Abmahnung U+C Regensburg / Gewerblich KVR

Wie mein Anwalt damals sagte:" Mach keine AGB´S mehr rein, bringt eh nur Zoff! Ich würde sagen, statt es für den Kunden einfacher gemacht wird, sagen wir einfach das BGB ist ausschlaggebend. Der Kunde kennt sich mit dem Buch sicherlich aus und weiß was er zu tun hat! Meine Güte, wo geht das bloß noch hin! HALLO POLITIKER, IST JEMAND ZU HAUSE?
 
Jetzt schau sich einer das an, es gibt den Artikel nicht mehr im Shop zu betrachten, aber im Warenkorb ist er noch aus einem früheren Bestellvorgang vorhanden...ist es denn überhaupt rechtlich zulässig, wenn ich nicht aktiv die AGBs und das Widerrufsrecht zur Kenntnis nehme (Häkchen setzen)? So oder so frage ich mich, warum der Herr D. diesen Shop wieder aktiviert, der kann doch nicht allen Ernstes noch eine Abmahnwelle starten wollen????
 

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Hast wohl noch ein gültiges Cookie auf Deinen PC gehabt.

So lange ihn keiner stoppt, wird der weiter machen und die U+C hat doch auch vor nichts Skrupel. Warum kann man die nicht mal stoppen? AWT macht ja auch immer weiter mit ihrem Inkasso-Stalking und die hat auch noch keiner in die Schranken verwiesen.
 
Ja, Cookies sind ja sooooo nützlich.....
Aber witzigerweise ist der Preis und das Bild original identisch mit dem Artikel bei OTTO. Das schick ich denen doch gleich mal rüber :)
 
seit wann berechnet die Deutsche Post Umsatzsteuer?
Ist eh falsch, da für Pakete und Päckchen die Post-Tochter DHL zuständig ist. Oder wird alles etwa in Briefe und Luftpolstertaschen reingesteckt. Da könnte es einige Probleme geben, schon vom Porto her.

Unter http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=1021693 steht was zu den Umsatzsteuerpflichtigen Produkten der Deutschen Post.

Der Shop ist meiner Ansicht nach immer noch ein reines Märchenschloss. Da wird nie was verschickt, weil man nichts hat zum verschicken.
 
Da ist wohl das letzte Aufbäumen. Diese Story wird jemandem den finanziellen Ruin bringen und einem anderen eventuell die Zulassung kosten....
 
Wenn ich nichts verschicke, weil ich ja einen Shop nur gründe, um im wettbewerbsrechtlichen Verhältnis mit den abgemahnten Firmen stehen zu können, ist es ja egal, ob ich per Brief verschicke oder per Paket....außerdem hat der Herr ja scheinbar eh keines der Produkte lieferbereit.
Das ist alles schon äußerst merkwürdig.

Otto weiß schon Bescheid, die ermitteln nach eigener Auskunft bereits, also sollte jeder, der Screenshots hat diese an Otto schicken, damit die ne Menge Beweise gegen die Abmahner bekommen.
 
@toll: Na hoffentlich!!!! Obwohl ja leider um einen Sch....haufen bekanntlich nicht nur eine Fliege kreist...
 
Ich dachte eigentlich OTTO wäre schon dran, also bevor dieser offline ging. Und warum soll jeder einen Screenshot hinschicken? Einer langt doch.
 
Also mir haben die Herren von Otto gesagt, sie würden Beweise sammeln und ich solle Screenshots mit Datum und Artikelbildern an sie senden. Vielleicht tun die ja auch nichts und wollen nur den Anschein erwecken, ich weiß es nicht....aber ich dachte, je mehr sich "beschweren" oder melden, desto größer das Interesse von Otto.
 
Andere sollen die Arbeit machen, so kommt mir das vor. Damit brauchen die nicht mehr suchen und selber Screenshots machen. ;) Ob OTTO bisher was machte oder die überhaupt was machen, weiß ich nicht. Vielleicht dauern deren Ermittlungen ja auch Jahre. ;)
 
Hallo in die Runde,

mein Anwalt hat U+C gerade die Erwiederung gefaxt; mangels ordnungsgemäßer Bevollmächtigung (§174BGB) will ich nun von U+C 651€ zzg. meiner Reisekosten zum Anwalt und Verdienstausfall.
Anfang September geht's dann ins Inkasso mit den "Collegen" ....:)))

Achja: nun ist inzwischen gar ein Artikel mit Bild drin, und sehr schön noch: KVR hat eine Filiale in Fort Lauderdale......
Nachdem heute morgen ja von allen Bild-und beschreibungslosen Artikeln nur 10 Stück jeweils eingestellt waren, sind vom Becher zumindest 18 Stück verfügbar.

Ich weiß ja nicht, warum alle hier die 30€ P+V bemängeln....:))) in der Verkaufsabwicklung bekommt man es nicht offen angezeigt, aber ab 10.000€ Versandwert kommt das Paket versandkostenfrei.....
 
Immerhin kann bei so einer nachgewiesenen Urheberrechtsverletzung der ein oder andere Groschen für den Abmahnenden herausspringen, also hätte OTTO zumindest begründetes Interesse an einer schnellen Verfolgung. Na ja, die Hoffnug stirbt zuletz, nicht wahr?
 
Also ich sehe in dem "Onlineshop" nur genau EINEN Artikel!? Das wiederum ist grandios, den es ist ein weiterer glasklarer Beweis, dass der vorherige Shop mit über 33.000 Artikeln im Angebot nie als solcher funktionierend existiert hat! Die Liefern die Beweise am laufenden Band frei Haus, weiter so! :D

Alles unter Zeugen (Datum des Screenshots) sichern!
 
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