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Davon darfst du ausgehen.... da vielleicht mitarbeiter von showtime-24.de nachlesen
Davon darfst du ausgehen.
Was aber nichts bedeutet - ob du's öffentlich angibst oder heimlich - was stört's? Wirkt es anders, wenn die es kennen??![]()
stimmt auch wieder...also ich hab erstmal vorgefertigte briefvorschläge...
Jetzt ist bei der Polizei Anzeige erstattet und die Zwangsvollstreckung steht bevor. Die wollte es ja nicht anders.
Was für eine Vermengung ist das denn?
Anzeige und Polizei und Zwangsvollstreckung gehören nicht zusammen in einen Rechtssatz ...
Du hast überwiesen, oder? Da geht nix zurück!Kann man nicht einfach sein Geld zurückbuchen lassen und die entstandenen Kosten trägt die Firma?
Eine von vielen und der Anbieter redet sich womöglich mit fadenscheinigen Argumenten raus (wenn er das überhaupt für nötig hält), so dass es womöglich bei eurer zivilen Auseinandersetzung bleibt. Polizei kann/wird nicht alles regeln, da das oft nicht deren Job ist.Polizeiliche Anzeige folgt trotz allem
Welche Rechtschutz braucht man in dem Fall und springt diese überhaupt ein wenn man jetzt noch eine abschliesst?