Abmahnung U+C Regensburg / Gewerblich KVR

@ Aurum

ja, das wird so sein. Und ich denke auch keineswegs, dass es falsch ist! Das meine in Regensburg liegt, ist ja auch, wie beschrieben, eher Zufall. Das da ein anders AZ vorliegt, ist klar. Gut ist aber, dass so "zwei Eisen im Feuer"liegen! Und angesichts mancher hier zu lesender eher demotivierender Töne ist einiger Protagonisten ist das schon ein angenehmer Zwischenerfolg. Letztlich haben wir alle das gleiche Ziel, da zählt! Nur sollte halt jeder, der sich das bisher eher nur interessiert angesehen hat aber noch nicht aktiv geworden ist zum Anlass nehmen, letzteres nachzuholen. Mit der Vorlage ist es jedenfalls deutlich leichter geworden, vorzudringen!

@ Dickerhals

Mir ist nicht ganz klar, was Du damit sagen willst? Erst kommt die Anzeige, wird das Verfahren eingestellt / nicht aufgenommen hat man DANN die Möglichkeit Beschwerde einzureichen - nur um die Begrifflichkeiten zu klären. Das die Begründung da sein muss, versteht sich ja wohl vollkommen von selbst, oder? Keiner wird auf die Idee kommen, dass der Satz "Ich stelle Strafanzeige gegen XYZ" ausreichen wird, meinst Du nicht??

Das Urteil, dass es zu kurzsichtig gedacht war, sich auf KVR zu stürzen, will ich mir nicht anmaßen, das halte ich so pauschal eher für falsch, weil diese Vorgehen ja durchaus nachvollziehbar (!) begründet war. Und es ist ja keineswegs so, dass auf diesem Wege nicht parallel auch etwas passiert!


Ich wollte damit sagen, das, bevor Du bei der Anwaltskammer Anzeige erstatten kannst, persönlich sogar schriftlich mit den jeweiligen Anwälten in Kontakt treten müsstest, um sie darauf hinzuweisen Ihre ( ich sage mal: Fehler!) zurückzuziehen.
Wenn dieser Kontakt nicht erfolgt, wird sozusagen der Weg nicht eingehalten....! Es wurde hier schon eindeutig beschrieben, ich glaub von Aurum 24!

Und die Kurzsichtigkeit besteht darin ,dass 80 % der Abgemahnten zum Anwalt gegangen sind und gegen die KVR vorgegangen sind und dafür bezahlt haben und bewirkt haben, dass mal näher hingeschaut wird und gerade mal 3 Geschäftsleute in diesem Forum trotz ausführlicher Recherchen, es geschafft haben, die " Kollegen" anzugehen. Wir wurden hier im Forum schon stark belächelt, wegen des Vorgehens und ich muss sagen.....wir hatten Recht! Genauso kann es funktionieren, wenn man sich ein wenig mehr mit der "Brao" auseinandersetzt!

@nönönö: Ich hoffe Du weißt jetzt , was ich meine!

Lg Dickerhals
 
..Ich freue mich diese Nachrichten aus Regensburg zu lesen. Hier wird sich wirklich zeigen, was unser Rechtssystem wert ist.

Früher hätte man solche Penner wie D. und Co. standrechtlich erschossen. Das war billiger und abschreckend zu gleich.
 
So, nun mal wieder was Neues:

Diese Info siehe Link RA Feeling http://www.ra-felling.de/2013/06/regressklage-gegen-die-rechtsanwalte-u-c-nachtrag/

3. Nachtrag:
Nach nunmehr 2 Verhandlungsterminen und etwaigen Verzögerungstaktiken der Gegenseite, hat gestern die Beweisaufnahme stattgefunden. Dabei bestätigten zwei unabhängige Zeugen, dass ihre Firmen trotz gegenteiliger Darstellung durch die KVR keinerlei Handelsbeziehungen zu der KVR hatten. Eine tatsächliche Geschäftstätigkeit der KVR konnte durch die Gegenseite nicht nachgewiesen werden.
Die Rechtsanwaltskanzlei U + C Uhmann und Collegen ist der obigen Aufforderung des Gerichts nicht nachgekommen.
Das Gericht hat daraufhin einen Termin zur Verkündung der Entscheidung auf den 05.07.2013 anberaumt.

Wir werden über den Ausgang dieses Verfahrens berichten.
 
Lach, da wird meinen Lieblingsabzocker endlich sein Schicksal ereilen. Schlimmer jedenfalls wird dann noch die strafrechtliche Betrachtung der Kiste sein.
 
Lt. RA Schupp liegen bisher ganze 5 Strafanzeigen vor. Traurig! Wer hier nicht tätig wird, darf sich nicht beschweren, wenn solche Strategen mit ihren Machenschaften ungeschoren davonkommen!

Wer sich die Arbeit nicht selbst machen will, kann das für schmales Geld (und ohne jedes weitere persönliche Risiko) via RA Schupp tun. Ausreden zwecklos!
 
Langsam nönönö, RA Schupp hat allein ca. 50 Mandate und es wird seinen Grund haben, warum nicht jeder dieser Mandanten auf Weisung vom RA Schupp eine Strafanzeige gestellt hat.

Dann weißt Du auch nicht, wie viele weitere Strafanzeigen überhaupt existieren. Soweit mir bekannt, sind im Gefolge ungefähr 200 bis 300 Mandate bei anderen RAen entstanden. Dabei verfolgen die mandatierten Anwälte (leider) sehr unterschiedliche Strategien. Da die Strafanzeige die kostengünstigste und einfachste Variante der Gegenwehr ist, gehe ich davon aus, dass weit mehr, als nur die Dir bekanten 5 Strafanzeigen gestellt worden sind.

Im Übrigen, wie wir ja seit dem inzwischen wegen Betrugs rechtskräftig verurteilten Rodgauers wissen, ist es völlig unerheblich, ob 1 5 oder 1000 Strafanzeigen gestellt werden, wenn der Staatsanwalt das Strafrecht verletzt sieht, dann nimmt er die Ermittlungen auf. Und genau hier sehe ich den feinen Unterschied zu den Abofallen, den im Gegensatz zu denen, kennt das Strafgesetzbuch den Tatbestand einer rechtsmißbräuchlichen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.
 
Nun ja, die Angabe von 5 Strafanzeigen bezieht sich auf die Staatsanwaltschaft Regensburg. Die wiederum wird nicht ohne Grund um weitere Anzeigen "bitten", sondern weil damit vor dem potentiellen Richter die Position der Anklage gestärkt wird. Die Anzahl der Anzeigen ist in der Tat für Aufnahme der Ermittlungen unerheblich, die laufen ja auch, aber keineswegs in einem nachfolgendem Prozeß, denn da wird es sehr wohl einen Unterscheid machen, ob klar wird, dass sich 150 und nicht nur 5 betrogen fühlen.

"RA Schupp hat allein ca. 50 Mandate und es wird seinen Grund haben, warum nicht jeder dieser Mandanten auf Weisung vom RA Schupp eine Strafanzeige gestellt hat."

Eine solche "Weisung" gibt es nicht, auf welcher Basis auch, es gibt ein - wie ich finde - sehr faires Angebot! Herr Schupp hat lediglich seine Verwunderung darüber zum Ausdruck gebracht, dass sich bisher so wenige aktiv zu einer Strafanzeige durchringen konnten bzw. sich seinem Aufruf angeschlossen haben (die dann noch folgen, also zu den 5 dazu kommen werden)! Und diese Verwunderung teile ich, bzw. es drängt sich mir der Verrdacht auf, dass sich manche zwar gerne laut über solche halbseidenen Gestalten beklagen, dann aber nicht bereits sind, selber aktiv zu werden und das in ihrer Macht stehende zu tun, um denen das Handwerk zu legen.

Und das finde ich armselig! Hoffentlich irre ich mich, aber es sieht halt nicht danach aus...

Welcher sinnvolle "Grund" soll es Deiner Ansicht nach für einen bestehenden Mandanten von Herrn Schupp denn sein, sich der Strafanzeige nicht anzuschließen - ausser sich die 50 Euro zu sparen und andere machen zu lassen?

Das 200-300 andere Mandate bei anderen RA bestehen, ist sicher denkbar, ändert aber nichts an der Tatsache, dass diese ihre Strategie hier offenbar nicht der sich aufdrängenden Gelegenheit angepasst haben. Ob aus persönlicher Eitelkeit oder warum auch immer, kann ich dann auch nur raten.... Der Sache dient es so aber vermutlich eher nicht.

Ich persönlich teile jedenfalls die Auffassung, die Herrn Schupps Anzeigenentwurf zugrunde liegt, dass es sich hier um eine gemeinschalftlich begangene Straftat der beteiligten Parteien handelt und sehe den Fall daher auch in Regensburg durchaus bei der richtigen Adresse. Eine getrennte Sichtweise erschien mir von Anfang an abwegig, weil es nur gemeinschaftlich einen Sinn ergibt.


 
http://www.regensburg-digital.de/ur...kanzlei-unterliegt-in-musterprozess/05072013/
Am Freitag unterlagen die Kanzlei U+C und der mit ihr verklagte Internetabzocker F. D. in einem Zivilverfahren vor dem Regensburger Amtsgericht, das als Musterprozess gelten darf. Die Abmahnpraxis sei „nicht nur unmoralisch und unseriös, sondern auch vorsätzlich sittenwidrig“. Das Urteil dürfte auch strafrechtlich von Bedeutung sein.
700.000 Euro Abmahngebühren

Tatsächlich verschickte die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) im Auftrag der KVR innerhalb von nicht einmal zwei Wochen weit über 1.000 Abmahnungen an Online-Händler verschickt – die dafür anfallenden Anwaltsgebühren würden sich auf rund 700.000 Euro belaufen.

Ein solches Verhalten sei „nicht nur unmoralisch und unseriös, sondern auch rechtlich sittenwidrig“.
 
Auch Akademiker sind nicht verschont, was vielleicht so manchen E-Bay Kleinanzeigenmarkt hereingefallenen beruhigen kann ;)
 
:cool: Gier frisst Hirn! :D

Das kann man laut sagen! Zweimal fühlte sich der Herr bereits als Millionär, wobei es ihm wohl völlig egal war, wie oder womit die Millionen gemacht werden sollten, Hauptsache er konnte dreiste Forderungen für Null Gegenleistung stellen.

Beim ersten Mal konnte er noch fröhlich gesichtsflippernd dem Reporter aufgeben, doch mal selbst auszurechnen, wieviel er da zu machen gedenke. Bei einer Zahlungsquote von nur 30 % wären da locker ca. 25 Mio. Euro drin gewesen, was allein ihm nur für das Inkasso mal eben ca. 7 Mio. in seine ewig hungigen Kassen gespült hätte. (Netto versteht sich)

Warum diese Forderungen dann doch nicht und schon gar nicht über seinen Inkassodienst eingemahnt wurden, ist unbekannt, dürfte aber etwas mit den anstehenden Prozessen und vorprozessualer Taktik zu tun gehabt haben.

Na gut, war also nix mit dem Millionär über Nacht. Egal, dann ging es gleich weiter zum nächsten Geschäftsmodell der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Was man sich da ausgerechnet hatte, kann man wie folgt nachvollziehen:

Sein Waldorfschul-Freund hat damals etwa 20-30 studentische Mitarbeiter gesucht. Unterstellt man eine auf ein halbes Jahr befristete Anstellung auf 10 Wochenstunden-Basis und dass pro Mitarbeiter und Woche nur 20 "Verstöße" gefunden und dokumentiert worden wären, dann reden auch schon von über 6 Mio. Euro und das in nur einem halben Jahr.

Leider sind keine Kameraufnahmen aus der nach ca. 4 Wochen einsetzenden Ernüchterungszeit überliefert, es dürfte aber davon ausgegangen werden, dass sein Gesichtsausdruck nicht ganz die einstige erwartungsfrohe Zufriedenheit wiedergespiegelt hat.
 
Noch interessanter fände ich den Gesichtsflipper der beteiligten Axxxwälte zu sehen, wenn ihnen die Kumpels mit den schwarzen Kitteln die Leviten lesen:D
 
Na ja, geh mal davon aus, dass die beteiligten Anwälte durchaus wissen, was ihnen da blüht und von daher das Überraschungsmoment fehlen wird.

Es gilt zivilrechtlich ja in erster Linie Schadensbegrenzung zu betreiben und da werden halt Rechtsmittel bis zum Erbrechen eingelegt werden, um Folgekläger abzuschrecken. Von daher sollte sich das finanzielle Risiko eher in Grenzen halten.

Ganz anders sieht in dem Zusammenhang die strafrechtliche Bewertung aus. Ich denke, dass genau da die Sorgenfalten zu wachsen anfangen. Wenn jetzt auch noch der Mitangeklagte aussagen würde, es hätte eine Abmachung bestanden, die unter anderem vorgesehen hätte, a) keine Vorleistung erbringen zu müssen und b) die Einnahmen aus den Abmahnungen zu teilen, dann wäre die Anwaltslizenz in höchster Not.
 
Ein Servus in die Runde.
Auf Grund des Ergebnisses, so denke ich, dürfte nun auch Landshut aktiv werden. Abgesehen davon, geht diese Woche ein entsprechendes Schreiben an die Anwaltskammer raus. Diese wollte ja offiziell über das Ergebnis informiert werden.....
 
.... diese wollte ja offiziell über das Ergebnis informiert werden.....

... ob es Konsequenzen haben wird, weiß ich nicht. Bekannt ist ja, dass es ungemein schwierig ist, die Anwaltszulassung zu klatschen und solange der Halmfruchtverwamser sich an die Abmachungen hält und zu den Vorwürfen, es hätte eine Abmachung, die u.a. die Nichtvorfinanzierung der Abmahnungen vorsah, schweigt, solange sehe ich kaum Spielraum.

Allerdings wäre mir als Anwalt nicht wohl dabei im EKG (Eier-Kontroll-Griff) eines Kleinkriminellen zu sein. Na ja, mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen.
 
Eierkontrollgriff...Jau, das könnte teuer werden....
Wieee du gibst mir kein Geld? dann schnack ich mal eben mit dem Staatsanwalt bezüglich der Beteiliggung ;)
Manchen ist es ja egal, woher das Geld für die Tankfüllung kommt ;)
 
So eine Verwamserei aber auch:

Daraufhin verlangte die Klägerin den entstandenen Schaden iHv. ca. 1.800,- EUR von dem Geschäftsführer persönlich und der beauftragten Anwaltskanzlei, den U+C Rechtsanwälten.
Das Gericht bejahte eine Haftung und verurteilte sowohl den Geschäftsführer als auch die damals beauftragten Advokaten.
Es handle sich bei dem Verhalten des Geschäftsführers um eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung und einen klaren Fall von Rechtsmissbrauch.
Auch habe die Firma nie eine wirklich nennenswerte wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet, sondern vielmehr sei ein unternehmerisches Handeln nur fingiert worden, um ein Wettbewerbsverhältnis zu begründen.
 
Nein, ist es denn die Möglichkeit, dass der Halmfruchtverwamser nun selber Dresche bezieht. Wenn man so will, ist genau das die beste Methode, dass ein Abzocker in das selbst gegrabene Loch fällt und den gesellschaftliche Applaus am eigenen Leib zu spüren bekommt. Netter Nebeneffekt: die ihn begleitenden Winkeladvokaten dürfen ebenfalls den Schierlingsbecher ausschleckern.
 
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