Dimoco Abo

Mein Anwalt hätte nun einen Anruf bekommen, mit dem Auftrag einer negativen Feststellungklage.
Leider ziehen die dann immer sofort die Forderung aus Kulanz zurück, damit das ja keine verwertbaren Urteile gibt.
Den Regelungen des TKG nach ist der Verbraucher inzwischen so gut gestellt, dass das gar keinen Sinn mehr macht. Er beanstandet die Rechnungsposition und der Mobilfunkanbieter hat die Beweislast.

Einen Beweis des ersten Anscheins gibt es hier nicht und eine Anschlusssperre gestattet der Gesetzgeber auch nicht mehr. Insofern kann man sich da zurücklehnen und den Anbieter mal machen lassen.
 
http://www.mobilfunk-talk.de/74904-1232111-abofalle-aufpassen.html#post406418
Bei Base [w] wurde mir gesagt das dieser Betrag von 6,99€ gleich 3 mal eingezogen wurde und es sich um ein Abo handelt...
Der Kundenservice konnte mir aber keine Ladungsfähige Adresse des Unternehmens nennen sondern nur eine Email Adresse und ihre Hotline. Dies fand ich natürlich sehr interessant. Auf die Frage wie Base [w] und Xillaxmob denn unter solchen Umständen eine Geschäftsbeziehung pflegen könne wusste er keine Antwort.
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=Xillaxmob+site:mobilcom-debitel.de
PompUp (Xillaxmob SRL). Via Montepellegrino 163. 90142. Palermo. Italien. 0800 0000 557 [email protected]
 
Die Telekom hat eingelenkt!
In meiner letzten Email habe ich mich hart an der Grenze zum Tatbestand der Beleidigung bewegt und den Herren geschrieben, dass sie mich doch bitte endlich verklagen sollen, wenn sie sich des Rechnungsposten so sicher sind. Und das ich andernfalls SIE verklagen werde, wenn sie mich nicht endlich in Ruhe lassen.

--> aktuelle Rechnung: Die 35 € Abogebühren kommentarlos gutgeschrieben. Dabei habe ich die ja nie gezahlt. :rofl:

Und dazu ein Schreiben, dass mein Vertrag auslaufen würde und ich ihn doch bitte verlängern soll. Das werde ich mir nicht nehmen lassen und da mal anrufen und ihnen erklären, dass sie in meinem ganzen Leben keinen Euro mehr von mir erhalten werden.
 
Warum mühsam Briefkastenverschleierungen konstruieren? Man kann für "Anbieter" einfach irgendeinen Müll schreiben:

https://forum.vodafone.de/t5/Mobilfunk-Rechnung/Abofalle/td-p/854276
Händler: DIMOCO Germany GmbH
Anbieter: VideoMobile
Hotline: 0800-511 6111
EMail: [email protected]
Was soll das sein: VideoMobile? Der Verbraucher kann mit dieser Information nichts anfangen. Soll das eine Firma, ein Briefkasten, ein "Projekt" oder ein Märchen aus 1001 Nacht sein?

Weiter hilft vielleicht die Suche nach der Mailadresse:

https://www.google.com/search?q="[email protected]"&start=0&filter=0

Laut Google verbindet sich die Mailadresse wahlweise mit der Anbieterbezeichnung
Enixxa, HDFlatrate, MobilebizzAustria, Digitalpayment_Wap, Lisox, Videocontent, MobilFlirt_Marvelo oder VideoMobile.

Diese Bühnenzauber funktioniert einfach so, ohne Briefkastenanschriften usw.. Als Anbieter wird einfach irgendein Müll geschrieben.

Warum das?

Die Praxis ist jedenfalls rechtswidrig, weil ein Verbraucher einen gesetzlichen Anspruch hat, seinen angeblichen Vertragspartner mit seiner ladungsfähigen Anschrift zu erfahren. Nur so kann er seine Rechte wahren.

Einigermaßen nachvollziehbar ist die Verwendung der Mailadresse auf der Seite

http://teaminternetmedia.com/MOBILE/DEU/deumobile/withdrawalForm.txt
Team Internet Media
Celsiusweg 32-58
5928 Venlo
The Netherlands
[email protected]
Hotline: 0800 5116111 Mo-Fr 08:00-18:00
Da passt auch die 0800-Nummer.

Warum also die Verschleierungen?
 
Je umfangreicher die Desinformation, desto lustiger die Schnitzeljagd.

Aber weil das sicher nur ein Einzelfall und ein Versehen ist, steht das hier im Impressum des Service Centers für Geschädigten:

DIMOCO ist einer der führenden Infrastruktur-Anbieter, über die mobiles Bezahlen abgewickelt wird. Als Vertragspartner der Mobilfunkbetreiber kann es daher vorkommen, dass in Ihrer Mobilfunkrechnung Ihnen DIMOCO als technischer Partner genannt wird anstelle des Namens der Firma, die tatsächlich den Dienst anbietet. Für den Dienst selbst sowie dessen Abrechnung ist der jeweilige Diensteanbieter zuständig; nur dieser kann Ihnen daher weiterhelfen.

Tja, und wo erfährt man jetzt, wer da Geld haben möchte?
 
Diese Praxis steht meiner Meinung nach im Widerspruch zur Rechtslage.

Zunächst einmal braucht es einen wirksamen Vertragsschluss. Hierbei gilt die Buttonlösung.

Der Verbraucher hat dann ein Widerrufsrecht. Wenn er widerruft, muss er nicht zahlten.

Bei diesem Abziehermodell ist sofort das Geld wech. Beim Widerruf kommt es nicht auf dem gleichen Wege zurück, wie er es verloren hat.

Wenn er wirksam widerrufen will, benötigt er Kontaktdaten, die ihm absichtlich vorenthalten werden.

Das ist eine gesetzwidrige Sauerei.
 
Rechtlich ist das für den Kunden eigentlich nicht so schwierig.
Durch die Abtretung und den Ankauf der Forderung ist der Netzbetreiber in die Position des Anbieters eingetreten (vgl §404 BGB).
Einziger Ansprechpartner für eine Rückabwicklung ist der Netzbetreiber, er muss ggf auf Rückzahlung verklagt werden.
An ihn kann man auch den Widerruf richten da alle Einwendungen auch gegenüber ihm greifen.
Selbst wenn es gar keinen Vertrag gäbe ist der Netzbetreiber richtiger Klagegegner, er hat dann ohne rechtlichen Grund das Geld und ist dann nach §812 BGB ungerechtfertigt bereichert.

Die Sauerei ist es den Verbraucher darüber zu täuschen wer sein Ansprechpartner ist (nämlich immer der Netzbetreiber). Der Netzbetreiber ist der einzige der das Geld fordert. Die Drittanbieter und "technischen Netzdienstleister" wollen kein Geld, die haben schon Vorkasse vom Netzbetreiber beim Aufkauf der Forderung erhalten.

Der Auskunftsanspruch nach §45p TKG "welchen Drittanbieter haben wir denn da" richtet sich sowohl gegen den Netzbetreiber als auch den technischen Netzdienstleister.
 
Verbraucher können sich auch selbst helfen. Hier ist ein Beispiel:

http://www.mobilfunk-talk.de/58138-1232111-nr-zieht-geld-ab-8.html#post406736
Auf der Webseite "www.dndadventure.com" klickte ich einen Link an, der scheinbar zu einem Archiv mit Textabenteuern für sogenannte Pen and Paper Rollenspiele führen sollte;zu finden unter der Rubrik DMs / Adventures / Adventures by other authors -> the rpg archive (huge)

Darauf folgend habe ich in der Adresszeile meines Browsers gesehen, dass in rasend schneller Abfolge diverse Seiten aufgerufen wurden und ich anscheinend immer weitergeleitet werde.
Um 7:43 Uhr bekam ich dann eine SMS, in der mir von E-Plus mitgeteilt wurde, dass mir soeben €4,99 für die Nutzung des Premiumdienstes von "Secure Mobile Ltd."****** berechnet wurden.
Am heutigen Tag habe ich außerdem nochmals die Hotline meines Providers angerufen und den armen Tropf am anderen Ende nach einem 15-minütigen Gespräch davon überzeugen können, dass es einfacher ist mir eine Gutschrift über den bereits (zu unrecht!) in Rechnung gestellten Betrag in Höhe von € 4,99 zu gewähren. Allerdings auch nur, weil ich mich vorab über meine Rechte informiert habe und dem Service-Mitarbeiter die Schrittigkeit bis hin zur Strafanzeige und fristlosen Kündigung meines Vertrages erläutert habe, sollte er den strittigen Betrag nicht von der Rechnung entfernen.
So ist das richtig. Man darf sich nicht fügen.
 
Schön, auch Aldi-Talk zahlt zurück:

http://www.mobilfunk-talk.de/58138-1232111-nr-zieht-geld-ab-5.html#post405439
habe nun auch eine solche SMS bekommen ... 4.99€ für einen Premium Dienst von Secure Mobile LtD. . Die Drittanbietersperre habe ich gleich nach der SMS aktiviert (Ja, zu spät ). Das ich nun das Geld zurückerhalte ist nebensächlich. Habe ich nun noch weiteres zu befürchten? Es handelt sich um einen PrepaidTarif von Aldi-Talk.
Secure Mobile Ltd.
Mobigames (Secure Mobile Ltd.)
Tenancy 10, Marina House 10
Mahe Eden Island
Seychellen
 
Hat sich schon jemand mit der DIMOCO-Firma in Verbindung gesetzt?
Ich kann derweil nur jedem raten, lasst euch den Zugriff von Drittanbietern sperren (Durch einen Anruf beim jeweiligen Mobilfunkanbieter) und ändert die Zahlungsart auf Überweisung (Ich Depp hab's natürlich bisher nicht gemacht :mad:)

Gruß
Benny

Man kann doch kein Handyvertrag auf Überweisung abschließen? oder?
ich habe eine Callya Karte und mir sind 4,99 abgebucht wurden, weiss nicht was ich jetzt machen soll.
Habe gerade das Zahlen für Abos sperren lassen und unter 0800 000 0557 den Abo gekündigt. hat mivh auch geld gekostet.
Ich habe gar nichts abgeschlossen und auch auf kein Link geklickt von wo kommt sowas, ich bin auch nicht benachrichtigt wurden, dass meine Rechnung von einem Drittanbieter abgerechnet wird.
Was mache ich jetzt nur?

Gruß Daniel
 
CallYa = Prepaid
Einen Vertrag kannst Du klar von Abbuchung auf Überweisung umstellen.
Und die 4,99 buchst Du als Lehrgeld ab. Die Nerven darum selbst zu raufen trau ich Dir nicht zu und einen Anwalt wirst Du dafür nicht finden.
Drittanbietersperre einrichten lassen und feddisch. Dann hast Du wenigstens zukünftig einen Schutz vor ungerechtfertigten Rechnungspositionen.
 
https://forum.vodafone.de/t5/Mobilf...-GameLand-und-Secure-Mobile/m-p/842288#M26614

Wie kann Vodafone Geld einziehen für Unbekannte?

Der 1. Datensatz ist auch falsch. Gameland ist kein Anbieter. Helfen kann, wie so oft, die Liste von Mobilcom-Debitel:

https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q="comcodes+1"+gameland

Das führt z.B. auf

http://florida.intercreditreport.com/company/com-codes-1-inc-p11000088910

Noch eine Adresse hierzu

https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q="Com+Codes+1+is+located+in+Woodstock,+Georgia"

Für deutsche Verbraucher wird nicht klar, wie sie ihre Rechte gegenüber dem Anbieter wahren können.
Bisher buchte man unter "Gameland", nun kommt "ComCodes 1 Inc.".

Hier:
Ich hoffe, dass das hier überhaupt noch jemand liest, aber mein Vater bekommt momentan immer wieder eine SMS mit dem Text: "E-Plus hat Ihnen soeben 4.99 EUR für die Nutzung des Premium-Dienstes von ComCodes 1 Inc. berechnet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Anbieter."
Und hier: http://www.gutefrage.net/frage/geldabzug-auf-handy-von-bestimmtem-dienst-der-nie-genutzt-wurde
"E-Plus hat Ihnen soeben (bestimmten Betrag) EUR für die Nutzung des Premium-Dienstes von ComCodes 1 Inc. berechnet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Anbieter."
Dabei hat der Briefkasten schon so viele Weiterletungen in Amerika.
 
Hallo zusammen,

habe folgende Antwort nach meiner Beanstandung von Mobilcom Debitel bekommen:

Sehr geehrter Herr XXXXX,

ich beziehe mich auf das oben genannte Schreiben und teile Ihnen mit, dass ich weiterhin um Begleichung unserer Rechnung bitte.

Die Berechnung der Forderungen erfolgte nach den Maßgaben des Mobilfunkvertrages, insbesondere nach den mit Vertragsschluss anerkannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wir berechtigt auch Leistungen anderer Anbieter abzurechnen.

Werden Zusatzleistungen durch einen anderen Anbieter erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter und nicht mit der mobilcom-debitel GmbH. Reklamationen bezüglich des Vertragsverhältnisses sind daher direkt an den Drittanbieter zu richten.

Die Leistung der mobilcom-debitel GmbH beschränkt sich lediglich auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zum anderen Anbieter und der Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen des Drittanbieters über die Mobilfunkrechnung. Damit haben Sie die Möglichkeit, auch Leistungen anderer Anbieter zu nutzen, für deren Erfüllung von dessen Pflichten nicht die mobilcom-debitel GmbH haftet. Vorliegend wurde Ihre Mobilfunkrufnummer dabei von Ihnen als Zahlungsmittel eingesetzt.

Die von Ihnen zitierten §§ 66a – 66l TKG sind auf Ihren Sachverhalt nicht anwendbar, da diese lediglich den Missbrauch bestimmter Rufnummern (z.B. Auskunftsdienste, Premium-Dienste etc.) unterbinden sollen. Bei den hier strittigen Forderungen handelt es sich aber um Dienste die im Internet angeboten werden und gerade nicht um Dienste, die über eine bestimmte Rufnummer zu erreichen sind. Durch die Entscheidung Ihre Mobilfunkrufnummer als Zahlungsmittel einzusetzen, sind wir berechtigt die Abrechnungen der Dienste vorzunehmen und auch die entsprechenden Entgelte einzuziehen.

Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus dem von Ihnen zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.06.2012, III ZR 227/11. Der Drittanbieter ist zur Weitergabe der Daten an uns zum Zweck der Rechnungsstellung gemäß § 97 Absatz 4 TKG berechtigt. Von daher liegt kein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis vor.

Der Beweis der Richtigkeit unserer Rechnung und der darin berechneten Verbindungen ergibt sich aus dem vorliegenden technischen Prüfprotokoll gem. § 45i TKG, das entsprechend der gesetzlichen Vorgaben angefertigt wurde.

Zudem übermittele ich Ihnen die Stellungnahme des Drittanbieters.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Folgende Service-Detailinformationen haben wir zu der von Ihnen übermittelten Mobiltelefonnummer 49XXXXXXX erhalten:

Nutzung eines Abonnements

Schritt 1: Der/die Nutzer/in mit der oben genannten Rufnummer surfte die unten angeführte Seite via Mobile Web an. Die Website enthielt Informationen zu Tarif, Mindestalter und Kündigungsmöglichkeit. Bis zu diesem Schritt ist der/die Nutzer/in keinerlei Verpflichtung eingegangen.

Schritt 2: Nach Auswahl des gewünschten Produktes wurde der/die Nutzer/in auf die Produktseite weitergeleitet. Mit Klick auf den dort angeführten Bestätigungsbutton wurde dem Kauf zugestimmt. Hinweis: Ohne Besitz eines Mobilfunkgeräts ist dieser Schritt nicht möglich.

Folgend finden Sie die Daten zum genutzten Dienst und die Transaktionsdaten im Anhang.

Opt in: 2015-08-09 um 18:36:51
Opt out: 2015-10-12
Portal: m.affairondemand.com
Zahlungsintervall: 6,99 EUR wöchentlich

Wir hoffen, Ihnen damit geholfen zu haben und stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Mit mobilen Grüßen

Ihr Customer Service Agent
DIMOCO Europe GmbH"


Ich bestätige Ihnen daher nochmals die Richtigkeit unserer Rechnung sowie der darin enthaltenen Forderung.

Sofern Sie weitere Fragen zu den genutzten Sonderdiensten haben bzw. eventuelle Rückerstattungsansprüche geltend machen möchten, bitte ich Sie, diese an den entsprechenden Anbieter zu richten:

Drittanbieter:

Gladius Supplies Ltd.
Regency House
WestminsterPlace
York Business Park 26
GB-6RW York,Großbritannien
email: [email protected]
Tel: 08000000 557

Ich habe den folgenden Dienst für Ihren Anschluss gesperrt:

Mobiles Bezahlen
Diese Sperre gilt für Mehrwertdienste wie z. B. Klingelton-/Spiele-Abos, den Kauf von Apps über die Mobilfunk-Rechnung, Bezahlen von Tickets.

Die Sperrung für Mobiles Bezahlen hat ebenfalls eine Sperre für Hotline-Kurzwahlen zur Folge. Wichtige Service-Rufnummern, wie z. B. die des ADAC können Sie jedoch weiterhin über die entsprechende 0180-Rufnummer erreichen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie für Ihren Mobilfunkanschluss keine Sperrung dieser Sonderrufnummern beauftragt haben.

Den mobilcom-debitel Kundenservice erreichen Sie mit Ihrem Smartphone uneingeschränkt unter der Rufnummer 040/55 55 41 00 0 (Festnetzpreis gemäß Tarif).

Bitte beachten Sie: Bereits bestehende Abonnements bei Drittanbietern werden durch die Sperrung nicht automatisch beendet. Die Kündigung hierzu richten Sie bitte an den in Ihrer Rechnung ausgewiesenen Anbieter.

Auf Wunsch schalte ich den oben benannten Dienst gern wieder für Sie frei. Eine kurze Information genügt.

Ihr Kundenkonto weist derzeit einen offenen Betrag in Höhe von 134,22 € zu unseren Gunsten auf. Bitte überweisen Sie diesen umgehend auf folgende Bankverbindung:

Commerzbank AG
BIC: COBADEFFXXX
IBAN: DE[...]

Verwendungszweck: [,,,]

Ungeachtet Ihrer Beanstandung bleiben Sie zur Zahlung der monatlichen Entgelte verpflichtet. Ein Einbehaltungsrecht anfallender Rechnungsbeträge besteht nicht.

Durch meine Darstellungen gehe ich von einer Erledigung des Sachverhaltes aus.

Viele Grüße nach Elmshorn

i. A. XXXXXXX
mobilcom-debitel Kundenservice



Weiß nicht mehr was ich tun soll. Hab jetzt hilfsweise das Abo bei Gladius gekündigt und den Forderungen widersprochen. Bisher noch keine Antwort.
Mein Telefonanschluss und Internet wurden bereits gesperrt.

[Persönliche Daten entfernt. (bh)]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Scheinbar hast Du ja schon Schriftverkehr produziert.

Was ist passiert und wie bist Du bisher gegen die unberechtigten Forderungen vorgegangen?

Mobilcom Debitel schrieb:
Die Berechnung der Forderungen erfolgte nach den Maßgaben des Mobilfunkvertrages, insbesondere nach den mit Vertragsschluss anerkannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wir berechtigt auch Leistungen anderer Anbieter abzurechnen.

Lies mal hier:
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/

Diese Praxis, überraschende Klauseln zum Nachteil des Vertragspartners in den AGB zu verstecken, dürfte in der Regel nicht wirksam sein. Es gibt auch keine Verpflichtung seitens der Mobilcom, diese Beträge abzurechnen. Lustig wird es da, wo die Mobilcom betont, gar nicht Vertragspartner zu sein, aber auf der Kehrseite den Anschluss wegen offener Beträge sperrt. Das sind so die typischen Ausreden. Wer fordert, muss die Forderung auch schlüssig begründen. Eine echte Drittanbieterforderung würde einfach ausgebucht.

DIMOCO ist übrigens auch nicht der Drittanbieter. Irgendwelche Glaubensbekenntnisse von dubiosen Zahlungsinstituten, mit denen die Mobilcom im Hintergrund Geschäfte macht, haben sicherlich auch keinerlei Beweiswert und sind das Papier nicht wert, auf denen sie geschrieben stehen.

Wenn Du es noch nicht getan hast, kannst Du gegenüber der Mobilcom unter Hinweis auf § 404 BGB widerrufen. Aktuell treten die ja als Gläubiger auf und das grundsätzliche Ignorieren des Fernabsatzrechts ist Teil der Masche. Das ist auch wunderbar den Ausführungen des Zahlungsdienstleisters zu entnehmen.

Wenn Du innerhalb der Fristen des TKG widersprochen hast, dann dürfte die Sperre bereits unberechtigt sein. Wenn die Mobilcom ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, solltest Du den Vertrag von Deiner Seite fristlos aufkündigen.

p.s.: Hast Du das Prüfprotokoll bekommen? Die haben ja angeblich eine technische Prüfung vorgenommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nett das Schreiben von Debitel, rechtlich aber unhaltbar. Auf die Gefahr mich zu wiederholen:

Die Argumentation hängt an der entscheidenden Stelle. Die Mobilfunknummer ist (außerhalb der dafür vorgesehenen Gassen) schlicht kein Zahlungsmittel. Und selbst wenn, warum sollte Debitel die Kohle für irgendwen in Weitweitweg fordern und vor allem mit Zwang durchsetzen dürfen.
Rechtlich lässt sich das nur über eine Abtretung regeln. Da brauchts auch keine Klauseln in den AGB egal ob überraschend oder nicht. Grundsätzlich kann zwar jeder Gläubiger an beliebige Personen Forderungen verkaufen. Den Weg wie man eines Fremden Geld fordern kann, hat der Gesetzgeber aber nun mal vorgeschrieben. Entweder ich brauche eine Inkassoerlaubnis oder es muss durch Abtretung eine eigene Forderung geworden sein. Das hat dann mit Telekommunikationsrecht natürlich nix mehr zu tun, therotisch könnte der Netzbetreiber auch die Forderungen des örtlichen Bäckers oder Metzgers kaufen und auf die Rechnung setzen. Insofern ist diese Behauptung schon frech:

"Der Beweis der Richtigkeit unserer Rechnung und der darin berechneten Verbindungen ergibt sich aus dem vorliegenden technischen Prüfprotokoll gem. § 45i TKG, das entsprechend der gesetzlichen Vorgaben angefertigt wurde."

Konsequenterweise ist das in den Verträgen zwischen den Netzbetreibern und Dienstanbietern/technischen Dienstleistern dann auch als Abtretung geregelt. Dann gelten aber auch §404 BGB ( Ich darf beim neuen Gläubiger dem Netzbetreiber meckern und nicht in Weitweitweg) und §410 BGB ( erstmal Orginalvollmacht sonst keine Kohle) zum Schutz des Schuldners.

Die Abtretung ist auch der Grund warum sich die Netzagentur nicht um Drittanbieterforderungen kümmert. Es hat nix mit Telekommunikation zu tun sondern ist und bleibt ein simpler Forderungskauf.


Auffällig an der Schilderung des Ablauf der Bestellung ist noch, dass dort anscheinend keine Übermittlung der Widerrufsbelehrung vorgesehen scheint.


Wichtiger Tipp beim Umgang mit Debitel, unbedingt Schufa und Bürgel über den Streit informieren damit nicht versehentlich diue Forderung als unstrittig eingemeldet wird. Wer so tolle Briefe wie den oben verfasst kommt sonst noch auf die Idee, dass mit der Antwort die Zahlungspflicht unstrittig ist.
 
Das DIMOCO-Schreiben lässt sich weiter zu Deinen Gunsten verwerten:
Man bestätigt Dir die Auslösung eines Abbuchungsvorgangs per WAP-Billing.

http://www.computerbetrug.de/telefonabzocke/wap-billing-abofallen-bei-iphone-und-Smartphones

Technisch gesehen kann der Abrechnungsvorgang bereits bei bloßem Aufruf einer WAP-Seite ausgelöst werden. DIMOCO löst das Dilemma, indem sie behaupten, ihren Drittanbietern mit Briefkästen im Ausland alles glauben zu dürfen, was die ihnen so auftischen.

Als Geschädigter musst Du hier nicht treudoof sein, sondern darfst auf Nachweisen bestehen.

Interessant ist die Argumentation des Mobilcom-Mitarbeiters:
Auf der einen Seite erkennt er sehr richtig, dass es sich hier um eine Leistung handelt, die eben nicht über eine entsprechende Rufnummer abgerechnet wurde. Zum anderen entblödet er sich tatsächlich nicht zu behaupten, dass ein Prüfprotokoll nach Maßgabe des § 45i TKG vorläge, mit dem sich die Richtigkeit der Abrechnung beweisen ließe.

Die technische Prüfung bezieht sich auf in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen. Mit einer solchen technischen Prüfung kann also kein Nachweis erbracht werden, wie berechnete Entgelte abseits dieser Verbindungsaufkommen wirksam Vertragsinhalt geworden sein sollen.

Das ist ein entscheidender Nachteil, wenn mit dem WAP-Dreh die Rufnummerngassen umgangen worden sind. Insofern wäre es brennend interessant, das Protokoll auch mal zu Gesicht zu bekommen, über das man Dir da Märchen erzählt.
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Das Prüfprotokoll habe ich als PDF-Datei. Weiß leider nicht wie ich das posten soll :/
Letztendlich sind im darin die einzelnen Prüfkriterien aufgelistet wie z.B. "Rufnummer", "Datengenerierung und - nachbearbeitung", "Datenübertragung" usw.
Ergebnis der Prüfung: Die Prüfung hat ergeben, dass sowohl die generierten Daten als auch die Abrechnung der Telekommunikation fehlerfrei sind.
Prüfung durch mobilcom-debitel GmbH, Qualitätssicherung


Hab inzwischen übrigens auch die Kündigungsbestätigung von "Mobile Payment Service Center".


Hier ist mein ursprüngliches Schreiben an MD. Muss dazu sagen das es sich um eine Briefvorlage aus dem WWW handelt ;)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den Mobilfunkrechnungen M15054006708 und M15045860775 tauchen mir unerklärliche Posten auf, die ich streitig stelle.

Hierbei handelt es sich um folgende Rechnungsposten:

Sonderdienste Drittanbieter (SIF)

Gladius Supplies Ltd., Regency House, Westminster

Place, York Business Park 26, GB-6RW York,

Großbritannien, email: [email protected], Tel: 0800

0000 557

Ihre Dienste: 4x Abo-Infodienste 27,9600 €

06.09.2015 - 27.09.2015 inkl. 27,9600 €


Sonderdienste Drittanbieter (SIF)

Gladius Supplies Ltd., Regency House, Westminster Place,

York Business Park 26, GB-6RW York, Großbritannien,

email: [email protected], Tel: 0800 0000 557

Ihre Dienste: 4x Abo-Infodienste 27,9600 €

09.08.2015 - 30.08.2015 27,9600 €


Des Weiteren widerspreche ich den Mahnkosten vom 28.09.2015 über € 5,95, sowie der Sperrgebühr vom 01.10.2015 über € 15,55, da diese Beträge aus der Unrechtmäßigkeit der oben genannten Beträge resultieren.


Summe streitiges Entgelt: € 77,42
Die in den genannten Rechnungsposten aufgeführten Leistungen habe ich zu keinem Zeitpunkt bestellt oder in Anspruch genommen.

Bis zur Vorlage eines gültigen qualifizierten Prüfprotokolls gemäß § 45i TKG bestreite ich darüber hinaus vorsorglich, einen tk-gestützten Mehrwertdienst oder Premiumdienst angewählt zu haben. Schon jetzt verweise ich vorsorglich auf das Urteil des AG Papenburg, 30.10.2008, Az. 4 C 247/08, wonach ich ein Prüfprotokoll, das lediglich in unqualifizierter, lapidarer Form vorgetragen wird, nicht akzeptieren werde.

Die angeblich von mir in Anspruch genommenen "Leistungen" sind auch erkennbar keine berechnungsfähigen Mehrwert-Dienstleistungen nach TKG. Es handelt sich nicht um telekommunikationsgestützte Dienste, die ich als TK-Endkunde selbst angewählt hätte bzw. die als unteilbare Dienstleistungen an einem Stück erbracht würden. Sondern es handelt sich um ein sogenanntes "Abo" und damit um ein angebliches Dauerschuldverhältnis, welches schon gemäß der in diesem Punkt ganz eindeutigen Legaldefinition aus § 3 TKG kein tk-gestützter Dienst sein kann. Die Verrechnung nicht TK-gestützter Dienste über die Telefonrechnung stellt eine Mißachtung des Umgehungsverbots aus § 66m TKG dar.
Es liegt hier ein mir von dem obskuren Drittanbieter in arglistiger Täuschung und offenkundiger böswilliger Bereicherungsabsicht untergeschobener Fernabsatzvertrag nach BGB vor. Die Verrechnung solcher Leistungen aus Fernabsatzverträgen fremder Parteien ist aber in dem zwischen Ihrem Unternehmen und mir geschlossenen TK-Vertrag nicht vorgesehen. Eine solche kaum kontrollierbare Verrechnung völlig sachfremder, darüber hinaus TKG-regelwidriger und damit vertragswidriger Buchungen ist mir als TK-Endkunden nicht zuzumuten. Etwaige anderslautende Bestimmungen in den AGB betrachte ich gemäß § 305c BGB vorsorglich als überraschend und damit unwirksam. Ich habe Sie mit der Führung des TK-Rechnungskontos ausschließlich zu dem Zweck beauftragt, um Gebühren für TK-Leistungen und - soweit tatsächlich genutzt - tk-gestützte Mehrwertdienste zu verrechnen, nicht aber für die Fakturierung angeblicher Bestellungen von "Abonnements" irgendwelcher wie auch immer gearteter "Dienstleistungen", die überdies nicht nur in Preisgestaltung und Bewerbung sitten- und wettbewerbswidrig sind, sondern die darüber hinaus entgegen der Bestimmungen des Fernabsatzrechts aus § 312c BGB weder über die Identität des Anbieters noch über das Widerrufsrecht noch über die Kostenpflicht hinreichend informieren. Abgesehen davon bestreite ich, die betreffende Dienstleistung jemals bestellt und in Anspruch genommen zu haben.
Daher trete ich auch bereits jetzt vorsorglich dem eventuellen Versuch Ihrerseits entgegen, mich in der Absicht einer allzu durchsichtigen Hinhaltetaktik bezüglich der Erstattung des widerrechtlich gebuchten Entgelts an den Verbindungsnetzbetreiber zu verweisen. Der Verbindungsnetzbetreiber ist ohnehin nicht aktivlegitimiert zur Beitreibung fremder Forderungen aus TK-Verbindungen, weil er nicht mein Vertragspartner ist. Siehe dazu das Urteil des BGH vom 28. Juli 2005 - III ZR 3/05.

Sofern Ihr Unternehmen die Forderung aus abgetretenem Recht geltend macht, wären darüber hinaus allein Sie aktivlegitimiert und könnten mich daher ebenfalls nicht zur Geltendmachung meines Rechts auf Herausgabe aus Bereicherung an den Verbindungsnetzbetreiber weiterverweisen. Des weiteren wären Sie dann aufgefordert, eine gültige Abtretungsurkunde seitens der Ursprungszedentin im Original vorzulegen. Ferner mache ich für diesen Fall von meinem Recht der Einwendungen gemäß § 404 BGB Gebrauch und bestreite das Zustandekommen eines gültigen Fernabsatzvertrags sowie die Erfüllung der hierfür vorgesehenen Informationspflichten seitens des Anbieters über die Kosten und Vertragskonditionen. Ferner bestreite ich die dauerhafte Zustellung einer gültigen Widerrufsbelehrung in Textform, weshalb ich hilfsweise den nicht verfristeten Widerruf nach § 355 BGB erkläre.

Soweit das abbuchende Unternehmen als sogenannter "Zahlungsdienstleister" auftritt, bestreite ich, diesem Unternehmen jemals eine Bevollmächtigung bzw. einen Auftrag zur Vornahme von Verfügungen zu Lasten meines TK-Rechnungskontos erteilt zu haben.

Die Notwendigkeit zur Inkassierung derartiger obskurer Posten ist hier in keiner Weise nachvollziehbar und geschieht ohne Rechtsgrundlage. Die Telefonprovider sind gemäß TKG (entgegen etwaiger anderslautender irreführender Behauptungen) auch nicht dazu verpflichtet, solche "Drittleistungen" zu fakturieren. Eine solche Verpflichtung kann schon deswegen nicht bestehen, weil es - wie oben dargelegt - bereits an der Übereinstimmung mit der Legaldefinition tk-gestützter Dienste aus § 3 TKG fehlt, und weil eine solche Fakturierungsverpflichtung daher gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 7 TKG Buchst. a) und b) für nicht tk-gestützte Dienste von Drittanbietern nicht infrage kommt. Ohnehin besteht ein Fakturierungszwang wenn überhaupt, dann nur für Festnetzverträge. Soweit Ihr Unternehmen trotzdem ein Inkasso für derartige Leistungen durchführt, geschieht dies nicht etwa aufgrund eines gesetzlichen Zwangs, sondern auf rein freiwilliger Grundlage, letztendlich natürlich mit der trivialen Absicht der Bereicherung durch Einbehalt einer Provision. Die Verträge, die Ihr Unternehmen mit wie auch immer gearteten "Verbindungsnetzbetreibern", "Plattformbetreibern", "technischen Dienstleistern" und "Subunternehmern" obskurer britischer oder karibischer Mantelgesellschaften und Postfachfirmen geschlossen hat, habe jedenfalls nicht ich mit diesen illustren Gesellschaften geschlossen. Diese Verträge unterliegen allein Ihrer rechtlichen Verantwortung und Ihrem eigenen wirtschaftlichen Risiko. Ich habe Sie weder dazu beauftragt noch bevollmächtigt, Gelder von meinem Rechnungskonto zugunsten der Bereicherung fremder Konten in Übersee, in der Schweiz oder in Liechtenstein weiterzuleiten und dafür auch noch eine satte Provision einzubehalten.

Darüber hinaus sind etwaige Abtretungsvereinbarungen zwischen Drittparteien und Ihrem Unternehmen schon allein wegen Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG, § 88 TKG) sowie gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen (§§ 91 ff TKG) gemäß § 134 BGB unwirksam. Siehe dazu das Urteil des BGH vom 14. 6. 2012, II ZR 227/11.

Aus diesen Gründen behalte ich das oben genannte streitige Entgelt für die vertragswidrige Buchung von der nächsten Telefonrechnung ein. Sofern Ihnen eine Erlaubnis zur Lastschriftabbuchung durch mich erteilt wurde, ist diese hiermit entzogen. Voraussetzung für die Genehmigung von Lastschriftabbuchungen ist ein Vertrauensverhältnis, welches ich hier nicht mehr als gegeben ansehen kann. Ich weise darauf hin, dass die Sperrung meines Anschlusses bzw. der SIM-Karte zur Durchsetzung einer streitigen Forderung aus fakturierten oder abgetretenen Drittrechten unzulässig ist - siehe dazu: LG München I, Beschluss vom 06.10.2011, Az. 37 O 21210/11 sowie Urteil des LG Hamburg vom 14.03.2007 - 313O 16/07 sowie der inzwischen novellierte § 45k Abs. 2 TKG. Eine solche Maßnahme sowie fortgesetzte Beitreibungsversuche mittels belästigender und drohender Inkassoschreiben wird die Überprüfung des Fortbestands unseres Vertragsverhältnisses zur Folge haben.

Ich fordere Sie dazu auf, weitere derartige Buchungen zu unterlassen und beauftrage Sie vorsorglich gemäß § 45d Abs. 2 und 3 TKG mit der Einrichtung einer Sperre für Leistungen aus Mehrwertdienstverbindungen und von jeglichen sonstigen Leistungen von Drittanbietern einschließlich des sogenannten "WAP-Billings", soweit diese Sperre noch nicht eingerichtet ist.

Ihre Geschäftsleitung wäre meiner Ansicht nach gut beraten, den Abschluß solcher Fakturierungs- oder Abtretungsverträge mit obskuren Dienstleistern zu unterlassen, weil bereits mittelfristig betrachtet der schmale Bilanzgewinn aus der Provision zwangsläufig einer durch die Diskussion in Internet und Presse bald eintretenden Rufschädigung gegenübersteht. Dies umso mehr, falls berechtigte Einwendungen der Betroffenen gegen solche "Geschäftsmodelle" auf unkulante und halsstarrige Art und Weise ignoriert werden sollten. Sie selbst haben es in der Hand.

Mit freundlichen Grüßen
 
Wunderbar.
Das stammt doch von den Nachbarn bei Antispam. Das mit den schmalen Bilanzgewinnen glaube ich aber nicht. Angesichts der normalen Rendite im Mobilfunk ist ein 30% Anteil an einem Abo mehr als der monatliche Verdienst an den Telefonaten.



Jetzt kommen Sperre, Kündigung,Schadenersatz wegen Nichterfüllung, Anwalt 1, Inkasso 1, Inkasso 2, Anwalt 2, dann Mahnbescheid und dann ???. Ich habe jedenfalls schon lange keine Klage wegen Drittanbieterforderungen mehr in echt gesehen.

Denke dran Schufa und Bürgel vom Streit zu informieren. Bei sovielen Anwälten und Inkassobüros kann schon mal einer übersehen, dass die Forderung bestritten war (nur unbestrittene Forderungen dürfen eingemeldet werden).
 
Ein Blick auf die angegebene Seite lohnt:
Registriert ist die anonym über Godaddy. Die AGB und das Impressum sind lustig:
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Error reading impressum address.

(), mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
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Mit Fragen zu diesen AGB kontaktieren Sie uns bitte unter: .

Bei Briefkasten-Kunden von DIMOCO ist das keine Seltenheit.
Unbedingt die Abtretungen von "Error reading Impressum address" vorlegen lassen...
 
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