Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

kann ich auch nicht verstehen, wenn Du einen teueren Anwalt nimmst, kannste ja gleich bezahlen. So ein Quatsch.Ruhe bewahren, nicht immer gleich in die Hose sch....Im Internet gibt es zu jeder Frage eine stichhaltige Antwort in Form von Gesetzen und Erläuterungen, und notfalls günstigen Intenetanwalt. Was hier in solchen Foren steht ist häufig sehr viel Müll von Menschen mit Halbwissen und zu viel Zeit.Jede Auskunftei kannst Du selbst anschreiben, die müssen Dir als betroffene Person detailiert Auskunft geben; bei unberechtigten Einträgen Widersprichst Du, dann müssen die diese Nachprüfen! Ansonsten alles schriftlich, niemals irgend etwas telefonisch oder gar SMS. Die beste Schriftform ist ein Fax, da man sofort eine Empfangsbestätigung mit dem Text erhält - billiger und besser als Einschreiben mit RS; denn Du könntest ja auch einen leeren Brief versandt haben.
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Hallo! ... vllt. kann mir hier jemand helfen ... ich habe mich im August 2010 bei Deinfickdate.de angemeldet und dort ein Jahresabo gebucht ... mir wurde der Betrag von meinem Konto abgebucht ... soweit alles i. O. ... da ich aber die Seite eigentlich nie gebraucht habe bzw. mich eher wegen Neugierde dort angemeldet habe, wollte ich meine Mitgliedschaft jetzt vorzeitig beenden bzw. meinen Account deaktivieren ... bin auf die Seite wo das bei Deinfickdate.de gehen soll und wollte mich löschen lassen ... es kam folgendes:

"Du hast eine aktive Premiumitgliedschaft, die zunächst gekündigt werden muss. Deswegen kann Dein Account nicht deakiviert werden"

ok, dann halt meine Premiummitgliedschaft kündigen ... da kam das Feld für die Kündigung ... jetzt kommt es ... da solle ich eine sogenannte "Membershipkay" angeben ... ich dachte erst meinen Benutzernamen ... ne, ist es nicht ... dann habe ich denn Support angerufen und siehe da, es handelt sich hierbei um die Fa. Digital Payment aus Österreich ... sollte ja hier bekannt sein ... die sagten mir, ich hätte damals bei der Anmeldung bzw. bei der Begrüßungsmail eine sogenannte Membershipkay erhalten ... diese müßte ich im I.-net-Kündigungsformular eingeben ... habe aber leider die Begrüßungsmail gelöscht und kann auch wirklich nicht sagen, ob diese sogenannte Membershipkay jemals dort darin gestanden hat ... sie sagte mir am Telefon, sie brauche unbedingt von mir schriftlich (per Brief oder Fax) eine Anfrage für die Membershipkay ... ich sagte erst, sie können diese mir doch nach meiner hinterlegten e.mail-Adresse schicken ... nein nein, das ginge nicht ... nur schriftlich ... habe nun ein Schreiben aufgesetzt mit meinem Benutzernamen, e.-mail-Adresse und nur meinen Namen ... genau das stand auch bei Ihr im Computer und ich solle mir keine sorgen machen, sobald Sie mein Schreiben hätte würde Sie mir das so Membershipkay per e.mail zuschicken und ich könnte ganz normal über Deinfickdate.de meine Premiumitgliedschaft kündigen und anschließend meinen Account ... habe bei meinen Brief keine Absenderadresse angegeben ...

kommt mir ehrlich gesagt etwas spanisch vor ... wohlmöglich verschwindet mein Brief gleich im Müll ... was kann ich tun ... wollte eigentlich anonym bleiben ... oder haben die außer meine Bankdaten, Name auch meine Adresse? ... überlege als nächstes an Digital Payment eine Kündigung meines Premiumsvertrages zuschicken und auf eine Löschung meines Account zu bestehen ... aber dann müßte ich bei einem Einschreiben meine Adresse angeben ... aber wenn ich hier so lese, sollen schon so manche bei der Fa. Digital Payment gekündigt haben und trotzdem wurde der Betrag weiterhin abgebucht bzw. Inkasobriefe kamen ins Haus ... überlege auch einen Rechtsanwalt einzuschalten ... sollte von denen keine Kündigungsbestätigung kommen ...

kann mir hier jemand einen Tipp geben was ich machen soll?

Danke und schöne Grüße wolle111
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Also, die Firma ist nicht Digitalpayment sondern die Maxoution GmbH. Digitalpayment macht nur die Buchungen. Spanisch ist in deiner Sache erher nichts, das läuft meinem Erachten nach korrekt ab. Da könnt ja jeder kommen und versuchen einen Account zu deaktivieren/kündigen - das muss schon nachvollziehbar alles ablaufen.

... da ich aber die Seite eigentlich nie gebraucht habe bzw. mich eher wegen Neugierde dort angemeldet habe, wollte ich meine Mitgliedschaft jetzt vorzeitig beenden

...das dürfte wohl kaum ein Grund sein, mal so eben eine bestehende Mitgliedschaft vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu beenden. Lies dir dazu doch noch einmal die AGB des Anbieters durch, deren Kenntnisnahme du bei der Anmeldung ja schon bestätigt hattest.

Beispiel: versuche mal ein Autoleasing vorzeitig zu beenden, nur weil man dir den Schein gezwickt hat ...
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

kann mir hier jemand einen Tipp geben was ich machen soll?
Schau mal in die AGB, wer überhaupt Vertragspartner ist. Dort ist übrigens auch eine Faxnummer angegeben, an die man die Kündigung richten kann und für die man den Key nicht benötigt. Die AGB enthalten ohnehin ein paar ganz seltsame Pferdefüße.
Ansonsten kannst Du nichts weiter tun, als die Firma zur Löschung Deines Profils und Deiner Daten aufzufordern.

Inwieweit die dem nachkommen, ist dann auch so eine Sache. Schließlich sitzen die nicht in Deutschland und haben Deine Daten ja mindestens an den Bezahldienstleister weitergegeben...
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Das Herumgekaspere mit diesen angeblichen "Membership-Keys", die nirgends auffindbar sind, ist bei diesen Würgeschlangen-Porno-Anbietern hinlänglich bekannt.

Auf dieses alberne Spiel muss man sich jedoch nicht einlassen.

Eine Kündigung ist eine Kündigung und muss vom Dienstleister akzeptiert werden, solange sie fristgemäß zum Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit erfolgt. Das Erfordernis der Zusendung eines irgendwie gearteten "Membership-Keys" ist Blödsinn. Der Dienstleister hat die Kündigung unter der Angabe der persönlichen Daten zu akzeptieren. Er hat die persönlichen Daten in seiner Datenbank vorliegen. Schließlich schafft er es ja auch erfolgreich, bei Nichtzahlung Mahnungen an die Betroffenen zuzustellen, auch ohne dass diese ihm hierfür erst den "Membership-Key" :scherzkeks: nennen müssen.
Das ist reines Affentheater.

Maßgeblich ist nur, dass man die Kündigung zum Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit fristgemäß zustellt, z.B. per Fax mit Ausdruck des Sendeprotokolls. Bitte nicht per e-Mail.

Sollte danach noch Geld abgebucht werden, so lässt man es von seiner Bank mit "Widerspruch" zurückbuchen, und basta.

Die voraussichtlich bald eingehenden bösen Anwaltsbriefe darf man geflissentlich ignorieren. Nach hier vorliegendem Kenntnisstand wird von den Anbietern nicht geklagt. Es gäbe ohnehin keine Rechtsgrundlage dafür.

Insgesamt stellt sich aber auch oft die Frage, ob überhaupt jemals ein wirksamer, kostenpflichtiger Dienstvertrag zustande gekommen war. Bei manchen dieser Würgeschlangen-Porno-Fallen ist das nicht der Fall.

Zu prüfen ist:

  • Gab es eine nachweisbare Bestellung über ein Double-Opt-In-Verfahren, d.h. mit Aktivierung des Zugangs erst nach Klick auf den Link in einer Bestätigungs-e-Mail?
  • Gab es eine sofort erkennbare Preisauszeichnung?
  • Gab es eine transparente Beschreibung des Leistungsangebots sowie der Zahlungsmodalitäten vor Vertragsschluss?
  • Wurde auf die Tatsache, dass das Testabo nach Ablauf in ein teures Dauerabo übergeht, sofort erkennbar und deutlich (und zwar nicht nur in den albernen "AGB"...) hingewiesen?
  • Wurde dem Verbraucher nachweislich eine wirksame Widerrufsbelehrung in Textform zugestellt, und zwar mindestens per e-Mail (mit Ausdruck am PC oder dauerhafter Speicherung am PC)? Hierfür ist der "Dienstleister" im Streitfall in der Beweispflicht. Kann er den Beweis nicht führen, hat die Widerrufsfrist nie begonnen, und der Verbraucher kann auch Jahre nach dem "Vertragsschluss" noch den Widerruf erklären, und zwar fristlos - im Unterschied zur Kündigung.

Wenn der Dienstleister auch nur in einem einzigen der o.a. Punkte ein Problem hat, dann wird er vor Gericht keine Zahlungsansprüche geltend machen können. Was auch der Grund dafür sein dürfte, dass in diesen Fällen keine Gerichtsverfahren bekannt geworden sind.

Wenn man zu dem Ergebnis gelangt ist, dass ein wirksamer Vertrag wegen des Verstosses gegen Transparenzverpflichtungen niemals existiert hat, oder dass der Vertrag wegen fehlender oder unwirksamer Widerrufsbelehrung widerrufen werden kann, so hat man als Verbraucher das Recht, die weitere Zahlung mit sofortiger Wirkung zu verweigern sowie die Anfechtung wegen Irrtums und Einigungsmangels und hilfsweise den Widerruf zu erklären. Ggf. hilft hierbei die Verbraucherzentrale oder ein Anwalt.
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

Hallo @ All! ...

erst einmal ein großes DANKESCHÖN für die schnellen Antworten ... denke auch das bei mir bisher alles korrekt abläuft ... warten wir mal ab ... hoffe auf eine baldige Antwort von Digital-Payment in Sachen Membershipkey ...

schöne Grüße wolle111
 
AW: Abbuchung von digitalpayment.de ( Maxolution/Cyberservices)

wow, habe gestern schon meine Membershipkey per e.mail bekommen ... heute morgen gleich gekündigt und kurze Zeit später gleich die Kündigungsbestätigung per e.mail erhalten ...

schöne Grüße - wolle111 -
 
Hallo, zusammen!

Von meinem Konto wurden mitte letzten Jahres auch beträge von digital Payment abgebucht (angeblich soll ich mich auf der Seite sexkiste.com angemeldet haben, wovon ich jedoch nichts weiß...). als mir das auffiel, habe ich diese Beträge (insgesamt ca. 200€) zurückbuchen lassen. Heute habe ich dann einen Brief von einer Münchener Anwaltskanzlei bekommen mit einer Zahlungsaufforderung von insgesamt ca. 520€ (Ausstehende Zahlungen, Mahngebühr, Bankspesen und Anwaltsgebühren) erhalten. Ich werde morgen sofort schriftlich Widerspruch einlegen und um einen Beweis der Richtigkeit der Forderungen bitten.

Muss ich jetzt Angst vor irgendwelchen gerichtlichen konsequenzen haben?? Da ich keine Rechtschutzversicherung habe, wäre das ggf. teuer.

Ich wäre dankbar für tipps eurerseits, wie ich mich jetzt verhalten soll und was mich ggf. noch erwartet.

Danke schonmal im Voraus!!

LG
chax
 
Bemühe doch mal die Suchfunktion hier im Forum mit dem Namen der Kanzlei ...
Ich möchte wetten Du findest mehrere Threads dazu und ich wette weiter daß die Kanzlei aus drei Namen besteht wobei der erste mit "A" beginnt.
Wenn das so ist dann:
Ich werde morgen sofort schriftlich Widerspruch einlegen und um einen Beweis der Richtigkeit der Forderungen bitten.
Soll ich eine Brieffreundschaft mit Abzockern beginnen?

Muss ich jetzt Angst vor irgendwelchen gerichtlichen konsequenzen haben??
Nö, erst wenn die Hölle zufriert und am Südpol Bananen wachsen

Ich wäre dankbar für tipps eurerseits, wie ich mich jetzt verhalten soll
Suchfunktion bemühen (siehe oben)
Lesen
Wohlfühlgetränk holen und genießen

und was mich ggf. noch erwartet.
Das hier >>> Das Kalletaler Dreieck

Desweiteren empfehle ich die Links hier >>> http://forum.computerbetrug.de/pages/wichtige_forenthemen/
 
Sorry das ich Threadnekromantie betreibe, aber ich habe jetzt auch ein Problem mit Digitalpayment, Maxsolution wegen Deinsexdate.de.
Dort habe ich das Probeabo abgeschlossen. Komischerweise lief es weiter und dann wurden mir auch noch 39,90 via Clickandbuy abgezogen. Jetzt schon zum zweiten mal obwohl ich bereits innerhalb der 14 Tage gekündigt hab.
Angeblich soll mein Abo bei denen bis Januar 2015 laufen.
Nun bin ich am Überlegen wie ich wieder mein Geld zurückbekomme. Zum einen wollte ich nicht das es weiterläuft und zum anderen bin ich davon ausgegangen das es automatisch ausläuft.
Das war dumm von mir aber hey, ich dachte es gibt auch ehrliche Anbieter bei sowas.

Hat irgendjemand einen Rat für mich?
Gekündigt habe ich es. Mit Clickandbuy muss ich mich auch rumschlagen weil sie auch sagen das es bis 2015 läuft.
Ich fühle mich verarscht und allein in der Sache.

Weiß jemand rat?

Die von Clickandbuy konnten mir auch nicht helfen da sie ja nur die Zwischenmänner sind.
 
1. für eine Threadnekromantie gehörst du noch zu den aktuellen Usern, es gibt User, die noch älteres Essen aufwärmen ;-)

2. Abbuchung von wo? Konto oder Tel.Rechnung? ( wg. unterschiedlichen vorgehensweisen...)
 
Von meinem Konto.
Jetzt wollten sie mir zwar 38,57 € auf mein Konto zurück überweisen doch nur wenn ich ihnen im Gegenzug meine IBAN und BIC gebe.
Da ich aber auch hier schon schlechtes darüber gelesen hatte, habe ich es natürlich nicht gemacht bzw. weigere mich und habe ihnen auch geschrieben das sie einfach die Clickandbuy Aufträge stornieren sollen. Was man ja als Auftraggeber machen kann. Als Kunde nicht.
 
Dann geh einfach zur Bank und sage denen, dass es ohne deine Genehmigung abgebucht wurde.
Wenn du denen keinen Lastschriftauftrag (Genehmigung für eine monatliche Abbuchung, die du schriftlich dem Abbucher geben musst) gegeben hast, dann hast du 13 Monate Zeit.
Ansonsten 6 (oder waren es 8?) Wochen.
Deine Bank storniert dann die Lastschrift und du hast das Geld wieder.
Aber sei dir sicher, dass du nachweisen kannst, dass du innerhalb der 14 Tage gekündigt hast und somit kein Vertrag existiert,
da dir sonst die Rückbuchungsgebühren in Rechnung gestellt werden können, wenn doch ein gültiger Vertrag existiert.
 
Ich denke das dürfte der Fall sein.
Die Bestätigung kam zum 21.8.14., Gekündigt hatte ich schon zum 19. und 21.8.14 in zwei Widerrufen an die revocation adresse von Deinsexdate.de die ja von Maxsolution unterhalten wird.
Meh, dann sperrt mir halt Clickandbuy das Konto und droht mir mit dem Mahnanwalt. Darauf hab ich keine Lust. Auch sagen sie ja das sie es nur der Auftraggeber (also Maxsolution, Digitalpayment oder wer auch immer kündigen kann).
 
Dann geh einfach zur Bank und sage denen, dass es ohne deine Genehmigung abgebucht wurde.
Vorsicht und genau lesen:
Deine Bank storniert dann die Lastschrift und du hast das Geld wieder. Aber sei dir sicher, dass du nachweisen kannst, dass du innerhalb der 14 Tage gekündigt hast und somit kein Vertrag existiert, da dir sonst die Rückbuchungsgebühren in Rechnung gestellt werden können, wenn doch ein gültiger Vertrag existiert.

Jetzt wollten sie mir zwar 38,57 € auf mein Konto zurück überweisen doch nur wenn ich ihnen im Gegenzug meine IBAN und BIC gebe.
Das ist richtig, denn abgebucht wurde über das Zahlungssystem Digitalpayment, das natürlich zur Maxoution gehört. C&B (eine Tochter der T-Com) hat die Bankdaten nicht zur Verfügung, kann aber direkt ins Forderungsmanagement eingreifen.

Hast du einen Nachweis darüber, dass tatsächlich während der Testphase gekündigt wurde? Also eine Bestätigung von Maxolution?

Mit dem Support dort kann man übrigens ordentlich kommunizieren. Die sind so groß in dem Biz, dass die ihr Geschäft nach meinem dafürhalten heute recht anständig machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das nicht. Da ich dachte das es ausreicht wenn es auf den großen Vertrag hinausläuft diesem zu Widersprechen.
Hier mal die kurze Zeitlinie.
Zum 17.8. hatte ich angemeldet und die 2 Probetage bekommen. Zum 19.8. bekam ich erst den Vertrag mit seinen windigen AGBs. Zum 21. und 23. hatte ich bereits meinen Widerspruch zu Maxsolution geschickt. Zum 25.8.14 bekam ich die Kündigung zum 21.1.15 von der revocation adresse.
 
Zum 21. und 23. hatte ich bereits meinen Widerspruch zu Maxsolution geschickt. Zum 25.8.14 bekam ich die Kündigung zum 21.1.15 von der revocation adresse.

Den Widerspruch hast Du denke ich per Email gemacht. Sieh doch mal in Deine Ordner besonders in den " Sent" - Ordner. Da landen nämlich alle Emails die Du verschickt hast.

Und wenn ich nachweisen kann, das ich rechtzeitig den Widerspruch abgeschickt habe, dann hole ich mir mein Geld gegebenenfalls auch per Rücklastschrift zurück. Und wenn der Anbieter mir 1.000 Inkassobutzen und Anwälte auf den Hals schickt, ( ist ja auch das Geld des Anbieters was er damit aus dem Fenster wirft ) wäre mir das egal, denn ich bin im Recht, Punkt aus.
 
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