Vision Bill , Vision Communication GmbH

AW: Vision Bill , Vision Communication GmbH

vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie mich über Rechnungsforderungen eines Telefon/Internet-Diensteanbieters für angebliche Serviceleistungen informieren.

Kostenpflichtige Angebote über das Telefon bzw. über das Internet außerhalb der Sonderdienste der (0)180-er und (0)900-er Rufnummern sind gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht ausgeschlossen. Neben der Nutzung des Fernsprechanschlusses für private Gespräche bzw. für die Nutzung des Internets kann auch eine geschäftliche Nutzung (Vertragsabschlüsse, Vereinbarungen über Lieferungen, sogar Vertragserfüllung wie z.B. Informationsvermittlung) stattfinden.

Die geschilderte Problematik unterfällt nicht dem Telekommunikationsrecht. Die Telekommunikationsdienstleistung (Herstellung der Telefonverbindung/Internetverbindung) erbringt ein Telekommunikationsanbieter (TK -Anbieter). Die hier in Rede stehende zusätzliche vertragliche Vereinbarung über die Zahlung eines Entgelts für eine Leistung ist hiervon zu trennen. Der Diensteanbieter ist kein Telekommunikationsanbieter und unterfällt von daher den Regelungen des Telemediengesetzes (TMG).

Die Preisbildung für einen angebotenen Dienst erfolgt durch die Anbieter nach marktwirtschaftlichen und unternehmerischen Gesichtspunkten. Erscheinen Entgelte für diesen zusätzlichen Dienst zusammen mit den Verbindungsentgelten in der Telefonrechnung z.B. der Deutschen Telekom AG oder anderer TK- Anbieter, so sind diese nach den Regelungen des Telekommunikationsrechts zu behandeln.

Gegen gesonderte Rechnungen des genannten Unternehmens für in Anspruch genommene Dienste kann der Kunde nur auf zivilrechtlichem Wege vorgehen. Da die Details des Zustandekommens nicht bekannt sind, ist auch von hier aus nicht zu beurteilen, ob und in welchem Umfang ein Vertragsverhältnis zwischen Anrufer bzw. Internetnutzer und Diensteanbieter zustande gekommen ist. Ob der angebotene Dienst als sittenwidrig einzustufen ist, muss im Einzelfall durch ein zuständiges Gericht geklärt werden.

Mit der Anwahl einer Rufnummer/Herstellung einer Internetverbindung und der anschließenden Verbindung, entsteht grundsätzlich auf Seiten des Netzbetreibers ein vertragsrechtlicher Anspruch gegen den Anrufer auf Zahlung des vereinbarten Verbindungsentgeltes. Mit der Zahlung der Telefonrechnung gilt dieser Anspruch als erfüllt. Damit ist die telekommunikationsrechtliche Seite erledigt.

Sofern ein Kunde anlässlich des Telefonats bzw. der Internetnutzung mit seinem Gesprächspartner bzw. dem Diensteanbieter auf einer Webseite einen weitergehenden Vertrag schließt, betrifft dies lediglich den betreffenden Kunden und den Anbieter dieser Dienstleistung und begründet ein rein zivilrechtliches Verhältnis zwischen diesen beiden. Ein vergleichbarer Fall ist die telefonische Bestellung einer beliebigen Ware. Die Frage, ob und in welcher Höhe der Lieferant hierfür eine Rechnung ausstellen darf, ist eine vertragsrechtliche und keine telekommunikationsrechtliche Frage. Sollten Kunden die ihnen in Rechnung gestellten Beträge nicht bezahlen, empfehle ich diesen gegen die Rechnung bei dem entsprechenden Unternehmen Einspruch zu erheben und einen Nachweis zum Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses zu fordern.

Zur Beurteilung und Bewertung der vertragsrechtlichen Aspekte Ihres Anliegens können Ihnen die Rechtsberatungen bei den Verbraucherverbänden oder ein

Dass schrieb mir die Bundesnetzargentur.
Kann mir dass jemand genauers erklären?
allerdings habe ich sie da noch nich über alle einzelheiten aufgeklärt gehabt.
lg
 
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Dass schrieb mir die Bundesnetzargentur.
Kann mir dass jemand genauers erklären?

Nein, das ist nicht zu erklären, denn das ist ein einziger Schwachsinn.

Gemäß öffentlicher Verlautbarung der Bundesnetzagentur selbst(!) ist das Geschäftsmodell nach dem Telekommunikationsrecht illegal. Dieselbe Bundesnetzagentur hat erst vor kurzem das Geschäftsmodell untersagt und Nummern abschalten lassen, das wurde auch durch Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW bestätigt.

Wie die Bundesnetzagentur nun dazu kommt, bezüglich von Anfragen zu diesem Thema doch wieder (falsch!) den uralten Textbaustein für die Antwort an einen Betroffenen auszupacken, ist unerfindlich.

Wirklich ernstzunehmen war die Bundesnetzagentur eigentlich noch nie, aber spätestens mit so einem Bock, den sie hier schießen, zeigen sie endgültig, dass sie wirklich nur noch eine Lachnummer sind, wenn sie offensichtlich ihr eigenes erstrittenes Urteil nicht kennen, und wenn sie solche Falschinformationen an Betroffene rausgeben.

Es ist schlichtweg nur noch unter aller Sau.

Wer seriöse Informationen zu dem Thema haben möchte, liest bitte diesen Artikel:
http://forum.computerbetrug.de/info...g-ueber-ortsnetznummern-rechtsgrundlagen.html

und ignoriert bitte diesen bodenlosen Schwachsinn der Bundesnetzagentur.
 
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vielen Dank für Ihre E-Mail.

Zur Beurteilung und Bewertung der vertragsrechtlichen Aspekte Ihres Anliegens können Ihnen die Rechtsberatungen bei den Verbraucherverbänden oder ein Rechtsanwalt Ihres Vertrauens Hilfestellung geben.

Ihre nächstgelegene, für Sie zuständige, Verbraucherzentrale finden Sie im Internet unter http://www.verbraucherzentrale.de/.


Die Bundesnetzagentur kann eingreifen und Maßnahmen anordnen, wenn eine rechtswidrige Nutzung von Rufnummern vorliegt. Dieses ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen der Werbemaßnahme eine Rufnummer beworben wird, nicht rechtskonforme Dialer (automatische Anwahlprogramme) genutzt werden oder Verstöße gegen Regelungen zur Preisansage festgestellt werden.

Erlangt die Bundesnetzagentur von derartigen Sachverhalten, z.B. in Form von schriftlichen Beschwerden oder eigenen Ermittlungen, Kenntnis, mahnt sie den Letztverantwortlichen ab oder ergreift unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen gegenüber Letztverantwortlichen und Netzbetreibern, in deren Netzen die entsprechende Rufnummern geschaltet sind.

Die Bundesnetzagentur hat eine eigene Fax-Nummer und E-Mail-Adresse für Verbraucher eingerichtet, die mit Rufnummern-Spam über Telefon, Fax, SMS oder E-Mail belästigt werden. Verbraucher, die entsprechende, sie belästigende Werbung für Rufnummern erhalten, einen Rufnummernmißbrauch oder fehlende Preisansagen anzeigen möchten, können ihre aussagekräftigen Unterlagen mit einer kurzen Sachverhaltsdarstellung und der Bitte um Einschreiten an die Bundesnetzagentur senden.

Die habe ich heute erhalten.
Nachdem ich ihnen ein video geschickt habe in dem WISO gegen VB ermittelt .
diese mail hört sich shcon besser an wie die andere.
Danke Antiscammer für deine Antwort
lg
 
AW: Vision Bill , Vision Communication GmbH

Das ist immer noch Mist. Die kennen ihr eigenes Urteil nicht.

Wenn die Sachbearbeiter von ihrem eigenen TK-Recht und von Verbraucherrecht ersichtlich keine Ahnung haben und ihr eigenes, für teure Steuergelder gegen VB erfolgreich erstrittenes Urteil vom OVG NRW nicht kennen, dann weiß ich nicht. Dann sollen sie es am besten gleich ganz lassen und überhaupt gar keine Stellung mehr nehmen. Der Hinweis auf dieses Urteil und auf die Unrechtmäßigkeit des Offline-Billings gem. TKG würde zwingend in eine Antwort der BNETZA zu diesem Thema dazugehören.
Die Bundesnetzagentur kann eingreifen und Maßnahmen anordnen, wenn eine rechtswidrige Nutzung von Rufnummern vorliegt.
Was heißt denn hier "wenn"? Was soll denn dieses alberne Gewäsch.

Es liegt eine rechtswidrige Nutzung vor. Eben daher erfolgt doch die Beschwerde.
Das Offline-Billing ist rechtswidrig. Das ist höchstrichterliche Rechtsprechung!

Mal angenommen, Du rufst die Polizei an und sagst: "Kommen Sie schnell! In der X-Straße wird gerade die Y-Bank überfallen."

Wenn die Bundesnetzagentur verantwortlich für die Polizei wäre, dann würdest Du wahrscheinlich weiterverbunden auf eine automatische Bandansage:
"Die Polizei bedankt sich für Ihre Meldung. Im Falle des begründeten Verdachts für das Vorliegen einer Straftat kann die Polizei Ermittlungen einleiten, gegebenenfalls kann bei vorliegenden Ernstfällen ein Streifenwagen zwecks Einleitung von Vorerwägungen für die Feststellung eines begründeten Anfangsverdachts auf etwa bestehenden Ermittlungsbedarf in Richtung des mutmaßlichen Tatorts in Bewegung gesetzt werden."

Ich glaube, ich kotze. Das ist bald soweit.
 
AW: Vision Bill , Vision Communication GmbH

Erneut danke für deine Antwort.
hast du vllt einen Link für mich wo das Gesetz der Bundesnetzargentur gegen vision Bill zu lesen ist?
würd mir helfen
danke
liebe grüße
 
AW: Vision Bill , Vision Communication GmbH

vielen Dank für Ihre E-Mail. In meiner vorangegangenen E-Mail hatte ich Ihnen bereits mitgeteilt, welche Möglichkeiten der Bundesnetzagentur zur Verfügung stehen, um in einem Fall von Rufnummernmissbrauch tätig zu werden.

Informieren Sie sich diesbezüglich auf der angegebenen Internetseite und melden Sie den Vorgang mittels der dort bereitgestellten Formblätter.

Das TKG eröffnet für die Bundesnetzagentur nicht die Möglichkeit, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Diese müssten Sie ggf. auf dem ordentlichen Rechtswege gegenüber dem Anbieter geltend machen.

Zur Beurteilung und Bewertung der vertragsrechtlichen Aspekte Ihres Anliegens empfehle ich Ihnen nochmals, sich mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsberatung der Verbraucherzentralen zu wenden.



So langsam sehe ich die Bundesnetzargentur als keine große hilfe an.
Sie helfen mir keinen schritt mit ihren billig Mails.
wie ja shcon antiscammer sagte
 
Neuer Ärger mit Invoicetel

Hallo,
wieder einmal hat die Fa. Invoicetel bei mir ein Brandbriefchen hinterlassen....mit dem üblichen Inhalt...

Die Auskunft von der Bundesnetzagentur war bei mir ebenfalls wenig hilfreich, auf meine Anzeige hin kam ebenfalls nur eine Standardantwort.

Nach eigener Recherche unter dem Link Bundesnetzagentur Telekommunikationsdienstemarkt habe ich mit Erschrecken festgestellt, dass Invoicetel offenbar ein rechtmäßig registriertes Unternehmen bei der Bundesnetzagentur ist....

Kann das sein oder wird da jeder Hinz und Kunz unter der Liste aufgenommen? Was für gesetzl. Anforderungen werden denn an einen solchen TK-Dienstleister eigentlich gestellt??
 
AW: Neuer Ärger mit Invoicetel

Vielen Dank für das Feedback. Das habe ich eigentlich schon beinahe erwartet...

Mich machte nur stutzig, dass besagte Vision Bill / Vision Communications nicht unter der Liste auffindbar waren.
 
AW: Vision Bill , Vision Communication GmbH

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die Bundesnetzagentur ist eine obere Bundesbehörde deren Tätigkeitsfeld durch das Telekommunikationsgesetz bestimmt ist. Die Behörde besitzt selbst keine Gesetzgebungskompetenzen. Dies obliegt ausschließlich dem Parlament der Bundesrepublik Deutschland.

Von einem Gesetz gegen "Offline-Billing" ist mir nichts bekannt.

Der von Ihnen ursprünglich vorgetragene Sachverhalt unterfällt dem Telemediengesetz. Hierzu hatte ich Ihnen bereits umfangreiche Informationen zukommen lassen.

Diese Thematik hat zudem nichts mit dem Offline-Billing-Verfahren zu tun.



Hallo leute.
hier behauptet einer der mitarbeiter nichts von dies gesetz gegen offline billing zu wissen.
lg
 
AW: Vision Bill , Vision Communication GmbH

aber die können doch nich einfach sagen sie wissn nix vonem gesetz wenn es dieses doch gibt oder???
 
AW: Vision Bill , Vision Communication GmbH

Es steht nicht im TKG, dass die Hotline der BNETZA das TKG kennen muss. Also müsste die Bundesnetzagentur das TKG sowie die eigenen, selbst erstrittenen höchstrichterlichen Urteile nur dann kennen, wenn sie Kenntnis davon hätte, dass eine positive Kenntnis in Anbetracht aller in Betracht kommenden Begleitumstände keinen anderen Schluss zuließe, als dass eine Kenntnis nicht nur vorliegen dürfte, sondern unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalles sogar vorliegen sollte. :scherzkeks:
 
AW: Vision Bill , Vision Communication GmbH

also ich blicks grad gar nich ey.
also kann die bundesnetzargentur nichts dagegen machn oder wie?
lg
 
AW: Vision Bill , Vision Communication GmbH

Die Inkasso nervensägen haben heut glaub wieder angerufn.
ey hofftl nimmt dass bald n ende kein boq mehr auf dieses ständige gedrohe.
captain danke für die auskunft.
lg
 
AW: Vision Bill , Vision Communication GmbH

hallo,,,
auch ich bin auf vision bill reingefallen...
habe nur kurz angerufen und direkt wieder aufgelegt...
dann kam halt der telefon anruf und ich war sooo blöd meine adresse rauszugeben..
najaaa.. jetzt habe ich denen einen widerspruch geschrieben und natürlich kam das ich um wietere koste zu vermeide bezahlen soll.....
wie gehts denn jetzt weiter....????????
 
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