Abmahnung U+C Regensburg / Gewerblich KVR

Der sehr positive Nebeneffekt dieses Verfahrens ist, dass den potenziellen Nachahmern jetzt mit Sicherheit ein für alle mal der Appetit auf solche Experimente vergangen sein dürfte. Ich glaube kaum, dass man jetzt nach diesem Verfahren in Deutschland noch einen Winkeladvokaten finden wird, der noch solche rechtswidrigen Massenabmahnungen vertreten will. Das finanzielle Risiko angesichts der Durchgriffshaftung ist erheblich.

Für mich zeigt das ganze eindeutig, dass diese Regensburger Kanzlei keine Ahnung vom Wettbewerbsrecht hat, dass man sich dort über den Begriff der "rechtsmißbräuchlichen Abmahnung" sowie über die Möglichkeit der Durchgriffshaftung bei Insolvenz des Mandanten überhaupt nicht im klaren war. Wären die Regensburger sich nämlich darüber im klaren gewesen, dann hätten die mit Sicherheit die Finger von dieser Stinkbombe weg gelassen.

So ist das halt, wenn man aus lauter Geldgeilheit den Hals nicht vollkriegen kann und dann auch noch nicht weiß, auf was man sich da einlässt. Die jetzt anstehende Klagewelle ist durchaus geeignet, der Kanzlei noch erhebliche Probleme zu bereiten.
 
Eine einfache Regelung in Sachen Filesharing wäre wenn derjedige der "erwischt wird", als Strafe den z.B. 5-fachen Preis bezahlen muss was der Film oder das Lied im Geschäft kostet. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Und schon würde sich die Abmahanwälte gut überlegen ob es sich lohnt, wenn man einen Flim der 20 Euro kostet, für 100 Euro abmahnt oder nicht! Ausserdem müsste der Nachweis eindeutig geregelt werden, wie der Abmahner an "die Daten kommt". Nur IP-Scanner ist scheinbar ja nicht sicher genug... :-)
 
Eine einfache Regelung in Sachen Filesharing wäre wenn derjedige der "erwischt wird", als Strafe den z.B. 5-fachen Preis bezahlen muss was der Film oder das Lied im Geschäft kostet. 100 Euro
Das gibt es schon, dass ist die s. g. 100-€-Deckelung. Nur wird die nicht angewendet, da alle Abmahner sich auf den Standpunkt stellen, dass des ausgeführte Filesharing gewerbsmäßig sei und deshalb der § 97a Abs. 2 UrhG überreizt sei.

Ausserdem müsste der Nachweis eindeutig geregelt werden, wie der Abmahner an "die Daten kommt". Nur IP-Scanner ist scheinbar ja nicht sicher genug... :)
Glaube mir, die Feststellung der IP ist bei den meisten bekannten Abmahnspezialisten ziemlich zutreffend. Zur Sicherheit werden sogar von mindestens einer mir bekannten Kanzlei gleich zwei Gestattungsverfahren beantragt.
 
Richtig, und da genau die 100-€-Decklung nicht greift, da die Abmahner von "Gewerbsmäßig" ausgehen und dieses "Schlupfloch ausnutzen, muss genau dieser "Vorschlag" von mir umgesetzt werden. Oder es dürfte als "Gewärbsmäßig" nur das zählen, wenn der User diese Datein gegen Endgelt weiter veräussert. Denn wie war das noch mit den "erlaubten" Privatkopien bzw. Kopien für Freunde?
 
Für mich zeigt das ganze eindeutig, dass diese Regensburger Kanzlei keine Ahnung vom Wettbewerbsrecht hat

Oder das sie nicht damit rechneten, dass die User langsam die Schnautze voll haben und sich nicht mehr bei jedem Anwaltsbrief angstschlotternd im Keller verkriechen, sondern die Sense rausholen und die sicher geglaubten fetten Ähren absäbeln:D
 
RA Schupp hat gestern wieder eine Rundmail gestartet. Unter anderem heißt es dort:

Im Hinblick darauf, dass es wohl über 1.000 Abgemahnte gab und viele aus den
Abmahnungen einen finanziellen Schaden erlitten, ist es mir nahezu
unbegreiflich, dass derzeit offenbar nur EINE Strafanzeige bei der
Staatsanwaltschaft Regensburg zu diesem Fall vorliegt.

Erhält man von der Staatsanwaltschaft eine Information über den Eingang einer Strafanzeige? Ich warte seit fast einem Jahr.

Toll
 
RA Schupp hat gestern wieder eine Rundmail gestartet. Unter anderem heißt es dort:
dass derzeit offenbar nur EINE Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Regensburg zu diesem Fall vorliegt.
Ich verstehe nicht, warum der Herr Rechtsanwalt nur nach Regensburg schaut. In Regensburg sind doch nur die Erfüllungsgehilfen als verdächtige Mittäter. Der Handlungsfüher agierte aus dem Zuständigkeitsbereich der StA Landshut und deshalb dürften dort weitere Anzeigen vorliegen.

Erhält man von der Staatsanwaltschaft eine Information über den Eingang einer Strafanzeige? Ich warte seit fast einem Jahr.
Einen Anspruch hat man nicht unbedingt. Du solltest einfach mal dort schriftlich nachfragen, wo du die Anzeige erstattet hattest. Wenn schriftliche Anzeige erfolgt war, dann hilfsweise mit einer Kopie des ursprünglichen Schreibens.
 
Sie mahnen wieder:
Bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. beschweren sich derzeit Verbraucher, die eine Zahlungsaufforderung der Rechtsanwälte Urmann+Collegen aus Regensburg, auch bekannt unter U+C Rechtsanwälte, erhalten haben. Man schulde einer Firma aus der Türkei 147 Euro für ein Gewinnspielabonnement.
Das kann doch nur ein Fake sein - so dumm sind die doch nicht, etwas derart dubioses anzumahnen???:confused:
http://www.vzsa.de/mahnschreiben--u-c-rechtsanwaelte
 
Wieso nicht? "Dummheit" würde ich dabei nicht annehmen, da das Forderungsmanagement deren Kerngeschäft ist. Dass die Forderung nun türkisch ist, tut bei der Betrachtung des Sachverhalts nur wenig zur Sache.

VZSA schrieb:
...Der ursprüngliche Gläubiger soll die Firma PVZ Service gewesen sein, bei der man telefonisch bereits 2010 ein Abonnement für die Teilnahme an einem Gewinnspiel bestellt habe. Da keine Zahlung erfolgte und auch eine Abbuchung des Betrages vom Konto fehlgeschlagen sei, habe die PVZ Service die Forderung an die Callback Telecommunication Ordu Türkei abgetreten.
http://www.pvz.de/
 
Jaja, U+C hat nur so seriöse Mandanten ...

Nun ja, angesichts der Trägheit und des "aktiven Unwillens" der Staatsanwaltschaften, hier vorzugehen, dann aber auch kein Wunder, dass die weiter machen (PVZ ist auch gut beaknnt!)!

Ich habe gerade wieder ein Schreiben aus Regensburg. Es ist echt unfassbar, was da so vor sich geht! Die können (wollen??) defintiv die vorliegenden Daten nicht richtig interpretieren, die Scheinangebote bei Amazon werden mit tatsächlich erfolgten Verkäufen/ Umsätzen gleichgesetzt (was sie schon allein aus dem vorgehend genannten Urteil besser wissen müssten! Sie scheinen dies aber nicht einmal zur Kenntnis genommen zu haben, anders ist der Schrieb nicht zu erklären), zeitliche Abläufe werden in absurder Weise ignoriert etc. In etwa so: Wenn einer ein Küchenmesser gekauft hat und das 2 Jahre nicht für einen Mord genutzt hat, kann er damit auch im Anschluss keinen Mord begangen haben. Exakt so ist die Argumentationslogik - wenn man den Begriff "Logik" da überhaupt benutzen will... Das ist grotesk, was da vor sich geht. Ich habe den Eindruck, ich unterhalte mich da mit dem Verteidiger von den Protagonisten, nicht mit dem Staatsanwalt der die Fakten sachlich zu werten hat.

Sorry, angesichts dieser Haltung die sich da zeigt, wundert es mich gar nicht mehr, dass die derart dreist agieren. Ich frag mich mitlerweile eher, wer hier in dem Spiel auf welcher Seite steht, dass ist doch arg unklar.

Bin wieder weg (im Urlaub)...
 
Nicht neu, aber noch mal knackig zusammengefasst:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/re...r-abmahnungen-im-wettbewerbsrecht_047518.html

Letzten Endes ist das hier der eigentliche "Skandal": "Außerdem ist es eine längst überfällige Korrektur des ausufernden Abmahnwesens, welches sich mittlerweile zur Haupteinnahmequelle einer eigenen Branche auf dem Rechtsberatungsmarkt fehlentwickelt hat. Das Firmen gegründet und Umsatz vorgegaukelt wird, um abmahnen und Rechtsanwaltsgebühren verlangen zu können, sind kranke Auswüchse dieser Entwicklung, der der Gesetzgeber bislang hinterherhinkt. Es bleibt abzuwarten, was aktuelle Gesetzesänderungen zum Zurückstutzen des Wildwuchses beitragen werden."

Das da, wo ein Euro zu holen ist, jemand ist, der ihn haben will, ist ja nich soo überraschend... Und das es Charaktere ohne jeden Skrupel gibt, ist auch nicht neu...
 
http://www.shopbetreiber-blog.de/2013/08/12/massenabmahner-und-ihre-anwalte-haften-personlich/
Das Gericht hat aber auf Grund der detaillierten Ausführungen der Klägerin festgestellt, dass nur ein minimaler geschäftlicher Betrieb lediglich deshalb eingerichtet wurde, um ein Wettbewerbsverhältnis vorzutäuschen.

Es sei eine Reihe von markanten Indizien für eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen dargelegt worden: neben dem Umfang seien dies die kurze Reaktionsfrist von nur 4 Tagen auf die Abmahnungen, die lediglich minimal nachgewiesenen Umsätze des eigenen Webshops, die fehlenden vertraglichen Regelungen zu Kooperationen und letztlich die Tatsache, dass nicht die KVR sondern ein befreundetes Unternehmen systematisch die Wettbewerbsverstöße im Internet gesucht habe.
 
Ja, alles sehr schön! Aber das hier "Die Zeit der gefahrlosen Massenabmahnerei ist endgültig beendet." ist noch etwas verfrüht, aber es macht Hoffnung!

Interessant dabei ist, das der Regensburger StA sich offenbar außerstande sieht, den Sachverhalt sachgerecht nachzuvollziehen und in meinen Augen geradezu absurde Schlussfolgerungen aus den identischen Fakten zieht?! Angesichts der hier nachzulesenden Eindeutigkeit mehr als nur erstaunlich! :rolleyes:
 
Ähhh nönönö: wie kommst Du auf Staatsanwaltschaft? Das war ein Zivilverfahren.

Ich persönlich finde eigentlich nichts zu Meckern an dem Ergebnis und hoffe, dass auch die mit Sicherheit angerufene nächsthöhere Instanz zu keinem anderen Ergebnis kommen wird.
 
Ich komme auf Staatsanwaltschaft, weil die Regensburger Staatsanwaltschaft den Sachverhalt offenbar nicht versteht und immer wieder zu dem Schluss gekommen ist, das Verfahren sei einzustellen. Deren Rückschlüsse stehen im 180 GRad Gegensatz zu denen der Richter in diesem Zivilprozeß! Ganz ehrlich: Man muss es eigentlich schon "nicht verstehen wollen", um zu deren Ergebnissen gelangen zu können!

Richtig, an DEM Ergebnis gibt´s nix zu meckern, es wäre nur schön, wenn es auch der Staatsanwalt dann mal zur Kenntnis nimmt und das Strafverfahren durchzieht, das sich hier geradezu aufdrängt. Bisher habe ich eher das Gefühl ich kommuniziere mit dem Verteidiger der Protagonisten!
 
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