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Würde mich nun aber sehr interessieren, wie die Staatsanwaltschaft Chemnitz dieses Urteil aus der Nachbarstadt aufnimmt. Für mich hat das alles was gewerbsmäßiges, etwas bandenmäßiges, etwas organisertes! Dresden hat genau dahin gehend geurteilt, wo für meine Begriffe der Verdacht des Betruges beginnt. Das Ende der Sorgfalt eines Geschäftsführers ist der Anfang der Bereicherungsabsicht!Amtsgericht Dresden... zum Aktenzeichen 104 C 3441/11
Die Hoffnung stirbt zuletzt...Du meinst das gibt Anlaß zu vorsichtigem Optimismus?
, wie die Staatsanwaltschaft Chemnitz
Hier gibt es nur einen Tipp: Nicht zahlen!
Aktuell sei bei google auf die Annoncen für grosshandel-meyer ... hingewiesen, dreimal darf man raten, wo man da landet!
LG Landshut vom 16.08.2011 schrieb:Die ..., Betreiberin der Seite ..., hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter "Kundeninformation" in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei ... eben nicht kostenlos ist.
Das Gericht beanstandete außerdem eine Klausel, der zufolge sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um weitere zwei Jahre verlängert. Ein Vertrag dürfe sich laut Bürgerlichen Gesetzbuch stillschweigend nur um maximal ein Jahr verlängern.
Mit Urteil vom 30.03.2012 hat das Amtsgericht Detmold zum Aktenzeichen 7 C 565/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz keine Zahlungsansprüche gegen eine Gesellschaft bügergerlichen Rechts aus Lage zustehen.
Schon das Amtsgericht Dresden im Urteil zum Aktenzeichen 104 C 3441/11 und das Amtsgericht Burgwedel zum Aktenzeichen 78 C 97/11 hatten Zahlungsansprüche der Melango.de GmbH rechtskräftig zurückgewiesen.
http://www.wir-lieben-grosshandelspreise.de/index.php/de/grosshandel/p-werbung...wenn die Melango.de GmbH keine Zahlungsansprüche hat und (wovon ausgegangen werden kann) Kenntnis von den Urteilen hat, dann kann doch davon ausgegangen werden, dass die fortgesetzte, beabsichtigte Gewinnerzielung über deren Website in betrügerischer Absicht durch die Verantwortlichen erfolgt, oder?
Unter dem Link bekommt man die Anmeldeseite. Fährt man mit der Maus über (oben rechts) die Vertragsinformationen, so kommt beim Wort Preisliste die Kostenangabe: http://www.wir-lieben-grosshandelsp...Preisliste-fuer-Geschaeftskunden/p-Preisliste Dort dann gibt es auch einen Link zur alten Preisliste, bis 22. Mai 2012: http://www.wir-lieben-grosshandelspreise.de/index.php/de/Preisliste-bis-13-05-2012/p-preisliste_althttp://www.wir-lieben-grosshandelspreise.de/index.php/de/grosshandel/p-werbung
Da kann man sich anmelden ..
Eher Innovativ aber mit so einer gefälligen Staatsanwaltschaft im Rücken, wie der dort zuständigen, lässt sichs gut abzocken! Warum findet sich niemand, der dieser Staatsanwaltschaft mal erklärt, was Sache ist? Ich habs mehrfach versucht, doch dort wird erfolgreich gemauert.So ein Saftladen
Sie "veranstalten" wohl wieder eine neue Drohaktion.
Theoretisch ja aber nur ganz hypothetisch! Natürlich teilen die Sachsen auf Anfrage diese Verbindungsdaten mit und natürlich gibt es auch Polizisten und Staatsanwälte, die noch die Seriosität der Handlungsführer in Chemnitz und den Weihnachtsmann glauben.Jay611 bei forum.sat.1 schrieb:Melango schrieb:damit wir umgehend an die Polizeibehörde die hinterlegte IP Adresse übermitteln können.Mit der IP Adresse lässt sich zweifelsfrei der entsprechende Computer ermitteln welcher zur Anmeldung auf unserer Homepage genutzt wurde.