[melango] Vorsicht vor Melango.de, neu: JW Handelssysteme, ab 11/2013 B2B Technologies Chemnitz

Also Hand aufs Herz, den Brief von den VZ finde ich schon wegen des sehr persönlichen Appells nicht so prickelnd, außerdem sind es ja keine illegalen Beträge, die da von den Nutzern fließen, sondern eher deren sauer verdiente Gelder. Darüber hinaus lässt sich eine Bank nur sehr ungern vorschreiben, mit welchen Kunden sie Geschäftsverbindung unterhält, oder auch nicht. Von daher sind viele Muster-Schreiben entworfen worfen, unter denen sich das nachfolgende als erprobt und erfolgreich für die "Kontoklatsche" erwiesen hat. In der Version ist auch der "Code" enthalten, den Bankmitarbeiter sofort entziffern können:

Re. Ihr Kunde xxxx GmbH/Ltd., Geschäftsführer yyyy, der unter der Konto-Nr. zzzz Geschäftsverbindung zu Ihnen unterhält

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihr o.a. Kunde unter www.abzockfalleaaaaa.de eine sogenannte Kostenfalle im Internet betreibt. Eine Kurzrecherche Ihrerseits wird meinen Hinweis bestätigen können.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr Institut in Verbindung zu solchen Geschäftsmodellen gebracht werden möchte.

Mit freundlichen Grüßen

Name, Anschrift, Tel.-Nr.
 
Mit nur 20 EUR gehen wir im Guten auseinander
Ihre Anmeldung bei Melango.de mit der eMail Adresse: xxx
Hauptforderung: 96 EUR für Anmeldegebühr.

Hallo Erich Honnegger,
wir baten Sie bereits mehrfach um den Ausgleich unserer bestehenden Forderungen. Leider konnten wir bis heute keinen Zahlungseingang feststellen. Im Interesse der Aufrechterhaltung einer seriösen Geschäftstätigkeit machen wir Ihnen heute folgenden Vorschlag:
Sie überweisen einmalig eine Stornierungsgebühr in Höhe von 20 Euro. Im Gegenzug werden wir Ihren Vertrag sofort auflösen, ihre Daten löschen und Sie erhalten keine weiteren Rechnungen oder Mahnungen von uns.
Zum besseren Verständnis:
Sicherlich hatten Sie Gründe, dass Sie bisher Ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachgekommen sind und die ausstehenden Forderungen nicht beglichen haben.
Wir möchten Ihnen deshalb mit unserem Angebot entgegenkommen. Durch die Überweisung der Stornierungsgebühr haben Sie die Möglichkeit, den derzeit bestehenden Vertrag rechtsverbindlich auflösen zu lassen. Es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten oder Gebühren. Der geringe Betrag von 20 Euro ist dafür vorgesehen, unsere eigenen Aufwendungen auszugleichen. So deckt er unter anderem die aufgelaufenen Personal- und Portokosten. Ein Gewinn entsteht uns dadurch nicht.

Wenn Sie den Vertrag rechtsverbindlich auflösen wollen:
Überweisen Sie bitte innerhalb von fünf Tagen 20 EUR an die Melango GmbH, Konto: 380 013 312, BLZ: 180 550 00 (Sparkasse Niederlausitz). Bitte angeben: (...) – Vertragsauflösung. Damit ist das Vertragsverhältnis für Sie und für uns erledigt.
Bei Zahlungen aus dem Ausland: IBAN: DE79180550000380013312 BIC: WELADED10SL
Sollten Sie später wieder Kontakt mit unserem Unternehmen aufnehmen wollen, steht einer neuerlichen Verbindung nichts im Wege. Sollten Sie die Zahlung bereits beglichen haben, dann betrachten Sie diese eMail als Gegenstandslos.
Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
David Jähn
Geschäftsführer
Melango.de GmbH

ROFL
 
Es fehlt der Zusatz: "Wir fahren auch schon lange keinen Ferrari mehr aber unser armer Trabbi braucht auch was zu trinken bitte bitte ...."
 
Ja spinnen die denn, die Sachsen?

Mit nur 20 EUR gehen wir im Guten auseinander
Wie unglaubwürdig ist das denn? Das zeigt doch schon, dass hier der Beschiss offenkundig lauert.

Gehen wir mal davon aus, dass über die aktuell, z. B. am 10.01.2013, beworbenen Domain gewerbe-einkauf.de 240,00 € gefordert werden und man mit Schnellzahler-Vorteil angeblich zusätzlich einen Zugang zu Melango.de in dem behaupteten Wert von 848,00 € zzgl. dem Zugang zu lieferantengeheimnis.de und die-besten-einkaufspreise.de zu 222 € geschenkt bekommt, sind die 20 Euronen in der tat ein Schnäppchen. Gemäß den per Briefpost versendeten Zahlungsaufforderungen wird eine Ersparnis von 1070,00 € in Aussicht gestellt. Rechnet man nun die 220 € hinzu, dann kommen wir bei Zahlung von nur 20 € auf sage und schreibe 1290,00 €!

Dass keine Zahlungsverpflichtung besteht, wurde bislang gemäß hiesiger Liste von folgenden Gerichten bestätigt:
1. Amtsgericht Dresden mit Urteil vom 05.10.2011 zum Az.: 104 C 3441/11
2. Amtsgericht Lindau am Bodenseee mit Urteil vom 01.10.2012 zum Az.: 2 C 247/12
3. Amtsgericht Bochum mit Urteil vom 16.04.2012 zum Az.: 47 C 59/12
4. Amtsgericht Bremen mit Urteil vom 31.10.2012 zum Az.: 13 C 0130/12
5. Amtsgericht Detmold mit Urteil vom 30.03.2012 zum Az.: 7 C 565/11


neu​
6. Amtsgericht Neuss mit Urteil vom 08.01.2013 zum Az.: 101 C 4710/12
Man kann somit also durchaus noch mehr sparen, nämlich ganze 20,00 €!
 
Bin leider auf die neue Seite(Gewerbe-einkauf. de)von Melango reingefallen(ja ich war so dumm :( ).
Was mir aber bei diesen Leuten aufgefallen ist, das sie sich nicht mal an ihre eigenen Fristen einhalten können, habe am 26.1. den 3. Brief erhalten wo mir mit den firmeneigenen Anwalt gedroht wurde wenn ich nicht in 5 Tagen zahlen würde, heute den 29.1. hatte ich dann ein Brief erhalten in dem mir dann mit dem gesamten Packet(Anwalt,gerichtlicher Mahnbescheid, Inkasso, Schufa und Anzeige wegen Betruges) gedroht wurde und wieder der Aufforderung in 5 Tagen zu zahlen. Naja, ich übergeb die Sache jetzt an meinen Anwalt.

Stimmt es eigentlich das die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen Melango seit diesen Jahr wieder ermitteln soll, weiß da jemand was ?
 
Dann brauchst nach meiner Meinung erst mal keinen Anwalt. Irgendwo hier stehen ´ne Menge Urteile in denen bestätigt wird daß ein Verbraucher nicht zahlen muß.
Kurzes Schreiben daß Du Verbraucher bist und gem. Urteilen [AZ einfügen] keinen Vertrag eingehen konntest weil Dir die Eigenschaft als Gewerbetreibender fehlt und Du somit nicht zahlungspflichtig bist
Text lehnst Du an die Urteilsbegründungen an.
Danach holst ´ne Tüte Popcorn und lehnst Dich zurück
 
Stimmt es eigentlich das die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen Melango seit diesen Jahr wieder ermitteln soll, weiß da jemand was ?
Das stimmt nicht, schon allein daher, weil die Handlungsführer in Sachsen/Chemnitz sitzen und Chmenitz eine eigene (scheinbar in dieser Sache lustlose) Staatsanwaltschaft hat.

Vor einigen Jahren war eine mir sehr nahe stehende Person übrigens auch mal unfreiwillig Kunde der Melango.de GmbH. Es war damals mMn hinreichend gelungen, konkrete Tatbestände zumindest wegen dem Anfangsverdacht des Betruges zu skizzieren. Das Verfahren wurde jedoch von der StA Chemnitz deshalb eingestellt, weil die Beschuldigten (die damaligen zwei Geschäftsfüher) in einem anderen Verfahren eine höhere Strafe zu erwarten hätten, als nur allein mit der Anzeige in dem mir persönlich bekannten Fall. Was das für ein hochkarätiger Fall gewesen sein soll, werden wir wohl nie erfahren - ja, ich glaube sogar an eine Schutzbehauptung der Staatsanwaltschaft. Wie sonst erklärt sich die Tatsache, dass genau diese zwei Personen heute als Geschäftsführer und/oder Gesellschafter immer noch das gleiche Geschäft verfolgen, eben nur leicht modifiziert?
 
...Das Verfahren wurde jedoch von der StA Chemnitz deshalb eingestellt, weil die Beschuldigten (die damaligen zwei Geschäftsfüher) in einem anderen Verfahren eine höhere Strafe zu erwarten hätten....
Du meinst das: 360 Js 12319/08. Diese Nummer hat die StA Chemnitz auf viele Einstellungsverfügungen nach § 154/1 StPO getippt, wie uns Tante G. verrät: http://bit.ly/UBJynR. Interessanter Weise gab es damals sogar eine Durchsuchung in Chemnitz. Doch wonach sollte eigentlich gesucht werden, wenn die Beweissicherung beim vorliegenden Verdacht des Betruges sich auf die Masche selbst zu richten hat und nicht gegen Datenbestände und Maschinen? Meiner Meinung nach konnte das nichts werden und ich galube nicht einmal, dass die Anklage zugelassen wurde. Falls doch, was kam dann als Ergebnis heraus?
 
Peinlich
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Danke für den Hinweis, waren neben den von mir genannten doch noch 2 passende Urteile dabei.

MfG Makoto Atava
 
Du musst den Sachsen aber keine Urteile präsentieren, die sie schon hinreichend kennen. Mit denen muss man sich gar nicht schreiben und die sollte man nicht mal ignorieren.

Rüdiger Kunz schrieb:
Alles in allem gilt auch hier wieder der Hinweis der Verbraucherzentrale Hamburg: http://www.vzhh.de/telekommunikation/30115/abofalle-stur-bleiben.aspx
Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!

Im besonderen Fall hier kann sogar getrost davon abgeraten werden, sinnfremde Widerspruchsschreiben oder doofe Kündigungen an die Anbieterin zu schicken - das interessiert die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht.
 
Der geringe Betrag von 20 Euro ist dafür vorgesehen, unsere eigenen Aufwendungen auszugleichen.
20 Euro ist immer noch besser, als wenn die mit der Panflöte in der Fußgängerzone von Chemnitz aufspielen und den Bettelhut rumgehen lassen.

Nach der Bilanz 2011 im bundesanzeiger.de können die Zahlungseingänge ganz gut gebrauchen. Die Kunden zahlen so schlecht ...

Was gibt es für das viele Geld?


Wie kommt man auf die Seiten?



 
Ha..... heute ist es gekommen....

"Persönliches Kurzangebot"
Da ich auf die 3 Mahnungen nicht reagiert habe bekomme ich das EINMALIGE Angebot von 84 Euro für nur 1 Jahr Mitgliedschaft
Sollte ich das tolle Angebot nicht annehmen müssen sie leider wieder die 240 Euro + Kosten verlangen

Das ist doch irgendwie clever gemacht.... bin gespannt ob ich auch das 20 Euro Angebot wie der Kollege vorher bekomme ^^
Es werden viele den geringeren Betrag zahlen da ja doch ein grossteil der Forderungen wegfällt.....nur um weiteren gerichtlichen Schritten zu entgehen (steht immer so schön dabei)

Ich werde euch auf dem laufenden halten....
 
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