Abmahnung U+C Regensburg / Gewerblich KVR

Lach, wenn Du unbedingt dem "Abzocker meines Herzens" ans Leder willst, dann musst Du halt leiden. Aber das ist ja schon ein von den Abofallen bekanntes Phänomen, dass Zivilrichter kein Problem damit haben, das Kind beim Namen "Betrug" zu nennen und leider die Strafrichter über den Grat stolpern, dass an den Beweis des Betrugs in Deutschland extrem hohe Anforderungen gestellt werden. Man merkt halt immer wieder die Hand des Rechtsanwalts, diesen Grat sehr exakt auszunutzen, ohne ihn zu überschreiten.

Lediglich der gute Rodgauer buchhaltende und geschäftsführende Prokurist des Frankfurter Kreisel-Abzock-Trusts ist vom Strafrichter kalt und unerwartet erwischt worden, als jener meinte, die Strafbarkeit daher ableiten zu können, dass die vielen vielen ergangenen zivilrechtlichen Veruteilungen nicht nachhaltig beachtet worden waren. Da halfen dann auch nicht mehr die vorher erstellten strafrechtlichen Gutachten.

Nun gut, hier gilt es halt Überzeugungsarbeit zu leisten, wenn denn schon alle erforderlichen Merkmale vorliegen.
 
Hallo nönönö und alle anderen (Betroffenen),
bin neu hier und habe mich nun angemeldet um in Kontakt zu bleiben.

Ich bin auch mit RA Forsthoff in Kontakt etc., die Strafanzeige gegen die Herren wird gerade vorbereitet (über Staatsanwaltschaft Regensburg). Ich gebe dazu das bekannte Geschäftszeichen an usw. Dem Staatsanwalt Lang habe ich damals schon weitere Informationen zukommen lassen.

Wir haben von U+C in Auftrag der KVR eine (natürlich unberechtigte) Abmahnung wegen AGB-Zeugs erhalten.
Werde demnächst auch meine Forderung gegenüber U+C vorbereiten und durchsetzen, einige hundert EUR sinds ja doch die wir zum Schutz vorstrecken mussten zuzügl. unserer Arbeit, die wir in Stundensätzen und allen Auslagen abrechnen werden.

Ich würde mich freuen wenn wir uns hier im Forum dazu weiter austauschen können!

vG
 
Naja, da wird sicher parallel was laufen... Das Problem in Regensburg scheint zu sein, dass die Materie nicht verstanden wird. Mit dem zivilrechtlichen Urteil im Rücken hab ich´s dann ein weiteres Mal versucht, denn was als Einstellungsbegründung jeweils vorgebracht wurde war bisher in allen Fällen grotesk und absurd und zeugt stets nur davon, dass man dort die Zusammenhänge nicht erkennt. Im Grunde lässt es sich darauf reduzieren, dass die BEteiligten ja gesagt haben, sie machen nichts Unrechtes, also wird das wohl so stimmen, schließlich ist der eingetragene Geschäftszweck ja legal. Wirklich wahr!
 
Ich kann mich immer wieder nur wiederholen - straftatbestandsmäßig ist Regensburg aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zuständig sondern die StA am Sitz des Handlungsführers. Das wäre dann Landshut, denn in Regensburg sind allenfalls die s. g. Erfüllungsgehilfen.

Aber einen Wermutstropfen möchte ich euch dennoch nicht vorenthalten, falls nicht schon gesehen. In einem ähnlich gelagerten Fall hat sich das OLG Köln mit der Strafbarkeit befasst. Zurück bleiben die zivilen Ansprüche, sonst nichts.

http://www.kanzlei-loos.de/News,154.html?news_id=45
Kanzlei Loos schrieb:
Rechtsmissbräuchliche Abmahnung strafbar?

29.07.2013, OLG Köln, Beschluss vom 14.05.2013 - Az.: III-1 RVs 67/13 –
Es fehle beim Handeln der Angeklagten an der für einen Betrug erforderlichen Täuschung; daher entfalle eine strafrechtliche Relevanz.

Andere Gerichte mögen das aber durchaus auch anders entscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das dass so oder so ausgehen kann, wird klar sein, denke ich. Es ist aber letzlich eine Frage, worauf man abzielt. Und letztlich gibt § 263 BGB StGB* da schon eiuniges her, was anwendbar ist.!

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Und genau das unterscheidet diesen Fall von dem, der im Urteil behandelt wurde. Täuschung liegt meines Erachtens eindeutig vor, denn hier wollte sich jemand einen Vermögensvorteil dadurch verschaffen, dass er den Irrtum über eine bestehende Wettbewerbssituation erregt! In dem URteil steht ja klar drin, dass der Angeklagte einen Shop betrieben hat! Das ist hier ja nun bereits überaus eindeutig festgestellt worden, dass das bei unserem Freund NICHT der Fall war. So gesehen versteh ich gar nicht so recht, warum Du das Urteil als Motivationskiller hier anführst, denn der Unterscheid ist der absolut entscheidende Punkt!?Es gab keinen funktionierenden Geschäftsbetrieb, der npotwendig gewesen wäre, um abmahnberechtigt zu sein. Folglich: Täuschung! Genau der fehlende Punkt zur strafrechtlichen Relevanz in dem Urteil! Der war schlauer als unser Freund!

Was alles in der Tat nicht bedeutet, dass die Gerichte das ebenso sehen, aber das ist ja auch eher eine Binsenweisheit. Ich sag´s mal so: Wenn ein StA da etwas sehen WILL, dann kann er auch etwas sehen. Umkehrschluss gilt.

Die Zuständigkeit kann man auch so oder so sehen. Ich hab´s ja selbst nicht nach Regensburg geschickt, es ist da nur gelandet. Und wenn man den Zusammenhang so sieht, wie ich den sehe, ist es da auch keineswegs falsch aufgehoben.

Festzuhalten bleibt: Alle mir vorliegenden Begründungen zur Einstellung sind wirklich haarsträubend und vollkommen realitätsfern. Gegen eine plausible Einstellung habe ich nichts einzuwenden! Aber wenn die StA in der Begründung z.B. (Schein-)Angebote bei Amazon mit erfolgten Verkäufen/ Umsätzen gleichsetzt, oder aus der Tatsache, dass ja ein legaler Geschäftszweck eingetragen ist schließt, dass das alles so richtig ist, oder aus dem Kontosaldo ableitet, dass das eine seriös arbeitende Firma ist, braucht man da jedem der die Materie ein ganz klein wenig durchschaut wohl nicht erklären, dass da etwas aus dem Ruder läuft.

Solange die Begründungen zur Einstellung derart irrwitzig sind, bleibe ich am Ball! Gerade weil es hier so eindeutig ist, was ja nun inzwischen sogar gerichtlich festgesetllt wurde, ist das Verhalten der StA für mich nicht ansatzweise nachvollziehbar. Ich kann daraus nur schließen: Die WOLLEN nicht! Warum, kann man nur mutmaßen...

Mod DF: *= sachliche Korrektur
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich kann daraus nur schließen: Die WOLLEN nicht! Warum, kann man nur mutmaßen...

Das ist in der Tat das Problem, dass der Staatsanwalt in dem Rechtsanwalt seinen (C)Kollegen sieht. Man wird immer wieder über den Welpenschutz stolpern, wenn man sich mit der juristischen Bewertung von kriminellen Gesellen aus diesem Berufskreis befasst. Auch der Freiherr hatte ja eine ganze Latte an Freischüssen, bevor ihm (endlich) mal die Leviten gelesen worden sind.
 
Meinetwegen "Freistösse vor Gericht", bevor er das erste mal strafrechtlich belangt worden ist. Die hiesigen Oberlehrer haben schon genug meiner Beiträge gelöscht!

Eigentlich wollte ich ja das hier reingesetzt haben: Klick
 
@Dirk Katzenschwanz: die "hiesigen Oberlehrer" sind dafür verantwortlich, dass das Forum langfristig erhalten bleibt und die Anzahl von Rechtsanwaltspost und Gerichtsverfahren in einem Rahmen bleibt, den man auf ehrenamtlicher und kostenloser Basis noch stemmen kann.
Wenn Du damit unzufrieden bist, wie das hier gehandhabt wird, dann kannst Du gerne ein eigenes Forum aufmachen. Dann wirst Du sehen, was auf Dich zukommt. Ist nicht immer lustig.
 
Hallo,
gibt es hier denn etwas neues?

Mir hat die Staatsanwaltschaft Regensburg mitgeteilt, daß sie dem Strafantrag nicht entsprechen möchte, da an anderen Gerichten schon festgestellt wurde daß sich U+C nicht strafbar gemacht hätten usw... bla bla

Den genauen Text kann ich hier zitieren wenn gewünscht bzw. wenn notwendig.

Also das gleiche Spiel? Widerspruch gegen dieses Schreiben usw. ?

danke
 
Wenn er denn nicht plötzlich krank geworden ist, der Herr Anwalt. Am Freitag wurde anfragende Kollegen von seiner Kanzlei vertröstet, er sei beim Arzt und auch sonst nicht erreichbar...
 
http://www.mittelbayerische.de/nach...32503/urmann-steht-ab-montag-vor-gericht.html
Urmann selbst war am Freitag zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Laut Fink wiesen Urmanns Verteidiger die Vorwürfe zurück. Alle Vertragspartner seien über die Situation der Firma informiert gewesen. Der Prozess in Augsburg soll fünf Tage dauern, das Urteil wird für den 26. März erwartet. Wird der Regensburger Anwalt schuldig gesprochen, drohen ihm bis zu vier Jahre Haft.
 
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