[melango] Vorsicht vor Melango.de, neu: JW Handelssysteme, ab 11/2013 B2B Technologies Chemnitz

Amtsgericht Dresden... zum Aktenzeichen 104 C 3441/11
Würde mich nun aber sehr interessieren, wie die Staatsanwaltschaft Chemnitz dieses Urteil aus der Nachbarstadt aufnimmt. Für mich hat das alles was gewerbsmäßiges, etwas bandenmäßiges, etwas organisertes! Dresden hat genau dahin gehend geurteilt, wo für meine Begriffe der Verdacht des Betruges beginnt. Das Ende der Sorgfalt eines Geschäftsführers ist der Anfang der Bereicherungsabsicht!
 
Freilich ist das Zivilrecht, doch man kann ja der passenden Behörde einen entsprechenden Hinweis zukommen lassen, oder? Interessierte Zivilrichter machen das schon von Amts wegen, wenn sich der Verdacht des Betruges anbahnt. Mitteilen kann aber auch der Gewinner aus der Streitsache, denn dem ging es ja wahrscheinlich ohnehin nur ums Prinzip oder jeder andere interessierte Leser dieses Urteils.
 
Neuerdings ist jetzt ein Kostenhinweis vorhanden.
Aber so plaziert,wie bei der Nutzlosenbranche üblich.
Weitere Gerichtsentscheidungen gegen Melonenklo sind so vorprogrammiert.
:cool:
 
Der jetzt neuerdings bei Melango auf der Anmeldeseite angebrachte zarte, dezente Preishinweis wird nur gefunden, wenn man weiß, dass es einen geben muss und entsprechend danach sucht. Der Hinweis ist weder deutlich optisch/grafisch hervorgehoben noch sonst sofort wahrnehmbar. Er entspricht damit in keiner Weise den Vorgaben der Preisangabenverordnung (§ 1 Abs. 6 PAngV) und auch nicht den Transparenzverpflichtungen gemäß Treu und Glauben aus § 307 BGB. Weiterhin besteht eine überraschende Klausel gem. § 305c BGB. Die AGB sind immer noch nicht direkt verlinkt, sondern nur über umständliches Suchen auffindbar.

Auch weiterhin kommt weder bei Gewerbetreibenden noch bei Privatverbrauchern auf dieser Webseite ein bindender, kostenpflichtiger Vertrag zustande.
 
Hier gibt es nur einen Tipp: Nicht zahlen!!!!

Das ist nicht wirklich seriös und darauf angelegt, wenig bis null Nutzen für sehr viel Geld zu bieten. Die facebook-Gruppe "Melango Abzocke" legt dafür beredtes Zeugnis ab!

Hier gibt es in den Dokumenten zahlreiche Anleitungen, wie man sich wehren kann und sollte.

Zu den Anzeigen für Abofallen auf facebook und google für mel ango:

Ich denke, das Bewusstsein bei den Seitenbetreibern ist noch nicht so weit, diese mit Pornos gleich zu stellen. Aber nur wenn man sich auf den Portalen auch der Beschwerdemöglichkeiten bedient, wird man Erfolg haben. Man muss im Kampf gegen Abzocker den Portal-Betreibern einfach lästig wie Schmeißfliegen werden!

Ich recherchiere als freier Journalist seit einigen Monaten hinter der Chemnitzer Veranstaltung hinterher und denke, das Problem der Abofallen ist bei der Justiz gut aufgehoben, aber sie ist mit ihrem rechtlichen Instrumentarium eben manchmal etwas eingeschränkt, auf den kriminellen Zeitgeist zu reagieren.

Als goldener Tipp:

Grundsätzlich per Email sofort nach einer versehentlichen Anmeldung Widerspruch einlegen. Wer bei support@melenago nicht landen kann, sollte es mit support @ gewerbekunden-marktplatz(.)de versuchen, diese Mails kommen eigentlich immer an.

Danach einfach die Füße hochlegen oder in der facebook-Gruppe schauen, was man sonst noch so alles veranstalten kann.

Aktuell sei bei google auf die Annoncen für grosshandel-meyer und viktor-grosshandel hingewiesen, dreimal darf man raten, wo man da landet!

Wer will, darf mich auch kontaktieren!
 
Hier gibt es nur einen Tipp: Nicht zahlen!
Aktuell sei bei google auf die Annoncen für grosshandel-meyer ... hingewiesen, dreimal darf man raten, wo man da landet!

LG Landshut vom 16.08.2011 schrieb:
Die ..., Betreiberin der Seite ..., hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter "Kundeninformation" in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei ... eben nicht kostenlos ist.

Das Gericht beanstandete außerdem eine Klausel, der zufolge sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um weitere zwei Jahre verlängert. Ein Vertrag dürfe sich laut Bürgerlichen Gesetzbuch stillschweigend nur um maximal ein Jahr verlängern.
 

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http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2012/04/amtsgericht-detmold-weist.html
Mit Urteil vom 30.03.2012 hat das Amtsgericht Detmold zum Aktenzeichen 7 C 565/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz keine Zahlungsansprüche gegen eine Gesellschaft bügergerlichen Rechts aus Lage zustehen.
Schon das Amtsgericht Dresden im Urteil zum Aktenzeichen 104 C 3441/11 und das Amtsgericht Burgwedel zum Aktenzeichen 78 C 97/11 hatten Zahlungsansprüche der Melango.de GmbH rechtskräftig zurückgewiesen.
 
...wenn die Melango.de GmbH keine Zahlungsansprüche hat und (wovon ausgegangen werden kann) Kenntnis von den Urteilen hat, dann kann doch davon ausgegangen werden, dass die fortgesetzte, beabsichtigte Gewinnerzielung über deren Website in betrügerischer Absicht durch die Verantwortlichen erfolgt, oder?
 
...wenn die Melango.de GmbH keine Zahlungsansprüche hat und (wovon ausgegangen werden kann) Kenntnis von den Urteilen hat, dann kann doch davon ausgegangen werden, dass die fortgesetzte, beabsichtigte Gewinnerzielung über deren Website in betrügerischer Absicht durch die Verantwortlichen erfolgt, oder?
http://www.wir-lieben-grosshandelspreise.de/index.php/de/grosshandel/p-werbung
Da kann man sich anmelden ohne AGB, eine Preisangabe oder ähnliches zu Gesicht zu bekommen...
 
So ein Saftladen:

Copyright © 2005-2012 Melango.de GmbH Impressum. Alle Rechte vorbehalten. Ausgewiesene Marken gehören ihren jeweiligen Eigentümern. Mit der Benutzung dieser Seite erkennen Sie unsere AGB und die Datenschutz an. Die Melango.de GmbH übernimmt keine Haftung für den Inhalt verlinkter externer Internetseiten.
 
Unter dem Link bekommt man die Anmeldeseite. Fährt man mit der Maus über (oben rechts) die Vertragsinformationen, so kommt beim Wort Preisliste die Kostenangabe: http://www.wir-lieben-grosshandelsp...Preisliste-fuer-Geschaeftskunden/p-Preisliste Dort dann gibt es auch einen Link zur alten Preisliste, bis 22. Mai 2012: http://www.wir-lieben-grosshandelspreise.de/index.php/de/Preisliste-bis-13-05-2012/p-preisliste_alt

Eher Innovativ aber mit so einer gefälligen Staatsanwaltschaft im Rücken, wie der dort zuständigen, lässt sichs gut abzocken! Warum findet sich niemand, der dieser Staatsanwaltschaft mal erklärt, was Sache ist? Ich habs mehrfach versucht, doch dort wird erfolgreich gemauert.
 

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Bei Seiten wo kein Kostenhinweis entnehmbar ist, bzw versteckt wurde,
immer mit Fake Daten anmelden. Dann kommt der Mahnbescheid nach Hintertuckaland.:D

Aber Mel dächte sich, gut investierste mal 28€, und dann kannst es im Netz
herumzeigen nach dem Motto; Ätsch wir versenden sogar Mahnbescheide.

Um die Nichtzahler zur Zahlung zu motivieren.
 
Wie gesagt, das war der erste "echte" Mahnbescheid, den ich in 5 Jahren von der Nutzlosbranche gesehen habe. Das immer wieder angekündigte massenweise Beantragen von Mahnbescheiden würde das Geschäftsmodell schon gar nicht hergeben. Wie gesagt, der Nutzer ist in guten Händen. Vielleicht wagt er ja eine negative Feststellungsklage. Im Fall von Melango immer wieder gern gesehen.
 
Sie "veranstalten" wohl wieder eine neue Drohaktion.
Jay611 bei forum.sat.1 schrieb:
Melango schrieb:
damit wir umgehend an die Polizeibehörde die hinterlegte IP Adresse übermitteln können. Mit der IP Adresse lässt sich zweifelsfrei der entsprechende Computer ermitteln welcher zur Anmeldung auf unserer Homepage genutzt wurde.
Theoretisch ja aber nur ganz hypothetisch! Natürlich teilen die Sachsen auf Anfrage diese Verbindungsdaten mit und natürlich gibt es auch Polizisten und Staatsanwälte, die noch die Seriosität der Handlungsführer in Chemnitz und den Weihnachtsmann glauben.
 
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