Antiscammer
Sehr aktiv
Sollte das Strafmaß über der magischen 12-Monats-Grenze liegen, so wäre dem Anwalt gemäß BRAO zwingend die Zulassung zu entziehen, weil damit seine persönliche Eignung als Organ der Rechtspflege nicht mehr gegeben wäre.
Wäre im Bereich des möglichen, falls sich die Vorwürfe der StA vor Gericht durchsetzen.
Es sei denn, das Gericht hat (wie damals das LG Mühlhausen im Fall des RA S....) Bedenken, dem armen wertgeschätzten Herrn Kollegen das anzutun.
Wäre im Bereich des möglichen, falls sich die Vorwürfe der StA vor Gericht durchsetzen.
Es sei denn, das Gericht hat (wie damals das LG Mühlhausen im Fall des RA S....) Bedenken, dem armen wertgeschätzten Herrn Kollegen das anzutun.