Abmahnung U+C Regensburg / Gewerblich KVR

Irgendwie muss man doch Mitleid haben mit dem armen Mann aus Gammelsdorf. Der muss doch auch von was leben, nachdem das mit den Abofallen als sehr gute Einnahmequellen nicht mehr geht wie noch vor Jahren. ;):D
 
Ich habe soeben mit Herrn Rechtsanwalt Alexander Schupp telefoniert. Der betreut die nach meiner Kenntnis vollständigste öffentliche Liste über diese Abmahnwelle.

Nach seiner Aussage hat er derzeit ca. 140 Abmahnungen mit AZ vorliegen! Die Liste wird innerhalb der nächsten 2 Stunden aktualisiert und ist hier zu finden:
http://www.it-recht-deutschland.de/?tag=kvr-handelsgesellschaft

An alle Betroffenen meine Bitte, die Abmahnung dort zur Dokumentation hinzuschicken. Man kann dort guten gewissens freie Weitergabe zusagen, die Weitergabe erfolgt nur an die Staatsanwaltschaften! Der NAchweis der Massenabmahnung ist das schärfste Schwert in dieser Sache, insofern ist es sinnvoll, hier zentral zu sammeln! Er ist auch selbst mit dem Anwalt des avisierten Akte 20.12 Beitrags in Kontakt.

Nach Aussage von Herrn Schupp hat er so eine Resonanz auf einen Artikel zu diesem Thema noch nie erlebt! Ich denke mal, da hat sich einer ganz böse verzockt! Wie sagt man so schön: Gier frist Hirn! :D


Genau dort sind wir auch gelistet!

Wisst ihr, was ich denke? Das sollte die größte Abschlußaktion werden für die Drei und dann weg auf nimmer Wiedersehen! Ich glaube die sind schon über alle Berge und betreuen das auf einen sicheren Feld im Ausland! Die lachen sich garantiert schon kaputt über uns!Ich habe da so eine Ahnung!
 
An welche Staatsanwaltschaft hast Du Dein Anliegen geschickt? Gibt es ein Aktenzeichen?
Ein Aktenzeichen braucht es nicht, denn zuständig sind die Staatsanwaltschaft in Landshut sowie die Kriminalpolizeiinspektion Erding.
....momentan wäre das nicht der richtige Zeitpunkt! Sorry!
So ein Quatsch, wie lange willste denn warten, wenn du dich heute betrogen fühlst? Der Tatbestand, den man annehmen könnte, ist bereits erfüllt, das macht die Arbeit eines Anwalts auch nicht besser!
 
http://www.it-recht-deutschland.de/?p=278926
Doch leider bleibt der Shop, derentwegen die Kollegen in den letzten Tagen nunmehr geschätzte 1.000 Abmahnungen an Händler jeglicher Produktkategorien verschickt haben, seit einigen Tagen konsequent für die Öffentlichkeit uneinsehbar:
Nachdem wir am 16.08.2012 eine erste Abmahnliste veröffentlicht hatten, stand das Faxgerät nicht mehr still, so dass es ein wenig dauerte, die eingegangenen Abmahnungen zu archivieren und in die Liste einzupflegen.

Hier nun folgt sie, unsere zweite Abmahnliste, wobei bei uns fast stündlich neue Schreiben eingehen, weshalb auch jetzt schon die Liste als nicht ganz vollständig bezeichnet werden darf.
Wie wird die Kasse wohl aufgeteilt?

Arbeiten die Anwälte für Sonderpreise im Massengeschäft oder bekommt der KVR Onlineshop nur eine Affiliate-Vergütung für das Ranschaffen von "Kundendaten"?
 
Zitat: "Arbeiten die Anwälte für Sonderpreise im Massengeschäft oder bekommt der KVR Onlineshop nur eine Affiliate-Vergütung für das Ranschaffen von "Kundendaten"

Ich denke, dass der RA Schupp sich seiner Sache sehr sicher ist, wie es ja auch der Tenor seiner im Wettbewerbsrecht beheimateten Kollegen ist. Am Ende zahlt die Zeche a) derjenige, in dessen Namen die Abmahnung veranlasst wurde und b) nach dessen wirtschaftlichem Tod die abmahnenden Rechtsanwälte.
 
Zitat: "Arbeiten die Anwälte für Sonderpreise im Massengeschäft oder bekommt der KVR Onlineshop nur eine Affiliate-Vergütung für das Ranschaffen von "Kundendaten"

Ich denke, dass der RA Schupp sich seiner Sache sehr sicher ist, wie es ja auch der Tenor seiner im Wettbewerbsrecht beheimateten Kollegen ist. Am Ende zahlt die Zeche a) derjenige, in dessen Namen die Abmahnung veranlasst wurde und b) nach dessen wirtschaftlichem Tod die abmahnenden Rechtsanwälte.

Wie gesagt, ich habe mit ihm telefoniert! Ich finde es schon sehr bemerkenswert, wie er sich da reinhängt - ebenso andere in dieser Sache! Der Azubi hat grad nichts anderes zu tun, als Übersicht in die Fälle zu bringen!!

Rechtlich ist er sich seiner Sache sicher, wer am Ende zahlt, steht aber auf einem anderen Blatt! Das sind beides GmbH (U+C und KVR), da ist erstmal nicht so einfach ans Privatvermögen heranzukommen. Und wenn sie auch nur 1% der smarten Cleverness mitbringen, die sie vorgeben zu besitzen (woran man angesichts dieser diletantischen Vorgehensweise ja durchaus zweifeln kann), haben Sie das sehr klar getrennt. Es kann Dir durchaus passieren, dass Du eine negative Festellungsklage gewinnst, aber dennoch auf vierstelligen Anwaltskosten sitzenbleibst!

Und genau deshalb ist die Strafanzeige die weit elegantere und viel effektivere Variante! Denn a) bringt Dir der andere Weg ja auch nichts ausser Zeitaufwand und bestenfalls unter dem Strich eine schwarze Null, dass aber mit realem finanziellen Risiko, die Strafanzeige kostet hingegen nur ein wenig Zeit ohne weiteres Risiko und b) lachen die drüber, wenn mal ein paar Euro in die andere Richtung zurückfließen. Über Gemeinschaftsdusche in der JVA dann aber wohl eher nicht - wobei ich aber deren Neigungen auch nicht so genau kenne :rolleyes:
 
Ein Aktenzeichen braucht es nicht, den zuständig sind die Staatsanwaltschaft in Landshut sowie die Kriminalpolizeiinspektion Erding.
So ein Quatsch, wie lange willste denn warten, wenn du dich heute betrogen fühlst? Der Tatbestand, den man annehmen könnte, ist bereits erfüllt, das macht die Arbeit eines Anwalts auch nicht besser!


Wer lesen kann ist klar im Vorteil!;) Es läuft doch!
 
So Anzeige ist per E-Mail raus, siehe

http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/la/

Sollte dieser Übermittlungsweg nicht ausreichen, würde ich die Anzeige nochmals per Fax senden.
Auf jeden Fall, wenn du an die eMail den gegenständlichen Schriftsatz nicht hast anhängen können. Ohne einer Kopie des dem Forderungsschreibens ist eine Anzeige substanzlos und erfordert aufwendige Nachermittlungen - bedeutet, aller Wahrscheinlichkeit nach würdest du in ein paar Wochen noch zur Polizei vorgeladen werden oder müsstest das Beweismaterial anderweitig noch nach reichen.
 
Abmahnung sollte man natürlich einscannen und an die Mail anhängen, habe ich auch so gemacht. :)

Ich habe den Fall nur in 2-4 Sätzen geschildert. Eine sach- bzw. rechtliche Einschätzung überlasst man der Staatsanwaltschaft. Keine Scheu haben, sondern diesen Weg in jedem Fall gehen, wenn man sich betrogen fühlt.

@reducal - gut, dass Du darauf hingewiesen hast
 
Sieht aber sehr (un)fertig aus. Auf den ersten Blick ist es der gleiche, bevor er offline war, nur ohne Bildchen der Artikel, aber mitsamt der ganzen Fehler die eigentlich abgemahnt werden müssten.
 
Vor allen Dingen, wenn Du ein T Shirt in den Warenkorb legst, was Du eh nicht siehst, sind die Versandkosten 30 Euro! Das ja niemand bestellt!
 
Wie ich schon schrieb, die ganzen Fehler die schon drinnen waren, sind immer noch da. ;) Auch wenn man die Versandkosten auf der Produktseite einsehen will, kommt immer noch nur ein "*** Tragen Sie hier Ihre Versandkosten ein ***". :rolleyes:

30 Euro Versand, schon der Hammer. :D
 
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