Abmahnung U+C Regensburg / Gewerblich KVR

Sollte das Strafmaß über der magischen 12-Monats-Grenze liegen, so wäre dem Anwalt gemäß BRAO zwingend die Zulassung zu entziehen, weil damit seine persönliche Eignung als Organ der Rechtspflege nicht mehr gegeben wäre.

Wäre im Bereich des möglichen, falls sich die Vorwürfe der StA vor Gericht durchsetzen.

Es sei denn, das Gericht hat (wie damals das LG Mühlhausen im Fall des RA S....) Bedenken, dem armen wertgeschätzten Herrn Kollegen das anzutun.
 
Das Strafverfahren hat neben einem Serienbetrug im Zusammenhang mit Abmahnbriefen für ca. 1.800 Empfänger noch Untreue in 47 Fällen im Zusammenhang mit Nachlasspflegschaften zum Gegenstand.

Die Fälle "Bode und Partner" und "Urmann" zeigen, daß die Anwälte nicht nur aus Geldgier handeln, sondern schon vorher mächtig Druck im Kessel war.

Nebelwolf
 
https://www.ratgeberrecht.eu/wettbe...hn-anwalt-zu-zwei-jahren-haft-verurteilt.html
(Auch) in Folge der Abmahnwelle der Order Online USA Inc. wurde RA T. R. nun zu zwei Jahren Haft, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.
http://www.shopbetreiber-blog.de/20...ed:+shopbetreiberblog+(shopbetreiber-blog.de)
Das Urteil des AG Hamburg ist mittlerweile rechtskräftig: Das Gericht verurteilte T. R. zu 2 Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Fazit

Das Urteil macht deutlich, dass rechtsmissbräuchliche Abmahnungen sich nicht lohnen. Einem Anwalt, der deswegen auffliegt und sogar strafrechtlich verurteilt wird, drohen noch berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Ausschluss aus der Anwaltschaft.
 
https://www.ratgeberrecht.eu/wettbe...nsersatzurteil-gegen-urmann-und-drescher.html
Das geschätzte Volumen an Rechtsanwaltsgebühren, über das sich die Beklagten ausschweigen, steht in keinem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlich erzielten Umsätzen der KVR. Allein die bekannt gewordenen Abmahnfälle (Anlage K 2) haben im August 2012 Rechtsanwaltsgebühren von etwa 88.644,80 € ausgelöst (136 x 651,80 €). Das Ausgangsgericht hat nachvollziehbar einen monatlichen Gewinn der KVR im August 2012 von unter 3.000 € angenommen, ohne dass dies von der Berufung weiter angegriffen wurde.
 
Was bei dem nervös blinzelnden Sonnenbrillenträger in Gammelsdorf wohl zu pfänden ist? - Der Gockel auf dem Misthaufen vielleicht...

...bei dem anderen: ein paar vergammelte Würstl...?

... lach, der "Herr" mit dem Gesichtsflipper vor laufender Kamera? Streiche Gammelsdorf, setze Putzbrunn, streiche den Misthaufen, der Gockel hockt auf dem Sofa seiner Freundin, das aber nicht gepfändet werden kann. Sein Jugendfreund, na ja, so wie er das geschildert hat, war die "Freundschaft" eher einseitig und hat darin bestanden, sich von ihm aushalten zu lassen "gelernt ist halt gelernt" meinte auf dem Höhepunkt der Abofallenwelle, dass der Ex-Gammelsdorfer, egal, wieviel Geld er machen würde, er wieder vor dem Sozialamt landen wird. Auch hier gilt: "gelernt ist halt gelernt.

Was beim Collegen - U zu holen ist, weiß ich nicht, denke aber, dass da eher was zu holen wäre.... Abmahnen ist für Anwälte halt ein extrem lukratives "Geschäftsmodell" für mandantenarme Anwälte....
 
Irgendwie ist er doch niedlich :rofl:

Urmann selbst sagte im Gespräch mit der Zeitung "Die Welt", ihm sei die Zulassung nicht entzogen worden, sondern er habe sie selbst zurückgegeben. "Ich habe meine Zulassung und die der Rechtsanwaltsgesellschaft am 3. November aus freien Stücken zurückgegeben", zitiert ihn die Zeitung. "Ich denke, nach einem Strafverfahren, an dem man als Angeklagter beteiligt ist, kann man meiner Meinung nach nicht mehr als Organ der Rechtspflege auftreten", sagte Urmann. "Ich hatte meine Entscheidung bereits Ende Februar getroffen.":rofl:
 
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