Abmahnung U+C Regensburg / Gewerblich KVR

Ach, sag bloß! Ich mache meine Geschäfte auch nicht nebenbei, ich könnt kotzen und habe wirklich andere Dinge im Kopf, aber die Zeit nehme ich mir und wenn es die Nacht kostet! Ist eh zu warm draußen!:D


Das war ganz sicher nicht an Dich gerichtet, Du unternimmst ja offenbar etwas, sondern an jene, die zu bequem sind. Das kann man ja prinzipiell auch oft nachvollziehen, es ist aber genau das, worauf solche Leute spekulieren. Und genau deshalb fühl ich mich da geradezu verpflichtet, aktiv zu werden!!
 
Das war ganz sicher nicht an Dich gerichtet, Du unternimmst ja offenbar etwas, sondern an jene, die zu bequem sind. Das kann man ja prinzipiell auch oft nachvollziehen, es ist aber genau das, worauf solche Leute spekulieren. Und genau deshalb fühl ich mich da geradezu verpflichtet, aktiv zu werden!!

.....keine Angst, habe es nicht persönlich genommen, bin nur mit der Gesamtsituation nicht zufrieden!:mad:
 
http://www.rechtsanwalt-metzler.de/...llschaft-mbh-wettbewerbsrechtliche-abmahnung/
Auch diese wettbewerbsrechtliche Abmahnung erscheint zuweilen dubios. So steht die Website der Mandantschaft, www.kvr-onlineshop.de, seit einiger Zeit “vorübergehend nicht zur Verfügung” und lässt Zweifel an der kommerziellen Funktionalität und damit dem wirklich entstandenen wirtschaftlichen Schaden aufkommen. Des weiteren wurde in uns vorliegenden Fällen das Fehlen einer Widerrufsbelehrung beanstandet, obwohl diese deutlich sichtbar auf dem als Beweis anhängig gemachten Screenshot deutlich sichtbar ist.
Die Geschäfte brummen auf hohem Niveau.

Der Praktikant macht die Arbeit und der Anwalt berechnet hohe Geschäftsgebühren für Einzelfallbearbeitung.

Das hatten wir schon. Der Praktikant bedient den Industriedrucker, der Anwalt stellt die Geschäftsbögen: http://www.netzwelt.de/news/73533_3-probino-kein-anwalt-nummer.html
Und lägen unter all dem nicht zufällig noch Blanko-Bögen der Tschen Kanzlei mit dem schönen roten T ganz rechts oben.
 
Kann ich Dir nicht sagen, momentan wäre das nicht der richtige Zeitpunkt! Sorry!

Na ja, Du hast doch hier schon gepostet, dass da etwas laufen wird, von daher wird der Überraschungseffekt nicht mehr so groß sein. Ich kenne mich mit der Materie nicht gut aus, aber denke eine gemeinsame Aktion bei einer Staatsanwaltschaft würde mehr bringen, als wenn jeder sein eigenes Süppchen kocht.
 
@ toll

Er möchte vielleicht keinen Hinweis auf seine Person geben, was ja mit der Wahl des Sitzes der Staatsanwaltschaft geschehen könnte. Das muss man dann wohl so akzeptieren.

@ all

In dem Link von dvill ist von geschätzen 300-500 Abmahnungen die Rede. Wenn ich mir die hier http://www.it-recht-deutschland.de/?tag=kvr-handelsgesellschaft
aufgeführten AZ ansehe (letztes AZ vom 13.08.) und ich mein AZ draufsetze komme ich auf mindestens 700 Abmahnungen zum Zeitpunkt, als meine aus dem Drucker kam.


Die seriösen HErren sind heute auch mal wieder in unserer Zeitung präsent:
http://www.noz.de/deutschland-und-welt/gut-zu-wissen/66137260/kanzlei-droht-mit-internetpranger
 
Info: Ich habe die Staatsanwaltschaft Osnabrück soeben zunächst grob über den Sachverhalt und meine Absicht, Strafanzeige zu erstellen, informiert und um Angaben für das weitere sinnvolle Vorgehen gebeten. Grund ist, dass mir die schriftliche Eingabe per Brief aufgrund der zahlreichen notwendigen erklärenden oft krytischen Links wenig sinnvoll erscheint.
 
Es gab schon in der Vergangenheit Themen, die nicht in der offiziellen Ankündigung gelistet waren. ;)
 
Ist ein Partnershop den F.D. da eingerichtet hat (sieht man auch an der Url: "ersatzteilpartner-shop.de/?aid=215)". Einfach mal bei ersatzteilpartner.de auf "Partnershops" und "Ihr eigener Webshop - Kostenlos!" gehen und staunen. Die Firma aus Kassel, die dieses anbietet, hat sicherlich noch nichts mitbekommen, wer da einen "Partnershop" betreibt und wofür der mit aller Sicherheit gedacht ist.

Die Domain kvr-ersatzteilshop.de hat F.D. erst am 16.08.2012 registriert.

Und in dem Shop sehen die AGB genauso so aus wie bei kvr-onlineshop.de, wie er noch online war.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB, jedoch nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware sind zu richten an: KVR Handelsgesellschaft mbH, Priel 5, 85408 Gammelsdorf, [email protected].
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise” versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden von Hermes (siehe oben) bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

2. KVR Handelsgesellschaft mbH berücksichtigt in allen zwischen Unternehmer und Verbraucher zu regelnden Punkten die jeweils geltende Gesetzeslage.
 
Wenn man die Site-Abfrage bei Google macht und dann auf eine andere aid-Id klickt, ändert sich footer und header entsprechend zum Partnershop. Sehr interessant.
 
Na ja, Du hast doch hier schon gepostet, dass da etwas laufen wird, von daher wird der Überraschungseffekt nicht mehr so groß sein. Ich kenne mich mit der Materie nicht gut aus, aber denke eine gemeinsame Aktion bei einer Staatsanwaltschaft würde mehr bringen, als wenn jeder sein eigenes Süppchen kocht.

Weitere Shops:

http://www.ersatzteilpartner-shop.de/ ohne www. ist die Domain auf einen anderen Namen registriert. Sehr seltsam.
http:/www.kvr-ersatzteilshop.de (Weiterleitung zu oben)

Es gibt bei einer Staatsanwaltschaft bereits mehrere Anzeigen. Ort und Aktenzeichen nenne ich sobald es mir möglich ist.

Das hilft wirtschaften! Sobald mir etwas bekannt ist, werde ich Euch auch berichten!
@ toll

Er möchte vielleicht keinen Hinweis auf seine Person geben, was ja mit der Wahl des Sitzes der Staatsanwaltschaft geschehen könnte. Das muss man dann wohl so akzeptieren.

@ all Korrekt!

In dem Link von dvill ist von geschätzen 300-500 Abmahnungen die Rede. Wenn ich mir die hier http://www.it-recht-deutschland.de/?tag=kvr-handelsgesellschaft
aufgeführten AZ ansehe (letztes AZ vom 13.08.) und ich mein AZ draufsetze komme ich auf mindestens 700 Abmahnungen zum Zeitpunkt, als meine aus dem Drucker kam.


Die seriösen HErren sind heute auch mal wieder in unserer Zeitung präsent:
http://www.noz.de/deutschland-und-welt/gut-zu-wissen/66137260/kanzlei-droht-mit-internetpranger
 
Ich habe soeben mit Herrn Rechtsanwalt Alexander Schupp telefoniert. Der betreut die nach meiner Kenntnis vollständigste öffentliche Liste über diese Abmahnwelle.

Nach seiner Aussage hat er derzeit ca. 140 Abmahnungen mit AZ vorliegen! Die Liste wird innerhalb der nächsten 2 Stunden aktualisiert und ist hier zu finden:
http://www.it-recht-deutschland.de/?tag=kvr-handelsgesellschaft

An alle Betroffenen meine Bitte, die Abmahnung dort zur Dokumentation hinzuschicken. Man kann dort guten gewissens freie Weitergabe zusagen, die Weitergabe erfolgt nur an die Staatsanwaltschaften! Der NAchweis der Massenabmahnung ist das schärfste Schwert in dieser Sache, insofern ist es sinnvoll, hier zentral zu sammeln! Er ist auch selbst mit dem Anwalt des avisierten Akte 20.12 Beitrags in Kontakt.

Nach Aussage von Herrn Schupp hat er so eine Resonanz auf einen Artikel zu diesem Thema noch nie erlebt! Ich denke mal, da hat sich einer ganz böse verzockt! Wie sagt man so schön: Gier frist Hirn! :D
 
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