Dirk Katzenschwanz
Mitglied
Lach, wenn Du unbedingt dem "Abzocker meines Herzens" ans Leder willst, dann musst Du halt leiden. Aber das ist ja schon ein von den Abofallen bekanntes Phänomen, dass Zivilrichter kein Problem damit haben, das Kind beim Namen "Betrug" zu nennen und leider die Strafrichter über den Grat stolpern, dass an den Beweis des Betrugs in Deutschland extrem hohe Anforderungen gestellt werden. Man merkt halt immer wieder die Hand des Rechtsanwalts, diesen Grat sehr exakt auszunutzen, ohne ihn zu überschreiten.
Lediglich der gute Rodgauer buchhaltende und geschäftsführende Prokurist des Frankfurter Kreisel-Abzock-Trusts ist vom Strafrichter kalt und unerwartet erwischt worden, als jener meinte, die Strafbarkeit daher ableiten zu können, dass die vielen vielen ergangenen zivilrechtlichen Veruteilungen nicht nachhaltig beachtet worden waren. Da halfen dann auch nicht mehr die vorher erstellten strafrechtlichen Gutachten.
Nun gut, hier gilt es halt Überzeugungsarbeit zu leisten, wenn denn schon alle erforderlichen Merkmale vorliegen.
Lediglich der gute Rodgauer buchhaltende und geschäftsführende Prokurist des Frankfurter Kreisel-Abzock-Trusts ist vom Strafrichter kalt und unerwartet erwischt worden, als jener meinte, die Strafbarkeit daher ableiten zu können, dass die vielen vielen ergangenen zivilrechtlichen Veruteilungen nicht nachhaltig beachtet worden waren. Da halfen dann auch nicht mehr die vorher erstellten strafrechtlichen Gutachten.
Nun gut, hier gilt es halt Überzeugungsarbeit zu leisten, wenn denn schon alle erforderlichen Merkmale vorliegen.