Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Was kann ich denn machen, wenn ich von so einem Anbieter bisher noch keine Bestätigungsmail bekommen habe? Dann ist der Vertrag noch nicht gültig, oder? ...
 
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Die Bestätigungsmail ist i. d. R. unerheblich, da solche Anbieter zumeist irrtümlich in der Annahme sind, dass allein das Befüllen der Datenfelder und deren Absenden schon einen gültigen Vertrag auslösen würde. Die Bestätigungsmail ist da nur der "doppelte Boden", auf den sich deren Argumentationskette versteift.
 
unkündbarer Vertrag Maxolution?

[FONT=&quot]Hallo zusammen,

vor einiger Zeit habe ich ein Probeabo bei Maxolution über 2 Tage Laufzeit bei 3,99 EUR Kosten mit automatischer Verlängerung abgeschlossen.
Die Versuche, das Abo Fristgerecht zu kündigen wurden im Falle der Online-Kündigung durch die Nicht-Existenz der versprochenen Links, im Falle der Verschickung durch Fax durch Nicht-Funktionieren der Gegenstelle verhindert.[/FONT]
[FONT=&quot]Im Falle des für Deutschland geltenenden Widerrufsrechtes per Einschreiben-Rückschein nach Österreich behauptet Digitalpayment, daß ich die Kündigung nicht unterschrieben hätte. Was aber nicht stimmt.- Alles per Mail von Digitalpayment. Rückschein liegt vor, Kopie des versendeten Schreibens auch.[/FONT]
[FONT=&quot]Jetzt bekomme ich permanent Mahnungen, Zahlungsaufforderungen und die Androhung der Einschaltung eines Rechtsanwaltes aus Hamburg per Mail, habe aber noch nicht einen Cent gezahlt.[/FONT]
[FONT=&quot]Zur Verbraucherzentrale gehen oder hat jemand einen schon jetzt weitreichenderen Tip?[/FONT]
[FONT=&quot]Herzliche Grüße aus dem Rheinland[/FONT]
 
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Was meinst Du mit "Wirksamkeit der Kündigung"?

Eine Kündigung ist dann wirksam, wenn sie fristgemäß ausgesprochen wird, und wenn sie beweisbar zugestellt wird (Einschreiben und Rückschein wäre bei solchen "Unternehmen" besser).

Es stellt sich allerdings in diesen Fällen immer wieder die Frage, ob man mit den halbseidener Unternehmen und ihren Anwälten überhaupt Kontakt aufnehmen soll.
Hier ist ein Artikel von jemandem, der sich mit der Materie auskennt:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Aller Erfahrung nach wird man anschließend auch nicht weniger Mahnungen bekommen.
Vor Gericht trauen sich die "Betreiber" angesichts der Wackeligkeit dieser "Geschäftsmodelle" nur extremst selten (und dann verlieren sie).

Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte (gibt es in diesen Fällen nur sehr selten):
Widerspruch binnen 14 Tagen mit Einschreiben ans Gericht.
Mahnbescheid: so sieht er aus
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de
 
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Hallo, ich hatte diese Seiten vorher gelesen, aber keine Antwort auf Wirksamkeit der Kündigung gefunden.

Kündigungen sind einseitige Willenserklärungen. Und die Firma hat doch bestätigt die Kündigung bekommen zu haben und wenn sie meinen die sei unwirksam, soll sie es vor Gericht beweisen...

Aus guten Grund gehen diese Firmen zu 99,9% nicht vor Gericht, da die Geschäfte meist auf Sand gebaut sind.

Alles nur meine Meinung.

Gruß Marco
 
AW: unkündbarer Vertrag Maxolution?

Du hast dir größte Mühe gegeben, die Kündigung fristgerecht los zu werden. Gescheitert ist es an den anscheinend zu hohen Anforderungen des ausländischen Anbieters. Logischer Weise ist es nun dessen Problem, dir nun den weiterführenden Vertragswille einzureden, den du ja gar nicht hattest.

[FONT=&quot]die Androhung der Einschaltung eines Rechtsanwaltes aus Hamburg [/FONT]
Das wird auch so eintreten. Nur ist dieser Hamburger Anwalt (oder besser dessen Schreibbüro) eines der zahnlosesten Tieger in dem Biz. Die schreiben dich an, betteln darum dein Geld haben zu wollen mit witzigen Drohgebärden und hegen sonst keine Absicht, dir näher treten zu wollen. Falls doch, dann hast du ja noch dein Einschreiben und deine durchaus nachvollziehbare Argumentation.
 
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Hab jetzt die verdammten Zugangsdaten...Aber um zu kündigen benötige ich ja den Membership Key, der nirgends zu finden ist. Jetzt wollen die, dass ich den per Post beantrage. Wie kann das denn sein, wenn man sonst alles übers Internet machen kann?
Ist die dort angegebene Nummer, über die ich die Firma erreichen kann, eigentlich ne teure Hotline?
 
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Lass doch nicht den Zirkus mit Dir veranstalten. Denen muss Dein Name, Adresse, Mailadresse reichen. Das kriegen die auch nachweislich per Einschreiben. Wenn die darüberhinaus meinen, einen intergalaktischen Klingonen-Key vom Stern Andromeda 24 oder das Lösungswort des Kreuzworträtsels aus der Zeitschrift "Frau von Welt" vom 7.4.1958 haben zu müssen, dann ist das deren Sache. Die sollen sich gehackt legen.
 
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Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten.
BVewegt sich alles im Bereich des Möglichen.
Werde mir die Postings noch mal KOMPLETT durchlesen und einige Dinge herauskopieren.
Euch alles Gute!
 
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Hallo Forum!
Hatte heute 2 Abbuchungen von besagter Firma und hab mal gegoogelt, bin so hier im Forum gelandet. Nachdem ich gelesen hab, das sowas durch den Besuch dubioser Sexseiten zustandekommen kann, hab ich mal das E-mail Konto meines 12jährigen Sohnes kontrolliert und hab eine Bestätigungsmail über eine Anmeldung bei www. sexkiste.com gefunden.Darin wurde bestätigt, das der Betrag von 118,90€ erfolgreich abgebucht worden ist. Junior hat also meine Kontodaten dort angegeben. Eigentlich hab ich den Jugendschutz am Computer für sein Benutzerkonto aktiviert, aber er hat mein Passwort rausbekommen und diesen so umgangen. Habe das Geld natürlich sofort zurückgebucht und Ihm gehörig den Kopf gewaschen. Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich jetzt weiter vorgehen soll?
Danke im Vorraus Bernd.
 
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Dein Sohn ist minderjährig, also nicht geschäftsfähig und dich trifft keine Schuld von wegen Mitstörerhaftung oder so ´nem Käse. Leute, die den Sachverhalt dem Anbieter so mitteilen, wie er ist, hatten bei Maxolution i. d. R. keine weiteren Probleme. Aber auch ohne dem - da du den SV nun kennst, könnte der Anbieter über seine Inkassoschergen rum Mahnen bis zum Nimmerleinstag. Allerdings würde ich bei meinen Kids zum sachlichen Widerstand greifen, da hier öfter auch mal eine Strafanzeige platziert wird und das würde unnötigen Ärger bedeuten.
 
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Danke für die schnelle Antwort, werde mich also hinsetzen und Tee trinken.
 
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Hallo lieben Forenmitglieder,

erstmal ein fröhliches Hallo hier in die Runde. Ich habe mich bei euch angemeldet, da ich auf meinem Kontoauszug eine Abbuchnung der hier schon oft genannten Firma "qlay" entdeckt habe. Es wurde ein Betrag von 99,90 abgebucht. Nachdem ich mit der Nummer vom Kontoauszug bei qlay geschaut habe, ist diese Zahlung für eine Premiummitgliedschaft für die Internetseite Dating.de gewesen. Das Problem ist nur, ich habe mich niemals bei der Seite angemeldet! Wie soll ich jetzt weiterverfahren??
Bin mir leider sehr unsicher in der Vorgehensweise. Was ich aber durch mitlesen herausgefunden habe, ist zuerst die Abbuchung rückgängig machen, richtig. Es trifft mich leider das 1. Mal.:unzufrieden:

Bedanke mich für eure Hilfe und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen


Markus
 
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Es wurde ein Betrag von 99,90 abgebucht.

Wie soll ich jetzt weiterverfahren?
Hallo aber auch!

Wie in einigen Postings hier schon zu lesen ist, passiert das nicht selten. So wies ausschaut, hat womöglich irgendwer deine Kontonummer verwendet, wenn du es nicht warst. Es kam zur Lastschrift und bekanntlich kann man eine nicht genehmigte Lastschrift über seine Bank problemlos zurück ordern. Das wars!

Schreiben würde ich erst einmal nix aber ständig das Konto überwachen und immer wieder zurück buchen. Ohne Benennung von Name und Adresse kann man dem Support des Anbieters aber auch per eMail mitteilen, dass die Abbuchungen zukünftig zu unterlassen sind (eMailadresse verwenden, die sonst nicht genutzt wird oder so).
 
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Guten Abend alle zusammen,

also habe das Geld zurücküberweisen lassen. Wenn ich das richtig verstanden habe, soll ich jetzt erst einmal abwarten und Tee trinken, richtig?

Schönen Abend euch allen noch

Grüße

Markus
 
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Hallo Markus!
Also bei mir ist nach der Rückbuchung nichts weiter passiert, keine Post, keine weiteren Abbuchungen, nichts. Also einfach zurücklehnen, keine e-mail oder Brief schicken oder anrufen. Du gibst denen sonst nur mehr Daten über dich.

Gruß Bernd
 
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Du gibst denen sonst nur mehr Daten über dich.
"Denen" klingt halt abwertend. Fakt ist, das "die" eigentlich beschi.... wurden. In vielen Fällen nutzen diejenigen, die das Problem auslösen, nicht nur fremde Kontodaten sondern auch fremde oder falsche Adress- und Nutzerdaten. Deshalb sollte man sich vorerst nur mit der Rückbuchung begnügen. Ist aber auch der richtige Datenbestand des Kontoinhabers bei der Anmeldung verwendet worden, dann gibt es später Mahnungspost und dann kann man immer noch überlegen, ob man reagieren möchte oder nicht. Ich persönlich würde dann zwar reagieren aber es hat sich durchaus bewährt, auch mal auf einen gerichtlichen Mahnbescheid zu warten. Erst dann tut Aktion wieder Not.
 
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