Vision Bill , Vision Communication GmbH

AW: Vision Bill

Hallo Guardian

[ edit]

Es gibt d r e i Möglichkeiten:

1.tens: Nichts unternehmen

2.tens: Regen Briefverkehr mit VB und Co betreiben

3.tens: Die Postings hier genau studieren: es sind so viele schöne Links und Verweise aufgeführt wie du dich verhalten könntest, wird schon was dabei sein.

Sollte aber, was hier keiner glaubt, ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudeln, MUSST du das Kreuz an der richtigen Stelle machen.

Gruß

EX-T
 
AW: Vision Bill

Nun werden zweimal 27,-Euro Verwaltungsgebühren gefordert.
Allerdings müßte ich einen Nachweis über die Minderjährigkeit meines Sohnes erbringen.
Bin ich eigentlich verpflichtet denen die Daten meines Sohnes heraus zugeben? Würde denen eigentlich ungerne persönlichen Daten in die Hand geben!
Weiß momentan nicht genau was als nächstes zu tuen ist?
Oder soll ich die 54 Euro bezahlen???


Greetz Guardien

Gebühren werden nur nach einer öffentlichen Gebührenordnung erhoben. Anwälte arbeiten z.B. nach öffentlichen Gebührenordnungen. Die so beliebten "Verwaltungsgebühren" in der Privatwirtschaft sind keine Gebühren im juristischen Sinne und wenn jemand seine Rechnungspositionen mit so einem Begriff tarnt, sollten immer die Alarmglocken schrillen. Es sind fast nie Gebühren (im juristischen Sinne) und oft auch Rechnungspositionen, die sonst keine rechtliche Grundlage haben.

Zum Rest: Rat im Einzelfall darf Dir hier niemand geben. Einfach aufmerksam lesen.


Gruß Gucki
 
AW: Vision Bill

PS: Diesen Thread haben in den letzten 9 Monaten 30.000 Leute gelesen - warum schicken die eigentlich nicht alle mal eine einzige Beschwerde an ihren MdB oder ans Ministerium? Zumindest für alle betroffenen Eltern sollte das eine Selbstverständlichkeit sein...

und noch mehr Lesestoff, auch wenn es nicht exakt das Thema hier trifft, aber... lest selbst ;)
http://www.kremer-legal.com/2008/08/05/ag-mitte-kein-geld-fur-jamba-von-kindern-und-eltern-volltext/
Jamba! sei selbst schuld, wenn aus geschäftlichen Gründen auf eine Identifikation des Gegenübers verzichtet werde und deshalb auch Minderjährige ohne jede Überprüfung über fremde Mobilfunkanschlüsse die Dienstleistungen von Jamba! in Anspruch nehmen könnten.
 
AW: Vision Bill

Viele Anbieter arbeiten halt nach der Methode "Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen". Man fordert Schadensersatz bei einer "Anmeldung" durch Minderjährige, obwohl dazu meiner Meinung nach nicht der geringste Anlass besteht.

Auch ich wurde mal in ähnlicher Art und Weise von einem Nutzlosanbieter bzw. dessen Inkassobutzen penetriert:
Inkassobutzen schrieb:
Sollten Ihr Kind tatsächlich minderjährig sein, so möchten wir Sie bitten, uns dies in geeigneter Weise (Kopie von Personalausweis, Geburtsurkunde etc.) zu belegen.

In diesem Fall kann Ihr Kind keine gültigen Verträge schließen. Unsere Forderung aus Vertrag hätte damit keinen Bestand mehr. Allerdings bewegen sich auch Jugendliche nicht in einem rechtsfreien Raum. Daher müssten wir eine Schadenersatzforderung gegen Sie geltend machen, die auf dem deliktischen Verhalten Ihres Kindes beruht. Ihres Kind hat in vorwerfbarer Weise vorsätzlich einen Vermögensschaden zum Nachteil unserer Firma herbeigeführt. Dies kann Ihnen zugerechnet werden auf Grundlage der § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 a StGB i.V.m. § 828 Abs. 3 BGB.

Ihr Kind hat vorsätzlich gehandelt und Ihr Unrecht erkannt. Damit war Ihr Kind ausreichend einsichtsfähig, um für die Folgen Ihres Handelns aufzukommen.

Sobald uns der Beleg für die Minderjährigkeit vorliegt, werden wir die bisherige Rechnung stornieren und eine neue Rechnung in gleicher Höhe erstellen, die jedoch nicht auf Vertragsrecht sondern auf Deliktsrecht beruht.

Hier hat sich die Devise "Schweigen ist Gold" als absolut richtig erwiesen. Vor gut drei Jahren ist Ruhe eingekehrt. :wink:
 
AW: Vision Bill

Hallo wir hatten einspruch eingelegt.
Dann kamm natürlich ein Standartschreiben zurück. von wegen es wird überall darauf aufmerksam gemacht und so weiter.
ein Woche Später kamm dann auch schon die erste Mahnung. Jetzt warten wir mal ab wann der Anwalt oder die Inkassofirma auftaucht. Ich sage immer zu meinem Mann wir warten bis der Mahnbescheid kommt und dann machen wir das Kreuzchen. Und wenn es dann überhaubt noch weitergeht. Nehmen wir uns einen Anwalt (Ich hoffe die Rechtschutz tritt dann auch ein:smile:).
Die Regierung müsste echt mal etwas gegen solche ... machen. Ich möchte garnicht wissen wie viele Zahlen aus Angst und Scham.
 
AW: Vision Bill

es wird überall darauf aufmerksam gemacht und so weiter.
Das ist ja unstrittig, dass ein Preis genannt wird, nur: nicht deutlich genug
[Ich möchte aber auch zu bedenken geben: Wer regelmässig Telefonsex konsumiert/praktiziert, dem müsste klar sein, dass 3ct/min ein unrealistisch niedriger Preis ist. Vielleicht denkt ein solcher Nutzer aber: Ja klar, deshalb ist das zeitlich begrenzt]

Man kann ja nur wiederholen, was diese Firma selbst schreibt/schreiben lässt:

According to the company, surfers are invited to call a regular local number for either chat or phone sex services which are advertised at three cents per minute (Euro). This buys them a 30 day subscription

(Nach Angaben der Firma werden die Surfer eingeladen, eine normale Ortsnummer für Chat- oder Telefonsexdienste anzurufen, die mit (Kosten von) 3cts/Min beworben wird. Damit erkaufen sie sich ein 30-Tage-Abo)

Und das ist der springende Punkt! Wenn die mit 3cts/min werben, dann dürfen sie nicht ein Abo verkaufen. Es müsste von vorneherein deutlich gemacht werden, dass es sich um ein Abo handelt.

Immerhin wurde der Firma TBS im Jahre 1999 untersagt, "unter Verwendung von Telefonnummern mit normaler Ortskennzahl telefonische Sonderdienste anzubieten ... ohne zu Beginn des jeweiligen Telefonats kostenfrei auf die Höhe des anfallenden Entgeltes hinzuweisen" (Hanseatisches OLG, Az: 3 U 248/99). Auch wurde sie dazu verurteilt, bei der Werbung für Telefondienste den Endpreis für die Mindestgesprächsdauer anzugeben, sofern eine Gesprächsdauer fingiert wird, z.B. Minimum 5 Minuten (LG Hamburg, Az: 315 O 536/98 ).

Erklärt die Firma nicht in ihrer eigenen Selbstdarstellung, dass man die Kunden austrickst? Na, die will ich mal vor Gericht erleben...
Come on, Mr D*** - ziehen Sie doch mal vor Gericht, aber bitte im Süden (es sei denn, Sie holen mich mit Ihrem netten weißen Flitzer ab)

Die Regierung müsste echt mal etwas gegen solche ... machen. Ich möchte garnicht wissen wie viele Zahlen aus Angst und Scham.
Angst, Scham - ergänze "Unerfahrenheit", "mangelndes Hintergrundwissen" - die Regierung weiß das - zuimindest steht das alles feinsäuberlichst in einer vom Bundesministerium für Verbraucherschutz veröffentlichten Studie zum Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern.

Das Ministerium erklärt auf Anfrage, dass man das Problem kennt, es aber quasi toleriert. Ich habe das Schreiben hier vorliegen :wall:
 
AW: Vision Bill

Wie ich schon mal geschrieben habe wurde nicht angerufen. Aber trotzdem stand es auf unserer Telefonrechnung:wall:. Es scheint aber nicht der einzige fall gewesen zu sein. Sonst bin ich wegen der Gebühren auch deiner meinung. das 3cent sehr unglaubwürdig für Sexhotline sind.:sun:
 
AW: Vision Bill

.... wurde nicht angerufen. Aber trotzdem stand es auf unserer Telefonrechnung ....
So richtig mit vollständiger Nummer auf dem Einzelverbindungsnachweis?

Ist dir schon mal der Gedanke gekommen, dass ein technischer Fehler bei der Zuordnung der Verbindungsdaten deines Providers vorliegen könnte? Das passiert anscheinend öfter als man meinen mag.
 
AW: Vision Bill

[ir]

Ich schrieb von der Eigenauskunft der Provider, nicht was Außenstehende die
bekanntlich keine Ahnung haben, verbreiten

[/ir]
 
AW: Vision Bill

Hallo

Es gibt (gab) die Möglichkeit über eine Telefonzelle bei VB anzurufen, den Dienst zu bestellen und dabei schon eine falsche Nummer anzugeben.
Wenn es nicht so teuer wäre, hätte ich das schonmal mit der Nummer des Staatsanwalts oder des Polizeipräsidenten aus D-Dorf gemacht....:wink:...
und legal ist das auch nicht:wall:
 
AW: Vision Bill

Hallo !

Ich kram diesen Thread mal wieder raus, weil es der erste Eintrag bei google war und mir schon ein wenig geholfen hat.

Mein Problem :

Ich habe vor ca. 10 Tagen bei soner Flirt- ,Sex- oder was auch immer hotline angerufen.Am Nächsten Tag bekomme ich einen Anruf und werde aufgefordert meine Daten anzugeben (Bei Zuwiderhandlung wird mir direkt mit Inkasso und Staatsanwaltschaft gedroht).Ich muss zugeben ich war in dem Moment eingeschüchtert und habe dann meine Anschrift angegeben.Nach 3 Tagen direkt dir Rechnung. 56 Euro. Das Problem ist, ich bin 17 und das Geld ist knapp.Meinen Eltern kann ich auch schlecht was sagen^^.Ich da angerufen, ich zahl 2 wochen später.Kein Problem.Jetzt allerdings frag ich mich, ob ich das wirklich noch zahlen sollte.Ich hab nen bisschen Schiss, weil ich ja laut dem Kerl einverstanden war das die Meine Nummer aufzeichnen..Was ist jetzt?

Kommt 100 prozentig kein Brief vonner Staatsanwaltschaft oder Inkasso??


Danke schonmal.
 
AW: Vision Bill

warum sollte es ? Die Herren Nutzlosanbieter meiden Stas wie die Pest
Da muss ich widersprechen und mich ausnahmsweise der Argumentation eines allseits bekannten Mainzer $Bezeichnung anschließen, der von sich sagt, er unterscheide sich allein dadurch von Nutzlosanbietern, dass er tatsächlich eine Ware anbietet (Porno, Erotik), bei der auch dem Nutzer klar ist, dass sie nicht umsonst ist. Das ist schon ein Unterschied zu einer Nutzlosanbieterseite, bei der im ersten Moment überhaupt nicht klar ist, dass Kosten anfallen könnten.

Ich bin klar der Auffassung, dass jemand, der eine solche Nummer anruft, weiß, dass es etwas kostet. Es ist klar, dass man einen Vertrag abschließt über eine Dienstleistung. Einzig und allein der Preis ist unklar. Dies wird allerdings für den Anbieter zum Problem - wie würde wohl ein Gericht entscheiden im Hinblick auf die "Schutzbedürftigkeit" eines Anbieters, der ein Geschäftsmodell hat, dessen eklatante Schwächen ja seit fast einem Jahrzehnt gerichtlich bekannt sind? (siehe Lesestoff hier)
Selbst wenn der Anrufer wüsste, dass jetzt irgendwie ein Vertrag über die Kosten des Dienstes zu schließen wäre, kann man ja nicht verlangen, dass er aus dem Kauderwelsch der Firma die Vertragsbedingungen extrahiert. Das ist gesetzlich auch klar so geregelt.

Minderjährige können hier sowieso keinen Vertrag abschließen (ungeachtet der Frage, ob denn ein Vertrag abgeschlossen wird, wenn der Anrufer volljährig ist). Hier steht nicht nur deren mangelnde Geschäftsfähigkeit entgegen, sondern auch der Jugendschutz. Porno/Erotik Jugendlichen zugänglich zu machen, ist strafbar.

Das "Ausfallrisiko" trägt hier meines Erachtens der Anbieter. Ich nehme auch an, dass dies vor Gericht heute immer noch genauso entschieden werden würde wie vor Jahren in Österreich. Der GF von VB wird sich an dieses Gerichtsurteil gegen seinen damaligen Arbeitgeber IBC sicherlich erinnern!

Verbraucherzentrale Hamburg e.V.

Unsere Kollegen aus Österreich berichten von einem (in erster Instanz) positiv ausgegangenen Verfahren gegen IBC.

Die Mutter eines minderjährigen Jungen, der per Wiener Ortswahlnummer bei IBC angerufen hatte, protestierte gegen die Forderung über 3.500 Schilling, weil - so Ihre (richtige) Begründung, sie nicht telefoniert habe und dem minderjährigen Sohn diese Gespräche von ihr nicht gestattet waren.

Dass es zu einen Verfahren kam (weil - wie oben ausgeführt, IBC nach bisherigen Erkenntnissen nicht vor Gericht zieht) lag an einem prozessualen Trick: Die Mutter hatte die Forderung zunächst unter Vorbehalt beglichen, dann ihren Anspruch auf Rückzahlung an den VKI (Verein für Konsumenteninformation, http://www.konsument.at) abgetreten, der dann seinerseits aktiv auf Rückzahlung klagte. So kam es endlich einmal zu einer gerichtlichen Entscheidung, die IBC tunlichst zu vermeiden versucht!
Auf eine solche mutige Mutter warte ich schon lange!
Um unberechtigten Forderungen endlich ein Ende zu bereiten, kann man auf Feststellung klagen. Dabei soll gerichtlich festgestellt werden , dass der Vertrag nichtig ist und daraus kein Geld geschuldet wird.
 
AW: Vision Bill

Da muss ich widersprechen und mich ausnahmsweise der Argumentation eines allseits bekannten Mainzer $Bezeichnung anschließen, der von sich sagt, er unterscheide sich allein dadurch von Nutzlosanbietern, dass er tatsächlich eine Ware anbietet (Porno, Erotik), bei der auch dem Nutzer klar ist, dass sie nicht umsonst ist.
[...]

Einzig und allein der Preis ist unklar.
Das allein kann reichen, um den Vertrag als Ganzes hinfällig werden zu lassen. Vergleiche es mal mit einer Gaststätte. Da ist es Pflicht, dass vorne am Eingang ein Auszug der Karte mit den wichtigsten Speisen und Getränken angebracht ist. Der Kellner oft auch erst die Karte, wenn er bereits die Getränkebestellung aufnimmt. Man bestellt also die Getränke evtl. ohne detaillierten Blick in die Karte. Aber ein Blick auf die Karte an der Tür bot die Möglichkeit, abzuschätzen, wo das Preisniveau des Hauses liegt.

Und eine solche Abschätzung ist in vielen Bereichen der Telekommunikation nicht möglich. Was einen Vertrag ohne detailierte Preisangabe einfach mal platzen läßt - Verstoss gegen die Informationspflichten.

Auf eine solche mutige Mutter warte ich schon lange!

Es braucht nicht nur Mut, sondern auch ein finanzielles Polster. Eine solche Klage geht trotz "Sieg" gerne nach hinten los. Der Angeklagte, oft ja eine Firma mit Briefkasten im Ausland, nimmt den Gerichtstermin nicht wahr, kassiert ein Säumnisurteil (was für ihn besser ist als eine Niederlage in der Sache) und wenn man Pech hat, zahlt man die kompletten Gerichtskosten und seinen Anwalt aus eigener Tasche, weil die Kosten vom Angeklagten im Ausland nicht beizutreiben sind. An den deutschen Anwalt oder das Inkassobüro kann man sich ja nicht halten...



Gruß Gucki
 
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