wap.jamba.de+ abzocke

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Ich habe Mail von Jamba bekommen. Aus Kulanz bekomme ich meine Abokosten zurück erstattet. Hat mich 5 Mails gekostet man muss etwas Druck machen oder auf Mitleid machen. Es kommt aber auch glaub ich drauf an, wer deine Mail bearbeitet. Ich hatte ja angeblich 2 Abo. Die erste Antwort kam von einer Frau da wurde nur der Widerruf von einem Abo bestätigt weil er im Zeitrahmen lag, aber dass andere sollte ich bezahlen. Antwort kam übrigens erst nach der dritten Mail. Nach der 5. Mail kam Antwort von einem Mann wo mir dann vom anderen Abo das Kulanzangebot kam. Nun muss ich mal sehen ob ich dass Geld auch bekomme. Ich hoffe das hilft euch weiter.
 
Ich bin defintiv auch in die Abo falle getappt.
Der Mitarbeiter von Jamba sagte mir sogar die Uhrzeit und das ich auf bestellen geklickt haben soll.
Ich habe keine Ahnung, bei welchem Werbebanner mir das passiert ist.

Einzige Lösung. Paket gekündigt und bei meinem Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre einrichten lassen.

Ich werde mich jetzt an die Bundesnetzagentur wenden, einen Anwalt nehmen und mein Geld zurück holen. Versuchen werde ich es.
 
Also mal fuer die ganz schlauen unter euch. jamba bezieht die handynummer ueber die kennung die das handy sendet. ueber diese kann mann dann die mobilfunknummer ermitteln. egal wie neu die nummer ist. wer so geistesabwesend handelt und auf einen gewinnlink oder des gleichen klick ist selber schuld.wer sich ueber politik und rechtssprechung beschwert und nicht waehlen geht ebenfalls. die netztbetreiber koennen aber solche dienste sperren, allerdings immer nur auf ausdruecklichen wunsch des kunden. Ich selbst nutze schon seit vielen jahren internetund mobilfunk. aber probleme mit abos hatte ich noch nie. daher eine frage in denraum - bei ueber 80Mio mobilfunknutzern beschweren sich 1,5Mio ueber drittanbieterdienste. Warum die anderen 78,5Mio denn nicht? Liegts vieleicht daran das die solche dienste garnicht in anspruch nehmen, oder daran das sie gewinnspiel links und logobanner in frage stellen und garniht anklicken. macht doch nicht andere fuer euer fehlverhalten verantwortlich. mit sicherheit gibt es die eine oder andere luecke im system, aber wie man damit umgeht und was man mit luecken anfaengt bleibt jedem selbst ueberlassen. also erst denken und dann handeln. ;-)

Lg quarktasche1981
 
Also mal fuer die ganz schlauen unter euch. jamba bezieht die handynummer ueber die kennung die das handy sendet. ueber diese kann mann dann die mobilfunknummer ermitteln.

macht doch nicht andere fuer euer fehlverhalten verantwortlich. also erst denken und dann handeln.

Hehe du Schlauberger! Diese Kennung nennt man MSISDN (Mobile Subscriber ISDN Number). Dazu lohnt mal ein Blick hier rein: http://www.heise.de/ct/artikel/Inkasso-auf-Fingertipp-1102753.html und natürlich hier:

Akte2011 auf Dailymotion - Die Abofalle bei Smartphones
 
Stell den Videolink mal blank rein

<plain> LINK </plain> (spitz gegen eckig austauschen)

Ich bau Dir den dann in den Beitrag ein falls Deine Edit-Time schon rum ist
 
Hallo zusammen, hier die vorgehensweise für Geschädigte:

1.)
Strafanzeige bei der Polizei wg.

-Verdachtes des Computerbetruges (gegen Jam*a JE*TA digital GmbH)
-Verdachtes der Beihilfe zum Computerbetrug (gegen Netzprovider)

Von der Polizei nicht abwimmeln lassen, nur weil es angeblich geringfügig ist! Auf die Staatsanwaltschaft Mannheim verweisen, bei der schon ent-sprechende Anzeigen vorliegen. Je mehr Anzeige, desto größer das öffentl. Interesse und die Staatsanwaltschaft muss dann ermitteln.

2.)
Der Bundesnetzagentur den Fall schildern. Diese ist mittlerweile sehr interessiert. Hier das zuständige Referat:

Bundesnetzagentur
z. Hd. Hrn. Bxxx
Nördeltstr. 5
59872 Meschede

E-Mail: [email protected]
Fon +49 (0)291 9955-206

Mo. - Mi. 9:00 bis 17:00 Uhr
Do. 9:00 bis 18:00 Uhr
Fr. 9:00 bis 16:00 Uhr

3.)
Dem Netzprovider und Jam*a mitteilen, dass mangels Willenserklärung kein Vertrag besteht, und daher auch nicht gekündigt werden kann. Der vermeintliche Vertrag ist aber vorzuhalten, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Androhung der fristlosen Kündigung des Mobilfunkvertrages (Mobilfunkprovider) wegen Vertrauensbruch im geschäftlichen Verkehr.

Bitte bachten: Alle Maßnahme nur, wenn Sie sich 100% sicher sind, dass keine einwillungsschaltfläche geklickt wurde bzw. sie den Sachverhalt auch an Eides statt bezeugen können.

Da hier unbedingt vom Gesetzgeber her etwas getan werden muss, bitte ich alle Geschädigte sich bei mir zu melden:

[ModEdit: Mailaddy entfernt - bitte NUB beachten]

Ich benötige keine pers. Daten! Nur eine kleine allgemeine Schilderung, evtl. auch welches App oder Programm im diesem Zusammenhang genutzt wurde. Dieser Sumpf muss endlich trocken gelegt werden!

Gruß

Steffen
 
In Sachen Strafanzeige haben wir uns schon des öfteren unterhalten, z. B. hier: Anzeigendiskussion Fazit: ...wer sich betrogen fühlt, kann durchaus eine Strafanzeige erstatten, die Erwartungshaltung über den Ausgang des Verfahrens sollte aber nicht zu hoch angesetzt oder überbewertet werden.

Die Rolle der BNetzA scheint mir hier sehr zweifelhaft, da diese Behörde schon mehrfach erklärt hat, nicht zuständig sein zu wollen, was sie gemäß ihrer Aufgabenzuweisung ja nun auch nicht ist. Das sind keine Telekommunikationsdienste!http://forum.computerbetrug.de/threads/anzeigendiskussion-was-net-mobile-ag.37930/
 
Ums kurz zu machen: Wie viele hier bin ich ein Opfer der Jamba-Abofalle per iPhone-App. Nachdem ich erst mal recherchieren musste, weswegen mir monatlich 29,96 EUR über die T-Mobile-Rechnung abgezogen wurde, habe ich Jesta Digital ein Einschreiben geschickt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordere ich Sie auf, mir unverzüglich die über meine Telefonrechnung eingezogenen Gebühren für ein nie von mir bestelltes „Jamba TopGrafik Sparabo“ zurückzuerstatten.

Ich habe wissentlich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen und diesen oben bezeichneten Dienst nie in Anspruch genommen.
Andernfalls weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a. gemäß § 312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben.

Vorsorglich fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Daneben widerrufe ich selbigen nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Außerdem erkläre ich vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.
Ich bitte Sie, die über meine Telekom Mobilfunkrechnung vom XXX sowie etwaige nachfolgende zu Unrecht eingezogenen Beträge, auf das folgende Konto zu überweisen:
Kontoinhaber: XXX
Kontonummer: XXX 

BLZ: XXX
Bank XXX
Um zukünftige Missverständnisse auszuschließen, bitte ich Sie, meine oben angegebene Mobilfunkrufnummer (0123 456789) für sämtliche Dienste, die in Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen stehen, ab sofort auszuschließen.
Dieses Schreiben geht in Kopie an die Verbraucherzentrale Saarland, Saarbrücken sowie an die Bundesnetzagentur in Bonn

Die Bundesnetzagentur hat mir sofort eine Mail zurückgeschrieben, sie seien im Falle einer Jamba-Abofalle nicht zuständig:
"Es ist gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht ausgeschlossen, dass neben der Nutzung von Internetzugangs- und Telefondiensten weitere kostenpflichtige Dienste über das Internet bzw. Telefon erbracht werden können. So kann neben der Nutzung des Internets oder Telefons auch eine geschäftliche Nutzung (Vertragsabschlüsse, Vereinbarungen über Lieferungen, sogar Vertragserfüllung wie z.B. Informationsvermittlung, Angebot von weiteren Dienstleistungen) stattfinden.

Mit der Anwahl und der anschließenden Verbindung entsteht grundsätzlich auf Seiten des Netzbetreibers ein vertragsrechtlicher Anspruch gegen Sie auf Zahlung des vereinbarten Verbindungsentgeltes. Mit der Zahlung Ihrer Telefonrechnung haben Sie diesen Anspruch erfüllt. Damit ist die telekommunikationsrechtliche Seite, die in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur fällt, erledigt.

Die Telekommunikationsdienstleistung (Herstellung der Verbindung) erbringt ein Telekommunikationsanbieter (TK -Anbieter). Die hier in Rede stehende zusätzliche vertragliche Vereinbarung (evtl. Abschluss eines Abonnements) ist hiervon zu trennen. Der Diensteanbieter Jamba ist kein Telekommunikationsanbieter und unterfällt von daher nicht den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sondern denen des Telemediengesetzes (TMG).

Sofern anlässlich der Nutzung mit dem Diensteanbieter auf einer Webseite ein weitergehender Vertrag geschlossen wurde, betrifft dies lediglich den Kunden und den Anbieter dieser Dienstleistung und begründet ein rein zivilrechtliches Verhältnis zwischen beiden. Ein vergleichbarer Fall ist die telefonische Bestellung einer beliebigen Ware.

Die Frage, ob und wie ein Vertrag tatsächlich zustande gekommen ist, ist keine telekommunikationsrechtliche Frage, deren Prüfung in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur fällt.

Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Vertragsabschlusses sollte der Nutzer bei dem entsprechenden Unternehmen Einspruch erheben und einen Nachweis zum Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses einfordern.

Zur Klärung der Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise des Unternehmens empfehle ich Ihnen, sich mit dem Anliegen an eine Rechtsberatung der Verbraucherzentralen zu wenden. Die nächstgelegene, für Sie zuständige Verbraucherzentrale finden Sie unter (http://www.verbraucherzentrale.de/).

Daneben besteht die Möglichkeit, dass Sie sich, bei einem vermuteten Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. Frankfurt a. M., Postfach 25 55, 61295 Bad Homburg wenden. Dieser eingetragene Verein bearbeitet Anfragen zum Wettbewerbsrecht und macht dabei auch von seinem Recht zur Abmahnung Gebrauch. Er hat auch eine Online-Beschwerdestelle (http://www.wettbewerbszentrale.de) eingerichtet."


Von Jesta Digital kam postwendend die übliche maschinell erstellte Antwort: ...Im Einklang mit unserer Firmenphilosophie .... aus Gründen der Kulanz und ohne die Anerkennung einer Rechtspflicht..." EINEN Monatsbetrag, zu erstatten, wenn ich dieses "Kulanzangebot" schriftlich bestätige!

Frechheit, denn damit erkenne ich meine "Schuld" an. Ich werde weiter versuchen, mein ganzes Geld zurückzubekommen. Und außerdem schreit dieses Geschäftsgebaren nach Widerstand der Verbraucher!

Ich werde das Forum weiter informieren.

Jamba-Opfer


[Modedit by Hippo: Schriftgröße seniorentauglich gemacht]
 
neuer Opfer von Jamba
ich habe 2 Kollegen , die auch Opfer von Jamba waren , und jetzt werde ich ein neuer ....
gestern habe ich meine Online rechnung bei Debitel geschaut und kriegt nur schockiert
denn meine Rechnung steht noch von Dezember .2011 Jamba 19,99€ , Januar 2012 Jamba´19,99 , Febr2012 Jamba 19,99 € und ab 10.Febr bis 25.Febr muss ich rund 35€ noch von Jamba abgebucht werden .
ich habe 5 nachrichten an Debitel geschrieben und bekomme nur keine Lösung .
ich habe SMS Stop All an 33333 geschickt , es kostet 1,579€ , aber sofort muss ich noch zweimal 4,99€ von Jamba abbuchen werden .
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vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26.02.2012.

Sie haben Fragen zur nachträglichen Berechnung Ihres Jamba-Abonnements. Diese beantworten wir Ihnen gern.

Aufgrund einer nachträglichen Übermittlung durch den Anbieter werden auf Ihrer aktuellen Rechnung Dienste des Anbieters Jamba rückwirkend ab November 2011 abgerechnet.

Wir bitten Sie nun abschließend, sich hinsichtlich einer Kündigung und einer Erstattung direkt an den Anbieter zu wenden.

Eine Kündigung dieser Dienste sowie eine Erstattung sind unsererseits nicht möglich.

Wir bedauern, Ihnen keine abschließende Lösung anbieten zu können und wünschen Ihnen einen schönen Sonntag.

Freundliche Grüße aus Erfurt

Ihr mobilcom-debitel Kundenservice
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vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26.02.2012.

Für Ihren Unmut über Ihr Jamba-Abonnement haben wir Verständnis. Gern helfen wir Ihnen weiter.

Wir weisen höflich darauf hin, dass es sich auch bei als „Sonderdienste Fremdanbieter“ abgerechneten
Leistungen um berechtigte Forderungen unsererseits handelt.

Werden Zusatzleistungen durch einen anderen Anbieter erbracht, entsteht ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter. Wir übernehmen lediglich die Bereitstellung des technischen Zugangs und im Auftrag des Fremdanbieters das Inkasso gegenüber dem Kunden. Dieses Vorgehen ist rechtskräftig und wird von der Bundesnetzagentur unterstützt.

Die hier in Rede stehenden Gebühren werden wir bei Rechnungsstellung an den Drittanbieter überweisen. Insofern sind wir berechtigt, diese Ihnen gegenüber geltend zu machen und einzufordern.

Wir bitten Sie, Ihre Rückforderungsansprüche an den Anbieter zu richten. Im Falle einer Erstattung zahlt der
Fremdanbieter den Betrag direkt an Sie. Aus diesem Grund bitten wir um Verständnis dafür, dass eine Auszahlung nicht von uns veranlasst wird.

Insofern bitten wir Sie, Ihre Rechnungen vollständig zu begleichen.

Wir bedauern, Ihrem Wunsch nicht entsprechen zu können und stehen Ihnen für Fragen gern zur Verfügung.

Freundliche Grüße aus Erfurt

Ihr mobilcom-debitel Kundenservice

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vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.02.2012.

Sie wünschen Informationen zu Ihrem Drittanbieter. Wir nehmen Ihr Anliegen ernst.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Berechnungen des Drittanbieters erst nach Ihrer gesendeten SMS eingestellt werden. Insofern werden Ihnen von Jamba Leistungen bis zu diesem Zeitpunkt in Rechnung gestellt, die wir von Ihnen einziehen müssen.

Wir bedauern sehr, dass wir Ihnen dieses Mal keine Lösung anbieten können.

Freundliche Grüße aus Erfurt

Ihr mobilcom-debitel Kundenservice

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Also ich bin ein Ausländer , und ich denke ,dass mein deutsch nicht so gut ist , dewegen bekomme ich Problem und wurde von deutsche Firma verarscht . Aber da steht ganz viele tausenden Deutschen da , die auch gleiches Problem wie ich von Jamba und andere verarsche Firma bekommen .
Trotzdem können Sie aber nicht , gar nicht ändern , Sie lassen die verarsche Firmen sowie Jamba euch umbringen ,und unsere Tränen-Einkomme ruhig für Jamba abgeben .
ich schreibe an Debitel , dass ich sofort den Vertrag kündigen will , denn ich kann nicht so akzeptieren .
ich bin ein Kunde von Debitel , ich habe nur Vertrag mit Debitel gemacht und unterschreiben .
jetzt bekomme ich eine zu komische und unrecht Höherechnung von Debitel ,Debitel muss mir auch verantworten , nicht andere Fremdanbieter .
 
Ich werde das Forum weiter informieren.


Nach einem längeren Telefonat mit einer Beraterin der Verbraucherzentrale Saarbrücken werde ich nun doch das "Kulanz"-Angebot von Jesta Digital annehmen und 35 Euro plus Ärger und Zeit und Porto 'in den Wind schreiben'.

Die Verbraucherzentrale sagt:
- Natürlich kann man sein ganzes Geld zurückfordern - nur wird man es außergerichtlich nicht bekommen.
- Eine Zivilklage über einen niedergelassenen Anwalt (Kosten, Zeitaufwand!) mit einem gewissen Erfolgsrisiko
- Eine Strafanzeige (Beweispflicht usw.) und natürlich kein Geld zurück

Also schreibe ich einen freundlichen Brief, dass ich das tolle "Kulanzangebot" annehme.

Jamba-Opfer
 
Und hier sehen wir ein Beispiel warum die Masche immer noch funktioniert...
Aus Deiner Sicht verständlich und nachvollziehbar, aber für die Abogangster eben immer noch lukrativ.
 
Also ich bin echt positiv überrascht von Jamba!!

Anrufen lohnt sich. Die Dame die sich meldet hat nach Äußerung des konkreten Wunsches Gelb zurückzubekommen gleich gesagt, dass sie mir 30 Euro zurückerstatten wird !! Anrufen lohnt sich!!!
 
Vielleicht fürchten die den "Klimawandel" in D bezüglich Abofallen und Co und wollen verhindern daß einer tatsächlich vor Gericht geht. Wohl wissend welche Kreise so ein Urteil ziehen würde ...
 
Ein Trost für alle Abofallen-Opfer! Unsere Volksvertreter haben die Gesetzeslücke (nach 7 Jahren!!) auch schon bemerkt und vergangene Woche reagiert:

„Der Bundestag hat einen Online-Button beschlossen, der Verbraucher vor Abofallen schützen soll. Kosten dürfen nicht mehr versteckt werden.
Verbraucher sollen bald besser vor versteckten Kostenfallen im Internet geschützt sein. Direkt vor Absenden eines Online-Auftrags muss künftig eine gesonderte Schaltfläche mit einer Angabe wie „zahlungspflichtig bestellen“ angeklickt werden. Das sieht eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches vor, die der Bundestag verabschiedet hat. Um unseriöse Praktiken einzudämmen, sollen auch Preis, Lieferkosten und Mindestlaufzeiten angezeigt werden. Auf derartige Abo-Fallen im Internet sind schon Millionen Bürger in Deutschland hereingefallen. Die Neuregelung soll wohl im Sommer in Kraft treten.“ (Welt online v. 2.3.12)

Sicher wird den Abzocker-Firmen für die nächsten 7 Jahre eine neue Masche einfallen....:-(

Jamba-Opfer
 
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