Teleton
Sehr aktiv
Wieder mal ein schöner Beleg für den Mach-keinen-Scheiß-Anscheinsbeweis.
Der liebe Plattformbetreiber regelt in seinen Verträgen mit den Anbietern in Weitfortistan, dass man sich gefälligst an die gesetzlichen Regeln halte und keinen Schindluder mit den Kunden treibe. Das wird dann ganz feste versprochen was der Plattformbetreiber dann glauben darf und muss. Dem Netzbetreiber wird dann mitgeteilt der Anbieter habe auf Ehre versprochen alles sei mit Rechten Dingen zugegangen, was dieser natürlich glaubt. Und schon ist der Beweis erbracht.
Bleibt die Frage:Warum soll die Telekom berechtigt sein fremder Leute Geld zu fordern?
Rechtlich geht das nur über eine Abtretung.Komischerweise wird die nie vorgelegt trotz Par. 410 BGB.
Der liebe Plattformbetreiber regelt in seinen Verträgen mit den Anbietern in Weitfortistan, dass man sich gefälligst an die gesetzlichen Regeln halte und keinen Schindluder mit den Kunden treibe. Das wird dann ganz feste versprochen was der Plattformbetreiber dann glauben darf und muss. Dem Netzbetreiber wird dann mitgeteilt der Anbieter habe auf Ehre versprochen alles sei mit Rechten Dingen zugegangen, was dieser natürlich glaubt. Und schon ist der Beweis erbracht.
Bleibt die Frage:Warum soll die Telekom berechtigt sein fremder Leute Geld zu fordern?
Rechtlich geht das nur über eine Abtretung.Komischerweise wird die nie vorgelegt trotz Par. 410 BGB.