Vision Bill , Vision Communication GmbH

AW: Vision Bill

Die haben von uns nur die Daten die sie eh schon hatten die Adressen von meinem Mann. Mehr werden sie auch nicht bekomenn. Jetzt halten wir nur die Füsse still. Was hätten wir sonst machen sollen. Widerspruch müssen wir ja einlegen.

Da gibt es unterschiedliche Auffassungen. Die einen raten dazu, gar nicht zu reagieren und den ersten gerichtlichen Mahnbescheid abzuwarten. Der kommt bei unseriösen Angeboten im Regelfall nicht.
Die raten dazu, einmal mit einem entsprechenden Schreiben zu reagieren und erst danach jegliche weitere Bettelpost zu irgnorieren und auf einen Mahnbescheid zu warten.

Letztere Methode hat den Charme, im unwahrscheinlichen Falle eines Mahnbescheides und einem späteren Verfahren glaubwürdig belegen zu können, sich um eine Aufklärung des Missverständnisses bemüht zu haben.

Beide Sichtweisen haben ihre Berechtigung - muss jeder wissen, welche ihm besser gefällt.


Gruß Gucki
 
AW: Vision Bill

Beide Sichtweisen haben ihre Berechtigung - muss jeder wissen, welche ihm besser gefällt.
Wie schrieb Sascha im tausendfach verlinkten Grundlagenposting bereits vor fast einem Jahr:
http://forum.computerbetrug.de/info...chnung-mahnung-mahnbescheid-inkassobrief.html
Muss man der Rechnung überhaupt widersprechen?

Dazu wirst du von jedem eine andere Antwort hören. Das ist zwar unbefriedigend, aber es lässt sich nicht ändern. Aus folgendem Grund:

Die reine Lehre (die von seriösen Geschäftsleuten "auf der anderen Seite" ausgeht, nicht von dubiosen Anbietern) besagt, dass man einem ungewollten Vertrag widersprechen sollte, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Andererseits aber kommt regelmäßig kein Vertrag zustande, wenn man davon ausgehen darf, lediglich an einem Gewinnspiel teilzunehmen oder sich kostenlos zu registrieren. Bei den Abo- und Vertragsfallen im Internet gibt es daher keinen kostenpflichtigen Vertrag - und nichts, dem man widersprechen müsste. Damit erübrigt sich auch der Widerspruch.

Das ist etwas verwirrend, stimmt. Aber genau deshalb können wir (und auch sonst niemand) dir auch keine wirklich endgültige Antwort geben, ob man einer - sowieso unberechtigten - Rechnung von diesen Anbietern widersprechen muss. Einige Betroffene haben widersprochen und sind damit gut gefahren. Viele andere Betroffene haben sich nicht gerührt - und passiert ist ihnen außer zig Mahnungen und Inkassobriefen auch nichts. Die Entscheidung liegt also weiterhin bei dir.
 
AW: Vision Bill

hallo community,

mein bruder (17 Jahre alt) hat heute von der Fa. "VB" eine Rechnung
in Höhe von 56 € bekommen. Er hat die Nummer angerufen, weil er dachte, dass das eben 3ct/Min kosten würde! aber von einem abo oder sowas wusste er überhaupt nichts! Die Nummer wäre: 01805 8067000

wie sollen wir jetzt weiter vorangehen? er wollte das verheimlichen und hat uns schon vor tagen gesagt, dass ein brief für ihn kommen würde, und wir es nicht aufmachen sollten! (was für mich schon bischen komisch klingte). Im moment wissen es meine Mutter und ich, wir wollen nicht das unser Vater was davon erfährt, weil er wird dann sicher sauer :eek:

ich habe dann mit ihm gesprochen, wie das alles dazu kam, er hat gemeint das ein mann ihn auf dem handy angerufen hat, und er die andresse von ihm will, wegen der rechnung, wenn er die adresse nicht geben würde, käme es zu gerichtlichen Sachen usw.) Und er hat ein Handy ohne Vertrag, wollt eich nochmal dazu sagen!

Da wo ich eine Ausbildung mache, haben wir einen Anwalt, sollte ich mit ihm darüber reden, wie ich weiter vorangehen soll!?

Ja und das wäre eigentlich meine Frage, was sollen wir machen, wie soll ich mich verhalten?! Einfach ignorieren?!

Sitz ist in DD, geschäftsführer: R.D.

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus
 
AW: Vision Bill

hallo community,

mein bruder (17 Jahre alt) hat heute von der Fa. "VB" eine Rechnung
in Höhe von 56 € bekommen. Er hat die Nummer angerufen, weil er dachte, dass das eben 3ct/Min kosten würde! aber von einem abo oder sowas wusste er überhaupt nichts! Die Nummer wäre: 01805 8067000

[...]

Ja und das wäre eigentlich meine Frage, was sollen wir machen, wie soll ich mich verhalten?! Einfach ignorieren?!

Sitz ist in DD, geschäftsführer: R.D.

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus


Eine Beratung im Einzelfall ist hier im Forum niemanden erlaubt, das wäre ein Verstoss gegen das Rechtsberatungsgesetz, das nur Anwälten diese Beratung erlaubt.

Was man machen kann, wurde hier in allgemeiner Form ausführlich diskutiert. Wenn Dir das nicht reicht und ihr einen Anwalt in der Firma habt, dann sprich doch mal mit ihm. Er wird Dir sicherlich einen guten Rat geben und kennt bestimmt auch den Taschengeldparagraphen.


Gruß Gucki
 
AW: Vision Bill

Zur Kenntnisnahme:

Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
Unsere Kollegen aus Österreich berichten von einem (in erster Instanz) positiv ausgegangenen Verfahren gegen IBC.

Die Mutter eines minderjährigen Jungen, der per Wiener Ortswahlnummer bei IBC angerufen hatte, protestierte gegen die Forderung über 3.500 Schilling, weil - so Ihre (richtige) Begründung, sie nicht telefoniert habe und dem minderjährigen Sohn diese Gespräche von ihr nicht gestattet waren.

Dass es zu einen Verfahren kam (weil - wie oben ausgeführt, IBC nach bisherigen Erkenntnissen nicht vor Gericht zieht) lag an einem prozessualen Trick: Die Mutter hatte die Forderung zunächst unter Vorbehalt beglichen, dann ihren Anspruch auf Rückzahlung an den VKI (Verein für Konsumenteninformation, http://www.konsument.at) abgetreten, der dann seinerseits aktiv auf Rückzahlung klagte. So kam es endlich einmal zu einer gerichtlichen Entscheidung, die IBC tunlichst zu vermeiden versucht!

teltarif.de Forum: Vision Communication / Minderjährige
 
AW: Vision Bill

hier hat offenbar mal wieder "jemandem" was nicht gepasst und so musste ein Posting zur Vermeidung eines Kollateralschadens für das Forum gelöscht werden. Nun ja, "den Fehdehandschuh hinwerfen" heisst throwing down the gauntlet... ich sag dazu mal nur : blow by blow, my friend...
 
AW: Vision Bill

ACHTUNG !!!!!!!!!
Servus Leute, ich bin auch von dieser Firma Vision Bill
(Vision Communication GmbH, Düsseldorf) angeschrieben worden,
dass ich angeblich ein Abo eingegangen bin. Ich war aber in diesem Zeitpunkt
arbeiten.
Nun ja, jetzt kam ein schreiben von einem RA [ edit] und ich müsse jetzt
103,54 Euro zahlen.
Jetzt habe ich bei der Verbraucherzentrale angerufen und die haben mir
diesen Link gesagt.
Er ist dabei sehr sehr hilfreich !!!!!!!!!!!

http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/mediabig/51421A.pdf
 
AW: Vision Bill

Quatsch, das ist der Musterbrief für Angebote im Internet, bei denen der Preis versteckt ist. Da müsste man fast jeden Satz umformulieren...

Vision Communication und die mit diesen wie konkret auch immer verbundenen Unternehmen nennen ja den Preis - nur eben nicht ausreichend deutlich (zumindest meine Auffassung, jaja, Herr R*D*, sie sehen es anders, ich weiß, ich weiß)

Das beschreibt die Firma Phonecash ja auch selbst so:

According to the company, surfers are invited to call a regular local number for either chat or phone sex services which are advertised at three cents per minute (Euro). This buys them a 30 day subscription, during which time they will be granted up to an hour's worth of phone fun per day during that time.
(...)
Bekenntnisse eines Irreführers...

Der passende Verbraucherzentralentext zur Krefelder Dänen-Billing-Kopie (ich lasse mir diese deskriptive und objektiv unstrittig zutreffende Formulierung nicht verbieten) ist uralt und steht hier:
Verbraucherzentrale Hamburg e.V.

Für die Eltern Minderjähriger:
teltarif.de Forum: Vision Communication / Minderjährige
 
AW: Vision Bill

ok, hast recht, aber dieser satz ist aber auch richtig!

Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt, weil es insoweit​
an einem wirksamen Vertragsschluss fehlt.

Genauso, wie die Ansage bei dieser hotline erwähnt, dass die gespräche aufgezeichnet werden, ohne dass sie dich davor fragen, ob du einverstanden bist.

mb

 
AW: Vision Bill

Das fand ich noch
Immerhin wurde der Firma TBS im Jahre 1999 untersagt, "unter Verwendung von Telefonnummern mit normaler Ortskennzahl telefonische Sonderdienste anzubieten ... ohne zu Beginn des jeweiligen Telefonats kostenfrei auf die Höhe des anfallenden Entgeltes hinzuweisen" (Hanseatisches OLG, Az: 3 U 248/99). Auch wurde sie dazu verurteilt, bei der Werbung für Telefondienste den Endpreis für die Mindestgesprächsdauer anzugeben, sofern eine Gesprächsdauer fingiert wird, z.B. Minimum 5 Minuten (LG Hamburg, Az: 315 O 536/98 ).
Man kann also nicht mit "3cts pro Minute" werben, wenn nicht klar gesagt wird, dass dies für ein Abo gilt.
 
AW: Vision Bill

hmm. Dann muß ich da selber mal nachfragen.

Der Unterschied zur Nutzlosbranche besteht ja hier darin, dass dem Anrufer im Regelfall klar ist, dass er eine Dienstleistung nutzt, die kostenpflichtig ist. Die Frage ist ja nur, inwieweit es eine gleichlautende Willenserklärung hinsichtlich der Preisgestaltung gibt. Mal ernsthaft, ihr lieben Nutzer von Telefonsex: Abgesehen davon, dass ich Euch motivationspsychologisch eher nicht verstehen kann (um es mal so zu schreiben) - erscheint es Euch nicht etwas seltsam, bei einer Telefonsexhotline nur 3cts/Minute zu zahlen? Habt Ihr Euch nie Gedanken gemacht, wie das überhaupt abgerechnet wird?

Ich sehe - der Herr R*D* mag es mir verzeihen - wenig "Schutzbedürfnis" seitens des Anbieters - aber auch die Nutzer sind doch in einem Maße betriebsblind (grins), dass meine Lust, ständig dieses Thema hier wieder zu lesen und dort zu posten einzig und allein daher rührt, dass ich mich ärgere, wie eine international agierende Gruppe von Leuten so einen [edit] überhaupt all die Jahre praktizieren kann. Das gelöschte Wort beginnt nicht mit B.


Einzelfallberatung dürfen wir hier eh nicht machen, daher ja auch :stumm:
Möglicherweise gibt es zu diesen Firmen aber demnächst eine Veröffentlichung der europäischen Verbraucherschützer.

ok´, ich merke du kennst dich aus. Was soll ich jetzt machen,
zwecks diesem Anwaltsschreiben???
Google mal ein wenig nach dem Namen des Anwalts ;)
 
AW: Vision Bill

Sicher? Es wird schon ein Vertrag geschlossen, das geht auch am Telefon "wirksam"! - nur: ein Vertrag welchen Inhalts??? :stumm:

Genau dann wird aber kein gültiger Vertrag geschlossen. Denn die Informationspflicht eines Unternehmers nach §312c ist etwas umfangreicher, u.a. "in einer [...] entsprechenden Weise klar und verständlich zu informieren über 1. die Einzelheiten des Vertrags, [...] 2. den geschäftlichen Zweck des Vertrages".

Wenn der Zweck des Vertrages ein Abo ist und dies aber nicht klar und verständlich zum Ausdruck gebracht wird, dann ist der ganze Vertrag als nicht geschlossen zu betrachten. Unabhängig davon, ob über Preise oder Widerrufsrecht informiert wurde.



Gruß Gucki
 
AW: Vision Bill

Habe mich gerade hier angemeldet,da mein 16Jähriger Sohn auf
diese Masche reingefallen ist.
Das beste ist, er hat auch noch 2X angerufen:wall:
Am nächsten Tag der obligatorische Anruf der Firma Vision Com.
Dummerweise die Adresse rausgegeben!
Es dauerte 4 Tage bis zwei Rechnungen über je 56 Euro bei mir eintrudelten.
Habe das obligatorische Wiederspruchsschreiben samt der beiden Rechnungen per Einschreiben zurück nach Düsseldorf geschickt.
Hatte schon die Hoffnung das ganze hätte sich in wohlgefallen aufgelöst:-?
Wie ihr euch bestimmt schon denken könnt...................
Letzten Freitag zwei neue Briefe von VB im Kasten.
Waren zwei Mahnungen mit irgendwas um die 64 Euro.
Habe beide Mahnungen zerrissen und mit einem verweiß auf mein erstes Schreiben wieder an VB zurück geschickt.
Am Samstag (oh Wunder) schon wieder zwei Briefe im Kasten.
Nun werden zweimal 27,-Euro Verwaltungsgebühren gefordert.
Allerdings müßte ich einen Nachweis über die Minderjährigkeit meines Sohnes erbringen.
Bin ich eigentlich verpflichtet denen die Daten meines Sohnes heraus zugeben? Würde denen eigentlich ungerne persönlichen Daten in die Hand geben!
Weiß momentan nicht genau was als nächstes zu tuen ist?
Oder soll ich die 54 Euro bezahlen???


Greetz Guardien
 
AW: Vision Bill

Nun werden zweimal 27,-Euro Verwaltungsgebühren gefordert.
Allerdings müßte ich einen Nachweis über die Minderjährigkeit meines Sohnes erbringen.
Das bedeutet, dass akzeptiert wird, dass der Vertrag ungültig ist. Nun will man halt wenigstens die Hälfte kassieren.
Man stützt sich dabei auf folgende Formulierung in den AGB
Hinweis für Minderjährige:
Strafmündige und deliktsfähige Minderjährige (Alter von 14 bis 17 Jahren),
die durch vorsätzliche Täuschung über ihr Alter unsere Dienste in Anspruch
nehmen, sind gesetzlich verpflichtet, gemäß §§ 818, 819 BGB Wertersatz
und gemäß § 823 BGB Schadensersatz zu leisten.
Ob dies juristisch tragfähig ist, weiß ich nicht. Ich persönlich würde nicht einsehen, warum ich irgendetwas tun müsste, da ja die Firma den Fehler gemacht hat, Minderjährigen unter Verstoß gegen §184c Zugang zu Pornographie gegeben zu haben.
[satiremodus]Dieser Verstoß gegen den Jugendschutz wird in Deutschland laut Verbraucherschutzministerium quasi geduldet - aber wenn man erst einmal das Überraschungsei verboten hat, hat man ja vielleicht mal Zeit, auch über so etwas nachzudenken.[/satiremodus]
Mich würde dazu eine juristisch fundierte Stellungnahme interessieren, z.B. von der Verbraucherzentrale. Ich muß mal in einem Beitrag des bayrischen Rundfunks mit Herrn S* von der Vz Bayern kucken, ob der dazu was gesagt hat.

siehe zur Diskussion um Schadensersatz bei der Anmeldung von Minderjährigen bei für Erwachsene beschränkte Dienste (ist nicht 1:1 übertragbar, aber es stehen interessante Gedanken drin)
http://forum.computerbetrug.de/allg...-sms-seiten-teil-i-post129329.html#post129349

Noch ein weiterer Punkt: Der sehr schwer nachweisbare (und meiner Meinung nach schlicht abwegige) Betrugsvorwurf gegen die Minderjährigen führt keineswegs automatisch zu einem Schadensersatzanspruch des Betreibers:

* Der Betreiber muss zudem noch nachweisen, dass der Minderjährige die entsprechende Einsichtsfähigkeit hatte.
* Dann muss der Betreiber seinen angeblichen Schaden substantiiert darlegen und beweisen
* Und vor allem: Der Anbieter muss sich ein eigenes Mitverschulden an der Entstehung des angeblichen Schadens anrechnen lassen, § 254 BGB.

wenn ich dazu komme, frage ich diese Woche mal bei der Vz nach, da ich dieses Thema dort ohnehin diskutieren will.
 
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