Dimoco Abo

Entschuldigung, aber soviel Langeweile, als das ich mir das ausdenken würde, habe ich nun wirklich nicht!

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Ich halte das für gar nicht so ungewöhnlich. Die Orthografie ist zwar sehr kreativ, aber das passt in die Verhaltensweise der meisten Provider: Den Kunden so lange zu verwirren, bis er denkt, er habe den schwarzen Peter.

Du hast alles richtig gemacht und von Deiner Seite gibt es eigentlich keinen Handlungsbedarf mehr. Du hast (noch vor der Telekom) den Drittanbieteranteil geprüft, die Rechnung korrigiert und das auch mitgeteilt.

Ach ja: Die Mail stammt vom 26.08., sehe ich gerade. Hast Du die Einverständniserklärung erhalten? Mich würde interessieren, was da drin steht.
 
Danke für die Klarstellung.

Dann bleibt die Unverständlichkeit bei den Leuten, die solche Mails schreiben.

Insbesondere bleibt der Sinn unklar.

Ich tippe dann auch, dass Verwirrung gestiftet werden soll. Erfahrungsgemäß führt die Beratung der Mitverdiener nicht dazu, dass Verbraucherinteressen gestärkt werden.

Man sollte nichts tun, wozu man gedrängt werden soll, höchstens das, was dem eigenen Interesse dient.

Wer fordert, ist nachweispflichtig. Ein Nichtkunde muss nichts beweisen.
 
Spannend auch die Auffassung der Vodafon:

Carmen Hillebrand, Pressesprecherin Consumer & Social Media von Vodafone : “Der Kunde hat einen Vertrag mit Vodafone. Aus diesem entstehen vertragliche Pflichten. Nutzt ein Kunde Vodafone als Abrechnungskanal für mobile Dienste - neben Telefonie und Daten - so muss er für diese Leistung zahlen. Behauptet der Kunde, eine Leistung nicht in Anspruch genommen zu haben und ist dies auch nachweisbar (durch den Kunden selbst und Einsichtnahme in Abrechnungs Log Files bei dem Anbieter des fraglichen Services und Vodafone interne Datenbanken), so wird die SIM-Karte des Kunden nicht gesperrt. Bleibt der Nachweis einer Nichtnutzung jedoch aus, respektive ist dieser nicht nachvollziehbar, so kann es im Einzelfall auch zu einer Sperrung kommen.“

Verstehe ich das richtig, man kündigt da in einer Presseerklärung an regelmäßig gegen §45 K TKG (Sperre)verstoßen zu wollen? Dort steht nämlich:
Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter im Sinne des § 45h Absatz 1 Satz 1 außer Betracht. Dies gilt auch dann, wenn diese Forderungen abgetreten worden sind.

Davon das der Verbraucher zur Vermeidung einer Sperre einen Nachweis einer Nichtnutzung erbringen muss steht da nix. Bestreiten der Drittanbieterforderung reicht, dann muss der Anbieter erstmal titulieren bevor er den Betrag bei einer Sperre berücksichtigen darf.
 
Ich habe beim Lesen auch gestaunt. Aber der Beitrag ist von 2011. Zuletzt geändert wurde der § 45k TKG in 2012. Dem Bundesgesetzblatt nach ist der von Dir zitierte Satz da auch eingeschoben worden.
Dreist ist aber ebenso, wie die Beweislast zu Lasten des Kunden auf den Kopf gestellt wird.

Bei Abofallen handelt es sich regelmäßig nicht um Verbindungsleistungen oder Verbindungsgentgelte. Eine Anscheinsvermutung zu Gunsten des Providers gab und gibt es nicht.
 
Der angekündigte Brief der Telekom ist inzwischen eingetroffen:

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"dass Sie ihr Anliegen [...]"

Ich habe kein Anliegen, ihr Spaßvögel. :D
Werde das nicht unterschreiben, da ich keine Lust habe, zusätzlich auch noch vom Drittanbieter genervt zu werden. Können sie schön selbst sehen, wie sie diese "Nachweise" von denen erhalten. :)
 
Ja, das ist der Sack Reis in China.
Witzig ist, dass sie jetzt die Weitergabe Deiner personenbezogenen Daten per Einverständnis legitimieren wollen. Technisch gesehen, geben die beim WAP-Billing doch sowieso schon personenbeziehbare Daten weiter.

Hier ist ein sehr schönes Statement:
http://forum.computerbetrug.de/thre...weiss-was-zu-tun-ist.29303/page-2#post-296639
DIMOCO ist ein internationaler Mobile Service Anbieter im Business-to-Business-Bereich. Als solcher stellen wir Unternehmen unsere Netzanbindungen zum Versand von elektronischen Nachrichten zur Verfügung. Wir haben daher so genannte Anbindungsverträge mit allen Mobilfunknetzbetreibern abgeschlossen. SMS/MMS mit den jeweiligen Inhalten werden somit nicht von uns sondern über unsere Anbindungen versandt. Diensteanbieter sind in allen Fällen unsere Businesskunden, die auch für den Dienst Verantwortung tragen. Unsere Businesskunden bestimmen daher, an wen welche SMS/MMS gesandt wird und sind dabei verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere dürfen unsere Businesskunden daher an niemanden SMS/MMS senden, der dafür keine Zustimmung erteilte. DIMOCO ist lediglich Dienstleister für die Businesskunden. Aufgrund der Verträge darf DIMOCO davon ausgehen, dass die Zustimmung zum Erhalt der SMS/MMS erteilt wurde.

Mag. (FH) Margit Anglmaier
Vice President PR & Marketing Manager
DIMOCO Direct Mobile Communications GmbH
In der Gegendarstellung erweckt DIMOCO beim Leser den Eindruck, hier würde keinerlei Überprüfung des Geschäftsgebahrens der eigenen Businesskunden stattfinden, weil diese ja bereits vertraglich zugesichert hätten, sich an alle gesetzlichen Bestimmungen zu halten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Abos gleich im Doppelpack:

https://forum.vodafone.de/t5/Mobilf...-GameLand-und-Secure-Mobile/m-p/847038#M26930
SMS1 von der Nummer 60660: "Vielen Dank für die Anmeldung bei Game Land zu 4,99 Euro pro Woche im Abonnement. Mehr Infos unter 0800 0000 557 http://de.mobile-info.cc"

SMS2 von der Nummer 6729: "Vodafone: Ihre Bezahlung von 4,99 EUR für Ihr Abo bei GameLand ist erfolgt. Im Internet auf vodafone.de/abos finden Sie Ihre Abos auf einen Blick"
Er ist Fachinformatiker und hat mit 100%iger Wahrscheinlichkeit nicht aus Versehen auf irgendetwas geklickt, oder sich aus Versehen irgendwo angemeldet. Das einzige, was er zum Zeitpunkt der SMS getan hat, war CandyCrush zu spielen.
 
Ein weiteres Lehrbeispiel, dass Vodafone auf Wunsch zurückzahlt:

https://forum.vodafone.de/t5/Mobilfunk-Rechnung/DroidBoost-Abo/m-p/844479#M26758
Also in meinen Augen ist das Ansehen von Vodafon jetzt ein großes Stück in den Negativen bereich geraten.
Erst will ein Forentroll noch desinformieren, doch der Moderator passt auf.

Das gute Ende wenige Tage später:

https://forum.vodafone.de/t5/Mobilfunk-Rechnung/DroidBoost-Abo/m-p/847587#M26952
Mir wurde zugesagt das ich mein Geld wieder erhalte.

Dafür vielen Dank.
 
Die BA Bound / Super Fast Briefkastenklitsche hängt weitere Briefkästen auf:

http://www.gutefrage.net/frage/geld-einfach-vom-handy-abgezogen
Ich habe am 11.09 und am 18.09 eine SMS bekommen. In der SMS steht E-Plus hat ihnen soeben 4.99 EUR für die Nutzung des Premium-Dienstes von Superior Mobile LLC berechnet. Das Geld wurde jedesmal direkt nach der SMS abgezogen. Ich habe keine Ahnung was das ist und wie ich es wieder stoppen kann.
Mobilcom-Debitel kennt immerhin

https://www.google.com/search?q="superior+mobile+llc"+site:mobilcom-debitel.de&ie=utf-8&oe=utf-8
Superior Mobile LLC. MGB (Superior Mobile LLC). Richmond Ave 5090. 77056. Houston. USA
Ganz zufällig befindet sich bei der Adresse ein UPS-Shop:

http://www.storehours24.com/store/HOUSTON-TX/The+UPS+Store-store-hours-725798K.html
Address
5090 RICHMOND AVE
HOUSTON TX, 77056 USA
Der Briefkasten könnte zu

http://www.bizapedia.com/de/SUPERIOR-MOBILE-LLC.html
Company Name: SUPERIOR MOBILE, LLC
File Number: 5672479
Filing State: Delaware (DE)
Filing Status: Unknown
Filing Date: January 12, 2015
Company Age: 8 Months
gehören. das passt zu den anderen. Domains werden wie gehabt anonymst registriert:

http://whois.domaintools.com/superiormobilellc.com
 
Die Irreführung mit dem Anbieter "Gameland" wirkt:

http://zddk.eu/groups/dubiose-sms/forum/topic/sms-abofalle-gameland/#post-15550
Seit einigen Tagen bekomme ich (bin der Inhaber des GameLands Wunstorf)Emails und Anrufe von Leuten die einer Abofalle auf den Leim gegangen sind.
Da den Opfern außer „Gameland“ fast nichts mitgeteilt wird, führt der Weg über Google dann zu dir.
Du kannst versuchen, Dich an die Dimoco Germany GmbH zu wenden, aber die sind so schwer zu fassen, wie der Pudding an der Wand. Aus deren Sicht können die für gar nix was, sondern verdienen an dem schönen Geschäftsmodell mit Briefkästen im Ausland nur kräftig mit.
"Gameland" ist aktuell sehr aktiv:

http://www.gutefrage.net/frage/habe-heute-sms-bekommen-die-komisch-ist
Vielen Dank für die Anmeldung bei Gameland zu 4.99 Euro pro Woche im Abonnement.
http://www.unionforum.de/index.php/...al-ne-doofe-Frage/?postID=1279701#post1279701
bin heute über handy im forum gewesen und wurde dann auf einmal auf eine andere seite weitergeleitet. habe den vorgang sofort abgebrochen. bekam dann zwei sms, in der einen stand, danke für die anmeldung bei gameland zu 4,99 € / woche :dash im abonnement und die zweite sms erklärte mir: ihre bezahlung von 4,99 € für ihr abo bei gameland ist erfolgt
"Gameland" (auch "Game Land") löst sich gemäß Mobilcom-Debitel auf zu "ComCodes 1", auch mal "Com Codes 1" geschrieben:

https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=gameland+site:mobilcom-debitel.de
GameLand (ComCodes 1, Inc.) 2020 Howell Mill Rd Suite D-212. 30318. Atlanta. USA. 0800 0000 557 [email protected]
Der 1. Datensatz ist auch falsch. Gameland ist kein Anbieter. Helfen kann, wie so oft, die Liste von Mobilcom-Debitel:

https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q="comcodes+1"+gameland

Das führt z.B. auf

http://florida.intercreditreport.com/company/com-codes-1-inc-p11000088910

Noch eine Adresse hierzu

https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q="Com+Codes+1+is+located+in+Woodstock,+Georgia"

Für deutsche Verbraucher wird nicht klar, wie sie ihre Rechte gegenüber dem Anbieter wahren können.
 
https://forum.vodafone.de/t5/Andere-Vodafone-Services/ABO-Falle/td-p/849772
Vielen Dank für die Anmeldung bei EDF zu 4,99 Euro pro Woche im Abonnement.
"EDF" ist als Information absichtlich zu wenig, um den Anbieter zu finden. Laut Mobilcom-Debitel

https://www.google.com/search?q=edf+site:mobilcom-debitel.de&ie=utf-8&oe=utf-8
EDF Communications, LLC. Glammob (EDF Communications LLC). Sunset Boulevard 8730. 90069. West Hollywood (USA)

könnte "EDF Communications LLC" richtig sein. Dazu gehören die Projekte

Droidboost und Glammob.

Diese Namen sind im Internet und hier im Forum bestens bekannt, z.B. auch

https://www.facebook.com/thomas.treder.9/activity/696916773727641
https://de-de.facebook.com/neubauerlaw/posts/980275918672177

Man findet über die Firma die Daten

http://www.bizapedia.com/ca/EDF-COMMUNICATIONS-LLC.html
Company Name: EDF COMMUNICATIONS LLC
File Number: 201415710032
Filing State: California (CA)
Filing Status: Active
Filing Date: June 5, 2014
8730 W Sunset Blvd Ph 750
West Hollywood, CA 90069
https://whois.domaintools.com/edf-communications.com

Die Domain ist anonymst registriert, die Homepage hilft deutschen Verbrauchern nicht.

Diese Informationen zu EDF Communications LLC ähneln völlig denen zu BA Bound LLC, Super Fast Mobile LLC und Superior LLC, wie sie hier bereits dokumentiert sind.

Die Verwendung von mehrfachen Projektnamen sowie verkürzten Firmennamen dient der Verwirrung deutscher Verbraucher und hindert sie, gesetzlich zustehende Rechte wahrzunehmen.

Wer seine Rechte wahren will, informiert sich hier:

http://www.antispam-ev.de/wiki/Vorgehen_bei_Telefon-Mehrwertdienst-Betrug

http://www.computerbetrug.de/telefonabzocke/telefonrechnung-zu-hoch-so-wehren-sie-sich

http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link1803381A.html
 
Das Thema hat sich leider noch immer nicht für mich erledigt. Nun kam folgende Post von der Telekom:

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Dieses Schreiben von dimoco haben sie beigefügt.

img2015092901igh860to9w.jpg


Ich habe dieses Abo wie erläutert NICHT abgeschlossen und die angegebene Seite nie besucht.
Wie soll ich nun am Besten verfahren? Was wird passieren, wenn ich die Mahnung der Telekom einfach weiterhin ignoriere? Irgendwie müssen sie das ja konkret beweisen; einfach behaupten, dass diese "Dokumentation" vorliegt, kann ja jeder.
 
Schnitzeljagd für Blöde:
Der windige Transaction-Hub-Betreiber war es nicht, weiß aber komischer Weise genau Bescheid was passiert ist. Die Telekom war es auch nicht, weiß aber:
Aus diesem geht hervor, dass der Dienst mit Ihrem Mobilfunk-Anschluss genutzt und damit auch zu Recht berechnet wurde.
Aus diesem Schreiben geht vor allem hervor, dass die DIMOCO auch nicht der "Anbieter" ist. ;)

Die Behauptung ist natürlich Müll und die typische Schutzbehauptung bei Abofallen. Verträge (und Zahlungsansprüche) entstehen nicht automatisch durch Aufruf und/oder Nutzung einer Webseite, sondern erst dann wenn alle Beteiligten sich darüber einig sind.

Das Schreiben der Dimoco ist ein Beleg, dass im Rahmen des aktuellen Fernabsatzrechts eben kein Vertrag zustande gekommen ist. Es ist ein unverbindliches Informationsschreiben, dem für einen Zahlungsanspruch keinerlei Beweiswert beizumessen ist. Die fordern ja auch gar nicht, sondern die Telekom.

Ansprechpartner ist daher nach wie vor die Telekom und deren Verhältnis zu irgendwelchen windigen Anbietern im Hintergrund (den Urheber der Abofalle kennst Du ja immer noch nicht), die zwar für nichts etwas können wollen, aber dennoch erstaunlich gut über den Vorgang informiert sein wollen, kann Dir egal sein.

Eine "Dokumentation" enthält das DIMOCO-Schreiben entsprechend auch nicht, sondern lediglich heiße Luft.

Eine Dokumentation erhältst Du nach §§ 45i Nr. 1 TKG vom Anbieter, der das Verbindungsaufkommen in Rechnung gestellt hat. Wer ist das? Die Telekom...

Diese technische Prüfung muss Dich in die Lage versetzen, folgendes nachzuvollziehen:
Dem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten obliegt der Nachweis, dass er den Telekommunikationsdienst oder den Zugang zum Telekommunikationsnetz bis zu dem Übergabepunkt, an dem dem Teilnehmer der Netzzugang bereitgestellt wird, technisch fehlerfrei erbracht hat.
Geht das mit der heißen Luft der Dimoco? Nein...

Jetzt wird es blöd, weil man hier zu dem Schluss kommen könnte, dass es sich gar nicht um Verbindungsleistungen handelt. Im Umkehrschluss müsste man dann aber auch feststellen, dass hier ganz klassisch die gesetzlichen Vorgaben des Fernabsatzrechts greifen. Die werden regelmäßig komplett ignoriert. Sonst würde man nicht auf die typische Abofallen-Schutzbehauptung zurück greifen: Es wurde etwas genutzt und deswegen wird zu Recht jede Woche oder jeden Monat immer wieder neu berechnet.

Wann, wo und wie sind denn wiederkehrende Zahlungen Inhalt des behaupteten Vertrags geworden? Eine von vielen Fragen, die man stellen sollte und für die der Anbieter die Beweislast hat.

Nach den Regelungen des TKG darf die Telekom Deinen Anschluss nicht sperren.

Die Telekom hat übrigens für die Forderungen von Drittanbietern tatsächlich eine Inkasso-Erlaubnis. DIMOCO ist als Zahlungsdienstleister lediglich ein Glied zwischen Deinem abrechnenden Mobilfunkprovider und dem Drittanbieter im Hintergrund. Eine Genehmigung der BaFin hat DIMOCO dafür nicht und benötigt sie nach eigener Argumentation auch gar nicht, weil sie vorgeben keinen erlaubnispflichtigen Zahlungsdienst im Sinne des ZAG zu betreiben. Ob das tatsächlich der Wahrheit entspricht, darüber kann die BaFin sicherlich aufklären

Und wenn die Telekom weiter der Meinung ist, dass die Forderung zu Recht besteht, kann sie ja ein Verfahren gegen Dich einleiten und den Anspruch endlich mal begründen. Das könnte dann Rechtssicherheit schaffen und die schöne Option, Mobilfunkkunden über deren Rechnung beinahe nach Belieben in die Tasche zu greifen, zum Teufel jagen.

Insofern wird die Position mit ein bisschen weiter Streiten ziemlich sicher ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ausgebucht werden...

Der Briefkasten im Hintergrund, der die angegebene Seite betreibt, macht übrigens folgendes: Der verlinkt auf eine Seite einer FunDorado GmbH. Es lohnt sich, deren AGB zu sichern und mit dem Schreiben der DIMOCO mal bei denen zu widerrufen.

Das "neue" Widerrufsrecht gilt seit dem 13.06.2014, letzter Stand der AGB ist der 28.04.2014. Widerrufsbelehrung oder einen Hinweis darauf gibt es in den AGB nicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
http://www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/telekommunikation/wapabo.htm
Die Anbieter behaupten, auf diese Art und Weise wäre ein Vertrag abgeschlossen worden. Der Kostenhinweis erfolgt in der Regel sehr versteckt und somit kaum erkennbar.

Grundsätzlich kann zwar ein wirksamer Vertrag über das Smartphone geschlossen werden. Da es in diesen Fällen aber an einem ausreichend klar erkennbaren Hinweis auf die Kostenpflicht fehlt, kommt kein wirksamer Vertrag zustande.
 
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