Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Übrigens, nicht überall, wo qlay drauf steht, ist auch digitalpayment/Maxolution drin! Hier schrieb zuvor der octisi:
...auf meinem Kontoauszug eine Abbuchnung der hier schon oft genannten Firma "qlay" entdeckt habe.

Zahlung für eine Premiummitgliedschaft für die Internetseite Dating.de gewesen.

Qlay ist keine "Firma" sondern ein Produkt der
AVICOM
Gesellschaft für Telekommunikation und Information mbH
Pf.-Kraus-Str. 127f
56077 Koblenz

Registergericht:
Koblenz HRB 6991
Dort heißt es:
AVICOM über qlay.de schrieb:
QLAY TRANSACTION SERVICE

Dieser Dienst führt lediglich elektronische Lastschriften im Auftrag des jeweiligen Internet-Händlers auf Basis der angelieferten Zahlungsdaten durch und kann deshalb keine weitergehenden Informationen, insbesondere zum Zahlungsgegenstand oder zum Vertragsinhalt zwischen dem Internet-Händler (Zahlungsempfänger) und dem Käufer (Inhaber des belasteten Kontos), bereitstellen.

Bei Fragen setzen Sie sich bitte direkt mit dem jeweiligen Internet-Händler in Verbindung!

Sie können sich die Kontaktadresse des Internet-Händlers sowie die Daten Ihrer Transaktion anzeigen lassen, in dem Sie die auf Ihrem Kontoauszug im Verwendungszweck angegebene Internet-Adresse (z.B.: WWW.QLAY.DE/ELV/12345678) aufrufen.

Dating.de nutzt (wie auch Maxolution und andere) das Zahlungssystem, ist aber ein Projekt von
Telecall Services GmbH
Leopoldstrasse 16
40211 Düsseldorf

Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 49178

Wollte ich für die hiesige Recherche nur mal angemerkt haben. :wink:
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Hallo alle zusammen,

heute ging die Sache dann fröhlich weiter, habe die 1. Mahnung bekommen mit einer Mahngebühr von 10 euro.
Kann mir da wirklich nichts passieren wenn ich die Mahnung ignoriere?
Habe irgendwie Bedenken..

Grüße und einen sonnigen Tag euch allen

Markus
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Es könnte Dir der Himmel auf den Kopf fallen. :cool:

Soweit bisher bekannt ist, haben alle diejenigen, die auf die Mahnungen nicht reagiert und nicht bezahlt haben, ihr Geld behalten können.

Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Was tun bei einem Mahnbescheid (der aber ziemlich sicher eh nicht kommen wird)?
Mahnbescheid: so sieht er aus
 
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Alles klar,

dann hoffe ich mal das der Himmel bleibt wo er ist:cool: und das Geld ebenso.:-D

Grüße
 
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hallo leute,

so nachdem ich jetzt schon einiges über maxolution gelesen habe, bin ich auch sehr stark ins zweifeln gekommen.....
ich habe am 10.03.10 ein schreiben von einem inkassobüro aus wien bekommen mit der aufforderung ca. 430,00 zu bezahlen (inkl div. mahngebühren ect.) und falls ich dieser zahlung nicht nachgehe, eine Klage eingebracht wird. daraufhin hab ich schriftlich (telefonisch erreichte man dort keinen) um eine info gebeten um was es sich handle.
gestern bekam ich ein schreiben bzw. eine kopie über eine kaufbestätigung - homepage ht*p://w*w.hackedlivecams.com" - inkl. meiner veralteten bankdaten.
dann hab ich mir erinnert das ich vor 3 jahren (seither auch die mitgliedschaft) mal einen kurzen blick auf die besagte seite warf und ich mich eingeloggt habe, jedoch "versuch fehlgeschlagen" stand....daraufhin beließ ich es bei der sache. habe mich jetzt mal mit meiner "alten" bank kurzgeschlossen und nachgefragt ob hier abbuchungen an digitalpayment durchgeführt worden sind und siehe da, es wurden tatsächlich abbuchungen zu € 29,90 regelmäßig durchgeführt. jedoch die letzte im august 2009, denn kurze später habe ich ja bank gewechselt, daher auch jetzt ein schreiben vom inkassobüro.....

ich weiß das ich echt sehr sehr dumm war aber leider gehör ich mal zu den menschen die nieeeee die bankauszüge kontrollieren......:scherzkeks::scherzkeks::scherzkeks:
passiert mir jetzt sicherlich nicht mehr....bzw. das geld kann man ja nicht mehr zurückholen, oder?

kann mir jemand einen rat geben? wie soll ich am besten reagieren? ich habe zumindenstens sofort die kündigung auf dieser besagten seite durchgeführt, da ich die zugangsdaten jetzt hatte.

soll ich einen anwalt einschalten oder ist hier eh schon alles zu spät?

glg tricks
 
Maxolution / camflatrate.com

Hallo hatte 10.2008 auch den Testzugang von Camflatrate.com in anspruch genommen.
3 Tage für 4 euro wenn ich mich recht erinnere, hatte sie danach auch wieder vergessen bis ich per eMail eine Mahnung bekahm wo ich erfuhr das ich ein abo abgeschlossen hätte usw. mmm ok hatte versucht über den suport von der seite zu kündigen, resultat sie seien dafür nicht zuständig wenden sie sich an Maxolution, mmm Lma dachte ich mir.
Habe deren eMails ignoriert bis ich heute ein anruf von Ra Brandes bekahm , bei ihnen ist ein Abo offen von max.1500 euro wie hätten sie es gern Gerichtlich oder Ausergerichtlich, als ich denen sagte das ist reine abzocke meinte die Dame das tut nichts zur sache und widerholte sich wie möchten sie es ........ .
habe erstmal zeit geschunden das ich nicht zahlen kann .
Was mache ich jezt muss ich zahlen .
 
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Ein paar grundsätzliche Erläuterungen zu diesen "Würgeschlangen-Abos".

  • Ein Preishinweis muss sofort auffindbar sein.
  • Wenn ein kostenloses "Test-Abo" nach Ablauf "automatisch" in ein kostenpflichtiges "Dauerschuldverhältnis" übergeht, so muss dies als eine der "Hauptleistungspflichten" auch direkt auf der Angebots-Webseite so erläutert worden sein, sofort auffindbar und klar verständlich. Eine versteckte "Verlängerungsklausel" in den AGB reicht nicht und ist als "überraschende Klausel" gem. § 305c BGB unwirksam.
  • Das Angebot auf der Webseite muss hinsichtlich aller Vertragskonditionen eindeutig erläutert worden sein.
  • Wenn es keine wirksame Widerrufsbelehrung in Textform gegeben hat (mit Zustellung beim Verbraucher, mindestens per e-Mail und anschließendem Ausdruck), dann hat die Widerrufsfrist von 14 Tagen niemals begonnen, und es existiert ein quasi unbegrenztes Widerrufsrecht. Das gilt (entgegen der immer wieder geäußerten Lüge) auch dann, wenn "die Dienstleistung sofort in Anspruch genommen" wurde, wenn es vor Vertragsschluß keine Widerrufsbelehrung in Textform gegeben hat. Die Widerrufsbelehrung auf der Webseite oder in den "AGB" reicht nicht.
  • Der Anbieter ist im Streitfall in der Beweislast wegen der Angebotsdarstellung und der Zustellung der Widerrufsbelehrung.

Wenn sowohl die "Vertragsgestaltung" fraglich ist als auch die Widerrufsbelehrung fehlt, kann man zweigleisig fahren, dann bestreitet man den Vertrag und erklärt hilfsweise den Widerruf. Mehr schreibt man nicht.

Es stellt sich in diesen Fällen immer wieder die Frage, ob man mit den Anwälten halbseidener Unternehmen überhaupt Kontakt aufnehmen soll.
Hier ist ein Artikel von jemandem, der sich mit der Materie auskennt:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Aller Erfahrung nach wird man anschließend auch nicht weniger Mahnungen bekommen.
Vor Gericht trauen sich die "Betreiber" angesichts der Wackeligkeit dieser "Geschäftsmodelle" nur extrem selten.

Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte (gibt es in diesen Fällen mal, aber nicht regelmäßig):
Widerspruch binnen 14 Tagen mit Einschreiben ans Gericht.
Was tun bei einem Mahnbescheid (der aber ziemlich sicher eh nicht kommen wird)?
Mahnbescheid: so sieht er aus
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de
 
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Hallo,

nun möchte ich auch meine Frust über diese ganze Abzockerbande erzählen. Seit 2009 erhalte ich Mahnbriefe der Firma Intrum Justina über 2 Forderungen (Stand derzeit 1. ca. 150,00 EUR / 2. ca. 2.000,00 EUR). Ich soll im Jahr 2006 ein Abo bei Digitalpaymang abgeschlossen haben, jedoch bin ich mir nicht bewusst, jemals dieses Abo gebucht zu haben.

Nun, ich habe nie auf die Mahnbriefe reagiert (hatte mich hier ein wenig schlau gemacht), außerdem erhielt ich keinen gerichtlichen Mahnbescheid.

Bis vor einem Monat geriet die ganze Sache auch in Vergessenheit - bis ich versucht habe eine Kredit bei meiner Hausbank zu beantragen. Ich habe keinerlei Speicherungen bei der Schufa sondern eine Speicherung bei der Firma: Infoscore Forderungsmanagement GmbH.

Hier besteht ein Eintrag zum Inkasso-Mahnverfahren durch die Firma Schimmelpfeng (gleiche Anschrift wie Intrum Justina). Da mir das jetzt alles zu bunt wird, habe ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet und hoffe nun auf Klärung. Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

Gerne berichte ich weiterhin wie alles ausgeht.Liebe Grüße
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Du kannst den widerrechtlichen Schufa-Eintrag notfalls per einstweiliger Verfügung entfernen lassen.

Der Eintrag ist ganz klar widerrechtlich erfolgt. Die Forderung, selbst wenn sie begründet wäre, ist längst verjährt. Bei einer längst verjährten Forderung kann ein Inkassobüro das "berechtigte Interesse" an einem Eintrag in Schuldnerverzeichnisse gemäß § 28a BDSG wohl nicht geltend machen.

Ich würde denen so richtig saures reinwürgen und auch auf Schadenersatz aus § 824 BGB klagen (widerrechtliche Kreditgefährdung).

Man muss, nein: man darf sich von diesen Inkassokötern nicht mehr alles gefallen lassen.
 
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ich habe keine Eintragung bei der Schufa sondern bei der arvato infoscore GmbH bzw. informa consumer data gmbh.

In meiner Schufa findet sich dazu keinerlei Eintragung bzw. habe ich keine negative Schufa.

Ich werde nun abwarten, was der Anwalt sagt.

 
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HALLO - wenn ich das selber regeln könnte, würde ich das tun! Ich werde die Forderung sicher nicht zahlen und da ich die Eintragung löschen lassen will, muss ich ja was unternehmen, oder?? Was rätst du mir denn??
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

HALLO - wenn ich das selber regeln könnte, würde ich das tun! Ich werde die Forderung sicher nicht zahlen und da ich die Eintragung löschen lassen will, muss ich ja was unternehmen, oder?? Was rätst du mir denn??
Der Weg über einen Anwalt ist meines Erachtens in deinem Fall durchaus das richtige. Wie Antiscammer bereits ausführte, würde ich denen so richtig saures reinwürgen und auch auf Schadenersatz aus § 824 BGB klagen (widerrechtliche Kreditgefährdung). Das ist eine Unverschämtheit, die sich dieser Butzen leistete.
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Die Arvato infoscore ist IMHO eine ähnliche Schuldnerauskunftsdatenbank, wie die Schufa. Die gesetzlichen Voraussetzungen über die Zulässigkeit eines Eintrags dort entsprechen denen bezüglich der Schufa. Maßgeblich sind die Bestimmungen des § 28a BDSG.

Bei zweimaliger Mahnung sowie Nichtreaktion des Schuldners kann ein Inkassobüro den Schuldner bei einer Auskunftsdatenbank eintragen - aber nur dann, wenn die Voraussetzungen über das "berechtigte Interesse" vorliegen.

Trotz Nichtreaktion dürften diese Voraussetzungen bei einer längst verjährten Forderung unstreitig nicht vorliegen. Ansonsten könnte jedes Inkassobüro wegen Forderungen aus der Zeit der Reichsgründung 1871 die Ur-Ur-Erbschuldner bei Auskunfteien einmelden. Irgendwo kann es das nicht ganz sein.
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Die Forderung ist vom Juli 2006 - die Mahnung von intrum justitia sind aber 2009 eingegangen, somit könnte ich mit der Verjährung pech haben. Jedoch habe ich keinen Vertrag im Internet abgeschlossen und bin mir auch keiner Schuld bewusst, hier handelt es sich 100%ig um irgendeine Internetfalle!

Ich hoffe sehr, dass ich da raus komme!
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Ich hoffe sehr, dass ich da raus komme!
Wieso das, du bist doch gar nicht richtig drin! Der österreichische Anbieter oder das Inkasso oder irgendwelche Anwälte der Gegenseite müssten nachhaltig beweisen können, dass du es warst, der/die sich angemeldet hatte. Bei einer Anmeldung aus 2006 geht das aber definitiv nicht.
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

ja da hast du recht, nur wie kann ich den Eintarg bei informa consumer data löschen?
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Den kannst nicht Du löschen, sondern Du kannst die Löschung wegen Streitigkeit der Forderung beantragen bzw. Deinen Anwalt drauf ansetzen.
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

ok, vielen Dank für die Hilfe, dann werde ich noch Rücksprache mit meinem Anwalt halten...
 
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