungen waren für die Tonne, weil eben nie eine Wettbewerbssituation bestanden haben dürfte. Ich betrachte das als kostenlose Überprüfung bestehender AGB auf Rechtssicherheit, auf die jetzt jeder reagieren kann, indem er seine AGB ggf. anpasst. Seien wir doch mal dankbar für diesen Service, wird ihn ja eine Menge Geld kosten! :D

Und wenn er weiter machen möchte, muss er es mal ein paar Monate mit seriöser Arbeit versuchen und einen funktionierenden Shop mit Lieferfähigkeit betreiben etc. Ob er dazu in der Lage ist, darf angesichts der bisherigen volkswirtschaftlich doch eher bedingt produktiven Tätigkeiten wohl massiv bezweifelt werden. :rolleyes:
 
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