Schritt 2: Nach Auswahl des gewünschten Produktes wurde der/die Nutzer/in auf die Produktseite weitergeleitet. Mit Klick auf den dort angeführten Bestätigungsbutton wurde dem Kauf zugestimmt. Hinweis: Ohne Besitz eines Mobilfunkgeräts ist dieser Schritt nicht möglich.
Zum Schaden kommt hier noch der Hohn aus der Deckung hinzu.
Der Hinweis kann nur als Verarschung des Betroffenen verstanden werden. Das ist so sinnvoll wie:
Ohne das Tragen einer Hose ist der Zugriff des Taschendiebs auf die Geldbörse in der Hosentasche nicht möglich.
Das ist zwar richtig, hat aber mit dem Problem nichts zu tun.
Ausgangspunkt ist hier immer eine Frage, die mit Telekommunikation nichts zu tun hat. Gibt es einen Vertrag oder nicht?
Das kann nur zwischen dem Handynutzer und einem Anbieter entschieden werden.
Ein Mobilfunkanbieter und erst recht ein technische Dienstleister für was auch immer haben nichts damit zu schaffen und sind nicht Vertragspartner.
Ob es einen Vertrag gibt oder nicht, entscheidet sich immer vor dem Zahlungsprozess, über den die Mitverdiener nichts wissen.
Mich erschreckt immer die Dreistigkeit, mit der dort mitverdient wird.
Wenn der Verbraucher keinen Vertrag geschlossen hat, muss er auch nicht zahlen. Selbst wenn er einen geschlossen hat, aber innerhalb der Frist widerruft, muss er auch nicht zahlen.
Wenn die Zahlung auf Wunsch des Verbrauchers nicht rückabgewickelt wird, ist das ungerechtfertigte Bereicherung.