Dimoco Abo

Wieder mal ein schöner Beleg für den Mach-keinen-Scheiß-Anscheinsbeweis.
Der liebe Plattformbetreiber regelt in seinen Verträgen mit den Anbietern in Weitfortistan, dass man sich gefälligst an die gesetzlichen Regeln halte und keinen Schindluder mit den Kunden treibe. Das wird dann ganz feste versprochen was der Plattformbetreiber dann glauben darf und muss. Dem Netzbetreiber wird dann mitgeteilt der Anbieter habe auf Ehre versprochen alles sei mit Rechten Dingen zugegangen, was dieser natürlich glaubt. Und schon ist der Beweis erbracht.

Bleibt die Frage:Warum soll die Telekom berechtigt sein fremder Leute Geld zu fordern?
Rechtlich geht das nur über eine Abtretung.Komischerweise wird die nie vorgelegt trotz Par. 410 BGB.
 
Eine gerichtliche Auseinandersetzung sprich Prozess hat es IMHO noch nie gegeben, was für die Annahme spricht, dass es sich um völlig leere Drohungen aller Beteiligten der Abzockergilde handelt.
 
Welch absurdes Kasperle-Theater. Im Kino kommt die Vorführung von so einem Schurkenstück teurer.

Der Rechnungssteller ist per Gesetz verpflichtet, mindestens eine zustellfähige Anschrift des Fordernden im Inland sowie seine Identität zu nennen. Der Telefonanbieter handelt gesetzwidrig.

Er nennt tatsächlich einen technischen Dienstleister für was auch immer. Dieser steht in keiner vertraglichen Beziehung zum Verbraucher und ist auch nicht zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten berechtigt.

Interessant ist das Verhalten der genannten Webadresse. Von einem PC mit Internetanschluss erfolgt direkt eine Weiterleitung zu anderen Angeboten von anderen Anbietern. Ich halte das für klar rechtswidrig, den Verbraucher in dieser Angelegenheit dermaßen zu verarschen. Dass die Telekom mit solchen Partnern Geld verdienen will, macht mich fassungslos.

In einem virtuellen Android-System mit nur einfachem DSL-Zugang kann ein WAP-Überfall nicht stattfinden. Statt dessen kommt eine Aufforderung, eine Handynummer einzutippen. Eine Preisinformation taucht bis zu diesem Punkt nicht auf (Siehe Film, das zip-Archiv enthält ein Video im Format "webm". Es läuft u.a. mit VLC oder Firefox.).

Bemerkenswert ist die Sonderrolle von O2-Kunden. Die bekommen tatsächlich an der gleichen Stelle eine lesbare Preisinformation zu sehen. Was begründet diese Sonderrolle? Was ist mit Kunden der anderen Anbieter?

Ich frage mich seit langem, warum Anbieter von Minderwertsdiensten soviel Wert auf die Verschleierung der Identität legen und oft hinter Briefkastenfirmen mit vorgeschalteten mehrfachen Postweiterleitungen agieren.

Das kennt man sonst noch vom Drogen-, Organ- oder Waffenhandel. Die Drahtzieher werden schon genau wissen, warum.
 

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Hütchenspielerei...

Was interessiert das Opfer irgendwelche abstrusen Ansichten eines Zahlungsdienstleisters ohne Genehmigung der BaFin?

Der Zahlungsdienstleister bestätigt ja selbst, dass er keinen Vertrag mit den Geschädigten hat.

Da wird es halt völlig bescheuert: Die Telekom erklärt den Geschädigten, dass sie Kontakt mit dem Drittanbieter aufnehmen will und kommt dann mit einer Erklärung der Putze um die Ecke. Blöder geht´s fast nimmer...
 
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Bleibt die Frage:Warum soll die Telekom berechtigt sein fremder Leute Geld zu fordern?
Rechtlich geht das nur über eine Abtretung.Komischerweise wird die nie vorgelegt trotz Par. 410 BGB.
Das geht ja noch weiter. Was für eine Rolle spielt der Zahlungsdienstleister DIMOCO bei diesem Spiel? Selbst, wenn die Telekom eine Abtretungserklärung der DIMOCO vorlegt, muss man sich in der Kette weiterhangeln: Wie sind die denn in den Besitz der Forderung gelangt?

Mit denen hat der Geschädigte ja selbst nach deren Argumentation gar keinen Vertrag geschlossen, weil "Diensteanbieter sind in allen Fällen die Businesskunden, die auch für den Dienst die Verantwortung tragen."

Ausweislich des Impressums der Webseite, die man opd genannt hat, handelt es sich um einen belgischen Briefkasten, Goldkiwi Media S.A. - Eine telefonische Hotline wird da auch genannt: Das ist eine Düsseldorfer Nummer, die komischerweise der Net Mobile AG gehört. Klickt man auf der Seite auf Abo Verwaltung, landet man auch nicht beim Zahlungsdienstleister DIMOCO. Sondern eben bei der Net Mobile AG.

Die AGB des belgischen Briefkastens sind sehr ergiebig.

In § 4 ist der Vertragsschluss beschrieben:
Die Bestellung eines Abos erfolgt durch Übersendung des dem Abo zugeordneten Keywords per SMS an die von GOLDWiki Media SA hierzu angegebene Kurzwahl-Nummer. Der Kunde erhält daraufhin eine Aufforderung, die Abo-Bestellung per SMS zu bestätigen. Dies geschieht durch Rücksendung einer SMS mit dem in der Aufforderung angegebenen Text (z.B. "JA" oder "START") an die Kurzwahl-Nummer. Mit Eingang dieser Antwort-SMS des Kunden beginnt die Laufzeit des angeforderten Abos.

Das weicht doch enorm von dem ab, was die DIMOCO in ihrem Schreiben dazu ausführt.

Die DIMOCO hat für ihre Tätigkeit als Zahlungsdienstleister keine Genehmigung der BaFin. Nach eigener Argumentation benötigen sie das auch nicht, weil sie vorgeben, keinen erlaubnispflichtigen Zahlungsdienst im Sinne des ZAG zu betreiben. Ob das tatsächlich stimmt, kann man bestimmt bei der BaFin erfragen.

Man beachte auch den letzten Satz:
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der GOLDkiwi Media SA bestimmt sich nach belgischem Recht.

Ein Widerrufsrecht wird zwar rudimentär erwähnt, aber insgesamt genügen weder die Seite noch die AGB den Informationspflichten und den Erfordernissen deutschen Rechts. Das, worüber ich nicht informiere, kann auch kein Vertragsinhalt werden und ohne essentialia negotii kommt nach deutschem Recht auch kein Vertrag zustande.

Dann kann die Telekom ja beruhigt die Forderung ausbuchen.
 

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BaFin, Dimoco, GOLDkiwi u.s.w., alles interessante Begriffe. Nur, GOLDkiwi ist ja erwiesener Maßen sehr eng mit der Düsseldorfer Net-M verquickt, zumindest war das mal so. Dimoco hat doch seinen Sitz in Österreich und somit (auch wenn am deutschen Markt tätig) dürfte der Arm der BaFin dort nicht hinreichen. Außerdem, die schrieben zwar was von "Zahlungsdienstleister" aber sind sie das auch wirklich?

Meine Zweifel ziehe ich aus einem parallelen Fall, bei dem Kollege Rüdiger mal PayPal bei der BaFin angeschwärzt hatte und sich letztlich eine blutige Nase wegen unzulässiger Auslandsermittlungen dabei holte:
Die BaFin ist in Sachen PayPal nicht zuständig, leitet aber meine Anfragen und Hinweise weiter an die CSSF in Luxemburg.
 
Gameland ist aktuell sehr aktiv (siehe oben) und muss ein besonders gefährliches Geschäft betreiben, weil die Tarnung besonders ausgeprägt ist. Was ist an Spielen für Kinder so gefährlich?

Es gibt tatsächlich eine anonymst über Panama registrierte Angebotsseite (siehe Bild):

http://whois.domaintools.com/gamelandapp.com

Auch im Google Playstore ist eine App zu finden (siehe Bild). Wenn man diese installiert, wird man unter anderem auf die oben genannte Angebotsseite weitergeleitet.

In einem virtuellen Android, das *leider* keine direkten WAP-Überfälle zulässt, kommt ein Abfragefenster für die Handynummer (siehe Bild).

In der normalen Größe ist nur "Gib hier deine Handynummer ein," und "WEITER" lesbar. In vierfacher Größe der Hardcopy erkenne ich noch

"Produkt $product_desc"
"Preis 4,99 EUR / 1 Woche"
"Anbieter ComCodes1"
"-missing-"

Hinweise auf ein Abo oder wiederholte Zahlungen gibt es nicht.

Die Informationen lassen nicht erkennen, wer der Anbieter ist, worin das Angebot besteht, wie das Widerrufsrecht wahrzunehmen ist usw. usf..
 

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In der normalen Größe ist nur "Gib hier deine Handynummer ein," und "WEITER" lesbar. In vierfacher Größe der Hardcopy erkenne ich noch

"Produkt $product_desc"
"Preis 4,99 EUR / 1 Woche"
"Anbieter ComCodes1"
"-missing-"

Also @dvill ...
Du kannst doch den armen Anbieter nicht für Deine schlechten Augen verantwortlich machen...
 
Ich sehe gerade das Problem nicht:
http://forum.computerbetrug.de/thre...weiss-was-zu-tun-ist.29303/page-2#post-296639

...Unsere Businesskunden bestimmen daher, an wen welche SMS/MMS gesandt wird und sind dabei verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
...
Aufgrund der Verträge darf DIMOCO davon ausgehen, dass die Zustimmung zum Erhalt der SMS/MMS erteilt wurde.

Der hoch-anonyme Briefkasten hat dem Transaction-Hub-Betreiber ganz feste versprochen, dass das alles nach den gesetzlichen Regelungen läuft.
 
Natürlich werden die gesetzlichen Regelungen eingehalten.

Es ist nur die Frage, welches Gesetz.

Das von PANAMA, des wilden Westens, nach Gutsherrenart, oder ...
 
Hab die Faxen dicke und der Telekom nun geschrieben, dass sie mich doch bitte verklagen sollen, wenn sie meinem, im Recht zu sein.
 
Die Frage nach dem Grundgesetz der Telekommunikationsbranche kann man auch direkt beantworten:

Erlaubt ist ALLES, was die Gewinne maximiert.

Ein Insider formuliert das viel verständlicher so:

http://forum.computerbetrug.de/threads/dimoco-abo.36269/page-6#post-369173
"Ja, übertrieben, ich sag mal so, da es die Möglichkeiten gegeben hat, hat man das halt ausgenutzt"
Also: Schaffen von Möglichkeiten, dann Ausnutzen dieser Möglichkeiten.

Manchmal sind die Rollen verteilt für das Schaffen und für das Ausnutzen.

Wenn man bei den anonymst betriebenen Briefkastenfirmen jedenfalls als betroffener Verbraucher nicht wissen kann, wer dahinter steckt, muss man aber nicht unbedingt einen unbekannte Dritten vermuten. Hinter den Briefkastenfirmen verbergen sich oft auch bekannte Gesichter, die ihre Möglichkeiten erweitern wollen.

Der Insider kennt sich voll aus:

http://firemny-register.sk/firma/44806132-FIRST-MOBILE-AFFILIATE-s-r-o/vizualizacia/
 
Die Antwort der Telekom:

"Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXXXXXX,
unsere bisherigen Antworten konnten Sie nicht überzeugen. Das tut uns sehr leid.
Wir haben uns alles noch einmal genau angesehen.
Sie sind uns wichtig. Und wir nehmen Ihre Einwände ernst. Daher prüfen wir auch sehr sorgfältig und genau.
Allerdings sind wir wieder zum selben Ergebnis gekommen:
Zu diesem Thema gibt es leider nichts Neues zu sagen.
Es ist uns bewusst, dass Sie aus einem anderen Blickwinkel auf die Dinge schauen. Dennoch können wir Ihnen leider keine neue Auskunft mehr zu diesem Anliegen geben.

Freundliche Grüße
XXXXXXXXXXXXXXXXX
Kundenservice"

Da kann man echt nur lachen. Ja, anderer Blickwinkel - meiner ist der geltenden Rechts.
 
Ich kann Dich jetzt auch nicht verstehen.

Die Telekom glaubt dem windigen Transaction-Hub-Betreiber im Hintergrund und der hat doch auch der Telekom geschrieben, dass er seinem Business-Kunden glauben darf. Wieso belastest Du denn diese wunderbare Beziehung unnötig, indem Du Deinem Mobilfunkbetreiber nicht glaubst? Schäm Dich...

Daher prüfen wir auch sehr sorgfältig und genau.
Allerdings sind wir wieder zum selben Ergebnis gekommen:
Prüfen müssen die ja tatsächlich, allerdings müssen die ein Verfahren anwenden, dass der Veröffentlichung der Bundesnetzagentur nach zur Durchführung der technischen Prüfung geeignet ist und Du musst daraus nachvollziehen können, das der Telekommunikationsdienst oder der Zugang zum Telekommunikationsnetz bis zu dem Übergabepunkt, an dem Dir der Netzzugang bereitgestellt wird, fehlerfrei erbracht wurde.

Glaubensbekenntnisse von irgendwelchen Zahlungsdienstleistern im Hintergrund gehören da sicherlich nicht zu.

Fordere das Prüfprotokoll einfach mal an.
 
Hmmm...
Wenn ich jetzt an deiner Stelle wäre,
Würde ich mit dem Ärgern anfangen.
Aber nicht mich sondern die andere Seite.
Mein Anwalt hätte nun einen Anruf bekommen, mit dem Auftrag einer negativen Feststellungklage.
Leider ziehen die dann immer sofort die Forderung aus Kulanz zurück, damit das ja keine verwertbaren Urteile gibt.
 
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