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bin auch auf die falle reingefallen. habe im 1 jahr bezahlt. danach habe ich mich schlau gemacht und den musterbrief geschickt, in dem ich denen geschrieben habe, dass ich nicht zahlen werde[...] .

jetzt ist folgendes von denen zurückgekommen
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Durch die E-Mail vom 26. März 09 haben wir Ihnen die Annahmeerklärung Ihres Angebots mitgeteilt, wodurch der Vertrag gemäss des Fernabsatzgesetzes rechtsgültig zustande kam.

Bitte beachten Sie § 3 (Vertragsleistungen) unserer Nutzungsbedingungen:
3: Der Kunde wird durch den Vertrag verpflichtet, das vertraglich geschuldete Entgelt gem. § 5 ("Preise und Zahlungsbedingungen") für die Zurverfügungstellung des Zugangs zu den in Abs. 1 genannten Inhalten zu entrichten.
Die Rechnung bezieht sich somit auf § 5 der Nutzungsbedingungen, ist daher Teil des Vertrags und hängt nicht von der Nutzung des Dienstes ab.

Sie haben unsere AGB gelesen und akzeptiert, zudem stehen neben dem von Ihnen ausgefüllten Anmeldeformular nochmals die wichtigsten Vertragsbedingungen und die dazugehörenden Kosten.
Sie können sich gerne nochmals davon überzeugen das die Preise nicht versteckt sondern offensichtlich neben dem Anmeldeformular aufgeführt sind und sichtbar bevor es zur Dateneingabe kommt. Hierzu können Sie gern auf folgenden Link gehen:
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Rechts neben dem Anmeldeformular finden Sie folgende Sätze:
„Win-Loads.net bietet redaktionell aufbereitete Inhalte. Nähere Informationen finden Sie in unserer Servicebeschreibung. Durch das Drücken des Buttons "Anmelden" entstehen Ihnen Kosten iHv. 96 Euro inkl. MwSt. pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro), Vertragslaufzeit: 2 Jahre. Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit unserem Service.“

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Ihre Aussage, es handle sich um eine arglistige Täuschung wird mit Nachdruck zurückgewiesen.
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Rechtsverletzungen eingehen und rechtlich mit völlig korrekten Mitteln vorgehen.
Sie können unsere Konditionen gerne von Ihrem Anwalt überprüfen lassen, dieser wird Ihnen bestätigen, dass hier keine Rechtsverletzung vorliegt.

Bei Ihrer Anmeldung auf Win-Loads.net - geprfte Downloads schnell herunterladen! haben Sie auf Ihr Widerrufsrecht ausdrücklich verzichtet.
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Bitte beachten Sie hierzu auch die besonderen Hinweise in den Verbraucherinformationen unter Win-Loads.net - geprfte Downloads schnell herunterladen!:

Besondere Hinweise
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

Der Vertrag ist aufrecht und die Rechnung fristgerecht zu begleichen.

Mit freundlichen Grüssen
Ihr Win-Loads.net - Team

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was sagt ihr dazu? ich gehe mal davon aus das ich nicht zahlen muss oder?

lg
 
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bin auch auf die falle reingefallen. habe im 1 jahr bezahlt. danach habe ich mich schlau gemacht und den musterbrief geschickt,
aber nicht hier, sonst hättest du dir die Schreibselei erspart.
>> http://forum.computerbetrug.de/info...64-bei-abo-einmal-bezahlt-immer-bezahlen.html

ich gehe mal davon aus das ich nicht zahlen muss oder?
Warum solltest du? Gezahlt wird nur aus Angst oder Unwissenheit

Wer nicht zahlt, kann sein Geld behalten
 
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doch habe mich hier schlau gemacht, und den musterbrief den ich win-loads geschickt habe, gefunden.

also kann ich das schreiben mit ruhigem gewissen ignorieren?
 
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Hi alic,

du brauchst einen großen SPAM-Ordner - den kann man(n)/frau aber auch leeren und ausreichend Sitzfleisch.

Ich habe die erste Rechnung nicht bezahlt - und werde die zweite auch nicht zahlen.
 
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also kann ich das schreiben mit ruhigem gewissen ignorieren?
Das Rechtsdienstleistunsgesetz verbietet persönliche Ratschläge in der Art "tu die , laß das".
Du solltest aber eigentlich nach den Studium des Threads und der Infos wissen, was zu tun
bzw eher nicht zu tun ist.
 
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Seinerzeit hat mein Sohn sich bei einer anderen Abzock-Adresse (mit gleicher Masche) angemeldet und nach der Mahnung die Polizei eingeschaltet und Anzeige gegen diesen Abzocker erstattet.
Vo der Polizei erhielt er eine E-Mail mit dem Vermerk:"...Ob Sie nun den Vertrag zahlen oder nicht...darf ich Ihnen nicht raten...Mit einer Menge Post und Drohschreiben von Inkasso und Anwaltsbüros müssen Sie rechnen...Reagieren müssen Sie jedoch zwingend erst, wenn Sie von einem Gericht (nicht Anwalt und nicht Inkasso) Post erhalten. Dann ist der Firmeninhaber in der Beweislast und nicht Sie..."

Das sagt doch schon genug. Glaubt ihr denn, dass so eine Firma wirklich vor Gericht geht? Die haben doch genug Kunden, die tatsächlich auf die Masche hereinfallen und aus Angst zahlen...

Mein Sohn hat übrigens damals Post von einem Anwaltsbüro erhalten. Nachdem wir vorgewarnt waren, haben wir dessn Namen "gegoogelt" und festgestellt, dass auch das eine dubiose Firma ist.
 
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..Reagieren müssen Sie jedoch zwingend erst, wenn Sie von einem Gericht (nicht Anwalt und nicht Inkasso) Post erhalten. Dann ist der Firmeninhaber in der Beweislast und nicht Sie..."
So ist es
Das sagt doch schon genug. Glaubt ihr denn, dass so eine Firma wirklich vor Gericht geht? Die haben doch genug Kunden, die tatsächlich auf die Masche hereinfallen und aus Angst zahlen...

Mein Sohn hat übrigens damals Post von einem Anwaltsbüro erhalten. Nachdem wir vorgewarnt waren, haben wir dessn Namen "gegoogelt" und festgestellt, dass auch das eine dubiose Firma ist.

Inkassostalking durch Inkassobüros und Anwälte ist ( weltweit einmalig ) in Deutschland leider
nicht verboten. Dies ist auch der Hauptgrund dafür, dass es diese Form der Abzocke nur in Deutschland gibt.
Verbraucherzentralen schätzen, dass sich etwa 10-30% der Betroffenen durch Drohungen aus
Angst und Unwissenheit einschüchtern lassen und ohne rechtlich dazu gezwungen werden zu
können, zahlen.
 
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Vo der Polizei erhielt er eine E-Mail mit dem Vermerk:"...Ob Sie nun den Vertrag zahlen oder nicht...darf ich Ihnen nicht raten...Mit einer Menge Post und Drohschreiben von Inkasso und Anwaltsbüros müssen Sie rechnen...Reagieren müssen Sie jedoch zwingend erst, wenn Sie von einem Gericht (nicht Anwalt und nicht Inkasso) Post erhalten. Dann ist der Firmeninhaber in der Beweislast und nicht Sie..."
Endlich mal ein Polizist, der sich auskennt! Kann man nicht von allen behaupten. :wink:
Glaubt ihr denn, dass so eine Firma wirklich vor Gericht geht? Die haben doch genug Kunden, die tatsächlich auf die Masche hereinfallen und aus Angst zahlen...
Genauso ist es. Solange derart viele (zwischen 20-30 %) dem Druck nachgeben, also quasi "freiwillig" zahlen, können diese Leute ausgezeichnet leben. Da wird man den Teufel tun und riskieren, von einem Gericht abgewatscht zu werden.
Mein Sohn hat übrigens damals Post von einem Anwaltsbüro erhalten. Nachdem wir vorgewarnt waren, haben wir dessn Namen "gegoogelt" und festgestellt, dass auch das eine dubiose Firma ist.
Traurig, dass sich bestimmte Rechtsanwälte und -innen vor den Abzockerkarren spannen lassen. Aber auch Anwälte haben (genau wie Inkassobutzen) keine Sonderrechte.

Es ist halt wie mit den Hunden:
Hunde, die bellen, beißen nicht - die wollen nur spielen......:smile:
 
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ZITAT Anfang:Mahnung - Offene Rechnung 2. Vertragsjahr

Sehr geehrter Herr S******* H***,

am 26.01.2009 haben Sie sich auf unserer Internetseite yyy.win-loads.net angemeldet und damit einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.

Da Sie auf unsere Rechnung (2. Vertragsjahr) vom 20.04.2010 nicht reagiert haben, und der Rechnungsbetrag bis heute nicht beglichen wurde, fordern wir Sie nun letztmalig auf, den

offenen Betrag in Höhe von 96,00 EUR bis zum

17.05.2010

auf unser unten genanntes Konto zu überweisen.

Bitte geben Sie als Verwendungszweck unbedingt Ihre RechnungsNr. an und als Kontoinhaber die
Fa. D********* an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können.

ZITAT Ende

Ich habe das erste Jahr nicht gezahlt, werde auch das 2. Jahr nicht zahlen.

Dann fret sich mein Junk auf die Mails des Anwalts.:-p
 
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hallo Leute,

nachdem ich seit Anfang Juli 2009 nichts mehr von den Rabauken gehört habe und das Ganze schon fast vergessen hatte, ist heute pünktlich 1 Jahr nachdem ich auf deren Abzockerseite reingefallen bin, die Rechnung für das 2. "Vertragsjahr" per Mail gekommen, mitten in der Nacht.

Da sieht man doch, daß das Ganze automatisch abläuft.

Wenn da einer nachdenken würde, könnte der sich vorstellen, daß ich auch die 2. Rechnung nicht bezahlen werde, nachdem ich mich standhaft geweigert habe, die 1. zu bezahlen. Aber da denkt keiner nach :-?

Wundert mich, daß die Deutsche Bank sich mit solchen Verbrechern einlässt. Da werde ich gleich mal eine Mail an die Bank schicken, ob die wissen, was sie da für "Kunden" haben.

Ich muß zugeben: irgendwie grummelt die Wut auf solche Machenschaften doch wieder in meiner Magengegend :unzufrieden:

Catfan
 
AW: win-loads.net etwas zur Erheiterung !

hatte service@winloads-net mal angeschrieben:

(Auszüge meiner Schreiben)

Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Hinblick auf bekannte Abzockversuche verschiedener Anbieter im Internet die Frage an Sie:

Sie bieten u.a. AntiVirus 2009 (FREE) an. Durch klicken auf "Download" fordern Sie die Daten der möglichen Nutzer an. Auch hier erscheinen dann m.E. versteckte Informationen a)über die Kosten, b) über einen Verzicht auf das Widerrufsrecht.
http://win-loads.net/anmelden.php?pid=933&ref=17
Anti Virus 9.3.56
Kurzeschreibung: (Auszug)
... Dieser kostenlose und sehr zuverlässige Virenscanner für Privatnutzer bietet umfangreichen Schutz. Verschiedene Erkennungsmethoden sind hier unter einem ...







Frage: Was denn nun: Frei oder Kauf?

mfG

.. mein 2. Schreiben 7 Tage später:

Sehr geehrte Damen und Herren,,


wann können Sie auf meine Frage antworten? Sie sind doch der Service-Dienst,- oder ?
mfG

... und 1 Monat später mein 3. Schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erhalte leider immer noch keine Antwort auf meine Fragen an Ihren Service.

Was verstehen Sie denn unter einer Geschäftspartnerschaft?

Sollte ich mal mit Ihnen zu tun berkommen werde ich diesen einseitigen Schriftwechsel bei einem gerichtlichen Verfahren vorlegen.

mfG





 
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Wozu soll die Konversation mit Mailrobots gut sein?

Bloß nicht diskutieren | law blog
Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).
 
AW: win-loads.net

ich erhalte leider immer noch keine Antwort auf meine Fragen an Ihren Service
Die wirst Du auch nie erhalten. Glaubst Du wirklich den Quatsch liest da jemand ? Ich könnte genau so gut versuchen meiner Katze die Relativitätstheorie zu erklären
 
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Ja, ich fiel auch letzes Jahr rein. Habe aber nicht bezahlt. Trotzdem kriege ich seit einem Monat wieder Mahnungen, den zweiten Jahresbeitrag zu bezahlen.
Letztes Jahr ging es bis zu einem Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei - auf die ich nicht antwortete. Danach war Ruhe bis vor einem Monat.
Antworte ich auf eine Mahnungsmail kommt diese nach einer Woche als unzustellbar zurück.
Ein sehr einseitiger Schriftverkehr.
 
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Ich wüsste auch nicht, welches Interesse an mehrseitiger Kommunikation mit z.B. Taschendieben bestehen sollte.
 
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Ich wüsste auch nicht, welches Interesse an mehrseitiger Kommunikation mit z.B. Taschendieben bestehen sollte.
Genau das ist von Anfang an falsch angepackt worden und wird noch immer von der
Mehrheit der "Rechtsberater" weiter falsch angegangen.

Anstatt die Nutzlosbranche als lächerlichen Drohkasperleverein zu entlarven, werden noch immer contraproduktive Schreibselempfelungen verbreitet, als ob es juristisch ernstzunehmende Gegner
mit begründeten Forderungen wären. Möchte mal wissen, wieviele gerade aus der panischen Angst
vor Schriftverkehr zahlen.
 
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Hallo zusammen,
ich erhalte heute folgende Mail:

"Rechnung vom 02.06.2010

Sehr geehrte Frau H. R. ,

wir danken für Ihre Mitgliedschaft und stellen Ihnen hiermit den nachfolgenden Betrag für das zweite Vertragsjahr in Rechnung:

Leistung: Jahreszugang zu [noparse]Win-Loads.net - geprfte Downloads schnell herunterladen![/noparse] (2. Vertragsjahr)
Kosten: 8,00 EUR monatlich, zahlbar 12 Monate im Voraus

Betrag: 96,00 EUR

Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von 96,00 EUR innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt auf unser unten genanntes Konto."
Ich habe vor einem Jahr sofort Widerspruch eingelegt und auh mit einem Anwalt gedroht und seitdem nichts mehr gehört. Nun kommt diese Rechnung für das 2. Jahr. Ich habe denen nun erneut mit Anwalt gedroht.
 
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