Dimoco Abo

Wie lange dürfen diese ******** [nein, ich sprechs nicht aus] noch ihr Unwesen treiben? Warum richten die Mobilfunkanbieter nicht bereits bei Vertragsabschluss eine Drittanbietersperre ein, die der Kunde auf Wunsch wieder stornieren kann? Klar, die Mobilfunkfuzzies verdienen an diesen dubiosen Abzocken mit, Und sich zu Dimoco äußern? Dazu ist jedes Wort überflüssig! Hatten die hier nicht mal Stellung bezogen zu ihren "Geschäften"??? :mad:
 
Warum richten die Mobilfunkanbieter nicht bereits bei Vertragsabschluss eine Drittanbietersperre ein, die der Kunde auf Wunsch wieder stornieren kann?
Erinnert mich an die Dialerabzocke 0190/900er Numern. Soweit ich mich erinnern kann gab es nur einen Provider, der standardmäßig dies Nummerngasse sperrte und nur auf Wunsch des Kunden freigab:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/M-net-sperrt-0190-Rufnummern-Update-58182.html
27.08.2002: Der Missbrauch durch 0190-Dialer beginnt, Telefongesellschaften auf den Plan zu rufen. Der Münchener Anbieter M"net sperrt bei allen Telefonanschlüssen die Rufnummernblöcke 0190, 0900, 0192 und 0193. Man wolle damit "dem Missbrauch durch Dialerprogramme einen Riegel vorschieben", so die Pressesprecherin Maxi Saalbach zu heise online. Die Sperrung erfolgt kostenfrei.
Die Dialerabzocke erledigte sich einige Jahre später durch den Umstieg auf DSL.
 
Schritt 2: Nach Auswahl des gewünschten Produktes wurde der/die Nutzer/in auf die Produktseite weitergeleitet. Mit Klick auf den dort angeführten Bestätigungsbutton wurde dem Kauf zugestimmt. Hinweis: Ohne Besitz eines Mobilfunkgeräts ist dieser Schritt nicht möglich.
Zum Schaden kommt hier noch der Hohn aus der Deckung hinzu.

Der Hinweis kann nur als Verarschung des Betroffenen verstanden werden. Das ist so sinnvoll wie:

Ohne das Tragen einer Hose ist der Zugriff des Taschendiebs auf die Geldbörse in der Hosentasche nicht möglich.

Das ist zwar richtig, hat aber mit dem Problem nichts zu tun.

Ausgangspunkt ist hier immer eine Frage, die mit Telekommunikation nichts zu tun hat. Gibt es einen Vertrag oder nicht?

Das kann nur zwischen dem Handynutzer und einem Anbieter entschieden werden.

Ein Mobilfunkanbieter und erst recht ein technische Dienstleister für was auch immer haben nichts damit zu schaffen und sind nicht Vertragspartner.

Ob es einen Vertrag gibt oder nicht, entscheidet sich immer vor dem Zahlungsprozess, über den die Mitverdiener nichts wissen.

Mich erschreckt immer die Dreistigkeit, mit der dort mitverdient wird.

Wenn der Verbraucher keinen Vertrag geschlossen hat, muss er auch nicht zahlen. Selbst wenn er einen geschlossen hat, aber innerhalb der Frist widerruft, muss er auch nicht zahlen.

Wenn die Zahlung auf Wunsch des Verbrauchers nicht rückabgewickelt wird, ist das ungerechtfertigte Bereicherung.
 
Eben. Das qualifizierte Prüfprotokoll nach § 45i TKG kann sich ja niemals auf die übertragenen Kommunikationsinhalte beziehen. Das Protokoll kann nur auswerten, wann und für wie lange welche Verbindung angewählt wurde. Mehr jedoch nicht. Was aber Inhalt dieser Verbindung gewesen war, darüber kann (und darf!) das Prüfprotokoll überhaupt gar keine Aussage treffen. Das Protokoll kann also gar nicht wirksam bestätigen, dass da irgendein "Button geklickt" wurde etc.

Insofern ist die Aussage, das Prüfprotokoll "beweise" den korrekten Vertragsschluss, absoluter Unsinn. Eigentlich wäre das ein schöner Anlass für eine negative Feststellungsklage.

Wenn in solchen Fällen ein bockiger Provider die SIM-Karte sperrt, dann bleibt eigentlich nur die (rechtlich in so einem Fall völlig korrekte) fristlose Kündigung aus Gründen der rechtswidrigen Vertragsverletzung durch den Provider.

Anschließend kann das Mahn- und Inkassogedönse getrost ausgesessen werden. Nur im Fall des Mahnbescheids (gelber Brief vom Gericht) Widerspruch innerhalb 14 Tagen ans Gericht schicken. Und - wie schon oben von Teleton gesagt: Bürgel, Schufa und Creditreform vorab über die Streitigkeit der Forderung informieren - dann darf nicht eingetragen werden. Prinzipiell wäre solch ein Eintrag bei einer klar bestrittenen Forderung jedoch ohnehin grob rechtswidrig gegen § 28a BDSG und würde sowohl die Beantragung einer einstweiligen Verfügung gegen den Provider sowie eine Beschwerde an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten rechtfertigen.

Mobilcom Debitel gehört zu den unkulantesten und bockigsten, aber auch dickfelligsten Providern in Deutschland überhaupt, etwa mit der Einsichtsfähigkeit und Rücksichtnahme eines T34-Panzers. Man muss in solchen Fällen bei denen mit allen möglichen Problemen rechnen - gegen die man sich aber wehren kann. Notfalls mit Anwalt.

Andere Provider haben beim Thema "DIMOCO" inzwischen zurückgeschreckt, die negative Berichterstattung im Internet scheint also zumindest zum Teil Wirkung zu zeigen.
 
Der MD-Mitarbeiter muss nur lesen lernen:
Sein Zahlungsdienstleister im Hintergrund bestätigt ihm doch, dass der Kunde Opfer von WAP-Phishing auf einer anonym registrierten Domain wurde.

Dazu bestätigt er weiter, dass weder die Informationspflichten, noch das Widerrufsrecht in irgendeiner Form auf dieser anonymen Seite berücksichtigt werden.

§ 45i TKG
...Der Teilnehmer kann innerhalb der Beanstandungsfrist verlangen, dass ihm der Entgeltnachweis und die Ergebnisse der technischen Prüfung vorgelegt werden. ...

Neben dem Lügenmärchen zur technischen Prüfung lautet eine weitere Preisfrage: Wie weist der Rechnung stellende Anbieter nach, dass ein berechnetes Entgelt zum Inhalt eines Vertrages zwischen dem Opfer und einem Briefkasten im Ausland wurden? Mit der Märchenstunde eines dubiosen Zahlungsinstituts, das auf anonymst registrierte Domains ohne ordentliches Impressum verweist, sicherlich nicht.
 
Schöner Versuch:

https://forum.vodafone.de/t5/Andere...-kingfisher-kündigen-Hilfe/m-p/1204697#M20732
Betreff: Abofalle kingfisher kündigen ? Hilfe
Da ich dieses Abo nie bestellt habe,habe ich auch keine Kunden/Vertrags-nr.
Schreibe ich denen dann einfach"hiermit kündige ich das von mir nie bestellte Abo und verlange die Rückzahlung der Gebühren bzw.die nicht berechnung der Gebühren"
Erkennen die das so an?
Man darf gespannt sein, was der Biefkasten so antwortet.
 
In diesen provider-eigenen "Support"-Foren steht immer wieder typischerweise nur beschrieben, wie man es besser nicht macht.
Nämlich: Herum-Winselei bei Offshore-Klabauter-Firmen. Da kann man ebenso gut Nikolausgrüße an die Heilsarmee schicken.

Dass man den eigenen Provider in Regress nehmen soll, solche Tipps werden in solchen Foren natürlich nicht gern gesehen resp. oft auch gelöscht.
 
Man sollte in diesen Fällen der Drittanbieter-Abzocke auch ruhig auch mal das Augenmerk auf die Tatsache richten, dass in diesen Fällen ja eigentlich der Provider (!) als Zahlungsdienstleister auftritt. Denn laut Aussage der Provider wird "...die Handynummer als Zahlungsmittel benutzt...". Und es handelt sich ja eben gerade nicht um Mehrwertdienste gemäß TKG.

Diese Zahlungsdienstleistungen wären dann aber eigentlich (ebenso wie die "Dienste" von DIMOCO etc...) genehmigungspflichtig gemäß ZAG.

Hier wäre dann zu prüfen, ob der Provider überhaupt eine Genehmigung der BAFIN als eingetragenes Zahlungsinstitut hat. Was wohl in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht der Fall sein dürfte.
https://portal.mvp.bafin.de/database/ZahlInstInfo/
Ein Telefonprovider ist nämlich (bisher!...) i.d.R. kein "Zahlungsinstitut".

Ggf. kann man sich bei der BAFIN über den Sachverhalt beschweren.
http://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenAnsprechpartner/Ansprechpartner/BaFin/bafin_node.html

Davon abgesehen liegt in der Zweckentfremdung des TK-Vertrags als "Zahlungsdienstleistungsmittel" ein rechtswidriger, vertragswidriger Mißbrauch. Selbst wenn im TK-Vertrag eine entsprechende Klausel enthalten sein sollte, die es dem Provider erlaubt, abseits von Mehrwertdiensten/Premium-SMS Gelder für Drittanbieter zu inkassieren: diese Klausel wäre gemäß § 305c BGB als überraschend und damit als nichtig zu betrachten.

Der Verbraucher rechnet nicht damit und muss gemäß allgemeiner Verkehrsauffassung auch nicht damit rechnen, dass über sein TK-Rechnungskonto abseits der Beträge für TK-Verbindungen oder Mehrwertdienste gem. TKG noch weitere, undurchschaubare und nicht nachvollziehbare "Abrechnungen" zugunsten dritter Parteien nach Forderungsabtretung getätigt werden.
 
http://www.iphone-ticker.de/justizminister-neue-regelungen-fuer-smartphone-zahlungen-89236/
Justizminister: Neue Regelungen für Smartphone-Zahlungen
So wollen sich die Justizminister heute dafür einsetzen, die Zahlungsvorgänge bei der Nutzung von Smartphones transparenter zu gestalten und so für deutliche Verbesserungen des Verbraucherschutzes sorgen. Ralf Julke hat sich mit Sachsens Justizminister Gemkow, dem die Initiative zu verdanken ist, unterhalten. Im Gespräch begründet dieser seine Motivation:
Immer häufiger beklagen Verbraucher, dass sie in ihren Mobilfunkrechnungen unter ‚Entgelte für Leistungen Dritter‘ ein sogenanntes ‚Abo‘ eines Drittanbieters vorfinden, dessen Zustandekommen sie sich nicht erklären können. Vor der Inanspruchnahme wegen einer solchen unbegründeten Forderung sind sie derzeit aber nicht effektiv geschützt. Die geltenden gesetzlichen Regelungen müssen daher dringend angepasst werden.
Zu oft würden die Abo-Verträge durch versehentliche Banner-Klicks ausgelöst, zu häufig seien Minderjährige Smartphone-Besitzer für den Abo-Abschluss verantwortlich.
http://www.l-iz.de/wirtschaft/verbr...-vor-ungewollten-zahlungen-schuetzen-2-115445
Das Problem am Internet ist nicht, dass es sich so schnell verändert, sondern dass die Politik auf die Veränderungen und deren kriminellen Missbrauch viel zu langsam reagiert. Seit 2009 (mindestens) beschäftigen WAP-Abofallen die Gerichte, die Medien, die Verbraucherschützer - und nichts ist passiert, die Kunden vor betrügerischen Abofallen zu schützen. Jetzt wagt zumindest Sachsens Justizminister einen Vorstoß.
Besser spät als nie.
 
Reagiert die Politik wirklich zu langsam?
Es ist ja schön, wenn das diskutiert wird, aber auf den zweiten Blick hat der Gesetzgeber den Verbraucher bereits recht gut gestellt.

Die Weichen sind in BGB und TKG zu seinen Gunsten gestellt und auch Buttonlösung und Informationspflichten bringen ihn in eine ausgesprochen komfortable Position gegenüber dubiosen Forderungen auf seiner Mobilfunkrechnung.

Der wahre Skandal besteht eigentlich darin, dass die Mobilfunkunternehmen unisono ihren eigenen Kunden mit einer derartigen Dreistigkeit für krumme Geschäfte über Briefkästen im Ausland in die Tasche greifen und sie obendrein noch belügen, wenn sie das nicht mit sich machen lassen wollen.

Das ist keine Grauzone mehr.
 
l-iz.de schrieb:
Auch dann, wenn die Betroffenen der Rechnungsposition widersprechen und die Rechnung anteilig kürzen, versuchen die Telekommunikationsanbieter nach Erfahrungen der Verbraucherzentralen den Anspruch durchzusetzen. Oftmals sperren Sie den Mobilfunkanschluss oder drohen eine solche Sperrung zumindest an, was bei den meisten Anschlussinhabern ausreicht, um sie zur Zahlung zu bewegen.

Und wenn der Nutzer Pech hat, häuft er mit solchen untergeschobenen Abos einen Schuldenberg bei seinem Mobilfunkanbieter auf, den er aus eigener Kraft nicht abtragen kann.
Genau da liegt das Problem. Juristisch hat IMHO noch kein Provider seine angeblichen Ansprüche durchgesetzt. Zumindest kenne ich keine entsprechenden Urteile: Letztendlich wird hier Erpressung eingesetzt. Solange dies geduldet wird, wird sich an der Situation nichts ändern.
 
Reagiert die Politik wirklich zu langsam?
Aus meiner Sicht eindeutig ja.

Die Probleme folgen aus schwammigen Gesetzesformulierungen, die dem Gewerbe genügend Grauzone feilbieten, um schön bequem auf fremde Telefonkonten zugreifen zu können.

Hier im Forum beginnt dieses Thema im Jahr 2010:

http://forum.computerbetrug.de/thre...-0900-oder-wap-billing-mehrbetrug-apps.32443/

Bei Heise ist dieser Beitrag von 2010:

http://www.heise.de/ct/artikel/Inkasso-auf-Fingertipp-1102753.html

Das stinkt seit mindestens 5 Jahre zum Himmel.

Das Gewerbe hat sich mit der massenhaften Gründung von Briefkastenfirmen in aller Welt systematisch eingerichtet, um aus diesem Abzockparadies hemmungslos saugen zu können.

Das Gewerbe besteht aus verschleierten Briefkastenkonstrukten in Zusammenarbeit mit mitverdienenden, angeblich seriösen Mobilfunkunternehmen.

Eine einfache Maßnahme der Mobilfunkunternehmen würde das ganze Problem lösen: Die Drittanbietersperre müsste bei neuen Verträgen aktiviert sein.

Fertig.

Kein Mensch braucht die Minderwertsdienste zu Schweinepreisen.

Warum kommen die Mobilfunkanbieter nicht zu dieser Lösung?

Weil sie die anteilige Gewinnmitnahme fest einkalkulieren. Sie wissen genau, wie die Gewinne entstehen. Gewinn ist Gewinn, egal wie.
 
Kein Mensch braucht die Minderwertsdienste zu Schweinepreisen.
Richtig. Und weil dann an dieser Stelle immer der Einwand kommt, es gebe da ja doch ach so viele seriöse Fälle des "mobilen Bezahlens" mit Handy-Pay etc.:

Nein. Dieser Einwand greift nicht durch.

Eine seriöse Plattform, welche mit mobilem Bezahlen arbeiten will, muss dies keinesfalls über die höchst fragwürdige Abrechnung über den Telefonprovider tun.

Sondern für diese Fälle gibt es etliche bereits existierende seriöse und funktionierende Lösungen. Beispielsweise durch Apps, bei denen sich der Endkunde bei einem Bezahl-Dienstleister registriert und auch identifiziert hat. Hierbei erfolgt dann die Verrechnung eben nicht über die Telefonrechnung, sondern über das Bankkonto des Endkunden, über einen von diesem genehmigten Lastschrifteinzug. Der Provider ist hier also völlig außen vor.

Da aber eine nicht autorisierte Lastschrift problemlos innerhalb der in SEPA festgelegten 13-Monats-Frist rückgebucht werden kann, mögen die Abzocker natürlich diese Variante überhaupt gar nicht. Sondern sie treten lieber mit fragwürdigen Abtretungsverträgen an die Provider heran, die hieran dann mit verdienen. Sowohl für den Abzocker als auch für den Provider hoch lukrativ. Und das Problem für den Endkunden: die Wiederbeschaffung der Beträge ist bei widerrechtlichen Buchungen über die Telefonrechnung wesentlich komplizierter, bzw. bei Prepaid-Karten so gut wie unmöglich.

Nichts desto trotz: diese Praktiken erfolgen weitgehend an allen Rechtsgrundlagen vorbei.

  1. Der Provider ist eigentlich gar kein Zahlungsdienstleister gegenüber Drittparteien (abseits von Mehrwertdiensten gemäß TKG, aber hierum geht es beim "Pickpocketing" ja gar nicht).
  2. Der Provider dürfte auch i.d.R. keine hierfür eigentlich notwendige Genehmigung nach ZAG durch die BAFIN haben. Der Provider tritt also womöglich sogar widerrechtlich als Zahlungsdienstleister in Erscheinung, ferner leistet er Beihilfe zum Betrug sowie ggf. bei der Geldwäsche sowie bei Steuerstraftaten - denn oft versickert das Geld ja in kaum nachvollziehbaren Offshore-Kanälen.
  3. Ferner rechnet der Endkunde nicht damit (und muss auch nicht damit rechnen...), dass der Provider eigenmächtig das Rechnungskonto des Kunden für ominöse Zahlungsdienstleistungen mißbraucht. Eine Vollmacht hierfür hat der Endkunde dem Provider i.d.R. nie wirksam erteilt. Anderslautende Bestimmungen in den AGB dürften i.d.R. gemäß §§ 305c, 307 BGB unwirksam sein. Diese Buchungen sind vertragswidrig und haben mit dem beabsichtigten Vertragsinhalt - nämlich den TK-Dienstleistungen - nichts zu tun. Und zwar selbst dann nicht, wenn der Endkunde noch keine Drittanbietersperre eingerichtet hat.
  4. Die "Abo-Verträge", die den Verbrauchern hier bei den Buchungen untergeschoben werden, haben von Anfang an nie bestanden. Anderslautende Nachweise sind regelmäßig nicht zu erbringen, trotzdem wird von den Abzockern sowie auch von den Providern wider besseren Wissens in arglistiger Täuschungsabsicht gegenüber den rechtsunkundigen Laien das Gegenteil behauptet. Sowohl in Schriftsätzen an die Endkunden als auch in providereigenen Internetforen. Es wird gelogen, dass sich die Balken biegen.
  5. Sofern von den Providern überhaupt jemals irgendwelche schriftlichen Dokumente etwa im Sinne einer Abtretungserklärung bzw. "Inkasso-Erlaubnis" vorgelegt werden, die angeblich die Rechtmäßigkeit einer "Vereinbarung" mit dem "Dienstleister" dokumentieren sollen, so handelt es sich regelmäßig um rechtlich völlig untaugliche, schlichtweg unwirksame Schriftstücke. Weil z.B. viel zu pauschal, zu unbestimmt. So wird z.B. in diesen Erklärungen gar nicht dargelegt, welcher Endkunde konkret denn nun eine "Leistung" in Anspruch genommen haben soll. Sondern es handelt sich um irgendwelche, frei nach Willkür und Gusto des Abzockers nachträglich zu bestimmende Personen. Es gibt folglich i.d.R. nicht einmal eine rechtlich wirksame Vereinbarung zwischen Abzocker und Provider.

Diese Praktiken sind schon bei jetziger Rechtslage von vorn bis hinten schlichtweg illegal und eigentlich nicht hinnehmbar. Allein: es kümmert offenbar niemanden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die gesetzlich garantierte Grauzone für die durch internationale Verschleierung getarnten Banditen erkennt man sofort durch Blick in das Gesetz. § 3 definiert die Begriffe:

http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__3.html

Das Internet kommt dort nicht vor. Der Gesetzgeber weiß nicht einmal, dass es ein Internet gibt.

Das Internet entzieht sich jeder Regulierung. Internationale Banden kümmern sich nicht um deutsche Verbraucherrechte.

Ein automatischer Zugriff für alle Tricks der Internetprogrammierungen auf die Telefonrechnung deutscher Verbraucher ohne klare Kontrollmechanismen für die Verbraucher kann nicht funktionieren.

Der automatische Zugriff auf die Rufnummer-Identifikation lädt zum Missbrauch ein.

Es ist auch völlig überflüssig, diese Missbrauchspotentiale gesetzlich zu garantieren.

Die Internetechniken lassen es zu, dass Anbieter eigene Bezahltechniken entwickeln und anbieten. Verbraucher können sich selbst entscheiden, sich dort anzumelden. Da gibt es heute bereits viele gut und missbrauchsarm funktionierende Systeme.

Automatisierte Durchgriffe auf die Telefonrechnung, die sich einer wirksamen Kontrolle durch die Regulierung entziehen, braucht kein Mensch.

Gesetze müssen den Bürgern nützen, nicht international agierenden Banden.
 
Die ungünstige Lage für den Anschlussinhaber ist das, was durch die rechtswidrige Praxis der Mobilfunkunternehmen tatsächlich entsteht.

Rechtlich ist eigentlich der Handynutzer viel besser dran.

Eine Zahlungspflicht entsteht frühestens, wenn ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde und er von seinem Widerrufsrecht nicht Gebrauch machen wird in der zulässigen Frist.

Hierfür ist der Fordernde nachweispflichtig. Bei den bekannten WAP-Überfällen wird ein solcher Nachweis regelmäßig nicht möglich sein.

Die Mobilfunkunternehmen buchen die geforderten Summen, ohne zu wissen, ob hierfür ein Grund vorliegt. Wenn der Handynutzer ihnen klar erklärt, ein Zahlungsgrund bestehe nicht, verweigern die Mobilfunkunternehmen die Rückbuchung unberechtigter Abbuchungen.

Das ist klar rechtswidrig.

Laut Gesetz darf der Rechnungsempfänger Einwände vorbringen und der Online-Kunde hat Verbraucherrechte.

Beides wird ignoriert, um sich frech ungerechtfertigt zu bereichern.
 
Eine einfache Maßnahme der Mobilfunkunternehmen würde das ganze Problem lösen: Die Drittanbietersperre müsste bei neuen Verträgen aktiviert sein.
Genau das hatte ich bereits mehrfach vorgeschlagen, auch im Rahmen der Korrespondenz mit den Mobilfunkunternehmen bzw. den Providern. Da wurde dagegen argumentiert mit Aussagen wie "Damit würden sich die betreffenden Kunden von Anwendungen wie Handy Payment ausschließen". Da verzichte ich gerne drauf. Jedenfalls achte ich penibel darauf, dass jeder aus meiner Familie bei einem Providerwechsel sofort eine Drittanbietersperre beauftragt. Dies funktioniert zwischenzeitlich auch problemlos und umgehend. Früher tat man sich schwer damit und reagierte erst nach Androhung mit juristischen Schritten.
 
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