Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Hallo in die Runde,
mein Anwalt hat U+C gerade die Erwiederung gefaxt; mangels ordnungsgemäßer Bevollmächtigung (§174BGB) will ich nun von U+C 651€ zzg. meiner Reisekosten zum Anwalt und Verdienstausfall.
Anfang September geht's dann ins Inkasso mit den "Collegen" .....
Ob er wenisgtens diese CD hat oder doch nur irgendwo aus dem Müll gekramt, wenn dort beim Artikelzustand "Akzeptabel" steht?
Und wieder sind bei dem die AGB nur die bekannte Widerrufsbelehrung, die jetzt 2x dort zu finden sind.
Das ärgert mich eigentlich an der Sache am meisten. Man muss sich mit dieser Angelegenheit beschäftigen, mit Rechtsanwälten telefonieren, sich selbst Gedanken machen und auch noch Kosten für den eigenen RA übernehmen. Wenn diese Abmahnung rechtswidrig sein sollte, hat man offensichtlich aber keinen Regressanspruch, ob dieser beglichen würde, steht mal auf einem anderen Blatt.
Du verstehst es nicht. Wenn man keine AGB hat, lässt man sie weg, aber er deklariert die Widerrufsbelehrung als AGB, so sind diese nun 2x vorhanden. Auf kvr-onlineshop.de das gleiche, wo die AGB nur aus der Widerrufsbelehrung besteht und einen ominösen Punkt 2.
D. lässt AGB-Fehler abmahnen und was macht er? Die AGB sehen jedenfalls anders aus und nicht nur eine reine Widerrufsbelehrung.
Das ärgert mich eigentlich an der Sache am meisten. Man muss sich mit dieser Angelegenheit beschäftigen, mit Rechtsanwälten telefonieren, sich selbst Gedanken machen und auch noch Kosten für den eigenen RA übernehmen. Wenn diese Abmahnung rechtswidrig sein sollte, hat man offensichtlich aber keinen Regressanspruch, ob dieser beglichen würde, steht mal auf einem anderen Blatt.
Wetten dass bei den Collgen was zu holen ist?
Die hatten doch keine Vollmacht, haben also damit ganz eng gesehen nur für sich gehandelt. KVR könnte sich beim Versuch diese Kosten zurückzuholen (aufgrund Rechtsmissbräuchlichkeit) immer darauf berufen, doch niemals eine Vollmacht erteilt zu haben.....
Achja: ich kenne einige Leute bei EOS (der Inkassofirma von Otto), da werde ich mal etwas Werbung für KVR machen..... manchmal machen selbst solche kleinen Dinge Spaß!
Wetten dass bei den Collgen was zu holen ist?
Die hatten doch keine Vollmacht, haben also damit ganz eng gesehen nur für sich gehandelt. KVR könnte sich beim Versuch diese Kosten zurückzuholen (aufgrund Rechtsmissbräuchlichkeit) immer darauf berufen, doch niemals eine Vollmacht erteilt zu haben.....
Es bleibt zu hoffen: Aber wie gesagt: GmbH! Und wenn die Insolvent ist, ist der Porsche nicht zwingend gefährdet, der Privat in der Garage steht!
Weshalb soll das Beifügen einer Vollmacht zwingend erforderlich sein bzw wieso soll das Fehlen zu einem Kostenerstattungsanspruch gegen den Anwalt führen?Nehmen wir jetzt mal an, alle Empfänger der 700-800 Abmahnschreiben haben keine ausreichende Bevollmächtigung dabei ehabt, heißt 800* 650€ Schadenersatzanspruch gegen die Anwälte bzw. deren Versicherung.